Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 130

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 130 (NJ DDR 1982, S. 130); 130 Neue Justiz 3/82 Jahr in einer Reihe von Fällen Erziehungserfolge bei Jugendlichen gegeben, die zuvor durch eine mangelhafte Lern- und Arbeitseinstellung, Alkoholmißbrauch und rowdyhaftes Verhalten in Erscheinung getreten waren. Diesen Jugendlichen wurden im Lern- und Arbeitsprozeß spezifische Aufgaben übertragen. Dabei haben es die Betreuer unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen und Fähigkeiten verstanden, die Jugendlichen zur Mitarbeit in einem Jugendklub oder in einer Sportgruppe zu bewegen. Rechtserziehungsaktive In einigen Betrieben (z. B. im Metalleichtbaukombinat Halle und in den Verkehrsbetrieben Halle) wurden Rechtserziehungsaktive gebildet, die dem Direktor unterstehen und ihm gegenüber rechenschaftspflichtig sind. In diesen Aktiven arbeiten Mitglieder der Konfliktkommission, Schöffen, der Justitiar des Betriebes, Funktionäre der Gewerkschaft und der FDJ sowie erfahrene Betreuer mit. Zu den Aufgaben des Rechtserziehungsaktivs gehört es, die Kollektive und Betreuer in ihrer erzieherischen Arbeit zu unterstützen, in den notwendigen Fällen die entsprechende Information an den örtlichen Rat zu sichern und Empfehlungen über einzuleitende Maßnahmen zu geben. Es benennt z. B. auch Betreuer und führt erzieherische Aussprachen durch, kontrolliert die Arbeitsdisziplin und das Freizeitverhalten des zu Betreuenden, vor allem die Erfüllung seiner ihm vom örtlichen Rat bzw. von der Volkspolizei erteilten Auflagen, und nimmt Einfluß auf die rechtzeitige Einleitung von Maßnahmen der arbeitsrechtlichen bzw. strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn sich der Betreffende nicht pflichtgemäß verhält. Bewährt haben sich auch in Wohngebieten gebildete Rechtserziehungsaktive (z. B. in Wittenberg). Ihnen gehören erfahrene Werktätige an, die sich zur Aufgabe gestellt haben, die Straffälligkeit bzw. erneute Straffälligkeit kriminell gefährdeter Bürger zu verhindern. Die Mitglieder des Aktivs helfen den betreffenden Bürgern bei der Lösung persönlicher bzw. familiärer Probleme, so z. B. bei der Instandsetzung und Ausstattung der Wohnung und bei der Verwendung des Arbeitseinkommens. Sie nehmen Einfluß auf den Umgang dieser Bürger, erläutern ihnen in vertrauensvollen Gesprächen z. B. die Folgen des Alkoholmißbrauchs bzw. der Fortsetzung einer asozialen Lebensweise und lassen sich von ihnen regelmäßig über ihr Verhalten während der Arbeit und Freizeit berichten. Wirksamkeit von Organisationsanweisungen Uber positive Erfahrungen bei der Erziehung kriminell gefährdeter und straffällig gewordener Bürger verfügen auch die Betriebe, die hierzu eine Organisationsanweisung erarbeitet haben. So bewährt sich z. B. im Hydrierwerk Zeitz eine Anweisung des Betriebsdirektors, in der Maßnahmen zur Erfassung, Betreuung und Kontrolle kriminell gefährdeter Betriebsangehöriger, zur erzieherischen Einflußnahme auf Betriebsangehörige, die bereits straffällig geworden sind und mit einer Strafe ohne Freiheitsentzug (insbesondere Verurteilung auf Bewährung) zur Verantwortung gezogen wurden und bei denen die Gefahr erneuter Straffälligkeit besteht, und zur Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger festgelegt sind. In dieser Anweisung ist auch geregelt, daß die Erfüllung der darin enthaltenen Aufgaben im sozialistischen Wettbewerb der Kollektive abzurechnen ist. Verläuft die Erziehung und Betreuung trotz Bemühungen des Kollektivs und einzelner Werktätiger nicht erfolgreich, wird dies jedoch dem Kollektiv im Wettbewerb nicht negativ ange- rechnet. Die Fachdirektoren sind nach dieser Anweisung verpflichtet, halbjährlich Rechenschaft über die Verwirklichung der Aufgaben bei der Erziehung der kriminell gefährdeten und der straffällig gewordenen Bürger in den Kollektiven ihres Verantwortungsbereichs abzulegen. Der Direktor des Betriebes organisiert für die Mitglieder des Rechtserziehungsaktivs, für die leitenden Mitarbeiter des Betriebes und für die eingesetzten Betreuer Qualifizierungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche. * Im vergangenen Jahr wurde im Auftrag des Staatsanwalts des Bezirks eine Reihe von Werktätigen für ihre erfolgreiche Tätigkeit als Betreuer bzw. als Mitglied eines Rechtserziehungsaktivs mit der Ehrennadel der sozialistischen Rechtspflege ausgezeichnet. Dr. MANFRED BOESE, Staatsanwalt heim Staatsanwalt des Kreises Zeitz Ehrenamtliche Mitarbeiter der Abteilung Inneres unterstützen die Wiedereingliederung Der Rat des Bezirks Leipzig hat seit 1976 bereits zum vierten Mal eine Konferenz mit ehrenamtlichen Mitarbeitern der Abteilungen Innere Angelegenheiten der örtlichen Räte durchgeführt. An diesen Konferenzen zur Wiedereingliederung Strafentlassener und Erziehung kriminell gefährdeter Bürger beteiligten sich auch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Bereiche Volksbildung, Gesund-heits- und Sozialwesen, Wohnungspolitik und der Ämter für Arbeit. Durch die gemeinsamen Anstrengungen der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen hat sich in den letzten fünf Jahren die Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter verdreifacht. Um diese gesellschaftlichen Kräfte für ihre Erziehungs- und Betreuungsarbeit zu qualifizieren, wurden die Konferenzen, die auf Bezirks- und Kreisebene stattfinden, zu wichtigen Instrumenten der Aus- und Weiterbildung entwickelt. Ihre thematische Aufgabenstellung ist weit gefächert. Sie enthält sowohl allgemeine Fragen der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung im Territorium, als auch spezifische pädagogisch-psychologische Probleme bei der Erziehung Strafentlassener und kriminell gefährdeter Bürger sowie die Tätigkeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter bei der Bekämpfung der Rückfallkriminalität. Die 4. Konferenz behandelte vor allem das Zusammenwirken aller an der Wiedereingliederung Strafentlassener und der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger Beteiligten (Fachorgane der örtlichen Räte, Justiz- und Sicherheitsorgane und gesellschaftliche Kräfte. Bei der abgestimmten Planung, Durchführung und Kontrolle der Erziehungsprozesse gehen wir stets davon aus, daß die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen und der kriminell gefährdeten Bürger in das gesellschaftliche Leben ihre gleichberechtigte Mitwirkung am gesellschaftlichen Aufbau durch die Übernahme von Pflichten und die Inanspruchnahme von Rechten erfordert. Das ist ein zutiefst humanistischer Anspruch unserer Wiedereingliederungsund Erziehungsmaßnahmen. Straffällig gewordene Bürger werden bei uns nicht wie „Außenseiter“ oder „Aussteiger“ aus dem gesellschaftlichen Leben behandelt, sondern wie Menschen, die nur zeitweilig in ihren Einstellungen und in ihrer Lebensweise hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben sind. Die Erfahrungen in der Erziehungsarbeit zeigen eindeutig, daß der Strafentlassene und kriminell gefährdete Bürger auch selbst alles tun muß, um seinen Charakter und seine Fähigkeiten positiv zu entwickeln. Dabei wird er von;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 130 (NJ DDR 1982, S. 130) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 130 (NJ DDR 1982, S. 130)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Ermitt sozialistischen Rechts ins-ahrensrechts im Zusammen-lungsverfahren hat auf der Grundlose der Besoffl üoO der Partei zu erfoloen. l; sind und bleiben die: für die Tätigkeit der Linie des Untersuchungsorganes im Strafverfahren gebunden. Es ist nunmehr möglich, den Versuch der definitorischen Bestimmunge des Begriffs strafprozessuale Beweismittel zu unternehmen.

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