Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 154

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 154 (NJ DDR 1982, S. 154); 154 Neue Justiz 4/82 Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte Erfahrungen aus der Überprüfung der Beschlüsse der durch die Staatsanwaltschaft GERHART MÜLLER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Es ist gesetzlich bestimmter Klassenauftrag der Staatsanwaltschaft, die gesellschaftlichen Gerichte bei der Lösung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie ist verpflichtet, die Beschlüsse der Konflikt- und Schiedskommissionen auf ihre Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu überprüfen, gegen ungesetzliche Entscheidungen Einspruch beim Kreisgericht einzulegen, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Durchführung von Beratungen zu beantragen sowie Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wenn Organe oder Leiter ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten verletzen (§ 24 StAG). Im Rahmen dieses Aufgabenkomplexes nimmt die vollständige, gründliche und rechtzeitige Überprüfung der Beschlüsse einen zentralen Platz ein: Erstens hat sie Bedeutung für den wirksamen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft sowie der gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger. Zweitens gilt es, die Ergebnisse aus der Überprüfung der Beschlüsse im Zusammenwirken mit den für die Anleitung der gesellschaftlichen Geridite verantwortlichen Organen zu nutzen, um deren Mitglieder immer besser zu befähigen, ihren spezifischen Beitrag zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts mit hoher Wirksamkeit zu leisten. Gewährleistung der Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit Die Überprüfung der Beschlüsse der gesellschaftlichen Gerichte ist für die Staatsanwaltschaft eine wichtige politischjuristische Aufgabe. Sie obliegt den Staatsanwälten in den Kreisen und Städten. Von ihnen sind im Jahre 1981 insgesamt 84 446 Beschlüsse der gesellschaftlichen Gerichte überprüft worden (65 282 Beschlüsse der Konfliktkommissionen und 19 164 Beschlüsse der Schiedskommissionen). Schon das allein verdeutlicht den Umfang der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und die Rolle, die sie in der sozialistischen Rechtspflege unseres Landes spielen. Der Einfluß der gesellschaftlichen Gerichte auf die Durchsetzung des sozialistischen Rechts zeigt sich aber insbesondere in der durch ihre Tätigkeit gewährleisteten Rechtssicherheit. Die Ergebnisse der staatsanwaltschaftli-chen Überprüfung der Beschlüsse bestätigen die hohe Wirksamkeit der Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte. Im Jahre 1981 wurden lediglich 16,2 Prozent ihrer Beschlüsse beim Kreisgericht angefochten. Das heißt,- in rund 84 Prozent aller von den gesellschaftlichen Gerichten behandelten Sachen haben die daran beteiligten Bürger, Betriebe und Organe die getroffene Entscheidung akzeptiert. Das spricht für die große Autorität, die die gesellschaftlichen Gerichte durch ihr überzeugendes erzieherisches Wirken überall genießen, und für ihren hohen Reifegrad. Im Jahre 1981 brauchte die Staatsanwaltschaft nur 1 266 Beschlüsse anzufechten. Die meisten der von den Beteiligten angefochtenen Beschlüsse entsprachen im Ergebnis der Gesetzlichkeit. Hingegen führte die staatsanwaltschaft-liche Anfechtung grundsätzlich zur Aufhebung der Beschlüsse. Da der Staatsanwalt in der Regel nur dann beim Kreisgericht Einspruch einlegt, wenn das vom Antragsteller, Antragsgegner oder beschuldigten Bürger unterlassen wurde, obwohl der ergangene Beschluß nicht der Gesetzlichkeit entspricht, ergibt sich daraus, daß ohne die staats-anwaltschaftliche Überprüfung annähernd die Hälfte der aufhebungsbedürftigen Beschlüsse bestehen geblieben wäre. Somit erweist sich die Überprüfung der Beschlüsse, Konflikt- und Schiedskommissionen die eine spezifische Form der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtstätigkeit darstellt, zugleich als eine wirksame und notwendige, neben dem Rechtsmittelrecht der Beteiligten bestehende zusätzliche Rechtsgarantie. Empfehlungen zur Beseitigung von Konfliktursachen und begünstigenden Bedingungen Im Wesen der sozialistischen Rechtspflege liegt begründet, daß bei der Lösung eines Rechtskonflikts auch der Aufdek-kung und Überwindung seiner Ursachen und begünstigenden Bedingungen große Aufmerksamkeit gewidmet wird, damit derartige Konflikte künftig verhütet werden. Die gesellschaftlichen Gerichte können deshalb den zuständigen Leitern oder Organen entsprechende Empfehlungen geben (§§22, 23 KKO; §22 SchKO). Diese Empfehlungen sind Bestandteil des Beschlusses. Ihrer Bedeutung entspricht die gesetzliche Pflicht der Leiter und Organe, an die eine Empfehlung gerichtet wurde, dem gesellschaftlichen Gericht darauf innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu antworten. Die gesellschaftlichen Gerichte setzen mit ihren Mitteln die aktive gesellschaftsgestaltende Rolle unseres sozialistischen Rechts durch und bewirken über die Entscheidung des jeweiligen Konflikts hinaus notwendige Veränderungen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. So haben in den im Jahre 1981 von der Staatsanwaltschaft überprüften Beschlüssen die Konfliktkommissionen 10135 (15,5 Prozent) und die Schiedskommissionen 1 312 (6,8 Prozent) Empfehlungen gegeben. Daß der Anteil der von den Schiedskommissionen beschlossenen Empfehlungen prozentual geringer ist, beruht hauptsächlich darauf, daß die Art der dort behandelten Fälle im allgemeinen weniger Ansatzpunkte für weitergehende Maßnahmen bietet, als das vergleichsweise bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten der Fall ist, die den Hauptteil der Arbeit der Konfliktkommissionen ausmachen. Wie die ebenfalls auf ihre Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften von der Staatsanwaltschaft überprüften Empfehlungen erkennen lassen, setzen sich die gesellschaftlichen Gerichte kritisch und zunehmend unduldsamer mit Mängeln bei der Rechtsanwendung, mit falschen Rechtsauffassungen und ideologischen Fehlhaltungen zur Gesetzlichkeit sowie mit unsozialistischen Verhaltensweisen auseinander. Qualität und Wirksamkeit der Empfehlungen haben sich deutlich erhöht. Dennoch bleiben hier noch Möglichkeiten ungenutzt. So schwankt z. B. bei nach Zahl und Art der behandelten Fälle vergleichbaren gesellschaftlichen Gerichten der Anteil der Empfehlungen zwischen 40 Prozent und 1 Prozent der gefaßten Beschlüsse. Diese unbegründeten Niveauunterschiede müssen durch eine gute Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte und eine qualifizierte Schulung ihrer Mitglieder noch zielstrebiger überwunden werden. Bewährt hat sich dabei insbesondere, Beispiele einer wirkungsvollen Arbeit mit Empfehlungen mehr hervorzuheben, sie lehrreich und anregend zu vermitteln. Die meisten Empfehlungen betreffen solche Rechtsverletzungen oder sonstigen Mängel in der Leitungstätigkeit, die weniger schwerwiegend sind. Das mindert jedoch keineswegs ihren Wert. Sind es oftmals doch gerade die sog. kleinen Fehler, Schwächen und Versäumnisse dieses oder jenes Leiters, die sich auf das Arbeitsklima in seinem Verantwortungsbereich maßgeblich auswirken und von denen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 154 (NJ DDR 1982, S. 154) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 154 (NJ DDR 1982, S. 154)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Vielmehr stellen die mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit Untergrundtätigkeit von Bedeutung sind. Das sind, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die Straftatbestände des Landesverrats, andere Verratstatbestände des Strafgesetzbuch sowie auch ausgewählte Strafbestimmungen anderer Rechtsvorschriften, deren mögliche Anwendung verantwortungsbewußt zu prüfen ist.

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