Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 149

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 149 (NJ DDR 1982, S. 149); Neue Justiz 4/82 149 mes Anliegen der Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger ist, wie es Artikel 90 unserer Verfassung bestimmt. Zweitens ist die verantwortungsvolle Arbeit der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte über eine viertel Million Menschen eine der vielfältigen Formen aktiver und unmittelbarer Teilnahme an der Leitung von Staat und Gesellschaft nach Artikel 21 unserer Verfassung. Wir möchten hervorheben, daß mit der Erweiterung der Rechte der- gesellschaftlichen Gerichte ein weiterer Schritt in der juristischen Ausgestaltung und der praktischen Verwirklichung dieses Verfassungsgrundsatzes getan wird. Nach Artikel 92 unserer Verfassung üben die gesellschaftlichen Gerichte bekanntlich im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Rechtsprechung aus. Und dieser Rahmen wird jetzt erweitert. 3. Die gesellschaftlichen Gerichte leisten in den Betrieben und Wohngebieten einen wichtigen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Ihre Arbeit zeigt, daß sie mit großer Initiative vielfältige Möglichkeiten einer wirksamen Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten entwickelt haben und auch nutzen. Deshalb halten wir es für richtig, daß der neue Gesetzentwurf den klärenden Aussprachen von Mitgliedern der Konflikt- und Schiedskommisionen im Vorfeld eines an sie gerichteten Antrags oder einer Ubergabeentscheidung offiziellen und gesetzlichen Charakter verleiht und ihnen entsprechende Bedeutung beimißt. Die Erhöhung der politischerzieherischen Wirksamkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen bei der Gewährleistung der Rechte der Werktätigen und zur Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten betrachtet der Verfassungs- und Rechtsausschuß überhaupt als das Kernstück der Erweiterung ihrer Rechte. 4. Die weitere Verwirklichung der vom X. Parteitag der SED beschlossenen ökonomischen Strategie ist unmittelbar mit der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit verbunden. Es ist kein Geheimnis, daß die gewissenhafte Verwirklichung der staatsbürgerlichen Pflichten und die strikte Gewährleistung der Rechte der Bürger beachtliche Reserven für den ökonomischen Leistungsanstieg erschließen. Die Konfliktkommissionen fördern durch ihre Arbeit die Einsatzbereitschaft und Initiative der Werktätigen, indem sie helfen, das sozialistische Arbeitsrecht konsequent zu verwirklichen, unser sozialistisches Eigentum gegen alle Beeinträchtigungen und Schädigungen zu schützen und das gesellschaftliche Arbeitsvermögen vollständig zu nutzen, auch gegen Erscheinungen der Arbeitsbummelei und der Schluderei vorzugehen. Entsprechend tragen die Schiedskommissionen in den Wohngebieten für die Entwicklung sozialistischer, humanistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger große Verantwortung. Mit ihrer weiteren erfolgreichen Arbeit fördern sie zugleich die Bemühungen der staatlichen Organe in den Städten und Gemeinden sowie der Ausschüsse der Nationalen Front zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Stadt- und Gemeindeordnungen, der Ordnung und Sauberkeit im Territorium überhaupt. Hier liegen auch große Potenzen für die Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten, die mit dem neuen Gesetz weiter erschlossen werden sollten. 5. Wir möchten als Erfahrung aus unserer eigenen Arbeit noch hervorheben, daß es uns erforderlich erscheint, in den Rechts-pflegeorganen und auch in den örtlichen Räten die Analyse der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte überall zu einer regelmäßigen Angelegenheit der Leitungsarbeit zu machen und der Auswertung ihrer Erfahrungen wie dem Erfahrungsaustausch als Quelle der Verbesserung auch der eigenen Arbeit noch größeres Gewicht beizumessen. Schließlich gab es im Ausschuß noch einmal eine Diskussion über den Termin des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Es wurde erwogen, diesen Termin noch in dieses Jahr zu legen. Aber wir sind nach reiflichem Überlegen im Interesse einer gründlichen Vorbereitung auf die Einführung dieses Gesetzes, mit dem über eine viertel Million Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen wirksam arbeiten sollen, einmütig zu der Auffassung gelangt, daß es richtig ist, wenn das Gesetz am 1. Januar 1983 in Kraft treten soll, wie das im Entwurf vorgesehen ist. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß empfiehlt den Mitgliedern der Volkskammer deshalb, dem vorgelegten Entwurf des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Aus der Diskussionsrede des Abgeordneten Egon Hengelh-aupt, Mitglied der FDGB-Fraktion, Vorsitzender der zentralen Betriebsgewerkschaftsleitung des VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann“, Suhl Der Entwurf spiegelt die Erfahrungen von Tausenden Gewerkschaftsmitgliedern und -funktionären, von Vorsitzenden und Mitgliedern von Konfliktkommissionen wider. Ihre vielfältigen Vorschläge haben zur inhaltlichen Gestaltung der neuen Rechtsvorschriften beigetragen. Die Gewerkschaften, auf deren Initiative im Jahre 1953 mit der Bildung von Konfliktkommissionen begonnen wurde, sind mit ihrer ständigen Weiterentwicklung eng verbunden. Sie messen der weiteren Ausgestaltung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte, der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit große Bedeutung bei. Damit werden noch bessere Voraussetzungen dafür geschaffen, die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent durchzusetzen, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und das Rechtsbewußtsein der Werktätigen weiter auszuprägen. Die Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zeigen täglich aufs neue den untrennbaren Zusammenhang zwischen dem Kampf um hervorragende Arbeitsergebnisse zur Erhöhung der ökonomischen Leistungskraft unserer Republik und der weiteren Festigung von Ordnung, Disziplin und Gesetzlichkeit. Gewerkschaften und Konfliktkommissionen arbeiten seit 29 Jahren eng zusammen. Das den Gewerkschaften übertragene Recht, die gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben anzuleiten, zu schulen und die Wahl ihrer Mit- glieder zu organisieren, wurde stets mit großer Verantwortung wahrgenommen. Ich kann das für unseren Betrieb noch ganz unter dem unmittelbaren Eindruck der Neuwahlen der Konfliktkommissionen nur bestätigen. Auch bei uns im VEB Fahrzeug-und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann“, Suhl, haben die Mitglieder der Konfliktkommissionen einen großen Anteil an der Erhöhung der Rechtssicherheit der Werktätigen, an der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Daß wir gute Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb erreichen konnten, ist auch dem rechtspolitischen Wirken unserer Konfliktkommissionen zu verdanken. Sie haben durch ihre umfassende vorbeugende Tätigkeit in den Arbeitskollektiven Ordnung, Disziplin und Sicherheit aktiv beeinflußUund so einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit unseres Betriebes geleistet. Im vorliegenden Gesetzentwurf finden wir die Erfahrungen wieder, die auch unsere Gewerkschaftsorganisation und unsere Konfliktkommissionen in der praktischen Zusammenarbeit gewonnen haben. So ist es zum Beispiel schon selbstverständlich, daß Mitglieder der Konfliktkommissionen Aussprachen mit Werktätigen aus ihrem Arbeitskollektiv und mit staatlichen Leitern führen und dabei Hinweise geben, um Rechtsfragen zu klären, Ursa-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 149 (NJ DDR 1982, S. 149) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 149 (NJ DDR 1982, S. 149)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung. tMvoh Spionageinformationen und der Durchführung anderer subversiver ikgVgfgglfandlungen.

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