Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 213

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 213 (NJ DDR 1982, S. 213); Neue Justiz 5/82 213 solchen, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden) ist das meist weitaus schwieriger. Oft ist es relativ einfach, den kausalen Zusammenhang nachzuweisen. Das betrifft vor allem vorsätzliche Straftaten, insbesondere die große Gruppe der Eigentumsdelikte. Allerdings ist z. B. bei Betrug die Kausalität zwischen der Täuschung durch den Täter und der dadurch verursachten Irrtumserregung beim Geschädigten sowie der nachfolgenden Vermögensverfügung nachzuweisen.13 Bei Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz kommt es darauf an, den Kausalzusammenhang zwischen der festgestellten Pflichtverletzung und dem eingetretenen Erfolg zu prüfen. So verurteilte z. B. ein Kreisgericht einen Leiter wegen eines Vergehens nach § 193 StGB, der einen in seinem Bereich neu eingestellten Heizer nur allgemein über seine Tätigkeit und über die Gefahren bei auftretenden Stauungen belehrte. Daß es dazu spezielle Vorschriften gibt, erfuhr er von seinen Kollegen. Der Heizer stieg während einer Stauung auf den Kohlenberg, wurde verschüttet und erstickte. Die Pflichtverletzung des Leiters war aber nicht die Ursache des Unfalls, weil dem Verunglückten auf andere Weise die für seine Tätigkeit wichtigen Verhaltensmaßregeln mitgeteilt worden waren. Zwischen der unterlassenen Unterweisung über die spezielle Rechtsvorschrift durch den Leiter und dem tödlichen Unfall bestand mithin kein kausaler Zusammenhang.14 , Bei Verkehrsstraftaten wird mitunter die Kausalität damit begründet, daß der Angeklagte durch Alkohol in seiner Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt gewesen sei und deshalb einen Verkehrsunfall herbeigeführt habe. Diese vereinfachte Darstellung ist nicht zulässig. Es ist nachzuweisen, daß der Unfall die Folge der Fahruntüchtigkeit gewesen ist. So wurde z. B. einem Angeklagten eine Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit und die Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls zur Last gelegt. Er war unter erheblicher alkoholischer Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit mit einem Kfz gefahren und mußte in diesem Zustand auf eine Reifenpanne reagieren. Der Sturz mit dem Fahrzeug und die dabei verursachte Verletzung wären aber unter den gegebenen Umständen auch einem Verkehrstüchtigen passiert. Der Angeklagte wurde deshalb nur wegen Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit verurteilt, von der Anklage der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls jedoch freigesprochen.15 (wird fortgesetzt) 1 1 Vgl. W. Griebe/H. Hörz/A. Lutzke, „Schöpferische Anwendung der marxistischen Philosophie auf die Kausalität im Strafrecht“, NJ 1968, Heft 23, S. 715, und Heft 24, S. 751. 2 Vgl. J. Lekschas, „Die Kausalität bei der verbrecherischen Handlung“, Große Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, Berlin 1952; H. Hörz, „Zur Anwendung der marxistischen Kausalitätsauffassung in der Rechtspraxis“, NJ 1966, Heft 5, S. 137; L. Welzel, „Einige Probleme der Kausalität im Strafrecht“, NJ 1966, Heft 13, S. 399; K. Manecke/J. Meinel, Nochmals: Zur Anwendung der marxistischen Kausalitätsaulfassung in der Rechtspraxis“, NJ 1966, Heft 16, S. 491; F. Mühlberger, „Aufgaben der Gerichte beim Kampf gegen verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr“, NJ 1969, Heft 15, S. 463; D. Seidel/R. Schröder, „Probleme fahrlässiger Schuld im Strafrecht“, NJ 1976, Heft 11, S. 324; D. Seidel/ M. Edler, „Prüfung und Feststellung strafrechtlicher Kausalität und Schuld bei Straftaten im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz“, NJ 1979, Heft 12, S. 531. Vgl. auch die Diskussion zur Kausalitäts- und Schuldprüfung bei Fahrlässigkeitsdelikten : P. Marr, in NJ 1979, Heft 1, S. 37; H. Hinderer und W. Röß-ger, in NJ 1979, Heft 4, S. 174; H. Pompoes/R. Schröder, in NJ 1979, Heft 6, S. 261. 3 Vgl. F. Engels, Dialektik der Natur, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 20, Berlin 1962, S. 497 und 499. 4 OG, Urteil vom 6. Januar 1969 3 Zst 25/68. 5 Vgl. OG, Urteil vom 29. Dezember 1971 - 2 Zst 9/71 - (NJ 1972, Heft 6, S. 179; OGSt Bd. 13 S. 57). 6 Vgl. H. Pompoes/R. Schröder, a. a. O. Wir haben darauf verzichtet, näher auf die Beziehungen und Unterschiede zwischen Schuld- und Kausalitätsprüfung einzugehen. Verschiedene Dokumente des Obersten Gerichts enthalten Hinweise zu diesen Problemen, so z. B.: 6. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 28. März 1973 über Probleme der strafrechtlichen Schuld, NJ 1973, Beilage 3/73 (zu Heft 9); 6. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 22. Dezember 1977 zu Problemen der Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen, Informationen des Obersten Gerichts 1977, N. 1; 7. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 16. März 1978 Internationale Juristen entlarven Aggressor Israel Vom 17. bis 19. April 1982 fand in der libanesischen Hauptstadt Beirut anläßlich des „Tages der Solidarität mit den palästinensischen Gefangenen in israelischen Kerkern“ auf Initiative der palästinensischen Juristenorganisation und des „Komitees zur Verteidigung der Rechte der palästinensischen Gefangenen in israelischen Kerkern“ eine internationale Juristenkonferenz statt. Daran nahmen Delegationen aus 15 Ländern teil. Die Vereinigung der Juristen der DDR war durch ihren stellvertretenden Generalsekretär, Kurt Kattanek, vertreten. Dem Schlußkommunique entnahmen wir die nachstehenden Auszüge. D. Red. Die Konferenz erklärte ihre Solidarität mit dem Kampf des tapferen Volkes von Palästina, das heroisch der zionistischen Okkupation seiner Heimat entgegentritt. Ihrem Wesen nach verletzt diese Okkupation ständig Menschenrechte, internationale Verträge und Abkommen. Die Teilnehmer der Konferenz verurteilten entschieden die brutale Folterungen einschließende unmenschliche Behandlung, der die palästinensischen Häftlinge in den israelisdien Gefängnissen unterworfen sind. Die Konferenz enthüllte die militärische, ökonomische und politische Unterstützung der israelischen Aggression durch die Regierung der USA. Sie verurteilte die USA-Regierung wegen deren uneingeschränkter Unterstützung der aggressiven expansionistischen Politik Israels, das von der internationalen Völkergemeinschaft isoliert und wegen der Verletzung der Menschenrechte und der Annexion arabischen Bodens verurteilt wird. Die Teilnehmer würdigten den gerechten Kampf des palästinensischen Volkes, das trotz aller Verschwörungen und Aggressionen für die Erlangung seiner Selbstbestimmung, für das Recht kämpft, seinen unabhängigen Staat unter Führung der PLO in seiner nationalen Heimat zu errichten. Die Konferenz verurteilte die fortwährende zionistische Aggression gegen das Volk von Palästina und gegen arabisches Land sowie die anhaltende Verletzung der Menschenrechte, speziell der Genfer Konventionen und der in völkerrechtlichen Normen und Verträgen verankerten Gebote der Humanität durch Israel. Sie verurteilte alle von den israelischen Behörden in Verletzung rechtlicher Bestimmungen ergriffenen Maßnahmen, Land zu annektieren und Siedlungen zu errichten. Die Fortsetzung der Aggression gegen das Volk von Palästina stellt einen Bruch der Charta und der Beschlüsse der UNO dar. Die Konferenz bekräftigte das Recht der palästinensischen politischen Gefangenen, in Übereinstimmung mit den? Völkerrecht Kriegsgefangenenstatus zu genießen. Es soll eine Untereuchungskommission gebildet werden, um die gegen die palästinensischen Gefangenen und Häftlinge begangenen unmenschlichen zionistischen Praktiken zu entlarven. über die gerichtliche Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß (OG-Richtlinie dazu in: GBl. I 1978 Nr. 14 S. 169); 8. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 1. Juni 1978 zur Vorbeugung von Havarien und Bränden sowie von Verletzungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (Informationen des Obersten Gerichts 1978, Nr. 4) und dazu Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 13. September 1978 - I PrB 1-112-2/78 - (NJ 1978, Heft 10, S. 448). 7 Vgl. OG, Urteil vom 17. August 1976 - 2b OSK 24/76 - (NJ 1976, Heft 23, S. 721). 8 Vgl. Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, Berlin 1978, S. 247. 9 Vgl. OG, Urteil vom 15. Juni 1977 - 2b OSK 6/77 - (NJ 1977, Heft 11, S. 618). 10 Vgl. H. Hörz, Zufall Eine philosophische Untersuchung, Berlin 1980, S. 85. 11 OG, Urteil vom 25. Juni 1981 - 5 OSB 91/80. 12 Vgl. Lehrbuch des Strafrechts, a. a. O., S. 253. 13 OG, Urteil vom 14. Oktober 1976 - 2 b OSK 31/76. 14 OG, Urteil vom 29. September 1976 - 2 b OSK 23/76 - (NJ 1977, Heft 2, S. 58). 15 OG, Urteil vom 17. März 1977 - 3 OSK 3/77.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel habe ich im Abschnitt über die Grundsätze schon Stellung genommen. Entsprechend den dort gegebenen Weisungen und Orientierungen sind in engem Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Anordnung über die Mobilmachung der Deutschen Demokratischen Republik befiehlt dzr Minister für Staatssicherheit Beginn und Umfang der Mobilmachung für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten.

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