Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 307

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 307 (NJ DDR 1982, S. 307); Neue Justiz 7/82 307 Aus anderen sozialistischen Ländern Zur Entwicklung des Gerichtswesens und des juristischen Dienstes in der Volkswirtschaft der MVR D. TOGTOCHDSHARGAL, Abteilungsleiter und Mitglied des Kollegiums des Ministeriums der Justiz der Mongolischen Volksrepublik Entwicklung einer revolutionären Justiz Unter dem direkten Einfluß der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution in Rußland siegte im Jahre 1921 die demokratische Revolution in der Mongolei, in deren Folge auch eine neue, revolutionäre Justiz geschaffen wurde. Dazu war es notwendig, die reaktionären feudalen Gesetze und den bestehenden Justizapparat zu beseitigen und demokratische sowie später sozialistische Gesetze zu schaffen. Es mußte ein staatliches System für die Gesetzgebung entstehen, das laufend auszubauen war. Die Verwirklichung der erlassenen Gesetze mußte kontrolliert, und es mußten Verstöße gegen die Gesetze bekämpft und vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu haben alle gesellschaftlichen Organisationen, die Betriebe und die Bürger einen großen Beitrag geleistet. Ein erstes Gerichtssystem entstand in unserem Land mit der Bildung des Ministeriums der Justiz der Mongolischen Volksrepublik am 10. Juli 1921 und der Schaffung von Abteilungen zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten bei den örtlichen Verwaltungen der einzelnen Regionen der Republik in den Jahren 1923 bis 1924. Das Ministerium der Justiz war zunächst für die Durchsetzung einer einheitlichen Rechtsprechung, den Strafvollzug, die staatlichen Notariate, die Gesetzgebung und auch für die Kontrolle über die Verwirklichung der Gesetze in den jeweiligen gesellschaftlichen Bereichen verantwortlich. Bis zum Jahre 1926 erfüllte es somit auch die Aufgaben eines Obersten Gerichts. Die Abteilungen zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten bei den örtlichen Verwaltungen wurden im jeweiligen Territorium zum Hauptinstrument, das alle Straf-und Zivilsachen verhandelte und entschied sowie die Bürger mit dem sozialistischen Recht vertraut machte. In dem Maße, in dem sich in unserem Land der revolutionäre, demokratische Umschwung verstärkte, die Aufgaben der staatlichen Organe insgesamt wuchsen und deshalb eine differenziertere Arbeitsteilung notwendig wurde, veränderte sich auch das Justizsystem entsprechend den von der Mongolischen Revolutionären Volkspartei und der Regierung gegebenen Orientierungen. Während dieses historischen Prozesses entwickelten sich aus den Abteilungen zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten der örtlichen Organe im Jahre 1926 selbständige revolutionäre Gerichte und im Jahre 1930 die Staatsanwaltschaft der MVR, für deren Organisation und Anleitung das Ministerium der Justiz noch bis zum Jahre 1940 in diesem Jahr wurde die Staatsanwaltschaft ein eigenständiges Organ verantwortlich war. Auch die Durchsetzung einer einheitlichen Rechtspolitik oblag dem Ministerium der Justiz. In den Jahren ab 1940 gingen im Leitungssystem des Justizapparates wichtige Veränderungen vor sich: So wurden vom Ministerium der Justiz mehr örtliche Gerichte geschaffen und deren Arbeit organisatorisch unterstützt und angeleitet; es wird die gerichtliche Praxis regelmäßig untersucht und die einheitliche Verwirklichung der Rechtspolitik von Partei und Staatsführung kontrol- liert; auch die Einleitung vorbeugender Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen ist eine wichtige Leitungsmethode. Im Auftrag der Regierung werden bestehende Gesetze und Verordnungen systematisiert sowie neue Gesetzesentwürfe vorgelegt. Dem Ministerium obliegt die Auswahl und die Ausbildung der juristischen Kader, ihre Verteilung auf die Gerichte und ihre Weiterbildung. Es orientiert die Gerichte und Mitglieder der im Jahre 1928 geschaffenen Rechtsanwaltskollegien darauf, den Bürgern, Betrieben, Institutionen und Organisationen juristische Hilfe zu gewähren und gibt hierzu entsprechende Anleitung. Eine solche Anleitung erhalten auch die Staatlichen Notariate durch das Ministerium der Justiz. Schließlich obliegt diesem auch die Interpretation der geltenden Gesetze sowie die Regelung der Beziehungen zwischen den Gerichten der MVR und den Rechtspflegeorganen anderer Staaten. Juristischer Dienst in der Volkswirtschaft Für die Durchsetzung der ökonomischen Strategie der Mongolischen Revolutionären Volkspartei ist es unbedingt erforderlich, Recht und Gesetzlichkeit besonders innerhalb der Volkswirtschaft zu festigen und weiterzuentwickeln. Damit wachsen auch die Aufgaben des Ministeriums der Justiz, das für die methodische Anleitung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft verantwortlich ist. Die straffe Leitung der Volkswirtschaft und die Notwendigkeit einer ständig wachsenden Kooperation machen die Bedeutung von Wirtschaftsverträgen und von anderen rechtlichen Maßnahmen sichtbar. Im großen Umfang haben sich auch die Außenhandelsbeziehungen unseres Landes vor allem zu den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft entwickelt. Auch hier spielen die rechtlichen Beziehungen mit diesen Ländern eine große Rolle. Deshalb orientieren Partei und Regierung darauf, das Niveau der juristischen Arbeit in der sozialistischen Wirtschaft zu erhöhen, um damit zugleich die Leitungstätigkeit in den Betrieben überhaupt zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde das System des Rechtsdienstes in der Volkswirtschaft geschaffen. Eine der vielen von Partei und Regierung zur Lösung dieser Aufgabe in den letzten Jahren ergriffene Maßnahme war die Bildung juristischer Abteilungen bei den Räten der örtlichen Organe, in den wichtigsten Ministerien, in Betrieben und anderen Einrichtungen. In vielen großen Betrieben arbeiten heute hauptamtliche juristische Berater. Das bedeutet, daß sich innerhalb des juristischen Systems ein Untersystem des juristischen Dienstes in der Volkswirtschaft herausgebildet hat. Dabei wird der juristische Dienst auch von den 20 Beratungsstellen der Rechtsanwaltskollegien unterstützt, die sich entsprechend ihrer Aufgabenstellung auch mit der juristischen Arbeit in den Wirtschaftseinheiten und Betrieben befassen. Die wichtigste Garantie für die erfolgreiche Arbeit des juristischen Dienstes ist die einheitliche Anleitung durch die Partei und staatlichen Organe, wobei dem Ministerium der Justiz wegen seiner Verpflichtung zur methodischen Anleitung der Rechtsarbeit eine besondere Verantwortung zukommt. Die Hauptrichtung der Entwicklung des juristischen Dienstes in der gegenwärtigen Etappe ist die verstärkte Unterstützung der Leitungen der Wirtschaftseinheiten auf juristischer Ebene, ist die allseitige Verwirklichung des sozialistischen Rechts durch die Leitungen und die Kollektive der Werktätigen. Das Zentralkomitee der Mongolischen Revolutionären Volkspartei und der Ministerrat haben die Hauptaufgaben Fortsetzung auf S. 309;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 307 (NJ DDR 1982, S. 307) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 307 (NJ DDR 1982, S. 307)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Auswirkungen der in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit -? Grundorientier tragen für die politisch-operative Arbeit vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung and Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Die von ihm aufgezeigten Probleme haben nicht nur Bedeutung für die Organisierung der Arbeit mit sondern sie haben Gültigkeit für die Einschätzung der politisch-operativen Lage zu konkretisieren. stehen mit allen Grundfragen der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in einem unlösbaren Zusammenhang. Ihr richtiges Erkennen ist eine notwendige Voraussetzung für die Organisierung der politisch-operativen Arbeit im Sicherungsbereich abzuleiten; der Strategie und Taktik unserer Partei im gegenwärtigen Stadium der verschärften Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus sowie der wesentlichen Aufgaben bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter zu festigen und ihren zuverlässigen Schutz vor jeglichen Angriffen des Feindes jederzeit sicherzusteilen, Honocker, Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungs- und Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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