Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 147

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 147 (NJ DDR 1982, S. 147); Neue Justiz 4/82 147 Die Tätigkeit der seit 1953 bestehenden Konfliktkommissionen charakterisiert eindrucksvoll die umfassenden und verfassungsmäßig garantierten Rechte der Gewerkschaften bei der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen haben an der erfolgreichen Entwicklung der Konfliktkommissionen entscheidenden Anteil. Die von der Arbeiterklasse mit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse waren äußerst wertvoll für die 1963 begonnene schrittweise Bildung der Schiedskommissionen. Dank der umfangreichen und beständigen Anleitung und Hilfe durch die örtlichen Staatsorgane und Ausschüsse der Nationalen Front haben sich die Schiedskommissionen gleichermaßen wie die Konfliktkommissionen erfolgreich entwickelt. Die Mitglieder der Konfliktkommissionen und die Mitglieder der Schiedskommissionen fördern zunehmend durch ihre Tätigkeit und Erfahrungen gesellschaftliche Aktivitäten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben, Städten und Gemeinden. Sie leisten dabei eine hoch anzuerkennende, umfangreiche Kleinarbeit. Die gesellschaftlichen Gerichte verstehen es immer besser, entsprechend den Erfordernissen des konkreten Falles gesellschaftliche Kräfte, Betriebsleiter oder deren Vertreter, Vertreter von staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen in die Beratungen einzubeziehen, um eine umfassende Klärung des Sachverhalts zu erreichen, die wesentlichen Ursachen der Rechtsverletzung oder des Rechtsstreits festzustellen und im Ergebnis der Beratung eine überzeugende Entscheidung zu treffen. So entscheiden die Konfliktkommissionen rund 90 Prozent aller bei ihnen anhängigen Arbeitsstreitfälle endgültig. Der Anteil der von den Kreisgerichten aufgehobenen Entscheidungen der Konfliktkommissionen betrug, gemessen an der Gesamtzahl der getroffenen Entscheidungen, nur 2 Prozent. Diese Feststellung trifft grundsätzlich auch für alle Entscheidungen der Schiedskommissionen zu. Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte Das Ziel der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte besteht in der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Tätigkeit. Mit dem Gesetz eröffnen sich ihnen neue Möglichkeiten zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten. Sie werden mit Befugnissen ausgestattet, die eine hohe erzieherische Einflußnahme gewährleisten, ihre Wirkung über die Beratung und Entscheidung des Einzelfalles hinaus verstärken und damit ihren Beitrag zur weiteren Ausprägung der sozialistischen Lebensweise erhöhen. Ihre Rechte zur Kontrolle der Durchsetzung ihrer Entscheidungen werden erweitert, um den in der Beratung begonnenen Erziehungsprozeß weiterzuführen. Die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte erfordert die Vervollkommnung ihrer Leitung. Die bewährten Formen und Methoden der Leitung,,Qualifizierung und Unterstützung und die diesbezüglichen Aufgaben der dafür verantwortlichen Organe wurden so weiterentwickelt, daß sie den wachsenden Anforderungen an die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte entsprechen. Ein weiteres Anliegen des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte ist es, die rechtlichen Regelungen überschaubarer und verständlicher zu gestalten. Ausdruck dessen ist eine übersichtliche Gliederung der neuen Rechtsvorschriften. Die Fragen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung in das Gesetz gehören, wurden klar abgegrenzt von den detaillierten Regelungen zur Arbeitsweise, zu den Tätigkeitsgebieten, zum Einspruchsrecht und zur Durchsetzung der Entscheidungen sowie zur Unterstützung der Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen, die zu- sammenhängend in der Konfliktkommissionsordnung und der Schiedskommissionsordnung Aufnahme fanden. Der vorliegende Entwurf des Gesetzes bestimmt die Aufgaben, die Bildung, die Wahl, die Zuständigkeit, die Grundsätze der Arbeitsweise und die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte. Mit dem Gesetz sowie mit dem Beschluß über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen Konfliktkommissiönsordnung und dem Beschluß über die Tätigkeit der Schiedskommissionen Schiedskommissionsordnung , die vom Staatsrat verabschiedet wurden, wird die weitere Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte bestimmt. Die in den Entwürfen der neuen Rechtsvorschriften vorgesehene Erweiterung der Rechte kommt insbesondere im folgenden zum Ausdruck: Die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte werden darauf orientiert, verstärkt durch Aussprachen ratsuchenden Bürgern bei der Klärung rechtlicher Angelegenheiten und bei der Durchsetzung gesetzlich garantierter Rechte zu helfen, ihnen Hinweise zur Erfüllung von Rechtspflichten zu geben sowie an der Erläuterung von Rechtsvorschriften mitzuwirken. Die sachliche Zuständigkeit bei einfachen zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern wegen Geldforderungen wird von bisher 500 M auf 1 000 M erhöht. Die gesellschaftlichen Gerichte erhalten die Befugnis, über einfache zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern auch allein auf Antrag des Antragstellers eine abschließende Entscheidung zu treffen. Das war nach den bisher gültigen Rechtsvorschriften nicht möglich. Die gewerkschaftliche Mitwirkung in der Beratung der Konfliktkommission wegen Arbeitsstreitfällen zur Unterstützung des Werktätigen bei der Wahrnehmung seiner Rechte wird vorgesehen. Durch eine weitere Differenzierung und die sachbezogene Ausgestaltung der Erziehungsmaßnahmen werden weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der erzieherischen Einflußnahme geschaffen. So wird z. B. die Höhe der Geldbuße bis auf 500 M festgelegt. Diese Erziehungsmaßnahme wird in den Ordnungen bei den einzelnen Sachgebieten differenziert ■ ausgestaltet. Beispielsweise sind als Obergrenze der Geldbußen wegen Vergehen 500 M, wegen Ordnungswidrigkeiten 300 M und wegen Verfehlungen 150 M vorgesehen. Beschuldigte Bürger, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, durch die der Allgemeinheit dienende Anlagen oder Werte zerstört oder beschädigt werden, können in Beratungen der gesellschaftlichen Gerichte über diese Rechtsverletzungen ihre Bereitschaft zur Bewährung und Wiedergutmachung nunmehr auch dadurch bekunden, daß sie sich zur Leistung unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit selbst bereiterklären. Das Recht der gesellschaftlichen Gerichte zur Kontrolle der Durchsetzung ihrer Entscheidungen wird weiter ausgebaut. Sie können im Ergebnis ihrer Beratungen festlegen, daß Bürger vor ihnen über die Verwirklichung von Erziehungsmaßnahmen berichten und bei Geldleistungen den Nachweis erfolgter Zahlung erbringen. Die Befugnis dieser Gerichte, zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen Empfehlungen zu geben, wird erweitert. Sie haben dieses Recht nicht nur im Ergebnis einer Beratung, sondern auch im Ergebnis von Aussprachen. Damit können die Empfehlungen als bewährtes Instrument stärker zur Einwirkung auf die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit genutzt werden. Die Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte zu erhöhen ist eine gesamtgesellschaftliche, politische Aufgabe. Sie erfordert eine kontinuierliche, dem politischen Grundanliegen der Erweiterung der Rechte entsprechende, qualifizierte Anleitung und Unterstützung der Konflikt- und Schiedskommissionen durch die dafür verantwortlichen Organe. Im Entwurf des Gesetzes sind alle grundsätzlichen Leitungsaufgaben zusammengefaßt. Bisher bewährte;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 147 (NJ DDR 1982, S. 147) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 147 (NJ DDR 1982, S. 147)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, Unterstützung beim Erreichen persönlicher Ziele und Hilfe bei persönlichen Sorgen. Als negative, belastende Folgen sollten - Verzicht auf bestimmte Gewohnheiten, Bewegen nach den Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, vor konterrevolutionären Angriffen, gebieten die Untersuchungshaft als ein unverzichtbares staatliches Mittel für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen anzuwenden.

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