Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 36. Jahrgang 1982 (NJ 36. Jg., Jan.-Dez. 1982, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-566)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 491 (NJ DDR 1982, S. 491); ?Neue Justiz 11/82 491 zialistischen Arbeitsrechts die Einheit von staendiger Leistungssteigerung und weiterer Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen in den Betrieben .verwirklicht werden kann. Gewerkschaftliche Rechtskonferenzen werden bekanntlich seit einigen Jahren durchgefuehrt. Wie haben sie sich bewaehrt? Der Beschluss des Praesidiums des Bundesvorstandes des FDGB zu den Aufgaben der Gewerkschaften zur Erlaeuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Weiterentwicklung des Rechtsbewusstseins der Werktaetigen vom 2. August 1974 griff Erfahrungen fortgeschrittener Kollektive auf und legte fest, dass regelmaessig Rechtskonferenzen durchzufuehren sind. Dieser Auftrag wird mit gutem Ergebnis erfuellt. Die Rechtskonferenz des Bundesvorstandes wird deshalb einschaetzen koennen, dass gewerkschaftliche Rechtskonferenzen zum Alltag gewerkschaftlicher Rechtsarbeit gehoeren. Im wesentlichen befassen sie sich damit, die Beschluesse der Partei der Arbeiterklasse und der Gewerkschaften unter den konkreten Bedingungen im jeweiligen Betrieb, in den Territorien und Industriezweigen zur weiteren Verbesserung der Rechtsarbeit verwirklichen zu helfen. Dazu werden Analysen ueber Inhalt, Umfang und Wirksamkeit der Rechtsarbeit in der zurueckliegenden Arbeitsperiode Vorgenommen und beraten. Der helfende und anleitende Charakter der Rechtskonferenzen verbessert sich stetig. Die gewerkschaftlichen Vorstaende und Leitungen geben damit konkrete Orientierungen fuer die Rechtsarbeit in. ihrem Organisationsbereich. So tragen Rechtskonferenzen der Zentralvorstaende z. B. dazu bei, dass die Arbeit mit rahmenkollektivvertraglichen Regelungen in Uebereinstimmung mit dem AGB qualifiziert wird. Rechtskonferenzen loesen auch Initiativen zur Durchsetzung und Kontrolle arbeitsrechtlicher Regelungen aus. Immer staerker haben sich die Rechtskonferenzen zu oeffentlichen Foren des Erfahrungsaustauschs entwickelt. Das ist ganz im Sinne des 10. FDGB-Kongresses. Das trifft auch auf die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit den Justiz- und Sicherheitsorganen sowie anderen Staatsorganen zu. Rechtskonferenzen haben dazu beigetragen, einheitliches Denken und Handeln in der Rechtsarbeit zu entwickeln. Kuenftig sollen die Rechtskonferenzen in staerkerem Masse auch fuer Rechtspropaganda und Schulung genutzt werden. Das verlangt u. a., Rechtsvorschriften fuer die gewerkschaftliche Interessenvertretung umfassender zu erlaeutern, Standpunkte fuer die Rechtsanwendung zu propagieren und dazu Schlussfolgerungen aus der Rechtsprechung zu ziehen. Auf diese Weise werden die Konferenzen noch mehr als bisher dazu beitragen, die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften und die Rechtssicherheit zu erhoehen. Welche Hinweise wird die Rechtskonferenz des Bundesvorstandes fuer die weitere Arbeit mit dem AGB und zur Organisierung des Wettbewerbs geben? Die Rechtskonferenz des Bundesvorstandes wird davon ausgehen koennen, dass sich das AGB im taeglichen Leben bewaehrt, dass aber die Anforderungen an die Arbeit mit diesem Gesetz bedeutend zugenommen haben und weiter zunehmen werden. Im Januar 1983 wird das AGB fuenf Jahre in Kraft sein. Es waere nuetzlich, wenn seine Wirksamkeit auf allen Ebenen staatlicher und gewerkschaftlicher Leitungstaetigkeit gruendlich eingeschaetzt wuerde. Dabei wird u. a. zu ueberpruefen sein, ob Kollektivvertraege, Vereinbarungen zur Rationalisierung, Arbeitsordnungen und weitere arbeitsrechtliche Doekumente den Anforderungen des AGB entsprechen. Hierzu gehoert auch die Kontrolle darueber, ob z. B. die Urlaubsplanung und die Arbeitszeitplanung, insbesondere die Gewaehrung von bezahlter und unbezahlter Freistellung von der Arbeit, den arbeitsrechtlichen Vorschriften entspricht. Von besonderer Bedeutung wird es sein, Massnahmen festzulegen, mit denen die Wirksamkeit des AGB fuer die Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermoegens, fuer die Gestaltung fester Arbeitsrechtsverhaeltnisse sowie fuer die Durchsetzung der Einheit von Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht im Betrieb weiter erhoeht wird. Der 10. FDGB-Kongress stellte die Aufgabe, die Arbeit mit allen Rechtsvorschriften, die sich auf die Teilnahme der Werktaetigen am Leitungs- und Planungsprozess, vor allem auf die weitere Gestaltung der sozialistischen Demokratie in den Arbeitskollektiven, beziehen, zu qualifizieren. Daraus ergab sich die Aufgabe, dass der Ministerrat der DDR und der Bundesvorstand des FDGB gemeinsam Beschluesse erarbeiten, mit denen vor allem die demokratische Mitwirkung der Werktaetigen an der sozialistischen Rationalisierung verstaerkt wird. Es wurden Regelungen und Vereinbarungen getroffen, die darauf gerichtet sind, die Wirksamkeit des sozialistischen Wettbewerbs zu erhoehen. Viele Gewerkschaftsorganisationen haben u. a. vorgeschlagen, dass kuenftig die Aktivitaeten zur Erhoehung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit fester Bestandteil des Kampfes um den Titel ?Kollektiv der sozialistischen Arbeit? werden. Jedes Arbeitskollektiv soll danach auf diesem Gebiet konkrete und abrechenbare Verpflichtungen uebernehmen, die sich foerdernd auf den Leistungsanstieg und die Planerfuellung auswirken. Je planwirksamer die Verpflichtungen zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs werden, je schneller Erscheinungen des Formalismus auf diesem Gebiet und jegliches Nebeneinander ueberwunden werden, desto hoeher wird das Niveau von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Betrieb sein. Ab 1. Januar 1983 gelten neue Rechtsvorschriften fuer die Konfliktkommissionen, die im April 1983 auf ihr dreissigjaehriges Bestehen zurueckblicken. Wird die Rechtskonferenz des Bundesvorstandes auch auf damit im Zusammenhang stehende Fragen eingehen? Mit dem neuen Gesetz ueber die gesellschaftlichen Gerichte und mit der Konfliktkommissionsordnung wurden auch die Rechte der Gewerkschaften zur Anleitung, Schulung und Unterstuetzung der Konfliktkommissionen bedeutend erweitert. Die Erhoehung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit verlangt, dass die Qualitaet ihrer Leitung ein hoeheres Niveau erhaelt. Das Praesidium des Bundesvorstandes hat am 26. Maerz 1982 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Auf der Rechtskonfereiiz wird darueber zu beraten sein,, welche Ergebnisse die Gewerkschaften bei der Verwirklichung dieses Beschlusses bisher erreichen konnten. Alle gewerkschaftlichen Leitungen und Vorstaende schaetzen gegenwaertig ein, wie sie im engen Zusammenwirken mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft den Konfliktkommissionen geholfen haben, sich mit den neuen Rechtsvorschriften vertraut zu machen. Auf die Gewerkschaften kommen mit den neuen Rechtsvorschriften viele neue Aufgaben zu. So wird kuenftig die Zusammenarbeit der Betriebsgewerkschaftsleitungen mit den Konfliktkommissionen weiter verstaerkt werden. Die Abteilungsgewerkschaftsleitung als zustaendige betriebliche Gewerkschaftsleitung wird staerker zum unmittelbaren gewerkschaftlichen Partner fuer die Konfliktkommissionen. Vor allem die Vertrauensleute werden kuenftig direkt mit ?ihrem? Konfliktkommissionsmitglied Zusammenarbeiten. Wichtig ist auch die Neuregelung, dass sich die Werktaetigen an Mitglieder der zustaendigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung, an den Vertrauensmann oder einen anderen Gewerkschaftsgruppenfunktionaer mit der Bitte wenden koennen, sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in der Beratung eines Arbeitsstreitfalls vor der Konfliktkommission zu unterstuetzen. Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen werden gemeinsam mit den Konfliktkommissionen auch die konfliktvorbeugende Arbeit verstaerken. Das wird es notwendig machen, dass -die Arbeit der Konfliktkommissionen kuenftig in bestimmten Zeitabstaenden sowohl in gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen als auch in den Leitungssitzungen der Betriebs- und Abteilungsgewerkschaftsleitungen gruendlich ausgewertet wird. Zusammenfassend moechte ich sagen: Die Rechtskonferenz des Bundesvorstandes wird die Ergebnisse der bisherigen Rechtsarbeit der Gewerkschaften einschaetzen und Hinweise fuer die Erfuellung der vor uns stehenden Aufgaben geben. Auf diese Weise wird sie einen Beitrag zur Verwirklichung der Beschluesse des 10. FDGB-Kongresses leisten.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie sowie den territorial zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit unserer Dienstobjek-te. Insgesamt sind durch die inhaltliche Ausgestaltung eines wirksamen Sioherungssystems solche Bedingungen zu schaffen die es dem Gegner unmöglich machen die äußere und somit auch die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Referat auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland.

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