Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 21

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 21 (NJ DDR 1982, S. 21); Neue Justiz 1/82 21 Lehrbuch Zivilrecht eine bedeutende Bereicherung der zivilrechtlichen Fachliteratur Prof. Dr. GOTTHOLD BLEY, Direktor der Sektion Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Mit diesem Lehrbuch1 haben die Autoren die -erste geschlossene und systematische Darstellung des sozialistischen Zivilrechts der DDR vorgelegt, das mit der Annahme des Zivilgesetzbuchs der DDR durch die Volkskammer am 19. Juni 1975 erstmals kodifiziert wurde. Sie weisen dabei selbst darauf hin, daß sie die zu dem in 10 Heften vorab erschienenen Grundriß Zivilrecht gegebenen Hinweise und Anregungen im Lehrbuch verarbeitet haben. Es spiegelt auch wie gleichfalls im Vorwort hervorgehoben wird neue Forschungsergebnisse, die weitere Entwicklung der Gesetzgebung und die seit dem Inkrafttreten des ZGB ergangene Rechtsprechung wider. Das Lehrbuch geht konsequent von marxistisch-leninistischen Positionen der Zivilrechtswissenschaft aus und beruht auf gesicherten Erkenntnissen der Staats- und Rechtstheorie. Seine Darstellungsweise ist überzeugend. Zutreffend sind die Autoren auch darauf eingegangen, daß der sozialistischen Zivilrechtswissenschaft der DDR die Aufgabe obliegt, die Anwendung des ZGB einschließlich seiner Nachfolgeregelungen und die gesellschaftliche Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften zu erforschen. Sie heben auch richtig hervor, daß die sozialistische Zivilrechtswissenschaft diese wichtige Aufgabe nur im Zusammenwirken mit anderen marxistisch-leninistischen Wissenschaften, insbesondere mit-der politischen Ökonomie, der Staats- und Rechtstheorie sowie weiteren juristischen Zweigdisziplinen, vor allem dem Staats-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Arbeits- und LPG-Recht sowie dem Zivilverfahrensrecht zu lösen vermag (Teil 1, S. 34). Das Lehrbuch gliedert sich in 10 Kapitel. Gliederung und Aufbau folgen im wesentlichen der Systematik des ZGB'. Lediglich der siebente Teil des ZGB (Besondere Bestimmungen für einzelne Zivilrechtsverhältnisse) wurde in die Materie der übrigen Teile eingeordnet. Soweit Gliederung und Aufbau vom ZGB abweichen bzw. die Darstellungen nicht dem ZGB folgen, es wird z. B. auf die Behandlung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an Grundstücken und Gebäuden und des Urheberrechts verzichtet, geschieht dies, weil deren Erörterung den Lehrbüchern Bodenrecht bzw. Urheberrecht Vorbehalten bleibt. Grundfragen des sozialistischen Zivilrechts Im ersten Kapitel werden ausgehend vom Begriff des sozialistischen Zivilrechts die wichtigsten Aufgaben des Zivilrechts behandelt, so der Beitrag des Zivilrechts zur Gestaltung der Versorgungsbeziehungen der Bürger und zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit (den Schutz der Persönlichkeit und des persönlichen Eigentums eingeschlossen) sowie zum Schutz des sozialistischen Eigentums. Diese grundlegenden, sich wechselseitig bedingenden Aufgaben des Zivilrechts sind aus den Aufgaben des sozialistischen Staates im jeweils erreichten Stadium der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleitet. Zur Lösung seiner Aufgaben bedient sich der sozialistische Staat verschiedener Methoden und Instrumente. Das sozialistische Recht nimmt hierbei einen bedeutsamen Platz ein. Auf zwei Momente, auf die auch die Autoren an verschiedenen Stellen des Lehrbuchs aufmerksam machen, sei hier hingewiesen. 1. Die Lösung der dem sozialistischen Zivilrecht obliegenden Aufgaben bedarf des aufeinander abgestimmten Zusammenwirkens der verschiedenen Zweige des sozialistischen Rechts. Deshalb ist es zu begrüßen, daß die Autoren bei der Bestimmung des Gegenstands des Zivilrechts nicht nur das Zivilrecht von anderen Rechtszweigen abgrenzen, sondern es in seinem grundsätzlichen Zusammenwirken mit dem Staatsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Wirtschaftsrecht, dem Arbeitsrecht, dem LPG-Recht, dem Familienrecht und dem Strafrecht behandeln. 2. Das Zivilrecht leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zur Gestaltung der Versorgungsbeziehungen und zur Herausbildung der sozialistischen Lebensweise und damit zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten. Darin erschöpft sich jedoch keineswegs seine Aufgabe zur Entwicklung und zum Schutz der Persönlichkeit. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang auch die vom Zivilrecht festgelegten allgemeinen Verhaltenspflichten und ihre strikte Verwirklichung im praktischen Leben, weil sie politisch-ideologische und moralisch-ethische Verhaltensmaxime und Inhalte fordern und vermitteln, die für die Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen der Bürger unerläßlich sind und die entscheidend den Inhalt der Zivilrechtsbeziehungen, insbesondere die konkreten Pflichten der an einem Zivilrechtsverhältnis beteiligten Bürger beeinflussen. Nicht weniger wichtig sind die spezifischen Bestimmungen des ZGB, die auf den Schutz des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger gerichtet sind. Weitere Schwerpunkte des ersten Kapitels sind insbesondere die umfassende Darstellung der Prinzipien und der Entwicklung des Zivilrechts der DDR bis zum Erlaß des ZGB (Teill, S. 56 ff.) sowie die inhaltliche Charakterisierung der sozialistischen Zivilrechtsverhältnisse (Teil 1, S. 70 ff.). Anzuerkennen ist, daß sich die Autoren in einem Abschnitt dieses Kapitels Problemen und Ausgangspunkten der Kritik des Zivilrechts unter den Bedingungen des Imperialismus zugewandt sowie die Funktionen des imperialistischen Zivilrechts und seine Verwirklichung herausgearbeitet haben (Teil 1, S. 116 ff.). Anknüpfend an bisher gewonnene Erkenntnisse muß es eine Aufgabe der sozialistischen Zivilrechtswissenschaft der DDR sein, in die theoretischen und praktischen Probleme des imperialistischen Zivilrechts tiefer einzudringen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Sozialistisches und persönliches Eigentum, Im zweiten Kapitel werden ausgehend von den Marx’-schen Erkenntnissen über die gesellschaftliche Funktion des Eigentums als Grundlage jeder gesellschaftlichen Entwicklung das Eigentum und das Eigentumsrecht in der Periode der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft behandelt (Teil 1, S. 132 ff.). Dem folgt die übersichtliche Darstellung des Inhalts der Eigentumsrechtsverhältnisse und ihrer Objekte, des Besitzrechts (Teil 1, S. 145 ff.) und der Bestimmungen über den Erwerb und den Schutz des Eigentumsrechts sowie des gemeinschaftlichen Eigentums (Teil 1, S. 153 ff.). In diesem Kapitel werden wichtige Erkenntnisse der Klassiker des Marxismus-Leninismus verarbeitet. Ausgehend von den Art. 9 ff. der Verfassung wird die Eigentumsstruktur der entwickel-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 21 (NJ DDR 1982, S. 21) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 21 (NJ DDR 1982, S. 21)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern.

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