Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 153

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 153 (NJ DDR 1982, S. 153); Neue Justiz 4/82 153 insbesondere um ihre Autorität, ihre Durchsetzungskraft und ihre Kontrollbefugnisse weiter auszubauen. Hierzu ist zunächst erforderlich, daß die Leiter ihre Rechtspflichten, die sie gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten haben, mit großem Verantwortungsbewußtsein wahrnehmen. Das beginnt damit, daß die Leiter bereits im Vorfeld von Beratungen ihren Leitungsaufgaben zur Erhöhung der Rechtssicherheit besser gerecht werden. Viele Wahlversammlungen machten sichtbar, daß mehr als die Hälfte aller Beratungen sowie viele Aussprachen wegen Rechtsverletzungen notwendig wurden, weil die Rechtskenntnisse und die Anwendung rechtlicher Regelungen einschließlich der Arbeitsordnung und anderer betrieblicher Dokumente und Anweisungen durch die Leiter nicht den Anforderungen entsprachen. Teilweise gibt es noch ideologische Unklarheiten darüber, daß die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik auch die Einheit von Wirtschafts- und Arbeitsrecht und dementsprechende Handlungsweisen und Konsequenzen einschließt. Mit der weiteren qualitativen Ausgestaltung der Tätigkeit der Konfliktkommissionen müssen auch die sachlichen Voraussetzungen für ihre Arbeit verbessert werden. Hierzu gehört nicht nur, daß Protokollführer benannt und Räume zur Verfügung gestellt werden. Die gesellschaftlichen Gerichte sind auch über alle betrieblichen Probleme zu informieren, die für ihre Arbeit von Bedeutung sind. Aus der guten Zusammenarbeit von Konfliktkommissionen und Leitern in vielen Betrieben ergaben sich Anregungen, die Rechtspflichten der Leiter auch auf die Schaffung sachlicher Voraussetzungen für die Wahlen auszudehnen. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die Einwirkungsmöglichkeiten der gesellschaftlichen Gerichte auf die Leitungsarbeit weiter zu vervollkommnen, indem z. B. die Kontrolle über die Erfüllung von Empfehlungen verstärkt wird. Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen Aus der gewerkschaftlichen Praxis gibt es Tausende von Vorschlägen, die darauf gerichtet sind, die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen durch die Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände weiter zu verbessern. Ein wesentlicher Gedanke besteht hierbei darin, auf “der Grundlage eines gewerkschaftlichen Beschlusses die Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit den Konfliktkommissionen über die BGLs hinaus auf die AGLs, Gewerkschaftsgruppen und Vertrauensleute auszudehnen. Künftig sollen in Betrieben mit Abteilungsgewerkschaftsorganisationen die AGLs als zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitungen über die Vertrauensleute die Anleitung und Kontrolle der Schulung sichern helfen. Die AGLs werden auch künftig die gewerkschaftliche Mitwirkung in Beratungen, die arbeitsrechtliche Probleme zum Gegenstand haben, unterstützen und mit für deren Auswertung in den Gewerkschaftsgruppen sorgen. In den Arbeitsplan der AGL soll künftig die regelmäßige Beratung mit der Konfliktkommission über deren Tätigkeit aufgenommen werden. Die gesamte Arbeit der Konfliktkommission wird mehr in das Leben der Gewerkschaftsgruppen einfließen; die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte werden in den Mitgliederversammlungen über ihre Tätigkeit berichten. Die Auswertung der Beratungen der Konfliktkommissionen, vor allem aber die Gewährleistung der Teilnahme der Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe an den Beratungen, wird künftig mit zu den Aufgaben der Vertrauensleute und der anderen Funktionäre der Gewerkschaftsgruppe gehören. Das entspricht den Beschlüssen des Bundesvorstandes, die darauf gerichtet sind, die gewerkschaftliche Arbeit zu verstärken, um die bewußte und freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts zu fördern, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die Rechte der Gewerkschaften umfassender zu nutzen und die Einhaltung der Rechte der Werktätigen konsequenter zu kontrollieren.7 Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sollen ihre Informations- und Kontrollrechte auch umfassender dazu nutzen, um Berichte des Werkdirektors und leitender Mitarbeiter über ihre Arbeit mit den Konfliktkommissionen entgegenzunehmen, zu denen sie den Rechtsvorschriften entsprechend verpflichtet sind (vgl. z. B. § 300 AGB). Das bezieht sich vor allem auch auf die gewerkschaftliche Kontrolle über die Verwirklichung der Beschlüsse und Empfehlungen der Konfliktkommissionen. Umfangreiche Vorschläge von Mitgliedern der Konfliktkommissionen und von Gewerkschaftsfunktionären gehen dahin, daß die Schulung der Konfliktkommissionen Bestandteil der gewerkschaftlichen Leitungstätigkeit und der Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft werden soll. So wurde angeregt, weitere Möglichkeiten der rechtlichen Qualifizierung zu schaffen. Die monatlichen Schulungen der Konfliktkommissionen sollen künftig vor allem in Großbetrieben in Zirkeln von nicht mehr als 30 Teilnehmern durchgeführt werden. Dazu sind weitere Schulungsleiter zu gewinnen. Wochenendschulungen, Vorträge in den Kreisen und eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der URANIA sowie der arbeitsrechtlichen Lehrgänge der Kammer der Technik werden bei der rechtlichen Qualifizierung der Mitglieder helfen. Der Bundesvorstand des FDGB hat beschlossen, daß künftig bei allen Kreisvorständen des FDGB Kreisbildungsstätten geschaffen werden. Sie werden ebenfalls dazu beitragen, die Weiterbildung der Mitglieder der Konfliktkommissionen, der Schöffen und der Gewerkschaftsfunktionäre zu unterstützen. * Insgesamt zeigen die Erfahrungen aus der Wahl der Konfliktkommissionen, daß sie einen wertvollen Beitrag für die konkrete Anwendung der neuen Rechtsvorschriften darstellen. Sie werden helfen, die Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben weiter zu erhöhen. 1 Informationsheft des FDGB 1981, Nr. 4. 2 Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. 3 Vgl. zur Begründung des Gesetzes über die -gesellschaftlichen Gerichte H.-J. Heusinger auf S. 146 ff. dieses Heftes. 4 Informationsblatt des FDGB 1982. 5 Vgl. hierzu H. Keil, „Die Verwirklichung der Leninschen Ideen über die gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1970, Heft 8, S. 236 ff. 6 Informationsblatt des FDGB 1979, Nr. 6. Vgl. hierzu R. Kranke, „Neue Ordnung über die gewerkschaftliche Interessenvertretung im arbeitsrechtlichen Verfahren“, NJ 1979, Heft 9, S. 398 ff. 7 Vgl. hierzu z. B. die Ordnungen für die Tätigkeit der Rechtskommissionen der Gewerkschaften vom 3. November 1969 (Informationsblatt des FDGB 1969, Nr. 24); für die gewerkschaftlichen Aufgaben bei der Rechtsberatung der Werktätigen vom 26. April 1971 (Schriftenreihe über Arbeitsrecht, Heft 15, Berlin 1975, S. 30 ff.); für die Wahrnehmung der Rechte der Gewerkschaften beim Abschluß, bei der Änderung und der Auflösung von Arbeitsverträgen vom 21. Juni 1978 (Informationsblatt des FDGB 1978, Nr. 6). Fortsetzung von S. 150 In § 31 des vorliegenden Gesetzentwurfs werden die Aufgaben der Ausschüsse der Nationalen Front zur Zusammenarbeit mit den Schiedskommissionen festgelegt. Die jetzt getroffene Festlegung „Die Ausschüsse der Nationalen Front in den Städten und Gemeinden nutzen die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen für die politische Massenarbeit zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Städten und Gemeinden“ möchte ich ausdrücklich begrüßen, unterstreicht sie doch mehr als bisher den engen Zusammenhang zwischen politisch-erzieherischer Tätigkeit, politischer Massenarbeit und Aktivität der Bürger für das gemeinsame Wohl. So wie das der XI. Bundeskongreß des DFD kürzlich beschlossen hat, werden sich in diesem Sinne auch die Mitglieder des DFD künftig überall noch mehr für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit, für die Verwirklichung des heute anzunehmenden Gesetzes einsetzen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ausgelöst und vertieft. Im Ergebnis dieses Prozesses kam es bei den von den Autoren- untersuchten rar täte vielfach zur.

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