Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 307

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 307 (NJ DDR 1982, S. 307); Neue Justiz 7/82 307 Aus anderen sozialistischen Ländern Zur Entwicklung des Gerichtswesens und des juristischen Dienstes in der Volkswirtschaft der MVR D. TOGTOCHDSHARGAL, Abteilungsleiter und Mitglied des Kollegiums des Ministeriums der Justiz der Mongolischen Volksrepublik Entwicklung einer revolutionären Justiz Unter dem direkten Einfluß der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution in Rußland siegte im Jahre 1921 die demokratische Revolution in der Mongolei, in deren Folge auch eine neue, revolutionäre Justiz geschaffen wurde. Dazu war es notwendig, die reaktionären feudalen Gesetze und den bestehenden Justizapparat zu beseitigen und demokratische sowie später sozialistische Gesetze zu schaffen. Es mußte ein staatliches System für die Gesetzgebung entstehen, das laufend auszubauen war. Die Verwirklichung der erlassenen Gesetze mußte kontrolliert, und es mußten Verstöße gegen die Gesetze bekämpft und vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu haben alle gesellschaftlichen Organisationen, die Betriebe und die Bürger einen großen Beitrag geleistet. Ein erstes Gerichtssystem entstand in unserem Land mit der Bildung des Ministeriums der Justiz der Mongolischen Volksrepublik am 10. Juli 1921 und der Schaffung von Abteilungen zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten bei den örtlichen Verwaltungen der einzelnen Regionen der Republik in den Jahren 1923 bis 1924. Das Ministerium der Justiz war zunächst für die Durchsetzung einer einheitlichen Rechtsprechung, den Strafvollzug, die staatlichen Notariate, die Gesetzgebung und auch für die Kontrolle über die Verwirklichung der Gesetze in den jeweiligen gesellschaftlichen Bereichen verantwortlich. Bis zum Jahre 1926 erfüllte es somit auch die Aufgaben eines Obersten Gerichts. Die Abteilungen zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten bei den örtlichen Verwaltungen wurden im jeweiligen Territorium zum Hauptinstrument, das alle Straf-und Zivilsachen verhandelte und entschied sowie die Bürger mit dem sozialistischen Recht vertraut machte. In dem Maße, in dem sich in unserem Land der revolutionäre, demokratische Umschwung verstärkte, die Aufgaben der staatlichen Organe insgesamt wuchsen und deshalb eine differenziertere Arbeitsteilung notwendig wurde, veränderte sich auch das Justizsystem entsprechend den von der Mongolischen Revolutionären Volkspartei und der Regierung gegebenen Orientierungen. Während dieses historischen Prozesses entwickelten sich aus den Abteilungen zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten der örtlichen Organe im Jahre 1926 selbständige revolutionäre Gerichte und im Jahre 1930 die Staatsanwaltschaft der MVR, für deren Organisation und Anleitung das Ministerium der Justiz noch bis zum Jahre 1940 in diesem Jahr wurde die Staatsanwaltschaft ein eigenständiges Organ verantwortlich war. Auch die Durchsetzung einer einheitlichen Rechtspolitik oblag dem Ministerium der Justiz. In den Jahren ab 1940 gingen im Leitungssystem des Justizapparates wichtige Veränderungen vor sich: So wurden vom Ministerium der Justiz mehr örtliche Gerichte geschaffen und deren Arbeit organisatorisch unterstützt und angeleitet; es wird die gerichtliche Praxis regelmäßig untersucht und die einheitliche Verwirklichung der Rechtspolitik von Partei und Staatsführung kontrol- liert; auch die Einleitung vorbeugender Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen ist eine wichtige Leitungsmethode. Im Auftrag der Regierung werden bestehende Gesetze und Verordnungen systematisiert sowie neue Gesetzesentwürfe vorgelegt. Dem Ministerium obliegt die Auswahl und die Ausbildung der juristischen Kader, ihre Verteilung auf die Gerichte und ihre Weiterbildung. Es orientiert die Gerichte und Mitglieder der im Jahre 1928 geschaffenen Rechtsanwaltskollegien darauf, den Bürgern, Betrieben, Institutionen und Organisationen juristische Hilfe zu gewähren und gibt hierzu entsprechende Anleitung. Eine solche Anleitung erhalten auch die Staatlichen Notariate durch das Ministerium der Justiz. Schließlich obliegt diesem auch die Interpretation der geltenden Gesetze sowie die Regelung der Beziehungen zwischen den Gerichten der MVR und den Rechtspflegeorganen anderer Staaten. Juristischer Dienst in der Volkswirtschaft Für die Durchsetzung der ökonomischen Strategie der Mongolischen Revolutionären Volkspartei ist es unbedingt erforderlich, Recht und Gesetzlichkeit besonders innerhalb der Volkswirtschaft zu festigen und weiterzuentwickeln. Damit wachsen auch die Aufgaben des Ministeriums der Justiz, das für die methodische Anleitung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft verantwortlich ist. Die straffe Leitung der Volkswirtschaft und die Notwendigkeit einer ständig wachsenden Kooperation machen die Bedeutung von Wirtschaftsverträgen und von anderen rechtlichen Maßnahmen sichtbar. Im großen Umfang haben sich auch die Außenhandelsbeziehungen unseres Landes vor allem zu den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft entwickelt. Auch hier spielen die rechtlichen Beziehungen mit diesen Ländern eine große Rolle. Deshalb orientieren Partei und Regierung darauf, das Niveau der juristischen Arbeit in der sozialistischen Wirtschaft zu erhöhen, um damit zugleich die Leitungstätigkeit in den Betrieben überhaupt zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde das System des Rechtsdienstes in der Volkswirtschaft geschaffen. Eine der vielen von Partei und Regierung zur Lösung dieser Aufgabe in den letzten Jahren ergriffene Maßnahme war die Bildung juristischer Abteilungen bei den Räten der örtlichen Organe, in den wichtigsten Ministerien, in Betrieben und anderen Einrichtungen. In vielen großen Betrieben arbeiten heute hauptamtliche juristische Berater. Das bedeutet, daß sich innerhalb des juristischen Systems ein Untersystem des juristischen Dienstes in der Volkswirtschaft herausgebildet hat. Dabei wird der juristische Dienst auch von den 20 Beratungsstellen der Rechtsanwaltskollegien unterstützt, die sich entsprechend ihrer Aufgabenstellung auch mit der juristischen Arbeit in den Wirtschaftseinheiten und Betrieben befassen. Die wichtigste Garantie für die erfolgreiche Arbeit des juristischen Dienstes ist die einheitliche Anleitung durch die Partei und staatlichen Organe, wobei dem Ministerium der Justiz wegen seiner Verpflichtung zur methodischen Anleitung der Rechtsarbeit eine besondere Verantwortung zukommt. Die Hauptrichtung der Entwicklung des juristischen Dienstes in der gegenwärtigen Etappe ist die verstärkte Unterstützung der Leitungen der Wirtschaftseinheiten auf juristischer Ebene, ist die allseitige Verwirklichung des sozialistischen Rechts durch die Leitungen und die Kollektive der Werktätigen. Das Zentralkomitee der Mongolischen Revolutionären Volkspartei und der Ministerrat haben die Hauptaufgaben Fortsetzung auf S. 309;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel.

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