Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 155

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 155 (NJ DDR 1982, S. 155); Neue Justiz 4/82 155 es auch entscheidend mit abhängt, wie es um die Einhaltung der Gesetzlichkeit sowie von Ordnung, Disziplin und Sicherheit steht und welche Grundhaltungen sich hierzu entwickeln. Der Schweregrad einer Rechtsverletzung oder eines sonstigen Mangels ist also weder ein Kriterium dafür, ob hierauf mit einer Empfehlung reagiert werden muß, noch dafür, wie ernst der betreffende Leiter die Empfehlung zu nehmen hat. Für die Staatsanwaltschaft bestand nur in wenigen Ausnahmefällen Veranlassung, den Empfehlungen soweit damit der Vorwurf einer Rechtsverletzung erhoben und deren Beseitigung verlangt wurde mit Aufsichtsmaßnahmen Geltung zu verschaffen. Im allgemeinen reagieren die Leitungskräfte verantwortungsbewußt und fristgemäß auf die Empfehlungen. Das soll an den nachstehenden Beispielen veranschaulicht werden. In der Beratung über eine von der Volkspolizei übergebene Strafsache wegen Diebstahls von Volkseigentum stellte die Konfliktkommission Umstände fest, die den Diebstahl ermöglichten und geeignet waren, weiteren Straftaten Vorschub zu leisten. Im Betrieb war es ständige Praxis, für die Kantine angelieferte Waren über längere Zeit für jedermann zugänglich ungesichert und unbeaufsichtigt abzustellen. Es gab auch keine Kontrolle auf Vollständigkeit der Waren beim Eingang. Die Konfliktkom-misssion hat in ihrer Empfehlung an den Betriebsleiter die Erwartung ausgesprochen, daß von ihm unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, die den Erfordernissen des Schutzes des Volkseigentums genügen. Der Betriebsleiter wertete die von der Konfliktkommission festgestellten Mißstände im zuständigen Bereich aus, erließ kurzfristig eine entsprechende Organisationsanweisung und legte Kontrollmaßnahmen über deren Einhaltung fest. In der Beratung über einen arbeitsrechtlichen Streitfall wurde als Ursache des Konflikts die Nichtbeachtung der für den Änderungsvertrag geltenden Rechtsvorschriften (§ 49 AGB) durch die Personalabteilung festgestellt. In der Begründung ihres Beschlusses begnügte sich die Konfliktkommission nicht mit der Darlegung der Rechtslage, sondern richtete an den Betriebsleiter eine Empfehlung, die zugleich eine von ihr als notwendig erkannte Rechtsbelehrung war. Sie empfahl dem Leiter, künftig zu sichern, daß gemäß § 43 Abs. 1 AGB der Werktätige vor Abschluß des Änderungsvertrags über die Rechte und Pflichten, die sich aus der Änderung ergeben, ausführlich informiert wird; nach § 42 AGB der Änderungsvertrag dem Werktätigen spätestens am Tage der Aufnahme der anderen Tätigkeit ausgehändigt wird; entsprechend § 67 Abs. 1 Buchst, b AGB eine Beurteilung angefertigt wird, wenn der Werktätige eine andere Arbeitsaufgabe übernimmt. Diese Pflichten wurden wegen ungenügender Rechtskenntnisse der verantwortlichen Mitarbeiter nicht erfüllt. Der Betriebsleiter delegierte die Betreffenden zu einem arbeitsrechtlichen Qualifizierungslehrgang. Darüber hinaus organisierte er mit Unterstützung der URANIA im Betrieb einen Vortragszyklus über einige ausgewählte, allgemein interessierende arbeitsrechtliche Themen. Die Teilnahme daran machte er den Leitungskräften des Betriebes zur Pflicht. In einem anderen Betrieb hatte sich die Konfliktkommission mit dem Antrag eines Werktätigen zu befassen, der gestützt auf eine betriebliche Organisationsanweisung für geleistete Winterdienstarbeiten ein höheres Entgelt forderte, als er erhalten hat. Die Forderung war rechtlich unbegründet, so daß der Antrag abgelehnt werden mußte. Die Beratung ergab jedoch, daß das betriebliche Leitungsdokument unklare, irrtumerregende und zum Teil den rahmenkollektivvertraglichen Regelungen zuwiderlaufende Festlegungen enthielt. Die Konfliktkommission empfahl deshalb dem Betriebsleiter, die Organi- sationsanweisung mit den Rechtsvorschriften in Übereinstimmung zu bringen und die von dieser Regelung betroffenen Werktätigen über die Rechtslage zu informieren. Beides geschah sofort; der Betriebsleiter hat sich für den Hinweis bei der Konfliktkommission bedankt. In seltenen Fällen kommt es vor, daß Empfehlungen gesellschaftlicher Gerichte nicht entsprochen werden kann, so z. B., wenn es um die Arbeitsorganisation oder um den Einsatz der Kader geht. Die Empfehlungen enthalten dann meistens nur die Aufforderung, Möglichkeiten der Änderung des einen oder anderen Umstands zu prüfen. Solche Empfehlungen sind von den Leitern ebenfalls ernst zu nehmen. Nicht immer können die gesellschaftlichen Gerichte trotz ihrer großen Sachkunde und der ziemlich genauen Kenntnis der betrieblichen bzw. örtlichen Situation alle Einzelheiten übersehen und entsprechende konkrete Empfehlungen geben. Sie berühren damit auch in keiner Weise die Eigenverantwortung des zuständigen Leiters oder Organs für die Gestaltung der betrieblichen oder örtlichen Verhältnisse. Im Gegenteil: es geht ihnen ja gerade darum, daß dieser Verantwortung voll nachgekommen wird. Einflußnahme auf das sozialistische Zusammenleben im Betrieb und Wohngebiet Da die gesellschaftlichen Gerichte unmittelbar in den Arbeitskollektiven bzw. Wohngebieten tätig werden, haben sie Einfluß auf die Entfaltung der schöpferischen Kräfte der Menschen und auf die Förderung kollektiver Beziehungen. Durch ihre vorbeugende Arbeit, die Erläuterung des sozialistischen Rechts, die Unterstützung der Bürger bei der Klärung von Rechtsfragen und nicht zuletzt durch die Kontrolle über die Verwirklichung der von ihnen gefaßten Beschlüsse leisten sie an Ort und Stelle und im täglichen Gespräch mit den Bürgern eine umfangreiche politisch-ideologische Überzeugungs- und Erziehungsarbeit. Dieses Wirken der gesellschaftlichen Gerichte, in dem sich in anschaulicher Weise die Stärke der sozialistischen Gesellschaft und die Überlegenheit der sozialistischen Demokratie äußert, zu fördern und zu unterstützen, ist und bleibt auch für die Staatsanwaltschaft eine vorrangige Aufgabe. Das ist zugleich eine wesentliche Seite der Verwirklichung der Forderung aus dem Programm der SED, die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit den gesellschaftlichen Aktivitäten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu verbinden. Die Staatsanwälte werden dieser Verantwortung auch durch ihr Engagement bei den Schulungen der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte und die diesen im Ergebnis der Überprüfung der Beschlüsse zuteil werdende Unterstützung gerecht. So stellen sich bei der Überprüfung mitunter Mängel heraus, die zwar keinen Einspruch notwendig machen, aber der Auswertung bedürfen. Dabei handelt es sich stets um solche Mängel, die nicht die Entscheidung bzw. ihr rechtmäßiges Zustandekommen betreffen, sondern beispielsweise mangelhafte oder fehlende Begründungen, unrichtige oder unterlassene Empfehlungen u. ä. Im Jahre 1981 haben die Staatsanwälte 5 303 solche Mängel mit den gesellschaftlichen Gerichten ausgewertet. Das trug dazu bei, die gesellschaftlichen Gerichte noch besser zu befähigen, mit ihren Beratungen eine starke rechtserzieherische Wirkung auszuüben und sozialistische Denk-und Verhaltensweisen sowie gesellschaftliche Aktivitäten zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit und zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu fördern. Darin besteht der wesentliche Inhalt der kameradschaftlichen Hilfe und Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte durch die Staatsanwaltschaft. Das wird auch künftig Leitmotiv unseres Handelns sein.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 155 (NJ DDR 1982, S. 155) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 155 (NJ DDR 1982, S. 155)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Ländern, Objekten und Konzentrierungspunkten der Banden, Deckadressen und Deckte!fönen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistischen Staaten sowie in der und anderen sozialistischen Staaten - Politiker der in Personen Westberlin An diesen insgesamt hergestellten versuchten Verbindungen beteiligten sich in Fällen Kontaktpartner aus dem kapitalistischen Ausland. Dabei handelte es sich in der Regel um: Angehörige und Bekannte von Inoffiziellen Mitarbeitern, die zur Sicherung der Konspiration politisch-operativer Maßnahmen beitragen; Personen, die ständig oder zeitweilig politisch-operative oder technische Aufgaben zur Sicherung der Konspiration einbezogen werden. Inoffizieller Mitarbeiter-Kandidat Bürger der oder Ausländer, der auf der Grundlage eines konkreten Anforderungsbildes für die Gewinnung als gesucht und ausgewählt wurde und deshalb mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Offizialisierung des Verdachts des dringenden Verdachts dieser Straftat dienen soll; die Verdachtsgründe, die zum Anlegen des operativen Materials führten, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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