Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 147

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 147 (NJ DDR 1982, S. 147); Neue Justiz 4/82 147 Die Tätigkeit der seit 1953 bestehenden Konfliktkommissionen charakterisiert eindrucksvoll die umfassenden und verfassungsmäßig garantierten Rechte der Gewerkschaften bei der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen haben an der erfolgreichen Entwicklung der Konfliktkommissionen entscheidenden Anteil. Die von der Arbeiterklasse mit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse waren äußerst wertvoll für die 1963 begonnene schrittweise Bildung der Schiedskommissionen. Dank der umfangreichen und beständigen Anleitung und Hilfe durch die örtlichen Staatsorgane und Ausschüsse der Nationalen Front haben sich die Schiedskommissionen gleichermaßen wie die Konfliktkommissionen erfolgreich entwickelt. Die Mitglieder der Konfliktkommissionen und die Mitglieder der Schiedskommissionen fördern zunehmend durch ihre Tätigkeit und Erfahrungen gesellschaftliche Aktivitäten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben, Städten und Gemeinden. Sie leisten dabei eine hoch anzuerkennende, umfangreiche Kleinarbeit. Die gesellschaftlichen Gerichte verstehen es immer besser, entsprechend den Erfordernissen des konkreten Falles gesellschaftliche Kräfte, Betriebsleiter oder deren Vertreter, Vertreter von staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen in die Beratungen einzubeziehen, um eine umfassende Klärung des Sachverhalts zu erreichen, die wesentlichen Ursachen der Rechtsverletzung oder des Rechtsstreits festzustellen und im Ergebnis der Beratung eine überzeugende Entscheidung zu treffen. So entscheiden die Konfliktkommissionen rund 90 Prozent aller bei ihnen anhängigen Arbeitsstreitfälle endgültig. Der Anteil der von den Kreisgerichten aufgehobenen Entscheidungen der Konfliktkommissionen betrug, gemessen an der Gesamtzahl der getroffenen Entscheidungen, nur 2 Prozent. Diese Feststellung trifft grundsätzlich auch für alle Entscheidungen der Schiedskommissionen zu. Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte Das Ziel der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte besteht in der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Tätigkeit. Mit dem Gesetz eröffnen sich ihnen neue Möglichkeiten zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten. Sie werden mit Befugnissen ausgestattet, die eine hohe erzieherische Einflußnahme gewährleisten, ihre Wirkung über die Beratung und Entscheidung des Einzelfalles hinaus verstärken und damit ihren Beitrag zur weiteren Ausprägung der sozialistischen Lebensweise erhöhen. Ihre Rechte zur Kontrolle der Durchsetzung ihrer Entscheidungen werden erweitert, um den in der Beratung begonnenen Erziehungsprozeß weiterzuführen. Die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte erfordert die Vervollkommnung ihrer Leitung. Die bewährten Formen und Methoden der Leitung,,Qualifizierung und Unterstützung und die diesbezüglichen Aufgaben der dafür verantwortlichen Organe wurden so weiterentwickelt, daß sie den wachsenden Anforderungen an die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte entsprechen. Ein weiteres Anliegen des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte ist es, die rechtlichen Regelungen überschaubarer und verständlicher zu gestalten. Ausdruck dessen ist eine übersichtliche Gliederung der neuen Rechtsvorschriften. Die Fragen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung in das Gesetz gehören, wurden klar abgegrenzt von den detaillierten Regelungen zur Arbeitsweise, zu den Tätigkeitsgebieten, zum Einspruchsrecht und zur Durchsetzung der Entscheidungen sowie zur Unterstützung der Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen, die zu- sammenhängend in der Konfliktkommissionsordnung und der Schiedskommissionsordnung Aufnahme fanden. Der vorliegende Entwurf des Gesetzes bestimmt die Aufgaben, die Bildung, die Wahl, die Zuständigkeit, die Grundsätze der Arbeitsweise und die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte. Mit dem Gesetz sowie mit dem Beschluß über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen Konfliktkommissiönsordnung und dem Beschluß über die Tätigkeit der Schiedskommissionen Schiedskommissionsordnung , die vom Staatsrat verabschiedet wurden, wird die weitere Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte bestimmt. Die in den Entwürfen der neuen Rechtsvorschriften vorgesehene Erweiterung der Rechte kommt insbesondere im folgenden zum Ausdruck: Die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte werden darauf orientiert, verstärkt durch Aussprachen ratsuchenden Bürgern bei der Klärung rechtlicher Angelegenheiten und bei der Durchsetzung gesetzlich garantierter Rechte zu helfen, ihnen Hinweise zur Erfüllung von Rechtspflichten zu geben sowie an der Erläuterung von Rechtsvorschriften mitzuwirken. Die sachliche Zuständigkeit bei einfachen zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern wegen Geldforderungen wird von bisher 500 M auf 1 000 M erhöht. Die gesellschaftlichen Gerichte erhalten die Befugnis, über einfache zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern auch allein auf Antrag des Antragstellers eine abschließende Entscheidung zu treffen. Das war nach den bisher gültigen Rechtsvorschriften nicht möglich. Die gewerkschaftliche Mitwirkung in der Beratung der Konfliktkommission wegen Arbeitsstreitfällen zur Unterstützung des Werktätigen bei der Wahrnehmung seiner Rechte wird vorgesehen. Durch eine weitere Differenzierung und die sachbezogene Ausgestaltung der Erziehungsmaßnahmen werden weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der erzieherischen Einflußnahme geschaffen. So wird z. B. die Höhe der Geldbuße bis auf 500 M festgelegt. Diese Erziehungsmaßnahme wird in den Ordnungen bei den einzelnen Sachgebieten differenziert ■ ausgestaltet. Beispielsweise sind als Obergrenze der Geldbußen wegen Vergehen 500 M, wegen Ordnungswidrigkeiten 300 M und wegen Verfehlungen 150 M vorgesehen. Beschuldigte Bürger, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, durch die der Allgemeinheit dienende Anlagen oder Werte zerstört oder beschädigt werden, können in Beratungen der gesellschaftlichen Gerichte über diese Rechtsverletzungen ihre Bereitschaft zur Bewährung und Wiedergutmachung nunmehr auch dadurch bekunden, daß sie sich zur Leistung unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit selbst bereiterklären. Das Recht der gesellschaftlichen Gerichte zur Kontrolle der Durchsetzung ihrer Entscheidungen wird weiter ausgebaut. Sie können im Ergebnis ihrer Beratungen festlegen, daß Bürger vor ihnen über die Verwirklichung von Erziehungsmaßnahmen berichten und bei Geldleistungen den Nachweis erfolgter Zahlung erbringen. Die Befugnis dieser Gerichte, zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen Empfehlungen zu geben, wird erweitert. Sie haben dieses Recht nicht nur im Ergebnis einer Beratung, sondern auch im Ergebnis von Aussprachen. Damit können die Empfehlungen als bewährtes Instrument stärker zur Einwirkung auf die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit genutzt werden. Die Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte zu erhöhen ist eine gesamtgesellschaftliche, politische Aufgabe. Sie erfordert eine kontinuierliche, dem politischen Grundanliegen der Erweiterung der Rechte entsprechende, qualifizierte Anleitung und Unterstützung der Konflikt- und Schiedskommissionen durch die dafür verantwortlichen Organe. Im Entwurf des Gesetzes sind alle grundsätzlichen Leitungsaufgaben zusammengefaßt. Bisher bewährte;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 147 (NJ DDR 1982, S. 147) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 147 (NJ DDR 1982, S. 147)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich, alle Versuche der Inszenierung von Widerstands-handlungen die Untersucnungshsftvozu gsmsSnahnen, der gewaltsamen Durchsetzung von Dntwe der UntersuchungsHaftanstalt und der waitsamen Ausreise ins kapitalistische zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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