Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 242

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 242 (NJ DDR 1982, S. 242); 242 Neue Justiz 6/82 Abrüstungsverhandlungen der Staaten ein dringendes Erfordernis unserer Zeit Zur zweiten Abrüstungssondertagung der tJN-VoIlversammlung Dr. KARIN MEIER und Dr. sc. SIEGFRIED ZEIMER, Institut für internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig Im Juni und Juli 1982 werden zum zweiten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen Fragen der Abrüstung auf einer Sondertagung der UN-Vollversammlung behandelt Sondertagungen dieser Art nehmen auf Grund ihrer für die Geschicke der Menschheit außerordentlich bedeutsamen Thematik einen besonderen Platz ein. Sie können entsprechend Art. 20 der UN-Charta vom Generalsekretär auf Verlangen des Sicherheitsrats oder der Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen einberufen werden. Von der ersten zur zweiten Abrüstungssondertagung Geleitet vom außenpolitischen Programm des XXV. Parteitages der KPdSU legte die Sowjetunion der 31. Tagung der UN-Vollversammlung das Memorandum zu Fragen der Einstellung des Wettrüstens und zur Abrüstung vom 28. September 1976 vor.1 Sie tat dies unter den damaligen Bedingungen, als die internationale Entspannung immer spürbarer wurde und die Hoffnung der Menschheit auf einen dauerhaften Frieden wuchs. In Ziff. 9 dieses Memorandums schlug die Sowjetunion vor, ein möglichst breites und repräsentatives internationales Forum einzuberufen, um grundsätzliche Fortschritte bei der Lösung des Problems der Abrüstung zu erzielen. Als ein solches Forum wurde eine Weltabrüstungskonferenz oder eine Sondertagung der UN-Vollversammlung als Zwischenetappe bis zur Einberufung der Weltabrüstungskonferenz betrachtet. Angesichts des Widerstandes der USA gegen eine baldige Einberufung einer Weltabrüstungskonferenz unterbreiteten nichtpaktgebundene Staaten, unterstützt von den sozialistischen Staaten, den Vorschlag, im Mai/Juni 1978 eine Sondertagung der UN-Vollversammlung zu Fragen der Abrüstung durchzuführen. Die entsprechende Resolution 31/189 B wurde am 21. Dezember 1976 im Konsensus angenommen.2 Diese 10. UN-Sondertagung war die erste, die sich speziell mit Fragen der Abrüstung beschäftigte. Verlauf und Ergebnisse der Sondertagung bestätigten, daß die damalige internationale Entwicklung durch die Verflechtung zweier gegensätzlicher Tendenzen gekennzeichnet war: die Tendenz zur Vertiefung der Entspannung einerseits und das vom Imperialismus gesteigerte Wettrüsten sowie die Verschärfung der ideologischen Auseinandersetzung andererseits.3 Das von der Sondertagung am 1. Juli 1978 im Konsensus angenommene Schlußdokument4 widerspiegelt weitgehend die Vorstellungen und Ideen zur Abrüstungsfrage, die auf Initiativen der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten zurückgehen. Es verankert die aus der realistischen Einschätzung des Standes der internationalen Beziehungen entwickelte Auffassung der sozialistischen Staaten, daß die Abrüstung die Schlüsselfrage, das aktuellste und brennendste Problem der Weltpolitik ist. Das Schlußdokument enthält ferner weitgehend einheitliche Auffassungen der UN-Mitgliedstaaten über Grundrichtungen, Prinzipien und generelle Aufgabenstellungen für die künftigen Bemühungen auf dem Gebiet der Abrüstung. Es zeugt von der wachsenden Bereitschaft der Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten, die Möglichkeiten der Weltorga- nisation noch stärker im Ringen um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung zu nutzen. Somit bildet es eine wichtige völkerrechtliche Grundlage für den Kampf der Friedenskräfte gegen die imperialistische Hochrüstungspolitik und für effektive Abrüstungsmaßnahmen.5 Die Durchführung der zweiten Sondertagung der UN-Vollversammlung zu Fragen der Abrüstung wurde durch die Resolution 33/71 H III vom 14. Dezember 1978 beschlossen.6 Die Sondertagung wird sich wie es in der vorbereitenden Resolution 35/47 vom 3. Dezember 1980 heißt davon leiten lassen, „daß der Frieden durch die Durchführung von Abrüstungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung, gesichert werden kann, die dem Endziel der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle förderlich sind“.7 Auf der 35. Tagung der UN-Vollversammlung wurde ein Vorbereitungsausschuß gebildet, dem 78 Staaten angehören und in dem auch die DDR aktiv mitarbeitet. Während der 36. Tagung der UN-Vollver-sammlung wurden im Konsensus Termin und Tagesordnung der zweiten Abrüstungssondertagung bestätigt. Zweifellos sind gegenwärtig die Bedingungen für die erfolgreiche Durchführung der zweiten Abrüstungssondertagung wesentlich komplizierter geworden als zur Zeit der ersten Sondertagung. Die aggressivsten imperialistischen Kreise der USA und der NATO haben die internationalen Beziehungen erheblich verschärft, indem sie eine radikale Wende von der Entspannung zur Konfrontation und Hochrüstung vollzogen haben. Der Weltfrieden war seit dem Ende des zweiten Weltkrieges noch nie so bedroht wie gegenwärtig.8 Die aggressivsten Kreise des Imperialismus „möchten, daß die in Jahrhunderten entstandenen rechtlichen und ethischen Normen für die Beziehung zwischen Staaten über Bord geworfen und die Unabhängigkeit und Souveränität der Staaten mit Füßen getreten werden. Sie wollen die politische Weltkarte ummodeln und dabei riesige Regionen auf allen Kontinenten zu Sphären ihrer ,Lebensinteressen‘ erklären. Sie maßen sich das Recht an, den einen zu befehlen und über die anderen zu richten und sie zu .bestrafen““.9 Unter diesen Bedingungen bedarf es großer Anstrengungen aller friedliebenden Kräfte in der ganzen Welt, um einen erfolgreichen Verlauf der zweiten Abrüstungssondertagung der Vereinten Nationen zu gewährleisten. Eine bedeutsame Rolle spielt hierbei die weltumspannende Friedensbewegung, in deren kraftvollen Aktionen sich der Wille der Völker manifestiert, daß Staatenkonferenzen zu völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen über wirksame Abrüstungsmaßnahmen gelangen mögen. Verwirklichung des Schlußdokuments der ersten Abrüstungssondertagung Eine wichtige Aufgabe der zweiten Abrüstungssondertagung besteht darin, den Stand der Verwirklichung der im Schlußdokument der ersten Abrüstungssondertagung enthaltenen Aufgaben einzuschätzen. Dieses Dokument besteht aus vier Abschnitten: Einführung, Deklaration, Aktionsprogramm und Mechanismus. Die Deklaration enthält grundsätzliche Ausführungen über die Ziele, die in Verhandlungen über Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erreicht werden sollen. So wird;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 242 (NJ DDR 1982, S. 242) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 242 (NJ DDR 1982, S. 242)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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