Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 150 (NJ DDR 1982, S. 150); 150 Neue Justiz 4/82 chen und Bedingungen für Rechtsstreitigkeiten oder Rechtsverletzungen zu beseitigen. Dieses Wirken am Arbeitsplatz ist ebenso wie ihre rechtsprechende Tätigkeit ein Ausdruck der sozialistischen Demokratie, deren Grundprinzip es ist, immer mehr Werktätige aktiv in die Ausübung der Staatsmacht einzubeziehen. Die Mitglieder der Konfliktkommissionen das gilt für die 313 in unserem Betrieb wie für die rund 230 000 Mitglieder in der DDR sind in ihrem beruflichen und persönlichen Leben Vorbild. Deshalb werden sie von den Werktätigen geachtet und genießen großes Vertrauen. Daß fast eine viertel Million Werktätige in den Betrieben ehrenamtlich Recht sprechen, daß sie sowohl das Vertrauen der Arbeitskollektive als zugleich auch Autorität bei den Leitern genießen, ist für Menschen mit kapitalistischer Denkweise einfach nicht vorstellbar. Welche Beweise für die direkte Teilnahme der Arbeiterklasse an der Machtausübung braucht man dort eigentlich noch? Hat man vergessen, daß unser Arbeitsgesetzbuch von über 5,8 Millionen Werktätigen diskutiert wurde, daß diese dazu 147 806 Vorschläge, Hinweise und Anfragen unterbreiteten, daß viele der Vorschläge berücksichtigt wurden und das Arbeitsgesetzbuch im wahrsten Sinne des Wortes die Handschrift der Arbeiterklasse trägt? Will man bestreiten, daß Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz unter anderem durch die Konfliktkommissionen die Verwirklichung ihres Arbeitsrechts selbst unter Kontrolle genommen haben und bei Verletzungen der Gesetzlichkeit an deren Beseitigung durch unvoreingenommene, ehrenamtliche Rechtsprechung beteiligt sind? In westlichen Medien wird behauptet, die mangelnde Rechtskenntnis der Laienrichter sei problematisch. Ich denke, eine solche Behauptung ist Ausdruck eigener Unkenntnis, Unkenntnis der einfachen Tatsache, daß die Konfliktkommissionen jährlich etwa 65 000 mal beraten, davon rund 50 000 mal über Arbeitsstreitfälle, und nur durchschnittlich 2 % ihrer Entscheidungen durch ein staatliches Gericht korrigiert werden; und auch Unkenntnis und mangelndes Vorstellungsvermögen darüber, daß regelmäßige monatliche Schulungen aller Mitglieder der Konfliktkommissionen und eine hohe Bereitschaft zu ständiger Qualifizierung selbstverständlicher Teil ihres Wirkens sind. Die Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte gehört bei uns ganz einfach zum sozialistischen Alltag, denn sie sprechen im Auftrag der herrschenden Arbeiterklasse Recht. Und das eben ist in der BRD, ist in allen anderen kapitalistischen Ländern nicht möglich und damit für viele dort wohl auch nicht vorstellbar. Wenn die gesellschaftlichen Gerichte schon seit vielen Jahren so erfolgreich Recht sprechen und wegen ihrer guten Arbeitsergebnisse Achtung, Vertrauen und Autorität genießen, ist es nur folgerichtig, daß ihre Rechte erneut durch Gesetze erweitert werden. Ich bin sicher, daß ich für alle Gewerkschafter spreche, wenn ich erkläre, daß die Gewerkschaften den Konfliktkommissionen bei der Meisterung der höheren Anforderungen jede notwendige Hilfe und Unterstützung geben werden. Aus der Diskussionsrede der Abgeordneten Christa Löhn, Mitglied der DFD-Fraktion, Direktor der Polytechnischen Oberschule Döllnitz, Saalkreis, Bezirk Halle Der vorliegende Entwurf des „Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik“ dient dem weiteren Ausbau unserer sozialistischen Gesetzlichkeit und der wachsenden Einbeziehung der Bürger in die Ausübung der Rechtspflege. Das hat große Bedeutung für die innere Sicherheit unseres Staates, für die stabile Entwicklung der DDR gerade in der gegenwärtig sehr zugespitzten internationalen Situation. Erneut zeigte sich auch bei der Vorbereitung dieses Gesetzes, dessen Entwurf mit vielen Bürgern beraten wurde, das feste Vertrauen breiter Schichten unseres Volkes zu unserer sozialistischen Staatsmacht und ihre volle Zustimmung zu ihrer Politik, die dem Wohle des Volkes und der Sicherung des Friedens dient. Immer mehr Bürger der verschiedensten sozialen Schichten und Berufe, Männer wie Frauen, treten bei uns aktiv für die bewußte Einhaltung der Gesetze unserer Ar-beiter-und-Bauern-Macht sowie für die Wahrung von Sicherheit und Ordnung ein. Der weitere Ausbau der Rechte und Pflichten der gesellschaftlichen Gerichte der DDR, wie sie im vorliegenden Gesetzentwurf enthalten sind, wird daher volle Zustimmung und große Unterstützung finden und die Tätigkeit auch der Schiedskommissionen fördern und entwickeln helfen. Seit vielen Jahren bewähren sich die Schiedskommissionen in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden als fester Bestandteil unseres sozialistischen Rechtswesens. Sie haben eine gute Entwicklung genommen. In den über 5 200 Schiedskommissionen in unserer Republik wirken mehr als 54 000 Bürger, darunter fast die Hälfte Frauen. Die Mitglieder der Schiedskommissionen haben gelernt, sich mit den an sie herangetragenen Angelegenheiten sachkundig zu befassen und Entscheidungen zu treffen, die dem guten Zusammenleben der Menschen dienen. Darum genießen sie in zunehmendem Maße das Vertrauen der Bürger. Auch bei uns in Döllnitz im Saalkreis sind die Mitglieder der Schiedskommission geachtete Mitbürger, deren Wort etwas gilt. Sie verstehen es, guten Kontakt zu den Menschen zu halten, und nehmen, je nach Erfordernis, feinfühlig oder auch nachdrücklich darauf Einfluß, daß sich gutnachbarliche Beziehungen, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit immer mehr ausprägen und die Menschen es immer besser verstehen, kleine Zwistigkeiten in sachlicher Weise zu beraten und beizulegen. In diesem Sinne unterstütze ich vor allem die vorgeschlagene Regelung, den Wirkungsbereich der Schiedskommissionen überall so zu begrenzen, daß er gut überschaubar ist. Geht es doch darum, daß alle Ratsuchenden sich ohne großen Aufwand an Zeit und langen Wegen an die Mitglieder der Schiedskommission wenden können. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Ausbau der Entscheidungsbefugnisse der Kommissionen und die Orientierung, die Rechtspropaganda zu erweitern, ist dabei von besonderer Bedeutung. Das zeigt die weitergehende Verantwortung der Kommissionen. So werden sie künftig noch stärker dafür wirken können, das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein aller Bürger zu festigen, ihre Bereitschaft zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts zu fördern und ihre Unduldsamkeit gegenüber gesellschaftswidrigem Verhalten zu verstärken. Als Direktor einer polytechnischen Oberschule arbeite ich eng mit unserer Schiedskommission zusammen. Gemeinsam ist es den Mitgliedern der Kommission und uns Pädagogen wichtiges Anliegen, stets Einfluß darauf zu nehmen, daß s-ich die Schüler und Jugendlichen unseres Ortes immer im Sinne unserer sozialistischen Gesetzlichkeit verhalten. Wir bemühen uns, sie so zu erziehen, daß sie die Leistungen der Werktätigen, die Ergebnisse der eigenen Arbeit und der anderer schätzen. Wir setzen uns dafür ein, daß sie ihre Eltern und andere Menschen achten, unser sozialistisches Eigentum hüten und ihre Pflichten bewußt und gut erfüllen. Ich unterstütze deshalb sehr die Festlegung, den Schiedskommissionen das Recht zu erteilen, sich künftig stärker auch solchen Fragen zuzuwenden, die Schule und Eltern gemeinsam betreffen. Fortsetzung S. 153;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 150 (NJ DDR 1982, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 150 (NJ DDR 1982, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zielgerichtet und konsequent zu nutzen. Der dazu erforderliche Informationsfluß ist zwischen den Diensteinheiten und anderen operativen Diensteinheiten planmäßig zu organisieren. Die für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungsgeräte zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und klug auf diese Anrufer reagiert wird. Grundlage für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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