Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 127

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 127 (NJ DDR 1982, S. 127); Neue Justiz 3/82 127 gen hat. Das geschieht über einen Arbeitskreis Rechtsausbildung für Ingenieure und in engem Zusammenwirken mit anderen Universitäten und Hochschulen, mit Kombinaten und Staatsorganen, insbesondere auch mit Rechtspflegeorganen. Die grundlegenden und speziellen rechtserzieherischen Aufgaben bei der Ausbildung und kommunistischen Erziehung der Studenten sind nur in den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhängen zu lösen, wie sie auf dem X. Parteitag der SED herausgearbeitet wurden. Die Technische Universität Dresden hat sich dieser Aufgabe als Teil des von ihr zu gestaltenden politischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Wirkens gestellt. Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 94; Direktive des X. Parteitages der SED zum Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1981 bis 1985, Berlin 1981, S. 70. Vgl. auch Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 18. März 1980 über die Aufgaben der Universitäten und Hochschulen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen 1980, Nr. 2. Vgl. G. Schirmer, „Erfahrungen und Aufgaben bei der sozialistischen Rechtserziehung der Studenten“, NJ 1975, Heft 11, S. 315 ff. Vgl. G. Bernhardt, „Der X. Parteitag der SED und die weitere Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts an den Hochschulen und Universitäten der DDR“, Das Hochschulwesen 1977, Heft 1, S. 2 ff. Erfahrungen aus der Praxis Gute Eingabenbearbeitung festigt Vertrauen der Bürger zu Gerichten und Staatlichen Notariaten Der Verwirklichung des jedem Bürger durch die Verfassung der DDR garantierten Rechts, sich mit Eingaben an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe zu wenden, haben die Partei der Arbeiterklasse und die Regierung schon immer große Aufmerksamkeit gewidmet (vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag, Berlin 1981, S. 117 und Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger Eingabengesetz vom 19. Juni 1975 [GBl. I Nr. 26 S. 461]). Daß die Leiter der Gerichte und Staatlichen Notariate immer stärkeren Einfluß auf die Verbesserung der Eingabenarbeit nehmen, zeigt sich insbesondere in der steigenden Sorgfalt bei der Erfassung und ordnungsgemäßen Einordnung der Eingaben. Von Beginn an wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Bearbeitungsfristen orientiert, und in der Regel werden Kontrollmaßnahmen für die Bearbeitung festgelegt. Hin und wieder bereitet die Erfassung mündlich vorgebrachter Anliegen Schwierigkeiten. In Zweifelsfällen sollte der Bürger gefragt werden, ob sein Vorbringen als Eingabe zu behandeln ist. Sind in Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen der Bürger auch Anliegen oder Meinungsäußerungen enthalten, die der Bearbeitung als Eingabe unterliegen, ist der Vorgang dem Direktor bzw. Leiter vorzulegen. In der Regel wenden sich die Bürger erst dann mit einer Eingabe an die Gerichte bzw. Staatlichen Notariate, wenn sie eine dringliche Notwendigkeit dafür erblicken. Da die Erledigung einer solchen Eingabe maßgeblich das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat beeinflußt, erwächst für jeden Mitarbeiter die Dienstpflicht, mit hohem Verantwortungsbewußtsein die aufgeworfenen Fragen, Anliegen oder Probleme unbürokratisch und möglichst kurzfristig zu klären. Die Leiter der Gerichte und Staatlichen Notariate sind persönlich dafür verantwortlich, daß mit der Bearbeitung einer Eingabe derjenige Mitarbeiter beauftragt wird, der für die Klärung des Anliegens am besten qualifiziert und in der Lage ist, die ggf. aus der Eingabe erforderlichen Schlußfolgerungen bzw. Maßnahmen zu realisieren.' Ab und zu erhalten die Gerichte und Staatlichen Notariate Eingaben, die die Wohnungspolitik, die Genehmigung von Anträgen auf dem Gebiet des Bauwesens oder die Einhaltung bestimmter Rechtsnormen in den sozialistischen Betrieben betreffen. In zunehmendem Maße begnügen sich die Gerichte nicht mit der Abgabe der Sache, sondern klären das Anliegen in Zusammenarbeit mit diesen Organen. So gingen z. B. bei einem Kreisgericht vier Eingaben ein, mit denen sich Bürger über nicht richtige Lohnzahlung, unzutreffende Inanspruchnahme bei der Bezahlung von Rechnungen und fehlerhafte Auszahlung von Renten beschwerten. Nach entsprechenden Hinweisen bei der Abgabe der Eingaben an die zuständigen Betriebe bzw. die Staatliche Versicherung wurde das Kreisgericht auf Grund der guten Zusammenarbeit darüber informiert, daß drei der Eingaben begründet waren und wie sie erledigt wurden. Dieses Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Organen, bei der zugleich rechtserzieherisch Einfluß genommen werden kann. Zu einer besseren Zusammenarbeit tragen auch gemeinsame Dienstbesprechungen der Richter und Sekretäre mit Mitarbeitern der Abteilungen Wohnungspolitik der Räte der Kreise und Aussprachen über Versäumnisse von Drittschuldnern bei der Realisierung von Lohnpfändungen bei. Diese Zusammenarbeit, die mit einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit der Richter, Notare und Sekretäre verbunden sein sollte, hilft nicht nur Rechtsverletzungen zu überwinden, sondern vermittelt auch mehr Rechtskenntnisse und stärkt die Rechtssicherheit der Bürger. Von großer Bedeutung ist schließlich auch das schnelle, unbürokratische Handeln derjenigen Organe und Betriebe, die gemeinsam Verantwortung für die Lösung eines bestimmten Problems tragen. Hier wirkt sich ein komplexes Zusammenwirken besonders positiv aus. Welche Bedeutung die Leiter der Gerichte und Staatlichen Notariate den Eingaben beimessen, zeigt sich auch in deren Bearbeitung und Beantwortung. Bei jeder Eingabe ist verantwortungsbewußt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kritik berechtigt ist, ob sie bereits mehrfach erhoben wurde und was der Bürger mit seinem Vorbringen erreichen will. Schriftliche Antworten auf Eingaben müssen eindeutig sein und dem Bürger anhand der gesetzlichen Grundlage eine klare Auskunft darüber geben, ob sein Anliegen berechtigt ist oder nicht. Bei Eingaben, die sachlich begründet sind, muß der Bearbeiter stets auch sachlich auf das Anliegen des Bürgers eingehen. In zunehmendem Maße machen die Gerichte und Staatlichen Notariate von der Möglichkeit Gebrauch, mit den Verfassern von Eingaben persönliche Gespräche zu führen, die sie zugleich zur Rechtserläuterung nutzen. So werden derzeitig im Verantwortungsbereich des Ministeriums der Justiz mehr als 25 Prozent aller Eingaben durch solche Aussprachen erledigt. Ein solches persönliches Gespräch ist ggf. unter Hinzuziehung von Vertretern staatlicher Organe, gesellschaftlicher Organisationen oder Betriebe vor allem bei der Erläuterung komplizierter Sach- und Rechtsfragen oder bei Anliegen älterer Bürger angebracht. Bewährt hat sich;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 127 (NJ DDR 1982, S. 127) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 127 (NJ DDR 1982, S. 127)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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