Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 146

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 146 (NJ DDR 1982, S. 146); 146 Neue Justiz 4/82 Neues Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte Begründung des Gesetzentwurfs durch den Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, in der Tagung der Volkskammer am 25. März 1982 Der obersten Volksvertretung der Deutschen Demokratischen Republik liegt der Entwurf der Neufassung des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte vor. Er entspricht der im Programm der SED enthaltenen Aufgabe, die Rechte der gesellschaftlichen Gerichte zu erweitern. Mit dem vorliegenden Entwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen vervollkommnet, damit die gesellschaftlichen Gerichte ihren spezifischen Beitrag bei der weiteren Gestaltung unserer Gesellschaft mit noch höherer gesellschaftlicher Wirksamkeit leisten können. Damit wird zugleich angestrebt, ihr Wirken noch stärker mit der Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Bürgern und der Lösung der anspruchsvollen ökonomischen Aufgaben zu verbinden. Die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte ist ein Teil der Aufgabe, die sozialistische Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft planmäßig auszubauen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Sie steht in unmittelbarer Beziehung zum Auftrag an die Justiz- und Sicherheitsorgane, ihre Tätigkeit mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit noch enger zu verbinden. Auf der Grundlage des neuen Gesetzes werden die gesellschaftlichen Gerichte einen noch größeren Beitrag zur Stärkung der staatlichen Sicherheit, zur Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie zur Erziehung straffällig gewordener Bürger leisten. Ihre Tätigkeit ist gleichfalls darauf gerichtet, die gesetzlich garantierten Rechte der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen. Bisheriges erfolgreiches Wirken der Konflikt- und Schiedskommissionen Die bisherige Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte ist vor allem das Ergebnis der zielstrebigen Politik der SED, die von allen in der Nationalen Front vereinten Parteien und Massenorganisationen getragen wird. Sie entstanden und entwickelten sich stets in Übereinstimmung mit wesentlichen Etappen der Herausbildung und Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Die Konfliktkommissionen bestehen seit fast 30 Jahren und die Schiedskommissionen seit nahezu 20 Jahren. Im Jahre 1968 übertrug die Verfassung der DDR den Konflikt- und Schiedskommissionen eine höhere Verantwortung. Sie wurden als gesellschaftliche Gerichte in unser sozialistisches Gerichtssystem einbezogen. Es wurde ihnen die Aufgabe gestellt, im Rahmen der Gesetze Rechtsprechung auszuüben. Die gesellschaftlich-erzieherische Ausstrahlungskraft der gesellschaftlichen Gerichte hat sich von Jahr zu Jahr weiter erhöht. Durch ihre von den Werktätigen anerkannte Rechtsprechung und umfangreiche, jährlich zunehmende rechtserzieherische Tätigkeit tragen sie dazu bei, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die sozialistische Gesetzlichkeit durchzusetzen, das Rechtsbewußtsein weiter auszuprägen und die Bürger zu befähigen, ihre Streitigkeiten selbständig auf der Grundlage des sozialistischen Rechts gütlich beizulegen und Rechtskonflikten vorzubeugen. Im Jahre 1981 führten die Konfliktkommissionen über 65 000 Beratungen durch, davon ca. 49 000 auf ihrem Haupttätigkeitsgebiet, dem Arbeitsrecht. Darüber hinaus hatten sich die Konfliktkommissionen mit über 12 000 geringfügigen Strafsachen zu befassen, die ihnen von den Untersuchungsorganen, der Staatsanwaltschaft und den staatlichen Gerichten übergeben wurden. Die Schiedskommissionen führten im Jahre 1981 über 19 000 Beratungen durch. Einfache zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Zusammenleben der Bürger und Verfehlungen in Form von Beleidigungen und Verleumdungen machten ca. zwei Drittel ihrer Tätigkeit aus. Sie befaßten sich darüber hinaus mit rund 5 500 geringfügigen Strafsachen. Die den gesellschaftlichen Gerichten übergebenen geringfügigen Strafsachen sind bei uns selbstverständlich Bestandteil der Kriminalstatistik. Die Beratungen der gesellschaftlichen Gerichte stellen jedoch nur einen Teil der von den Konflikt- und Schiedskommissionen geleisteten Arbeit dar. Die Bürger wenden sich zur Klärung ihrer rechtlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens außerhalb von Beratungen an die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte. Diese rechtserläuternde, Konflikten vorbeugende Tätigkeit weist eine zunehmende Tendenz auf. Es werden bereits jetzt durchschnittlich doppelt so viele Aussprachen wie Beratungen durchgeführt. Das bisherige erfolgreiche Wirken der Konflikt- und Schiedskommissionen, ihre Erfahrungen sowie der erreichte Stand der gesellschaftlichen Entwicklung sind die grundlegenden Voraussetzungen dafür, daß ihnen für ihre Tätigkeit neue Rechte übertragen werden können. Die neuen rechtlichen Regelungen entsprechen zahlreichen Vorschlägen, Anregungen und Hinweisen von Mitgliedern der gesellschaftlichen Gerichte. Die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte ordnet sich ein in die zielgerichteten Maßnahmen zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Sie ist ein unmittelbarer Ausdruck der Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, der Hauptrichtung zur weiteren Entwicklung unserer Staatsmacht. Die weitere allseitige Stärkung des sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern 'ist und bleibt die Grundfrage der sozialistischen Revolution. Die Werktätigen selbst gestalten das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben in der sozialistischen Gesellschaft umfassend mit. Heute ist es selbstverständlich, daß Millionen Arbeiter, Angestellte, Genossenschaftsbauern, Ingenieure und Wissenschaftler an der Planausarbeitung und -durchfüh-rung schöpferisch teilnehmen, Vorschläge unterbreiten, Neuerungen erarbeiten und für deren Übernahme in die Produktion sorgen. Genauso selbstverständlich ist es, daß ■Tausende von Bürgern als Schöffen und als Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen hoch anerkannte ehrenamtliche Arbeit leisten. In der DDR sind gegenwärtig in Betrieben 26 085 Konfliktkommissionen mit 229 829 Mitgliedern und in Städten, Gemeinden und Produktionsgenossenschaften 5 237 Schiedskommissionen mit 54 290 Mitgliedern tätig. In den Kommissionen wirken Bürger aus allen Klassen und Schichten unseres Volkes, Vertreter aller Parteien und von Massenorganisationen mit. 56,6 Prozent der Mitglieder der Konfliktkommissionen gehören der Arbeiterklasse an. Von den Mitgliedern der Schiedskommissionen sind 38,9 Prozent Arbeiter und 17,2 Prozent sind Mitglieder von Produktionsgenossenschaften. Der Frauenanteil in den gesellschaftlichen Gerichten beträgt ca. 44 Prozent. Die über 280 000 Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte sind eine bedeutende gesellschaftliche Kraft, die täglich die sozialistische Demokratie mitgestaltet. Sie haben über Jahrzehnte erfolgreich an dem Ausbau und der Festigung der sozialistischen Rechtsordnung mitgewirkt. In der Rechtspflege nehmen die Konflikt- und Schiedskommissionen einen festen, geachteten Platz ein. Sie sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 146 (NJ DDR 1982, S. 146) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 146 (NJ DDR 1982, S. 146)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X