Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 144

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 144 (NJ DDR 1982, S. 144); 144 Neue Justiz 3/82 Diese Gesichtspunkte sind entscheidend für das Neue des Kommentars: Aus dem Lehrkommentar Anfang der 70er Jahre wurde ein Praxis- und Rechtsprechungskommentar. Mit den beiden Lehrbüchern zum Strafrecht der DDR Allgemeiner Teil (1976) und Besonderer Teil (1981) und dem neuen Kommentar zum StGB liegt für das Strafrecht der DDR jetzt ein geschlossenes Studien- und Erläuterungsmaterial vor. Der weitgehend einheitliche Aufbau des Kommentars erhöht die Überschaubarkeit. Einleitend zu jedem Tatbestand wird kurz die grundsätzliche rechtspolitische Zielstellung der jeweiligen Norm erläutert. Danach werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale in konzentrierter Form kommentiert, Richtlinien und Beschlüsse verarbeitet und die wichtigsten Literaturquellen genannt. Der völkerrechtlich interessierte Leser wird ein weiteres charakteristisches Merkmal des neuen Kommentars besonders begrüßen, nämlich die inhaltliche Verarbeitung internationaler Konventionen und Verträge, aus denen sich Verpflichtungen für die Gestaltung des nationalen Strafrechts ergeben. Es wird deutlich, wie die DDR auch auf diesem Gebiet ihren internationalen Verpflichtungen aus diesen Konventionen und Verträgen nachgekommen ist. Sicher ist mit dieser Kommentierung erst ein Anfang auf diesem Gebiet gemacht. In späteren Auflagen und auch in anderen Veröffentlichungen sollte diese Thematik weiter behandelt werden. Wie bei jedem Kommentar zu einem Gesetzeswerk liegt der Nutzen eines solchen Nachschlagewerkes insbesondere in seiner Aktualität bei der Verarbeitung der Rechtsprechung. Der Redaktionsschluß vom 29. Februar 1980 macht deutlich, daß in einigen Bereichen die Erkenntnisse bereits weiter gediehen sind und daß daher diese Arbeit am Kommentar nicht zum Stillstand kommen darf (auch wenn einzelne Positionen offensichtlich noch nach Redaktionsschluß eingearbeitet worden sind). Dazu sollten die Herausgeber rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen treffen und sichern, daß in weiteren Auflagen der neueste Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung veröffentlicht wird. Der Kommentar beschränkt sich im wesentlichen auf die Erläuterung der Strafbestimmungen, die im Strafgesetzbuch enthalten sind. Bei der Vorbereitung künftiger Auflagen sollten auch stärker Strafbestimmungen aus anderen Gesetzen in die Kommentierung einbezogen werden. Das würde sicher den Nutzen für die Praxis noch weiter erhöhen. Dem Charakter eines Rechtsprechungskommentars entsprechend wird sein Zweck hauptsächlich in der einheitlichen Orientierung der Rechtsprechung sowie in der Auswertung und Verallgemeinerung der bisherigen Rechtsprechung von Gerichten verschiedener Ebenen gesehen. Der Kommentar grenzt sich damit bewußt von den Lehrbüchern zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts ab. Der Charakter als Praxis- und Rechtsprechungskommentar sollte bei künftigen Auflagen noch weiter ausgeprägt werden. Insbesondere in den Erläuterungen zu den Kapiteln des Allgemeinen Teils des StGB scheinen dazu noch weitere Möglichkeiten vorhanden zu sein. Bei Neuauflagen des Lehrbuchwerks zum Strafrecht der DDR sollte in Abstimmung dazu der spezifische Lehrbuchstil weiter vertieft werden, der vor allem in einer systematischen Darstellung der Strafrechtswissenschaft in lernfähiger Form besteht. Die Beziehungen zwischen dem Strafrecht und dem Ordnungswidrigkeitsrecht (insbesondere bei den Bestimmungen des Besonderen Teils des StGB, zu denen parallel für leichtere Rechtsverletzungen Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten bestehen) sollten im Kommentar künftig noch stärker beachtet werden. Den Verantwortlichen für die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren könnte das eine große Hilfe sein, und gleichzeitig könnte damit die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts bei der Verhütung und Bekämpfung von Handlungen, die in vielfältiger Weise die Gesetzlichkeit beeinträchtigen oder verletzen, erhöht werden. Soweit es erforderlich ist, sollten auch die Zusammenhänge des Strafrechts zu Vorschriften des AGB, des ZGB und des FGB noch konkreter dargestellt werden. Diese Hinweise zur weiteren Vervollständigung des Kommentars mindern keineswegs seinen Wert, sondern sollen dazu dienen, den eingangs dargelegten Nutzen für die Praxis in künftigen Auflagen noch weiter zu erhöhen. COÄEPHCAHME X. TEnJIMTU ,:ICHTC;ibKOüTb KOH}JIMKTHUX KOMHCCHÜ Bfeipa-JKCHne couiia:ii ctm 1 (eckoh ae.MOKpa-mu gs 3. FIAyjI 06 OTBeTCTBeHHOCTH 3a OXpaHy 3flOpOBbH H Tpyfla B exnK 99 3. 3MrEPT/K. IJMrEP/fi. IMPOJIb npaBOBwe Bonpocw nocnc-ßOBaTejibHoro nojib30BaHHJi 3eMejnHbiMn ynacTKaMH nocjie okoh-naHHH pa3pa6oTKn MecTOpoacfleHMM Ha 3thx ynacTKax 101 X. KAI33EP CoflewcTBue HOBaTopcKHM corjiameHMHM cyflaMM 104 y. PEJlb TpeöoßaHHH k SKcnepTHOM flexTejibHOCTH spanen 106 Hapo#Hoe npeACTaBHTejibCTBO u 3aKOHHocTb n. Kyp CoAencTBue ceMbBM Ha TeppnTopnn 108 B. 3yPKAy npeACTaBJieHwe othctob nepeA HapoAHbiMH npefl-craBHTejibCTBaMii o 6opb6e c HapymeHHHMH nopana 110 rocyapcTBO n npaBO b HMnepnajiH3Me Ifr. MMXAC/A. A. BAHflTKE BjiaronpwaTHoe AJia npeAnpHHMMa-Tejien npaBO yBOJibHeHna b DPr 112 3. EyxOJIblJ/K.-X. PEßEP 3aMenaTejibHbie no3HaHna kpmth-necKoro KpuMMHOJiora H3 CIHA 114 nojiHaa CBOöoAa fleficTBun ajih h3E(hctckhx TeppopncTOB b DPr 116 Ha oßcyxcAeHHe P. 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IlIJIErEJIb 06 ocyacAeHHH 3a noACTperaTeabCTBO k aaoyno-TpeÖAeHHio aAKoroaeM (§ 147 yK) 131 lOpncAHioAHH no TpyAOBOMy, ceMewHOMy, rpajKAancKOiwy h yrojioB-HOMy npasy 133 Übersetzung: Erika Hoflmann, Berlin CONTENTS Heinrich Toeplitz : Activities of the dispute commissions, an expression of socialist democracy Erika Paul: On the responsibility fort health protection and labour safety in cooperative farms Erich S i e g e r t / Klaus Zieger / York Zierold : Legal issues of the subsequent use of land after finished mining operations 101 Christoph Kaiser : Effective innovators’ agreements 104 Ulrich Roehl : Demands made on medical experts’ activities 106 People’s representative bodies and legality Peter K u h r : Family promotion in the territory 108 Wolfgang Surkau : Reporting to people’s representative bodies on the combatt-ing of breadhing regulations 110 State and law in imperialism Joachim Michas/ Artur-Axel W a n d t k e : In the FRG the right to give notice favours employers 112 Erich Buchholz /Karl-Heinz Röder : Criminology in the USA 114 Blank check nazi-terrorists in the FRG 116 For discussion Reinhard N i s s e 1 : Juridical responsibility due to breach of abuttors’ duties of the municipal housing administration 117 Lothar Reuter : On the application of the stipulations of the Penal Code concerning recidivism 118 Reports Margret Edler/ Heinz Gold: Jurisprudence and legislation 121 Questions and answers Legal Propaganda and legal education Wolfgang Arnold/Werner Queisser/ Rudi Sander : Legal training and education in technical study disciplines 128 Practical experiences Horst C 1 a u s s : Proper dealing with applications of the citizens 127 Achim Marko : On the extended responsibility of owners and drivers of motorcars 128 Manfred B o e s e : Working methods and results in the education of criminally endangered and culpable citizens 129 Hartmut Reitmann : Honorary cooperators of the Home Office support re-inte-gration 130 Joachim Schlegel : On sentencing for inducement to misuse alcoholic beverages 131 Jurisdiction in labour, family, civil and criminal matters 133 Übersetzung: Dr. Ernst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 144 (NJ DDR 1982, S. 144) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 144 (NJ DDR 1982, S. 144)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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