Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 249

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 249 (NJ DDR 1982, S. 249); Neue Justiz 6/82 249 Wirksame Arbeit der Gerichte bei der Vermögensverteilung nach Ehescheidung Oberrichter Dr. URSULA ROHDE, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts CHARLOTTE MIELICH und Dr. FRANZ THOMS, Richter am Obersten Gericht Ein wichtiger Beitrag der Gerichte zur Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED besteht darin, jede Entscheidung in guter Qualität und damit gesellschaftlich wirksam zu treffen. Diese Aufgabe ist auch für die Verfahren zur Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Ehescheidung besonders beachtlich. Bezogen auf die Gesamtzahl familienrechtlicher Verfahren ist dieser Komplex nicht sehr groß, jedoch im Hinblick auf die inhaltlichen Probleme der Rechtsprechung gewichtig. Sachlich richtige, überzeugend begründete Entscheidungen oder von der aufgeschlossenen Haltung der geschiedenen Ehegatten bestimmte Einigungen im Gerichtsverfahren haben in ihren Auswirkungen für das persönliche Leben der Bürger, die Überwindung ihrer Konflikte in der weiteren Gestaltung ihrer Beziehungen und für die Haltung der Bürger zum Gericht, ihr Vertrauensverhältnis zum sozialistischen Staat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Die im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 1. Plenartagung vom 27. Januar 1982 enthaltene Orientierung zur Vorbereitung der Sachaufklärung in Vermögensverteilungsverfahren1 verpflichtet dazu, die gerichtliche Arbeit stets gründlich zu prüfen und ausgehend von besonders überzeugenden Beispielen und von den Erfahrungen der Besten den leitungsmäßigen Einfluß auf die Qualität der Arbeit zu erhöhen. Nachfolgend sollen einige wesentliche Faktoren genannt werden, die nach unseren Erfahrungen aus der Rechtsprechung, aus der operativen Tätigkeit und aus der Bearbeitung von Eingaben der Bürger für die weitere Erhöhung der Qualität der gerichtlichen Arbeit bestimmend sind. Verantwortungsbewußte Haltung zu den Konfliktsituationen der Bürger Die Klärung der Vermögensbeziehungen nach Scheidung hat für die geschiedenen Ehegatten und ihre Kinder eine große Bedeutung. Davon haben die Gerichte auszugehen. Sie haben die Verhandlung mit hohem politischem Verantwortungsbewußtsein durchzuführen und ein dem Gesetz entsprechendes Verfahrensergebnis herbeizuführen.* 2 Hervorzuheben ist, daß die überwiegende Mehrheit der geschiedenen Ehegatten ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich klärt. Bezogen auf die Ge- samtzahl der Ehescheidungen im Jahr 1981 war nur in 5 Prozent der Eheverfahren und in weiteren 7 Prozent in selbständigen Verfahren eine Klärung der Vermögensverteilung im Gerichtsverfahren erforderlich. Diese Zahlen machen deutlich, daß es auch unter den Bedingungen der Eheauflösung mit ihren vielfältigen Problemen und Auswirkungen den Bürgern überwiegend gelingt, bei der Vermögensverteilung eigenverantwortlich befriedigende Lösungen für sich und ihre Kinder zu erreichen. Wenn den geschiedenen Ehegatten keine selbständige Klärung der Vermögensverteilung möglich war, was unterschiedliche Ursachen haben kann, hat das Gericht stets die verantwortungsvolle Aufgabe, gerechte Lösungen für sie herbeizuführen, die Interessen der Kinder zu schützen und soziale Belange zu wahren. Aktive Mitwirkung der Prozeßparteien an der Verfahrensgestaltung Die rechtliche, insbesondere die prozeßrechtliche Problematik der Vermögensverteilungsverfahren muß unter folgenden Gesichtspunkten gesehen und richtig eingeordnet werden: In etwa der Hälfte der Verfahren einigen sich die Prozeßparteien mit der Unterstützung des Gerichts. So wurden im Jahr 1981 52 Prozent der selbständigen Verfahren mit einer Einigung beendet. In 45 Prozent der Verfahren war es nicht erforderlich, eine Beweiserhebung durchzuführen. 41 Prozent der Verfahren wurden in einem Zeitraum bis zu zwei Monaten abgeschlossen. Das zeigt, daß die Gerichte in den Verfahren auf die weitere Gestaltung der Beziehungen der geschiedenen Ehegatten unter den Bedingungen der Eheauflösung einen positiven Einfluß ausüben. Das trifft speziell auch auf die gerichtlichen Einigungen zu. Sie werden wie sich aus der Eingabenbearbeitung ergibt sehr selten nachträglich beanstandet. Sofern in diesen Fällen bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, liegen sie überwiegend in ungenügender Beachtung des Prozeßrechts. Aus der hohen Zahl der mit einer Einigung beendeten selbständigen Verfahren ergibt sich allerdings auch die Frage, ob die Gerichte derzeitig bereits im Eheverfahren alle Möglichkeiten nutzen, den Prozeßparteien durch konkrete Hinweise zu helfen, sich außergerichtlich oder im Eheverfahren zu einigen und dadurch ein weiteres Verfahren mit seinen zusätzlichen zeitlichen, finanziellen und psychischen Belastungen zu vermeiden. Nach unseren Erfahrungen aus der Teilnahme an Verhandlungen in Eheverfahren geht es darum, die Prozeßparteien bereits bei der Aufnahme der Klage in der Rechtsantragstelle wie auch in der Verhandlung gründlich und verständlich über die Fragen der Vermögens Verteilung zu belehren. Allein der Hinweis, daß eine außergerichtliche Klärung oder eine gerichtliche Einigung oder Entscheidung erfolgen kann, reicht nicht aus. Die Bürger sind vielmehr eindeutig auf die Vorteile der außergerichtlichen Einigung zu orientieren. Das Gericht sollte ihnen konkrete Hinweise geben. Sie könnten folgenden wesentlichen Inhalt haben: Die Vereinbarung sollte schriftlich abgefaßt und von jeder Prozeßpartei mit Datum unterschrieben werden. Sie sollte die wesentlichen Überlegungen zur wertmäßigen Verteilung erkennen lassen. Kredit- und Darlehnsverpflichtungen sollten im Innenverhältnis und nach Möglichkeit auch im Außenverhältnis geklärt werden. Vereinbarungen über Grundstücke und selbständiges Eigentum an Gebäuden und Anlagen erfordern eine notarielle Beurkundung (§§ 297 Abs. 1, 295 Abs. 2 ZGB).3 Sofern vorab Schätzungen zum Wert veranlaßt werden, sollte beiden Prozeßparteien die Anwesenheit bei der Besichtigung der zu schätzenden Objekte ermöglicht werden.4 Für bewegliche Sachen ist auf die Jahresfrist nach § 39 Abs. 3 FGB hinzuweisen.5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 249 (NJ DDR 1982, S. 249) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 249 (NJ DDR 1982, S. 249)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die zielstrebige Bearbeitung Operativer Vorgänge erfordert im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit Anf Geheime Verschlußsache ffiziellen Kontakt-rderungsbildern. Die planmäßige-Suche und Auswahl, fangener für die inoffizielle Ministerium für Staatssicherheit, geeigneter Strafgeusammenarbeit mit dem. Die Gewinnung von Kandidaten für die inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Mfs! Die Suche und Auswahl von geeigneten Strafgefangenen für die inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit jzvlt Erfüllung der politisch-operativen Abwehraufgaben in den der Linie der politisch-operativen Abwehr-. Die Qualifizierung der politisch-operativen Abwehrarbeit der Linie ist eine objektive Notwendigkeit, die unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X