Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 171

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 171 (NJ DDR 1982, S. 171); Neue Justiz 4/82 171 Das System der Verhütung von Rechtsverletzungen im Betrieb Eine hohe Wirksamkeit bei der Realisierung der von der Partei gestellten Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen wird z. B. in dem großen, mehrere tausend Menschen umfassenden Kollektiv des Ishewsker Mechanischen Werkes und seiner Parteigrundorganisation erreicht. Die Kommunisten des Betriebes beschlossen, den Kampf gegen Rechtsverletzungen systematisch zu führen. Eine Kommission analysierte die Wirksamkeit der Erziehungsarbeit der Verwaltung und der gesellschaftlichen Organisationen, den Stand der Vorbeugung von Rechtsverletzungen in den besten Arbeitskollektiven sowie die Wechselbeziehungen zwischen der Erziehung am Arbeitsplatz und im Wohngebiet. Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Miliz halfen bei der Untersuchung der Ursachen und Bedingungen, die zur Begehung von Rechtsverletzungen beitrugen. Der Verlauf der Untersuchungen wurde zweimal auf Sitzungen des Parieikomitees behandelt. Die Kommission deckte große Reserven für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf und unterbreitete Vorschläge zur Beseitigung von Versäumnissen bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen. Die Schlußfolgerungen der Kommission wurden in Versammlungen der Partei, der Gewerkschaft und des Komsomol erörtert, in denen neue, wertvolle Vorschläge und Gedanken unterbreitet wurden. Die Feststellung und Berücksichtigung der öffentlichen Meinung in Verbindung mit der Kenntnis der tatsächlichen Lage gestattete es, einen genauen komplexen Plan der gesellschaftlichen Vorbeugung von Rechtsverletzungen im Arbeitskollektiv und seinen einzelnen Unterabteilungen auszuarbeiten. Jährlich wird die Erfüllung des Planes in Versammlungen des Parteiaktivs des Werkes eingeschätzt. Hier berichten der Leiter der Kaderabteilung, die Leiter von Werkabteilungen, die Sekretäre der Parteiorganisationen von Werkabteilungen sowie die Vorsitzenden der Komsomol- und Gewerkschaftsorganisationen. Die Einführung einer wissenschaftlich begründeten Planung im Bereich der sozialistischen Gesetzlichkeit, die strikte Kontrolle über die Realisierung der geplanten Maßnahmen und über die Erfüllung von Beschlüssen, die die Verwaltung und die gesellschaftlichen Organisationen gefaßt haben, führte zu einer gründlichen Veränderung im System des Kampfes gegen Rechtsverletzungen. Im Werk wurden die Bedingungen des sozialistischen Wettbewerbs überarbeitet, indem exakte Kennziffern für die Einhaltung der Disziplin und die Wahrung der Gesetzlichkeit durch die Mitglieder des Kollektivs sowohl in der Arbeitszeit als auch in der Freizeit aufgenommen wurden. Die kollektiven Formen der Erziehung wurden enger mit den individuellen Formen verbunden. Für junge Arbeiter wurden Betreuer benannt, und für Personen, die zu Rechtsverletzungen neigen, Paten bestimmt. Ihre Bemühungen werden durch den im Werk gebildeten Rat der Paten und Betreuer gelenkt. Alle Fälle von Rechtsverletzungen werden in Versammlungen der Werktätigen erörtert. Um der Sache mehr Bedeutung und Organisiertheit zu verleihen, wurde ein „Tag der Disziplin“ eingeführt, der jede Woche am Donnerstag ist. Personen, die die öffentliche Ordnung verletzt haben, werden des öfteren von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen der Werkabteilungen und freiwilligen Volksabteilungen zu Hause aufgesucht. Diese befassen sich mit der Umgebung der Rechtsverletzer und interessieren sich dafür, wie deren Kinder lernen und wie die Erziehungsverhältnisse sind. Im Werk besteht eine Volksuniversität für Rechtskenntnisse, die einige Fakultäten hat, so für Volkskon- trolle, für Paten und Betreuer sowie für freiwillige Volksabteilungen. Die Erziehung im Kollektiv wird mit der Tätigkeit im Wohngebiet verbunden. In den dem Betrieb zugeteilten Mikrorayons wurden drei öffentliche Stützpunkte zum Schutz der Ordnung eingerichtet. Das Parteikomitee erreichte mit Hilfe des Stadt- und Rayonkomitees der Partei eine wirksamere Koordinierung der Erziehungsarbeit des Kollektivs mit den staatlichen rechtschützenden Organen. Im Werk finden jetzt des öfteren Vorträge von und Aussprachen mit Mitarbeitern des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Miliz statt. Ferner werden Gerichtsverhandlungen im Betrieb durchgeführt. Die Betriebsleitung und die gesellschaftlichen Organisationen des Betriebes informieren ihrerseits rechtzeitig die rechtschützenden Organe über Maßnahmen, die im Ergebnis von Mitteilungen über unwürdiges Benehmen von Mitgliedern des Kollektivs ergriffen wurden. Die gründliche organisatorische und erzieherische Arbeit der Parteiorganisation, die ständige schöpferische Unruhe des ganzen Kollektivs wurde mit dem verdienten Erfolg gekrönt: mit einer bemerkenswerten Verringerung von Rechtsverletzungen durch Arbeiter und Angestellte des Werkes. (Auszug aus dem Beitrag „Die Tätigkeit der KPdSU zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, erschienen in: Tschelowek i sakon 1982, Heft 1, S. 21 ff. Übersetzung von Rüdiger P ant el, Berlin. Überschrift und Zwischenüberschriften von der Redaktion NJ.) Fortsetzung von S. 169 an und fordert diesen zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung auf. Schließlich sei noch folgende Überlegung vorgetragen: Das besondere rechtliche Verhältnis zwischen Rechtswid-rigkeit und Rechtfertigungsgründen mag Juristen klar sein. Es muß aber auch ein Anliegen unserer Rechtsvorschriften sein, dem Normadressaten bereits dort, wo er dem Gesetz entnehmen kann, wann er für einen von ihm verursachten Schaden einzustehen hat, auch zu verdeutlichen, daß nicht jede Schadensverursachung schlechthin und unter allen Umständen zur materiellen Verantwortlichkeit und damit zur staatlich-rechtlichen Mißbilligung seines Verhaltens führt. Im Interesse der Rechtssicherheit und eines umfassenden Rechtsschutzes kann auch ein objektiv schadenverursachendes Handeln in bestimmten durch Rechtsvorschriften exakt umrissenen Situationen von der Gesellschaft ausdrücklich erlaubt sein, so daß es nicht als zu mißbilligende Pflichtverletzung zu beurteilen ist. Auch in diesem Sinne halte ich den ausdrücklichen Hinweis in § 330 ZGB auf die Rechtswidrigkeit der Schadensverursachung durchaus für legitim und nicht für eine Tautologie im Gesetz bzw. überhaupt für überflüssig. 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Vgl. Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 4, Berlin 1976, S. 373 ff. 2 M . Posch, Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung, Grundriß Zivilrecht, Heft 8, Berlin 1977, S. 48; Zivilrecht, Lehrbuch, Teil 2, Berlin 1981, S. 195. 3 Es gibt anerkanntermaßen keine eigenständige juristische Kausalität; die Kausalität ist eine Kategorie der marxistisch-leninistischen Philosophie. 4 Vgl. M. Posch, „Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums von Schadenszufügung“, NJ 1974, Heft 23, S. 728. 5 Das gilt vor allem für die Gerichte; aber auch für die Staatliche Versicherung ist im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung aus der Haftpflichtversicherung diese Problematik beachtlich. 6 Dies wäre eine Differenzierung, die in keinem ZGB anderer sozialistischer Staaten anzutreffen ist. So beziehen z. B. sowohl das ZGB der RSFSR als auch das ZGB der Ungarischen Volksrepublik die Rechtswidrigkeit auf die den Schaden herbeiführende Handlung. 7 Natürlich nur im Zusammenhang mit dem Eintritt eines konkreten Schadens und der Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und diesem Schaden. 8 Vgl. auch W. Strasberg, „Aufgaben der Gerichte zur Verwirklichung außervertraglicher Schadenersatzansprüche“ NJ 1978, Heft 11, S. 474.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 171 (NJ DDR 1982, S. 171) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 171 (NJ DDR 1982, S. 171)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit. Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und der Konspiration. Die Herausarbeitung der Aufgaben für die Arbeit mit ist eng mit der Analyse des- operativen Regimes zu verbinden.

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