Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 217

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 217 (NJ DDR 1982, S. 217); Neue Justiz 5/82 217 den Ausschüssen der Nationalen Front und den Hausgemeinschaften, von der Wahrnehmung der den Gerichten und der Staatsanwaltschaft obliegenden Aufgaben und schließlich von den effektivsten Formen und Methoden der Qualifizierung der Mitglieder der KK und SchK wird maßgeblich die gesellschaftliche Wirksamkeit der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte bestimmt. An die Anleitung und Unterstützung der KK und SchK stellt die neue Etappe ihrer Weiterentwicklung größere Ansprüche. Im 4. Kapitel des GGG sind alle grundsätzlichen Leitungsaufgaben zusammengefaßt. Dabei wurden bisher bewährte Regelungen unverändert übernommen (§§ 22 bis 25 GGG), einzelne ausgestaltet (§§ 27 Abs. 1 und 2, 28 bis 31 GGG) und einige neue Rechtspflichten festgelegt (§§ 27 Abs. 3, 32 GGG). So ist in § 28 Abs. 1 GGG näher bestimmt, wie die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Verantwortung für die regelmäßige Anleitung der KK und die Qualifizierung der KK-Mitglieder wahmeh-men. In § 30 Abs. 1 GGG wird deutlich zum Ausdruck gebracht, durch welche Formen und Methoden die Kreisvorstände des FDGB gute Erfahrungen aus der Tätigkeit der KK verallgemeinern und ihre Wirksamkeit erhöhen. § 32 Abs. 1 GGG legt die Aufgaben der Vorstände der Produktionsgenossenschaften gegenüber den in der Produktionsgenossenschaft tätigen gesellschaftlichen Gerichten fest. In § 27 Abs. 3 GGG ist u. a. bestimmt, welche Aufgaben die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bei der Verwirklichung der von den gesellschaftlichen Gerichten ausgesprochenen Geldbußen und Ordnungsstrafen und bei der Erfüllung der von den gesellschaftlichen Gerichten bestätigten Verpflichtungen zur Leistung unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit haben. Die örtlichen Räte haben festzulegen, wann und wo die gemeinnützige Arbeit in der Freizeit zu leisten ist Das und weitere Einzelheiten zur Durchsetzung dieser Maßnahme enthalten § 57 Abs. 3 KKO und § 53 Abs. 3 SchKO. Daß die Betriebsleiter die sachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit der KK in ihrem Betrieb zu schaffen haben, ergibt sich aus § 29 Abs. 2 GGG. Eine gleiche Verantwortung der örtlichen Räte für die SchK enthält § 27 Abs. 3 GGG; soweit es gesellschaftliche Gerichte in Produktionsgenossenschaften betrifft, obliegt diese Aufgabe den Vorständen (§ 32 Abs. 2 GGG). Was im einzelnen zu den sachlichen Voraussetzungen gehört, ist in § 63 KKO und § 59 SchKO enthalten. Die Aufgaben der Ausschüsse der Nationalen Front der DDR haben in § 31 GGG eine Konkretisierung erfahren. Hervorzuheben ist die mit § 31 Abs. 2 GGG gegebene Orientierung auf eine bessere Nutzung der Erfahrungen aus der Tätigkeit der SchK für die politische Massenarbeit zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Städten und Gemeinden. Schließlich wurde in § 25 GGG eine grundsätzliche Bestimmung über Stellung und Aufgaben des Beirates für Schiedskommissionen aufgenommen, die auf die wesentlichsten Aufgaben der im Beirat vertretenen Organe orientiert. Mit § 33 GGG wurde erstmals eine Bestimmung geschaffen, die die Würdigung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte regelt. Ihre Anwendung fördert die Bereitschaft der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte, eine qualifizierte Rechtsarbeit zu leisten, festigt die Kollektive der einzelnen Konflikt- und Schiedskommissionen und trägt dazu bei, daß die Freude an der Arbeit im gesellschaftlichen Gericht über mehrere Wahlperioden erhalten bleibt Die vervollkommneten und zum Teil neuen Bestimmungen zur Leitung der gesellschaftlichen Gerichte sind Rechtspflichten und verbindliche Orientierungen, die als prinzipielle, politisch wichtige Aufgaben von hohem gesellschaftlichem Rang zu verstehen sind. Jeder, der für die Anleitung und Unterstützung der KK und SchK Verantwortung trägt, muß diese Aufgaben als Bestandteil der Erfüllung des Klassenauftrages begreifen, die sozialistische Staatsmacht durch die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie zu stärken und zu festigen. Von dieser politisch-ideologischen Position ist an die Verwirklichung der im 4. Kapitel des GGG und in den Abschnitten V. der KKO und SchKO enthaltenen Aufgaben heranzugehen. Vgl. NJ 1982, Heft 4, S. 146 S. Überblick über die Gesefegebung im I. Quartal 1982 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil 1 Nr. 1 bis 11 veröffentlichten Rechtsvorschriften. Die Volkskammer der DDR beschloß in ihrer 4. Tagung am 25. März 1982 eine Reihe bedeutsamer Gesetze. Sie entsprechen der Festlegung des X. Parteitages der SED, „ausgehend von den Anforderungen der Zukunft die sozialistische Rechtsordnung ständig zu vervollkommnen“.! Mit dem Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 11 S. 197) wird die Rechtsordnung in einem politisch wichtigen Bereich vervollkommnet, der aufs engste mit der Gewährleistung der Sicherheit der DDR, mit dem Schutz der sozialistischen Errungenschaften unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates und des friedlichen Lebens seiner Bürger verbunden ist ist doch die Anerkennung und Achtung des Prinzips der Unverletzlichkeit der Grenzen die Schlüsselfrage unserer Zeit. Das Gesetz dokumentiert den Rechtsstandpunkt der DDR zu international anerkannten Grundsätzen in Grenzangelegenheiten und bekräftigt den völkerrechtlichen Charakter der Staatsgrenze der DDR. In Form einer komplexen Regelung bietet das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für die Unantastbarkeit der Staatsgrenze und ermöglicht, die Sicherheit und Ordnung in den Grenzgebieten zu festigen. Erstmalig werden alle grundlegenden Bestimmungen über das Hoheitsgebiet und die Staatsgrenze der DDR, die bisher in verschiedenen Rechtsvorschriften enthalten waren, zusammengefaßt.2 Als Folgebestimmung wurde die DVO zum Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (GrenzVO) vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 11 S. 203) erlassen. Sie enthält Bestimmungen für die Grenzgebiete (z. B. zu Einreise und Aufenthalt, Wohnsitznahme, Übergabe von Grundstücken, Sorgfaltspflichten der Rechtsträger, Eigentümer und sonstigen Nutzer von Grundstücken im Grenzgebiet), Vorschriften über die Grenzmarkierung und Regelungen über die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane, der Betriebe und Einrichtungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet. Als Anlage ist der GrenzVO ein Verzeichnis aller Grenzübergangsstellen der DDR beigefügt. Eine weitere Folgebestimmung zum Grenzgesetz ist die AO über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Seegewässern der DDR Grenzordnung vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 11 S. 208). Sie beinhaltet neben allgemeinen Bestimmungen (z. B. über Arbeiten im Schutzstreifen und die Erlaubnispflichtigkeit von Veranstaltungen) u. a. spezielle Regelungen für die Ordnung im Grenzgebiet zur BRD, zu Berlin(West), an der Küste und in den Seegewässern der DDR sowie an der Staatsgrenze zur Volksrepublik Polen und zur CSSR. Für im einzelnen genau aufgeführte Fälle der schuldhaften Verletzung von Vorschriften zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 217 (NJ DDR 1982, S. 217) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 217 (NJ DDR 1982, S. 217)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Beschwerde sachlich gerechtfertigt ist. Trifft dies zu, so ist der Beschwerde unverzüglich abzuhelfen, indem der Beschwerdegrund beseitigt und die Gesetzlichkeit wieder hergestellt wird. In diesen Fällen ist äußerst gewissenhaft zu prüfen, wie weiter zu verfahren ist, denn nicht selten versuchen Beschuldigte, sich mit bestimmten Aussagen interessant zu machen.

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