Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 110

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 110 (NJ DDR 1982, S. 110); 110 Neue Justiz 3/82 bedingungen der Familien geht. Die Gestaltung der Beziehungen in der einzelnen Familie kann nur durch ihre Mitglieder selbst erfolgen. Familienförderung als Leitungsaufgabe ist kein selbständiges Aufgabengebiet, sondern gehört zu den verschiedensten Bereichen und kann nur zusammen mit den jeweiligen Aufgaben z. B. im Gesundheitswesen, in der Volksbildung, im Wohnungswesen, in der Kulturarbeit usw. und oft nur innerhalb der Aufgaben gelöst werden, die diesen und anderen Organen gemeinsam obliegen. Die in den Diskussionsbeiträgen vorgeschlagenen Leitungsmittel für die Familienförderung im Territorium sollen im folgenden zusammengefaßt dargestellt werden: 1. In der überwiegenden Mehrzahl wurde von der Notwendigkeit konzeptioneller Arbeit für die Familienförderung im Territorium ausgegangen. Dabei wurden die Vorteile eines einheitlichen Herangehens an diese Probleme im Bezirk, im Kreis und in der Stadt hervorgehoben. Es ist eine Grundlage für abgestimmtes Handeln, für die Schwerpunktbildung, die Zusammenführung aller gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte und auch für die konkrete Festlegung der Verantwortung. 2. Übereinstimmung bestand auch darin, daß die analytische Arbeit eine Grundvoraussetzung für die Familienförderung im Territorium ist. Dabei geht es insbesondere um die Analyse der Bedingungen, Entwicklungstendenzen und Probleme, die eine genaue Kenntnis der Lage der Familien im Territorium vermittelt Besonders wichtig sind Aussagen zur Altersstruktur, zum Anteil der Kinder an der Bevölkerung im Territorium, zur Eheschließungsentwicklung, zur Kinderzahl in den Familien, also zur Zahl der Familien mit einem, mit zwei, mit drei und mit mehr Kindern, zur Geburtenentwicklung außerhalb der Ehe. Wesentlich ist auch die Wohnraumsituation, vor allem die durchschnittliche Wartezeit bis zur Zuweisung eigenen Wohnraums nach der Eheschließung, der Beschäftigungsgrad der Mütter, das Verhältnis von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit bei den Müttern, d. h., ob sie in ihrem erlernten Beruf arbeiten und aus welchen Gründen eventuell nicht; wesentlich ist weiterhin der Schichtfaktor, vor allem bei Müttern und auch bei Ehepartnern. Bedeutsam sind ebenfalls die Bedingungen zur Betreuung der Kinder sowie alle Informationen über Schwierigkeiten und Konflikte im Leben der Familien. Der Extrakt einer solchen Analyse zur Lage der Familien ist zusammen mit den ökonomischen und politischen Gesamtaufgaben und Gesamtbedingungen des Territoriums eine wichtige Grundlage für konkrete Festlegungen zur Familienförderung. Es kommt vor allem darauf an, in den Territorien bereits vorhandene Informationen (bei einzelnen Fachorgarien der Räte, bei den Gerichten, den Ehe-und Familienberatungsstellen, den Betrieben) zusammenzuführen und zu nutzen. 3. Für die Arbeit der Fachorgane auf dem Gebiet der Familienförderung hat es sich als nützlich erwiesen, in bestimmten Zeitabschnitten in der Volksvertretung über die Familienentwicklung im Territorium zu beraten. Die Impulse, die von diesen Beratungen ausgehen, sind für die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachorganen der örtlichen Räte, zwischen den örtlichen Organen und den Betrieben sowie den gesellschaftlichen Organisationen außerordentlich wertvoll. 4. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Konkretisierung der Verantwortung für die einzelnen Aufgaben der Familienförderung. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, einem Mitglied des Rates die Verantwortung für die Koordinierung der Aufgaben zur Familienförderung zu übertragen. Beispielsweise ist in einigen Territorien der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, in anderen der Leiter der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen oder der Direktor des Amtes für Arbeit mit dieser Koordinierungsverantwortung betraut. 5. Kennzeichnend für diejenigen Territorien, deren Vertreter am Erfahrungsaustausch teilnahmen, ist der Umstand, daß die Volksvertretung oder der Rat das Recht wahrgenommen haben, sich für die Lösung spezieller Aufgaben, hier der Familienförderung, bestimmte Organe zu bilden. So legten im Verlaufe der Aussprache Mitglieder von Kommissionen, Koordinierungsgruppen und Beiräten für Familienpolitik ihre Erfahrungen dar. Diese Gremien können jedoch nicht die Verantwortung für die Durchführung der Familienförderung im Territorium tragen. Die Verantwortung für die Leitung der Familienpolitik obliegt den örtlichen Staatsorganen. Die von ihnen gebildeten Gremien können jedoch bei der Einordnung und Durchführung der Aufgaben der Familienförderung im Territorium mithelfen. In bezug auf die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung derartiger Gremien sind gegenwärtig in den einzelnen Territorien Unterschiede festzustellen. Auf langjährige Erfahrungen mit solchen Gremien kann insbesondere in den Städten Stralsund und Schwerin6 und im Bezirk Cottbus zurückgeblickt werden. * Der Erfahrungsaustausch in Frankfurt (Oder) hat vielfältige Anregungen für die staatliche Leitung der Familienförderung in den Territorien vermittelt. Sowohl von den Veranstaltern wie von den Teilnehmern wurde die Nützlichkeit der Fortsetzung dieser Zusammenarbeit betont und darauf hingewiesen, insbesondere weitere Erfahrungen in der Tätigkeit der speziellen Gremien für Familienförderung zu sammeln. 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 117. 2 Vgl. A. Grandke, Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin 1981, S. 23. 3 E. Honecker, a. a. O., S. 122. 4 Vgl. H. Schultze, „Zu einigen Aspekten der Entwicklung des reproduktiven Verhaltens der Bevölkerung der DDR“, Wirtschaftswissenschaft 1980, Heft 7, S. 813. 5 G. Winkler, „Sozialpolitik und Lebensweise“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1980, Heft 1, S. 44 f. 6 Vgl. hierzu A. Grandke/J. Leymann in NJ 1973, Heft 6, S. 160 fl. (insb. 163 f.) ; H.-J. Radke/J. Teschner in NJ 1980, Heft 11, S. 516. Berichterstattung vor Volksvertretungen über die Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten Prof. Dt. sc. WOLFGANG SURKAU, Berlin Die Verhütung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten als eine Aufgabe der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger ist Bestandteil der Rechtsverwirklichung, an der die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe einen wesentlichen Anteil haben. Ihre Arbeit wird zunehmend durch die immer sachkundigere und umfassendere Mitwirkung der Bürger und ihrer Kollektive bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Einhaltung der Gesetze und staatlichen Entscheidungen geprägt. Entsprechend ihrer Verantwortung für die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in ihrem Territorium können die Volksvertretungen gemäß § 19 Abs. 2 OWG von den zuständigen Organen Berichte über die Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten verlangen. Die nachstehend geschilderten Erfahrungen fortgeschrittener Volksvertretungen sollten deshalb als Anregung zur Verallgemeinerung auf gegriffen werden. Ziel der Berichterstattung Bei der Verhütung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten geht es darum, die freiwillige und bewußte Disziplin der Bürger bei der Gewährleistung von Ordnung und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 110 (NJ DDR 1982, S. 110) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 110 (NJ DDR 1982, S. 110)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung der Erstvernehmung ausdrückt. In der Jahresanalyse wurde auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Erzielung der Aussagebereitschaft hingewiesen und wesentliche Ursachen dafür genannt.

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