Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 221

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 221 (NJ DDR 1982, S. 221); Neue Justiz 5/82 221 und anderes betrifft, stets mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Wesentliche Neuerung ist, daß an die Stelle der jetzigen Fahrerlaubnis der Führerschein der DDR mit Berechtigungsschein tritt. Er ist ebenso wie in der Mehrzahl der europäischen Länder gestaltet, so daß die Ausgabe internationaler Führerscheine überflüssig wird. Der Umtausch ohne Prüfung oder erneuten Nachweis der Fahrtauglichkeit wird schrittweise über einen längeren Zeitraum von den zuständigen Zulassungsstellen der Volkspolizei vorgenommen. Die Fahrzeugklassen wurden' ebenfalls internationalen Regelungen angeglichen. Neu ist, daß für die Führung von Kleinkrafträdern eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, die Fahrschulkenntnisse und eine entsprechende Ausbildung und Prüfung voraussetzt. Ordnungsstrafen können insbesondere gegenüber demjenigen ausgesprochen werden, der ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz einer .gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse zu sein, oder der ein nicht zugelassenes zulassungspflichtiges Fahrzeug führt. Bei besonders groben Zuwiderhandlungen kann zusätzlich zu anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig der Entzug der Fahrerlaubnis bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. * Weitere Rechtsvorschriften in diesem Quartal betreffen das Gebiet des Bildungswesens. Sie tragen dazu bei, die Vorzüge unserer lOklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (POS) voll zu nutzen, indem ein direkter Übergang von Absolventen der POS in die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule (EOS) erfolgt und die Termine für die Berufsentscheidung und Aufnahme in die Abiturstufe vereinheitlicht werden. Künftig treffen alle Schüler erst nach der Versetzung in die Klasse 10 ihre Entscheidung für ihren weiteren Bildungsweg und ihre berufliche Entwicklung. Mit dem Ziel der Vorbereitung auf ein Hochschulstudium erfolgt auf der Grundlage der AO über die Aufnahme in die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule und in Spezialklassen an Einrichtungen der Volksbildung sowie über die Bestätigung von Schülern für die Bewerbung um eine Lehrstelle in der Berufsausbildung mit Abitur Aufnahmeordnung vom 5. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 4 S. 93) die Auswahl von Schülern und ihre Aufnahme in die EOS hzw. ihre Bestätigung für eine Berufsausbildung mit Abitur auf der Grundlage des erfolgreichen Abschlusses der Klasse 10 der POS. Die bisherigen Vorbereitungsklassen entfallen. Die Aufnahme bzw. Bestätigung erfolgt unter Berücksichtigung der grundlegenden Proportionen zwischen den Studieneinrichtungen, den volkswirtschaftlichen Erfordernissen sowie der sozialen Struktur der Bevölkerung. Durch die Direktoren der POS sind Schüler der Klasse 10 vorzuschlagen, die sich durch gute Leistungen im Unterricht, Leistungsbereitschaft, politisch-moralische Reife und gesellschaftliche Aktivität auszeichnen. Schüler können nach Versetzung in die Klasse 10 mit Zustimmung ihrer Eltern die Aufnahme beantragen. Die Entscheidung über die Vorschläge bzw. Anträge trifft eine Kommission unter Leitung des Kreisschulrates unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistung und das Verhalten des Schülers bis zum erfolgreichen Abschluß der Klasse 10 bestätigt wird. Eine weitere Möglichkeit der Vorbereitung auf ein Hochschulstudium wird durch die AO über die Durchführung von Vorkursen für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife an Hochschulen der DDR vom 4. Januar 1982 (GBl. I Nr. 4 S. 103) geregelt. Bewährte junge Facharbeiter können an festgelegten Hochschulen in Vorkursen, in der Regel im einjährigen Direktstudium, die Hochschulreife erwerben, die sie berechtigt, ein Hochschulstudium in einer bestimmten Studienrichtung aufzunehmen. Vor- aussetzungen sind u. a. der erfolgreiche Abschluß der Klasse 10 der POS, eine abgeschlossene Berufsausbildung, die der gewählten Fachrichtung entspricht, sowie die Bewährung in der beruflichen und gesellschaftlichen Praxis. Die Betriebe sind auf der Grundlage staatlicher Vorgaben für die Gewinnung junger Facharbeiter zum Studium verantwortlich. Die Teilnehmer am Vorkurs sind Studenten i. S. der Rechtsvorschriften; sie erhalten Stipendien auf der Grundlage der StipendienVO vom 11. Juni 1981 (GBl. I Nr. 17 S. 229). Mit der AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle Bewerbungsordnung vom 5. Januar 1982 (GBL I Nr. 4 S. 95) wird der Bewerbungszeitraum von bisher 6 auf 14 Tage verlängert. Durch die Verkürzung der Bearbeitungszeit für Bewerbungen um eine Berufsausbildung mit Abitur von 21 auf 14 Tage können sich die Bewerber bei einer Ablehnung wie alle Schulabgänger um eine Lehrstelle für einen Facharbeiterberuf bewerben. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Bewerbungskarte, die den Schülern von der Schule übergeben wird. Die Betriebe dürfen keine Bewerbungen ohne die Bewerbungskarte annehmen. Alle innerhalb des Bewerbungszeitraums bei den Betrieben eingehenden Bewerbungen müssen unabhängig von der Zahl vorhandener Lehrstellen entgegengenommen werden. Zuwiderhandlungen können ordnungsstrafrechtlich geahndet werden. Der Entscheidung über die Bewerbung, die durch den Betrieb erfolgt, gehen Beratungen in einer Kommission voraus, die in jedem Betrieb zu bilden ist und in der die Gewerkschaftsleitung und die FDJ-Leitung vertreten sind. Bei der Entscheidung sind die Persönlichkeitseigenschaften, die Motive für die Berufswahl sowie schulische und gesellschaftliche Leistungen zu berücksichtigen; es dürfen keine Durchschnittszensuren zugrunde gelegt werden. Der Abschluß des Lehrvertrages erfolgt vier Wochen nach der Entscheidung. Die Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung unterstützen besonders diejenigen Schulabgänger, deren Ausbildung am 15. Juni des Jahres ihrer Schulentlassung noch nicht geklärt ist. Der weiteren Qualifizierung der Berufsausbildung dient die AO über die Lehrproduktion und Ausbildungsplätze für die Berufsausbildung der Lehrlinge vom 10. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 6 S. 137). Die Lehrproduktion umfaßt Produktions- bzw. Arbeitsaufgaben für die Ausbildung der Lehrlinge in Lehrwerkstätten bzw. Lehrlingsobjekten and muß geeignet sein, die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lehrlinge, ihre sozialistische Arbeitseinstellung sowie ihre Teilnahme am sozialistischen Berufswettbewerb zu fördern. Die Betriebe müssen einen Plan der Lehrproduktion als Bestandteil des Produktionsplanes ausarbeiten und in die Plandiskussion einbeziehen. Für Lehrlinge, deren berufspraktische Ausbildung unmittelbar im Produktionsprozeß erfolgt, sind in den Betriebsabteilungen lehrplangerechte Ausbildungsplätze bereitzustellen. Den verantwortlichen Arbeitskollektiven sind konkrete Lehraufträge zu übergeben. Die Arbeitsleistungen der Lehrlinge sind materiell zu stimulieren. * Auf der Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes vom 3. Juli 1980 (GBl. I Nr. 20 S. 191)9 wurde die 2. DB zum Kulturgutschutzgesetz Anmeldung und Registrierung von geschütztem Kulturgut vom 2. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 6 S. 144) erlassen. Die Anmeldung von besonders wertvollem geschütztem Kulturgut, das nicht zum Volkseigentum gehört, erfolgt durch den Eigentümer, den Verfügungsberechtigten oder den Besitzer bei dem für den ständigen Standort dieses Kulturgutes zuständigen Rat des Kreises. Handelt es sich um geschütztes Kulturgut i. S. der 1. DB zum Kulturgutschutzgesetz vom 3. Juli 1980 (GBl. I Nr. 21 S. 213), so wird es entsprechend den Kategorisierungsbestimmungen des Staatlichen Museumsfonds eingeordnet und registriert.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 221 (NJ DDR 1982, S. 221) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 221 (NJ DDR 1982, S. 221)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit und zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung im Grenzgebiet. Es geht dabei um folgende wesentliche Aufgabenstellungen: Im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Veränderungen hat die Erhöhung der Wirksamkeit militärisch-operativer Maßnahmen zur Außensicherung und G-ewahrloist-ung gleichzeitig die eigenen Kräfte, Mittel und Methoden auf die Schwerpunkte der Sicherung der Untersuchungshaftanstalt zu nzent rieren. Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug müssen einen maximalen Beitrag zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen.

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