Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 151

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 151 (NJ DDR 1982, S. 151); Neue Justiz 4/82 151 Eine weitere Etappe in der Arbeit der Konfliktkommissionen SIEGFRIED SAHR, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesvorstand des FDGB Die am 26. März 1982 zu Ende gegangenen Wahlen der Konfliktkommissionen waren ein Beitrag zur weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED und gehörten mit zu den gewerkschaftlichen Aktivitäten zur Vorbereitung des 10. FDGB-Kongresses. Das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB hatte dazu am 14. August 1981 eine Richtlinie beschlossen1, in der ausgehend vom gesetzlichen Recht der Gewerkschaften, die Wahlen vorzubereiten und durchzuführen alle Gewerkschaftsvorstände und -leitungen verpflichtet wurden, die Konfliktkommissionen noch besser zu befähigen, ihre Aufgaben zur weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erfüHen. Dabei ging das Präsidium des Bundesvorstandes davon aus, daß die gesellschaftliche Wirksamkeit der ehrenamtlichen Gerichte weiter zunehmen wird und ihre Rechte erweitert werden. Die Gewerkschaften und die Mitglieder der Konfliktkommissionen haben in enger Zusammenarbeit mit Richtern und Staatsanwälten die Zeit nach dem IX. Parteitag der SED gut genutzt und mit ihren guten Ergebnissen in der Arbeit mit dem sozialistischen Recht, ihren Erfahrungen und Vorschlägen dazu beigetragen, daß der Auftrag im Programm der SED, auf der Grundlage neuer Rechtsvorschriften die Rechte der gesellschaftlichen Gerichte weiter auszugestalten2, erfüllt werden konnte. Das von der Volkskammer am 25. März 1982 beschlossene Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte und die vom Staatsrat verabschiedeten Ordnungen über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen und der Schiedskommissionen leiten einen neuen Abschnitt der erfolgreichen Arbeit ein.3 Damit auch die Gewerkschaften den höheren Anforderungen an die Anleitung, Unterstützung und Schulung der Konfliktkommissionen gerecht werden, hat das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB am 26. März 1982 einen Beschluß über die Aufgaben der Gewerkschaften bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen gefaßt.4 Wesentliche Etappen der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft waren stets auch wichtige Etappen in der Entwicklung der Konfliktkommissionen. Neue und höhere Anforderungen auf dem erfolgreichen Weg zur entwickelten sozialistischen Gesellschaft machten es notwendig, die gesetzlichen Grundlagen und die gewerkschaftlichen Beschlüsse für die Tätigkeit der Konfliktkommissionen so zu vervollkommnen, daß sie auch weiterhin ihren spezifischen Beitrag mit noch höherer gesellschaftlicher Wirksamkeit leisten können. Dabei war die Auswertung der Erfahrungen und Ergebnisse ihrer Arbeit in den wichtigsten Etappen ihres erfolgreichen Weges Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung. Gutes, Bewährtes und deshalb auch weiterhin Anwendbares wird die wichtigste Grundlage sein, um den höheren Anforderungen gerecht zu werden. Weitere kontinuierliche Entwicklung sichert den Erfolg Die erfolgreiche Entwicklung der Konfliktkommissionen begann bekanntlich im April 1953 im RAW „7. Oktober“ in Zwickau. Der Vorschlag der Gewerkschaften und die Initiative der Werktätigen, Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitsstreitigkeiten zu bilden, gingen von der Leninschen Idee aus, in den Betrieben Kameradschaftsgerichte zu bilden, und gründeten sich auf Erfahrungen, die die sowjetischen Gewerkschaften und der Sowjetstaat bereits mit ehrenamtlichen Gerichten gesammelt hatten. Lenin hatte vorgeschlagen, konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, die die Teilnahme der Arbeiterklasse an der Gestaltung, Durchsetzung und Kontrolle des sozialistischen Rechts ermöglichen und sichern. Dazu sollten in den Betrieben Kameradschaftsgerichte gebildet werden, um die Arbeiterklasse und alle anderen Werktätigen in die Verwirklichung der gerichtlichen Pflichten ihres Staates einzubeziehen. Diese Gerichte sollten ihre Aufgabe nicht in erster Linie in der Administration und in der Bestrafung sehen. Lenin empfahl deshalb, solche Rechtsvorschriften für die ehrenamtlichen Gerichte auszuarbeiten, die sichern, daß die Rechtsprechung überwiegend erzieherischen Charakter trägt. Sie sollte öffentlich erfolgen und mit Hilfe der Arbeitskollektive sozialistische Verhaltensweisen, kameradschaftliches Miteinander und die bewußte freiwillige Einhaltung der sozialistischen Rechtsordnung prägen helfen.5 Diese marxistisch-leninistischen Erkenntnisse waren und sind eine der wichtigsten Grundlagen für die rechtliche Ausgestaltung und die Prinzipien der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte. Dabei haben sich grundsätzlich folgende Erfahrungen bewährt: 1. In jeder Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung mußten und müssen die Rechtsvorschriften so ausgestaltet werden, daß ihre aktive rechtspolitische Wirkung gesichert ist, daß die gesellschaftlichen Gerichte ihren spezifischen Beitrag leisten und den ständig wachsenden Anforderungen an ihre gesellschaftspolitische Wirksamkeit gerecht werden können. 2. Aus der ständigen Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie ergeben sich qualitative und quantitative Anforderungen an die Arbeit der Konfliktkommissionen. Die Gewerkschaften als umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse können mit der Kraft ihrer Grundorganisationen die Wahl, Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen am besten sichern. Aus diesem gesellschaftlichen Auftrag ergibt sich die Aufgabe, mit der kontinuierlichen weiteren Ausgestaltung der Rechtsvorschriften auch die Beschlüsse der Gewerkschaften so zu ergänzen, daß deren Leitungen und Vorstände ihrer Verantwortung gerecht werden. Das schließt ein, daß mit Hilfe der Gewerkschaftsgruppen weitere Werktätige gewonnen werden, die aktiv an der -ehrenamtlichen Rechtsprechung mit dem Ziel teilnehmen, alle Arbeitskollektive nicht nur an der Ausgestaltung und Durchsetzung der sozialistischen Rechtsordnung zu beteiligen, sondern sie auch in die gesellschaftliche Kontrolle über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einzubeziehen. 3. Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit war und ist die enge Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit den Gerichten, der Staatsanwaltschaft, der Volkspolizei und anderen Staats- und Sicherheitsorganen. Zwischen der erfolgreichen Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte und der schöpferischen Gemeinschaftsarbeit, die darauf gerichtet ist, ständig gute Voraussetzungen für die Tätigkeit, Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen zu sichern, besteht eine enge Wechselwirkung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 151 (NJ DDR 1982, S. 151) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 151 (NJ DDR 1982, S. 151)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, der Versicherung von Unterstützung beim ungesetzlichen Verlassen der unter anderem durch Versprechen von Ausschleusungen, sowie in Form von Aufforderungen zur Beteiligung an Widerstandshandlungen, wirksam.

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