Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 194 (NJ DDR 1982, S. 194); 194 Neue Justiz 5/82 30 Jahre sozialistische Staatsanwaltschaft der DDR Dr. Dr. h. c. JOSEF STREIT, Mitglied des Zentralkomitees der SED und Generalstaatsanwalt der DDR Vor 30 Jahren, am 23. Mai 1952, beschloß die Volkskammer das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 66 S. 408). Damit wurden die Rechtsgrundlagen für die Entwicklung einer Staatsanwaltschaft sozialistischen Typs geschaffen. Das erste Staatsanwaltschaftsgesetz der DDR war Ausdruck und Höhepunkt einer folgerichtigen Entwicklung, eingeordnet in die tiefgreifenden revolutionären Umgestaltungen jener Jahre. Unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vollzog sich der einheitliche revolutionäre Prozeß, in dem die antifaschistisch-demokratische Umwälzung verwirklicht wurde und allmählich in die sozialistische Revolution hinüberwuchs. Im Ergebnis der restlosen Zerstörung der alten imperialistischen Staatsmaschinerie und des vollständigen Bruchs mit den bürgerlichen Justiztraditionen und -Vorstellungen entwik-kelte sich nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus durch die Sowjetarmee als Bestandteil der neuen Staatsmacht auch eine neue Staatsanwaltschaft. Wesensmäßige Kennzeichen dafür waren insbesondere der grundlegend veränderte Klasseninhalt staatsan-waltschaftlicher Funktion, die nicht mehr den Interessen einer Minderheit von Ausbeutern und Unterdrük-kern, sondern dem Schutz der neuen Ordnung, der Lebens- und Entwicklungsbedürfnisse der Werktätigen zu dienen bestimmt war; die neuen, aus der Arbeiterklasse und den anderen werktätigen Klassen und Schichten entstammenden Staatsanwaltschaftskader, die von bewährten Antifaschisten und Demokraten erzogen und geführt wurden, während gleichzeitig Angehörige der faschistischen Justiz ausnahmslos aus ihren Ämtern entfernt und soweit sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hatten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden; die neuen qualitativen Züge, die sich in der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ausprägten, besonders die enge Verbindung der Staatsanwälte mit den Werktätigen in der vorbeugenden und rechtspropagandistischen Tätigkeit. Durch öffentliche Auswertung von Strafverfahren, namentlich in Abrechnung mit faschistischen und Kriegsverbrechern, bei der Bekämpfung von Schiebern, Spekulanten und anderen Wirtschaftsverbrechern sowie in dem Wirken, Sicherheit und Ordnung unter den komplizierten, schweren Nachkriegsbedingungen zu gewährleisten, wuchs die Volksverbundenheit der Staatsanwaltschaft. Die rechtliche Fixierung des Profils der Staatsanwaltschaft entsprach ihren neuen Aufgaben. Der erste Schritt zur Verselbständigung der Staatsanwaltschaft gegenüber der Justizverwaltung wurde am 8. Dezember 1949 mit der Annahme des Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR (GBl. Nr. 16 S. 111) getan. Mit der VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. September 1951 (GBl. Nr. 117 S. 877) wurden dann die Staatsanwaltschaften in den damaligen Ländern der DDR aus- den Landesjustizverwaltungen herausgelöst und dem Generalstaatsanwalt der Republik unmittelbar unterstellt. Um die Gesetzlichkeit weiter zu festigen, faßte der Ministerrat am 27. März 1952 einen Beschluß, der dem Generalstaatsanwalt der DDR die Aufsicht über alle Untersuchungen in Strafsachen übertrug. Auch die Aufsicht über den Haft- und Strafvollzug wurde der Staatsanwaltschaft übertragen.1 Der Staatsanwalt als Hüter der Einhaltung des Rechts Mit dem StAG vom 23. Mai 1952 erfuhr das neue Profil der Staatsanwaltschaft innerhalb unseres Staatsgefüges seine weitere rechtliche Ausprägung. Zur Begründung des Gesetzes erklärte Otto Grotewohl, daß die Staatsanwaltschaft durch dieses Gesetz zum Garanten unserer Rechtsordnung und zum Hüter unseres Rechts wird. „Dem Staatsanwalt obliegt es in Zukunft, über die Einhaltung der Gesetze durch alle Organe unseres demokratischen Staates und alle Bürger zu wachen. Er hat gegen alle Gesetzesverletzungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, einzuschreiten und dadurch die Rechte unserer Bürger zu gewährleisten.“2 Das erste StAG entsprach der herangereiften gesellschaftspolitischen Aufgabenstellung, in der DDR in allen Bereichen der Gesellschaft planmäßig die Grundlagen des Sozialismus aufzubauen. Diese von der 2. Parteikonferenz der SED im gleichen Jahre beschlossene Zielsetzung erforderte den Ausbau der sozialistischen Staatsmacht und eine höhere Qualität der staatlichen Leitung. Damit waren auch höhere Ansprüche an die strikte und einheitliche Gewährleistung der Gesetzlichkeit verbunden. Dementsprechend ist die Verantwortung der Staatsanwaltschaft mit der ihr im ersten StAG übertragenen Aufsichtsfunktion wesentlich erweitert worden. Die Staatsanwaltschaft wurde als einheitliches, von anderen Staatsorganen unabhängiges, seinerzeit nur dem Ministerrat unterstehendes Organ konstituiert und erhielt somit den ihren neuen Aufgaben und dem damaligen Staatsaufbau entsprechenden Platz im Mechanismus des sozialistischen Staates. Das Gesetz entsprach den von W. I. Lenin begründeten Prinzipien für die Tätigkeit und Organisation der Staatsanwaltschaft in der sozialistischen Gesellschaft.3 Die seinerzeit bereits dreißigjährigen Erfahrungen der sowjetischen Staatsanwaltschaft waren bei der Gesetzgebung und bei der Entwicklung unserer staatsanwaltschaft-lichen Tätigkeit auf den neuen gesellschaftlichen und rechtlichen Grundlagen eine bedeutende Hilfe und Orien-tiertmg. Das trifft auch heute noch zu. Dabei muß betont werden, daß wir beim Aufbau der Staatsanwaltschaft selbstverständlich von den konkreten Bedingungen unseres Landes ausgegangen sind und z. B. das Struktur- und Organisationsschema nur in seinen Grundzügen übernommen haben. Im Geltungszeitraum des ersten StAG vollzogen sich grundlegende revolutionäre Prozesse, die durch die weitere Stärkung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, durch den Abschluß der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande, durch die Sicherung unserer Staatsgrenze sowie durch die weitere Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der sozialistischen Staatsmacht gekennzeichnet waren. Das alles erfolgte in harter Auseinandersetzung mit dem Klassenfeind, der alles unternahm, die DDR durch umfangreiche Wirtschaftsspionage, gezielte Sabotage der Produktion, Diversionshandlungen und intensive Hetze, durch die Abwerbung von Fachleuten, Spezialisten und Wissenschaftlern, durch Schiebungen großen Stils und Währungsspekulationen zu erdrosseln. Im Kampf gegen diese und andere gefährliche Verbrechen hat sich das StAG aus dem Jahre 1952 bewährt. Die Staatsanwälte haben es gut zu nutzen verstanden und den Beweis erbracht, daß sie jederzeit bereit und zusammen mit den Angehörigen der anderen Justiz- und Sicherheitsorgane in der Lage sind, alle kriminellen An-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 194 (NJ DDR 1982, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 194 (NJ DDR 1982, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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