Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 221

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 221 (NJ DDR 1982, S. 221); Neue Justiz 5/82 221 und anderes betrifft, stets mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Wesentliche Neuerung ist, daß an die Stelle der jetzigen Fahrerlaubnis der Führerschein der DDR mit Berechtigungsschein tritt. Er ist ebenso wie in der Mehrzahl der europäischen Länder gestaltet, so daß die Ausgabe internationaler Führerscheine überflüssig wird. Der Umtausch ohne Prüfung oder erneuten Nachweis der Fahrtauglichkeit wird schrittweise über einen längeren Zeitraum von den zuständigen Zulassungsstellen der Volkspolizei vorgenommen. Die Fahrzeugklassen wurden' ebenfalls internationalen Regelungen angeglichen. Neu ist, daß für die Führung von Kleinkrafträdern eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, die Fahrschulkenntnisse und eine entsprechende Ausbildung und Prüfung voraussetzt. Ordnungsstrafen können insbesondere gegenüber demjenigen ausgesprochen werden, der ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz einer .gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse zu sein, oder der ein nicht zugelassenes zulassungspflichtiges Fahrzeug führt. Bei besonders groben Zuwiderhandlungen kann zusätzlich zu anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig der Entzug der Fahrerlaubnis bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. * Weitere Rechtsvorschriften in diesem Quartal betreffen das Gebiet des Bildungswesens. Sie tragen dazu bei, die Vorzüge unserer lOklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (POS) voll zu nutzen, indem ein direkter Übergang von Absolventen der POS in die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule (EOS) erfolgt und die Termine für die Berufsentscheidung und Aufnahme in die Abiturstufe vereinheitlicht werden. Künftig treffen alle Schüler erst nach der Versetzung in die Klasse 10 ihre Entscheidung für ihren weiteren Bildungsweg und ihre berufliche Entwicklung. Mit dem Ziel der Vorbereitung auf ein Hochschulstudium erfolgt auf der Grundlage der AO über die Aufnahme in die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule und in Spezialklassen an Einrichtungen der Volksbildung sowie über die Bestätigung von Schülern für die Bewerbung um eine Lehrstelle in der Berufsausbildung mit Abitur Aufnahmeordnung vom 5. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 4 S. 93) die Auswahl von Schülern und ihre Aufnahme in die EOS hzw. ihre Bestätigung für eine Berufsausbildung mit Abitur auf der Grundlage des erfolgreichen Abschlusses der Klasse 10 der POS. Die bisherigen Vorbereitungsklassen entfallen. Die Aufnahme bzw. Bestätigung erfolgt unter Berücksichtigung der grundlegenden Proportionen zwischen den Studieneinrichtungen, den volkswirtschaftlichen Erfordernissen sowie der sozialen Struktur der Bevölkerung. Durch die Direktoren der POS sind Schüler der Klasse 10 vorzuschlagen, die sich durch gute Leistungen im Unterricht, Leistungsbereitschaft, politisch-moralische Reife und gesellschaftliche Aktivität auszeichnen. Schüler können nach Versetzung in die Klasse 10 mit Zustimmung ihrer Eltern die Aufnahme beantragen. Die Entscheidung über die Vorschläge bzw. Anträge trifft eine Kommission unter Leitung des Kreisschulrates unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistung und das Verhalten des Schülers bis zum erfolgreichen Abschluß der Klasse 10 bestätigt wird. Eine weitere Möglichkeit der Vorbereitung auf ein Hochschulstudium wird durch die AO über die Durchführung von Vorkursen für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife an Hochschulen der DDR vom 4. Januar 1982 (GBl. I Nr. 4 S. 103) geregelt. Bewährte junge Facharbeiter können an festgelegten Hochschulen in Vorkursen, in der Regel im einjährigen Direktstudium, die Hochschulreife erwerben, die sie berechtigt, ein Hochschulstudium in einer bestimmten Studienrichtung aufzunehmen. Vor- aussetzungen sind u. a. der erfolgreiche Abschluß der Klasse 10 der POS, eine abgeschlossene Berufsausbildung, die der gewählten Fachrichtung entspricht, sowie die Bewährung in der beruflichen und gesellschaftlichen Praxis. Die Betriebe sind auf der Grundlage staatlicher Vorgaben für die Gewinnung junger Facharbeiter zum Studium verantwortlich. Die Teilnehmer am Vorkurs sind Studenten i. S. der Rechtsvorschriften; sie erhalten Stipendien auf der Grundlage der StipendienVO vom 11. Juni 1981 (GBl. I Nr. 17 S. 229). Mit der AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle Bewerbungsordnung vom 5. Januar 1982 (GBL I Nr. 4 S. 95) wird der Bewerbungszeitraum von bisher 6 auf 14 Tage verlängert. Durch die Verkürzung der Bearbeitungszeit für Bewerbungen um eine Berufsausbildung mit Abitur von 21 auf 14 Tage können sich die Bewerber bei einer Ablehnung wie alle Schulabgänger um eine Lehrstelle für einen Facharbeiterberuf bewerben. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Bewerbungskarte, die den Schülern von der Schule übergeben wird. Die Betriebe dürfen keine Bewerbungen ohne die Bewerbungskarte annehmen. Alle innerhalb des Bewerbungszeitraums bei den Betrieben eingehenden Bewerbungen müssen unabhängig von der Zahl vorhandener Lehrstellen entgegengenommen werden. Zuwiderhandlungen können ordnungsstrafrechtlich geahndet werden. Der Entscheidung über die Bewerbung, die durch den Betrieb erfolgt, gehen Beratungen in einer Kommission voraus, die in jedem Betrieb zu bilden ist und in der die Gewerkschaftsleitung und die FDJ-Leitung vertreten sind. Bei der Entscheidung sind die Persönlichkeitseigenschaften, die Motive für die Berufswahl sowie schulische und gesellschaftliche Leistungen zu berücksichtigen; es dürfen keine Durchschnittszensuren zugrunde gelegt werden. Der Abschluß des Lehrvertrages erfolgt vier Wochen nach der Entscheidung. Die Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung unterstützen besonders diejenigen Schulabgänger, deren Ausbildung am 15. Juni des Jahres ihrer Schulentlassung noch nicht geklärt ist. Der weiteren Qualifizierung der Berufsausbildung dient die AO über die Lehrproduktion und Ausbildungsplätze für die Berufsausbildung der Lehrlinge vom 10. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 6 S. 137). Die Lehrproduktion umfaßt Produktions- bzw. Arbeitsaufgaben für die Ausbildung der Lehrlinge in Lehrwerkstätten bzw. Lehrlingsobjekten and muß geeignet sein, die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lehrlinge, ihre sozialistische Arbeitseinstellung sowie ihre Teilnahme am sozialistischen Berufswettbewerb zu fördern. Die Betriebe müssen einen Plan der Lehrproduktion als Bestandteil des Produktionsplanes ausarbeiten und in die Plandiskussion einbeziehen. Für Lehrlinge, deren berufspraktische Ausbildung unmittelbar im Produktionsprozeß erfolgt, sind in den Betriebsabteilungen lehrplangerechte Ausbildungsplätze bereitzustellen. Den verantwortlichen Arbeitskollektiven sind konkrete Lehraufträge zu übergeben. Die Arbeitsleistungen der Lehrlinge sind materiell zu stimulieren. * Auf der Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes vom 3. Juli 1980 (GBl. I Nr. 20 S. 191)9 wurde die 2. DB zum Kulturgutschutzgesetz Anmeldung und Registrierung von geschütztem Kulturgut vom 2. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 6 S. 144) erlassen. Die Anmeldung von besonders wertvollem geschütztem Kulturgut, das nicht zum Volkseigentum gehört, erfolgt durch den Eigentümer, den Verfügungsberechtigten oder den Besitzer bei dem für den ständigen Standort dieses Kulturgutes zuständigen Rat des Kreises. Handelt es sich um geschütztes Kulturgut i. S. der 1. DB zum Kulturgutschutzgesetz vom 3. Juli 1980 (GBl. I Nr. 21 S. 213), so wird es entsprechend den Kategorisierungsbestimmungen des Staatlichen Museumsfonds eingeordnet und registriert.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei sowie - die Strafprozeßordnung , besonders die, zu besitzen. lach der theoretischen Ausbildung erfolgt die praktische Einarbeitung.

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