Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 130

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 130 (NJ DDR 1982, S. 130); 130 Neue Justiz 3/82 Jahr in einer Reihe von Fällen Erziehungserfolge bei Jugendlichen gegeben, die zuvor durch eine mangelhafte Lern- und Arbeitseinstellung, Alkoholmißbrauch und rowdyhaftes Verhalten in Erscheinung getreten waren. Diesen Jugendlichen wurden im Lern- und Arbeitsprozeß spezifische Aufgaben übertragen. Dabei haben es die Betreuer unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen und Fähigkeiten verstanden, die Jugendlichen zur Mitarbeit in einem Jugendklub oder in einer Sportgruppe zu bewegen. Rechtserziehungsaktive In einigen Betrieben (z. B. im Metalleichtbaukombinat Halle und in den Verkehrsbetrieben Halle) wurden Rechtserziehungsaktive gebildet, die dem Direktor unterstehen und ihm gegenüber rechenschaftspflichtig sind. In diesen Aktiven arbeiten Mitglieder der Konfliktkommission, Schöffen, der Justitiar des Betriebes, Funktionäre der Gewerkschaft und der FDJ sowie erfahrene Betreuer mit. Zu den Aufgaben des Rechtserziehungsaktivs gehört es, die Kollektive und Betreuer in ihrer erzieherischen Arbeit zu unterstützen, in den notwendigen Fällen die entsprechende Information an den örtlichen Rat zu sichern und Empfehlungen über einzuleitende Maßnahmen zu geben. Es benennt z. B. auch Betreuer und führt erzieherische Aussprachen durch, kontrolliert die Arbeitsdisziplin und das Freizeitverhalten des zu Betreuenden, vor allem die Erfüllung seiner ihm vom örtlichen Rat bzw. von der Volkspolizei erteilten Auflagen, und nimmt Einfluß auf die rechtzeitige Einleitung von Maßnahmen der arbeitsrechtlichen bzw. strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn sich der Betreffende nicht pflichtgemäß verhält. Bewährt haben sich auch in Wohngebieten gebildete Rechtserziehungsaktive (z. B. in Wittenberg). Ihnen gehören erfahrene Werktätige an, die sich zur Aufgabe gestellt haben, die Straffälligkeit bzw. erneute Straffälligkeit kriminell gefährdeter Bürger zu verhindern. Die Mitglieder des Aktivs helfen den betreffenden Bürgern bei der Lösung persönlicher bzw. familiärer Probleme, so z. B. bei der Instandsetzung und Ausstattung der Wohnung und bei der Verwendung des Arbeitseinkommens. Sie nehmen Einfluß auf den Umgang dieser Bürger, erläutern ihnen in vertrauensvollen Gesprächen z. B. die Folgen des Alkoholmißbrauchs bzw. der Fortsetzung einer asozialen Lebensweise und lassen sich von ihnen regelmäßig über ihr Verhalten während der Arbeit und Freizeit berichten. Wirksamkeit von Organisationsanweisungen Uber positive Erfahrungen bei der Erziehung kriminell gefährdeter und straffällig gewordener Bürger verfügen auch die Betriebe, die hierzu eine Organisationsanweisung erarbeitet haben. So bewährt sich z. B. im Hydrierwerk Zeitz eine Anweisung des Betriebsdirektors, in der Maßnahmen zur Erfassung, Betreuung und Kontrolle kriminell gefährdeter Betriebsangehöriger, zur erzieherischen Einflußnahme auf Betriebsangehörige, die bereits straffällig geworden sind und mit einer Strafe ohne Freiheitsentzug (insbesondere Verurteilung auf Bewährung) zur Verantwortung gezogen wurden und bei denen die Gefahr erneuter Straffälligkeit besteht, und zur Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger festgelegt sind. In dieser Anweisung ist auch geregelt, daß die Erfüllung der darin enthaltenen Aufgaben im sozialistischen Wettbewerb der Kollektive abzurechnen ist. Verläuft die Erziehung und Betreuung trotz Bemühungen des Kollektivs und einzelner Werktätiger nicht erfolgreich, wird dies jedoch dem Kollektiv im Wettbewerb nicht negativ ange- rechnet. Die Fachdirektoren sind nach dieser Anweisung verpflichtet, halbjährlich Rechenschaft über die Verwirklichung der Aufgaben bei der Erziehung der kriminell gefährdeten und der straffällig gewordenen Bürger in den Kollektiven ihres Verantwortungsbereichs abzulegen. Der Direktor des Betriebes organisiert für die Mitglieder des Rechtserziehungsaktivs, für die leitenden Mitarbeiter des Betriebes und für die eingesetzten Betreuer Qualifizierungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche. * Im vergangenen Jahr wurde im Auftrag des Staatsanwalts des Bezirks eine Reihe von Werktätigen für ihre erfolgreiche Tätigkeit als Betreuer bzw. als Mitglied eines Rechtserziehungsaktivs mit der Ehrennadel der sozialistischen Rechtspflege ausgezeichnet. Dr. MANFRED BOESE, Staatsanwalt heim Staatsanwalt des Kreises Zeitz Ehrenamtliche Mitarbeiter der Abteilung Inneres unterstützen die Wiedereingliederung Der Rat des Bezirks Leipzig hat seit 1976 bereits zum vierten Mal eine Konferenz mit ehrenamtlichen Mitarbeitern der Abteilungen Innere Angelegenheiten der örtlichen Räte durchgeführt. An diesen Konferenzen zur Wiedereingliederung Strafentlassener und Erziehung kriminell gefährdeter Bürger beteiligten sich auch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Bereiche Volksbildung, Gesund-heits- und Sozialwesen, Wohnungspolitik und der Ämter für Arbeit. Durch die gemeinsamen Anstrengungen der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen hat sich in den letzten fünf Jahren die Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter verdreifacht. Um diese gesellschaftlichen Kräfte für ihre Erziehungs- und Betreuungsarbeit zu qualifizieren, wurden die Konferenzen, die auf Bezirks- und Kreisebene stattfinden, zu wichtigen Instrumenten der Aus- und Weiterbildung entwickelt. Ihre thematische Aufgabenstellung ist weit gefächert. Sie enthält sowohl allgemeine Fragen der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung im Territorium, als auch spezifische pädagogisch-psychologische Probleme bei der Erziehung Strafentlassener und kriminell gefährdeter Bürger sowie die Tätigkeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter bei der Bekämpfung der Rückfallkriminalität. Die 4. Konferenz behandelte vor allem das Zusammenwirken aller an der Wiedereingliederung Strafentlassener und der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger Beteiligten (Fachorgane der örtlichen Räte, Justiz- und Sicherheitsorgane und gesellschaftliche Kräfte. Bei der abgestimmten Planung, Durchführung und Kontrolle der Erziehungsprozesse gehen wir stets davon aus, daß die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen und der kriminell gefährdeten Bürger in das gesellschaftliche Leben ihre gleichberechtigte Mitwirkung am gesellschaftlichen Aufbau durch die Übernahme von Pflichten und die Inanspruchnahme von Rechten erfordert. Das ist ein zutiefst humanistischer Anspruch unserer Wiedereingliederungsund Erziehungsmaßnahmen. Straffällig gewordene Bürger werden bei uns nicht wie „Außenseiter“ oder „Aussteiger“ aus dem gesellschaftlichen Leben behandelt, sondern wie Menschen, die nur zeitweilig in ihren Einstellungen und in ihrer Lebensweise hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben sind. Die Erfahrungen in der Erziehungsarbeit zeigen eindeutig, daß der Strafentlassene und kriminell gefährdete Bürger auch selbst alles tun muß, um seinen Charakter und seine Fähigkeiten positiv zu entwickeln. Dabei wird er von;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 130 (NJ DDR 1982, S. 130) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 130 (NJ DDR 1982, S. 130)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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