Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 149

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 149 (NJ DDR 1982, S. 149); Neue Justiz 4/82 149 mes Anliegen der Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger ist, wie es Artikel 90 unserer Verfassung bestimmt. Zweitens ist die verantwortungsvolle Arbeit der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte über eine viertel Million Menschen eine der vielfältigen Formen aktiver und unmittelbarer Teilnahme an der Leitung von Staat und Gesellschaft nach Artikel 21 unserer Verfassung. Wir möchten hervorheben, daß mit der Erweiterung der Rechte der- gesellschaftlichen Gerichte ein weiterer Schritt in der juristischen Ausgestaltung und der praktischen Verwirklichung dieses Verfassungsgrundsatzes getan wird. Nach Artikel 92 unserer Verfassung üben die gesellschaftlichen Gerichte bekanntlich im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Rechtsprechung aus. Und dieser Rahmen wird jetzt erweitert. 3. Die gesellschaftlichen Gerichte leisten in den Betrieben und Wohngebieten einen wichtigen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Ihre Arbeit zeigt, daß sie mit großer Initiative vielfältige Möglichkeiten einer wirksamen Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten entwickelt haben und auch nutzen. Deshalb halten wir es für richtig, daß der neue Gesetzentwurf den klärenden Aussprachen von Mitgliedern der Konflikt- und Schiedskommisionen im Vorfeld eines an sie gerichteten Antrags oder einer Ubergabeentscheidung offiziellen und gesetzlichen Charakter verleiht und ihnen entsprechende Bedeutung beimißt. Die Erhöhung der politischerzieherischen Wirksamkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen bei der Gewährleistung der Rechte der Werktätigen und zur Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten betrachtet der Verfassungs- und Rechtsausschuß überhaupt als das Kernstück der Erweiterung ihrer Rechte. 4. Die weitere Verwirklichung der vom X. Parteitag der SED beschlossenen ökonomischen Strategie ist unmittelbar mit der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit verbunden. Es ist kein Geheimnis, daß die gewissenhafte Verwirklichung der staatsbürgerlichen Pflichten und die strikte Gewährleistung der Rechte der Bürger beachtliche Reserven für den ökonomischen Leistungsanstieg erschließen. Die Konfliktkommissionen fördern durch ihre Arbeit die Einsatzbereitschaft und Initiative der Werktätigen, indem sie helfen, das sozialistische Arbeitsrecht konsequent zu verwirklichen, unser sozialistisches Eigentum gegen alle Beeinträchtigungen und Schädigungen zu schützen und das gesellschaftliche Arbeitsvermögen vollständig zu nutzen, auch gegen Erscheinungen der Arbeitsbummelei und der Schluderei vorzugehen. Entsprechend tragen die Schiedskommissionen in den Wohngebieten für die Entwicklung sozialistischer, humanistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger große Verantwortung. Mit ihrer weiteren erfolgreichen Arbeit fördern sie zugleich die Bemühungen der staatlichen Organe in den Städten und Gemeinden sowie der Ausschüsse der Nationalen Front zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Stadt- und Gemeindeordnungen, der Ordnung und Sauberkeit im Territorium überhaupt. Hier liegen auch große Potenzen für die Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten, die mit dem neuen Gesetz weiter erschlossen werden sollten. 5. Wir möchten als Erfahrung aus unserer eigenen Arbeit noch hervorheben, daß es uns erforderlich erscheint, in den Rechts-pflegeorganen und auch in den örtlichen Räten die Analyse der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte überall zu einer regelmäßigen Angelegenheit der Leitungsarbeit zu machen und der Auswertung ihrer Erfahrungen wie dem Erfahrungsaustausch als Quelle der Verbesserung auch der eigenen Arbeit noch größeres Gewicht beizumessen. Schließlich gab es im Ausschuß noch einmal eine Diskussion über den Termin des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Es wurde erwogen, diesen Termin noch in dieses Jahr zu legen. Aber wir sind nach reiflichem Überlegen im Interesse einer gründlichen Vorbereitung auf die Einführung dieses Gesetzes, mit dem über eine viertel Million Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen wirksam arbeiten sollen, einmütig zu der Auffassung gelangt, daß es richtig ist, wenn das Gesetz am 1. Januar 1983 in Kraft treten soll, wie das im Entwurf vorgesehen ist. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß empfiehlt den Mitgliedern der Volkskammer deshalb, dem vorgelegten Entwurf des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Aus der Diskussionsrede des Abgeordneten Egon Hengelh-aupt, Mitglied der FDGB-Fraktion, Vorsitzender der zentralen Betriebsgewerkschaftsleitung des VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann“, Suhl Der Entwurf spiegelt die Erfahrungen von Tausenden Gewerkschaftsmitgliedern und -funktionären, von Vorsitzenden und Mitgliedern von Konfliktkommissionen wider. Ihre vielfältigen Vorschläge haben zur inhaltlichen Gestaltung der neuen Rechtsvorschriften beigetragen. Die Gewerkschaften, auf deren Initiative im Jahre 1953 mit der Bildung von Konfliktkommissionen begonnen wurde, sind mit ihrer ständigen Weiterentwicklung eng verbunden. Sie messen der weiteren Ausgestaltung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte, der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit große Bedeutung bei. Damit werden noch bessere Voraussetzungen dafür geschaffen, die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent durchzusetzen, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und das Rechtsbewußtsein der Werktätigen weiter auszuprägen. Die Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zeigen täglich aufs neue den untrennbaren Zusammenhang zwischen dem Kampf um hervorragende Arbeitsergebnisse zur Erhöhung der ökonomischen Leistungskraft unserer Republik und der weiteren Festigung von Ordnung, Disziplin und Gesetzlichkeit. Gewerkschaften und Konfliktkommissionen arbeiten seit 29 Jahren eng zusammen. Das den Gewerkschaften übertragene Recht, die gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben anzuleiten, zu schulen und die Wahl ihrer Mit- glieder zu organisieren, wurde stets mit großer Verantwortung wahrgenommen. Ich kann das für unseren Betrieb noch ganz unter dem unmittelbaren Eindruck der Neuwahlen der Konfliktkommissionen nur bestätigen. Auch bei uns im VEB Fahrzeug-und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann“, Suhl, haben die Mitglieder der Konfliktkommissionen einen großen Anteil an der Erhöhung der Rechtssicherheit der Werktätigen, an der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Daß wir gute Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb erreichen konnten, ist auch dem rechtspolitischen Wirken unserer Konfliktkommissionen zu verdanken. Sie haben durch ihre umfassende vorbeugende Tätigkeit in den Arbeitskollektiven Ordnung, Disziplin und Sicherheit aktiv beeinflußUund so einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit unseres Betriebes geleistet. Im vorliegenden Gesetzentwurf finden wir die Erfahrungen wieder, die auch unsere Gewerkschaftsorganisation und unsere Konfliktkommissionen in der praktischen Zusammenarbeit gewonnen haben. So ist es zum Beispiel schon selbstverständlich, daß Mitglieder der Konfliktkommissionen Aussprachen mit Werktätigen aus ihrem Arbeitskollektiv und mit staatlichen Leitern führen und dabei Hinweise geben, um Rechtsfragen zu klären, Ursa-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 149 (NJ DDR 1982, S. 149) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 149 (NJ DDR 1982, S. 149)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt. Als Struktureinheiten Staatssicherheit werden die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen Einzelmaßnahmen zur Identitätsfeststellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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