Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 126

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 126 (NJ DDR 1982, S. 126); 126 Neue Justiz 3/82 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Rechtsausbildung und Rechtserziehung in technischen Studienrichtungen Prof. Dr. paed, habil. WOLFGANG ARNOLD, Sektion Berufspädagogik der Technischen Universität Dresden Dozent Dr. WERNER QUEISSER und Dozent Dr. sc. RUDI SANDER, Institut für Recht in Wissenschaft und Technik an der Technischen Universität Dresden Auf dem X. Parteitag der SED wurde die weitere Verbesserung der kommunistischen Erziehung und die Ausbildung der Studenten auf höchstem wissenschaftlichen Niveau als grundlegende Aufgabe der Universitäten und Hochschulen hervorgehoben.* In diesem Zusammenhang kommt der Rechtsausbildung als Lehrgebiet und der Rechtserziehung als Element der politisch-ideologischen Erziehung der Studenten große Bedeutung zu. Vor allem seit den Rechtskonferenzen des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen im März 19752 und im November 19763 wird der inhaltlichen Gestaltung der Rechtsausbildung und Rechtserziehung starke Aufmerksamkeit gewidmet. Die Erziehung zur bewußten Einhaltung des sozialistischen Rechts ist an der Technischen Universität Dresden ein durchgängiges Prinzip der Ausbildung. Es wird sowohl durch die Vermittlung von Grundlagenwissen und speziellen Kenntnissen in Vorlesungen und Seminaren zum sozialistischen Recht und durch die Herstellung der Beziehung zum Recht in den anderen Lehrveranstaltungen als auch dadurch verwirklicht, daß die verschiedenen Arbeitsund Studiensituationen genutzt werden, um die Studenten zur verantwortungsbewußten Ausübung ihrer Rechte und Pflichten im Studienprozeß zu erziehen. Die Rechtsvorschriften für die Gestaltung des Studiums, eingeschlossen die Studienpläne, übertragen den Leitungen und Mitgliedern der FDJ Eigen- und Mitverantwortung für die Entwicklung der Arbeit in Lehre und Studium. Wie die Praxis zeigt, erfordert das von den Hochschullehrern, die Dialektik von Führung und Selbständigkeit der Studenten gut zu handhaben. Die allgemeine Erfahrung, daß die konsequente Durchsetzung von Disziplin, Ordnung, Höflichkeit und Sauberkeit im Kleinen bedeutsam ist, damit die sozialistischen Moral- und Rechtsnormen zur Richtschnur des Handelns gemacht und aktiv verwirklicht werden, bewährt sich auch in der Erziehungsarbeit mit den Studenten. Den schöpferischen Anspruch an die Hochschullehrer, FDJ-Leitungen, Studenten und an die Praxispartner unserer Universität sehen wir darin, die Möglichkeiten noch besser auszuschöpfen, um in den Studentenkollektiven eine Atmosphäre zu fördern, in der im Rahmen erkannter größerer Zusammenhänge konstruktiv und kritisch an alle Aufgaben herangegangen, bewußte Disziplin weiter ausgeprägt und die Auseinandersetzung mit einzelnen Studenten geführt wird, die sich nicht pflichtgemäß verhalten. Eine große Vorbildwirkung geht dabei besonders von den Seminargruppen aus, die im sozialistischen Wettbewerb um den Ehrennamen „Sozialistisches Studentenkollektiv“ kämpfen. Die Rechtsausbildung wird an der Technischen Universität Dresden bereits seit zwei Jahrzehnten durchgeführt, allerdings anfangs nur für Ingenieurökonomen (Umfang 104 Stunden). In Vorlesungen, Übungen und Seminaren werden Grundlagen des Staates und des Rechts, Wirtschaftsrecht, spezielle Rechtsfragen von Wissenschaft und Technik sowie Arbeitsrecht behandelt. Auf Grund der zunehmenden Bedeutung des sozialistischen Rechts für die Ausbildung, Erziehung und künftige Tätigkeit der Inge- nieure wurde auf Beschluß des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen ab 1. Januar 1981 ein selbständiges Institut für Recht in Wissenschaft und Technik gebildet, dessen Direktor dem Rektor der Universität unmittelbar untersteht. In den letzten Jahren war die Rechtsausbildung zunächst auf die Sektionen Forstwirtschaft (Forstökonomie) und Arbeitswissenschaften (Arbeitsökonomie, Arbeitsingenieurwesen und Arbeitspsychologie) ausgedehnt worden. Ein qualitativer Umschwung trat mit der schrittweisen Einbeziehung der technischen Sektionen auf der Grundlage des im Jahre 1976 festgelegten „Lehrprogramms für das Lehrgebiet Sozialistisches Recht zur Ausbildung in allen technischen Studienrichtungen an Universitäten und Hochschulen der DDR“ ein. Damit erhalten an der Technischen Universität Dresden nunmehr auch alle Studenten technischer Studienrichtungen obligatorisch eine Rechtsausbildung (Umfang 36 Stunden). Das Lehrprogramm umfaßt folgende Rechtsgebiete: Grundfragen des sozialistischen Staates und seines Rechts, sozialistisches Wirtschaftsrecht, die Kooperation bei wissenschaftlich-technischen Leistungen, Probleme des Neuererrechts sowie des Schutzes, der Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse, ausgewählte Fragen des sozialistischen Arbeitsrechts. Wir können feststellen, daß die Studenten aller Fachrichtungen der Rechtsausbildung sehr aufgeschlossen gegenüberstehen. Sie erwarten, daß ihnen anschaulich dargestellt wird, welche Bedeutung das sozialistische Recht für ihre zukünftige Tätigkeit als Diplomingenieure der Informationstechnik, des Maschinenwesens, der Elektrotechnik usw. hat. Damit wird gleichzeitig sichtbar, daß die unmittelbar fachrichtungsbezogene Ausbildung auf den einzelnen Rechtsgebieten für die bewußte Arbeit der Absolventen mit dem Recht im späteren Tätigkeitsbereich von entscheidendem Einfluß ist. Große Aufmerksamkeit finden auch solche Lehrveranstaltungen, die allgemein zum besseren Verständnis des Wesens des sozialistischen Rechts beitragen, die den Studenten helfen, den Zusammenhang zwischen persönlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Interessen zu erfassen, und sie befähigen, ihre Rechte auf Mitwirkung und Mitgestaltung verantwortungsbewußt wahrzunehmen. Die Vielzahl der Ausbildungsrichtungen an der Technischen Universität Dresden stellt hohe Anforderungen an die Hochschullehrer und anderen Mitarbeiter des Instituts, um die Rechtsausbildung durchgängig fachrichtungsbezogen zu gestalten. Das Lehrprogramm ermöglicht es, die Proportionen im Lehrstoff und im Zeitvolumen entsprechend dem Ausbildungsprofil der Studenten zu differenzieren. Dadurch wird gesichert, daß z. B. der Ökonom gründliche Kenntnisse im Kooperationsrecht erwirbt und der Maschinenbauingenieur mit einem soliden Wissen auf dem Gebiet des Lizenzrechts ausgerüstet wird. Das große Interesse der Studenten an der Rechtsausbildung zeigt sich u. a. daran, daß sie Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung des Lehrgebiets und für dessen bessere zeitliche Einordnung in die jeweilige Fachausbildung unterbreitet haben. Bemerkenswert ist, daß bereits in den Jahren, in denen noch keine obligatorische Rechtsausbildung für Bauingenieure durchgeführt wurde, FDJ-Gruppen aus eigener Initiative an das Institut für Recht in Wissenschaft und Technik herantraten und fakultative Lehrformen zum sozialistischen Recht vorschlugen. Mit der Bildung des Instituts für Recht in Wissenschaft und Technik an der Technischen Universität wurde eine Einrichtung geschaffen, die auch für die Qualifizierung der Rechtsausbildung für Ingenieure an den Technischen Hochschulen und Ingenieurhochschulen der DDR Sorge zu tra-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 126 (NJ DDR 1982, S. 126) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 126 (NJ DDR 1982, S. 126)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Beispiele von Vorkommnissen in und Untersuchungs- Haftanstalten des zur Auswertung in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr die . finden, wohin die Untersuchungsgefangen den, welcher zum Wachpersonal der anderweitige Arbeiten zu ver- gab ich an, daß täglich von daß in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X