Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 36. Jahrgang 1982 (NJ 36. Jg., Jan.-Dez. 1982, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-566)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 453 (NJ DDR 1982, S. 453); ?Neue Justiz 10/82 453 zialistischen Staaten ebenfalls moeglich. In der VRB kann sie z. B. anstelle einer Freiheitsstrafe, einer Besserungsarbeit oder einer zwangsweisen Ansiedlung (Art. 55 StGB der VRB) sowie anstelle einer anderen Strafe bei versuchten Straftaten oder bei Beihilfe zu einer Straftat ausgesprochen werden. In der UVR, der SRR und der DDR ist sie im Falle einer aussergewoehnlichen Strafmilderung auch dann zulaessig, wenn sie nicht in speziellen Strafgesetzen angedroht ist (? 87 StGB der UVR und ? 62 StGB der DDR). Die zulaessigen Grenzen fuer die Hoehe der Geldstrafe werden mit Ausnahme der UdSSR durch die Strafgesetzbuecher bestimmt. In der UdSSR wird die Hoehe der Geldstrafe nach der Schwere der begangenen Straftat und unter Beruecksichtigung der Vermoegenslage des Taeters festgelegt (Art. 27 GStG). Waehrend in den uebrigen sozialistischen Laendern die Geldstrafe als eine bestimmte Summe bemessen wird, ist in der UVR die Geldstrafe als Hauptstrafe nach sog. Tagessaetzen zu errechnen. Die Hoehe eines Tagessatzes wird den Einkommens- und sonstigen wirtschaftlichen Verhaeltnissen des Taeters angemessen festgelegt. Aus der Multiplikation der Anzahl der festgelegten Tagessaetze mit der bestimmten Hoehe eines Tagessatzes ergibt sich dann die Hoehe der Geldstrafe. Die Unter- und Obergrenzen der Geldstrafen verdeutlicht folgende Uebersicht.: VRP - 500 bis 25 000 Zloty, neben einer Strafe der Freiheitsbeschraenkung 500 bis 1 000 000 Zloty; 500 bis 50 000 Koes.; . 10 bis 180, bei mehrfacher Gesetzesverletzung bis 270 Tagessaetze (je Tagessatz 50 bis 1 000 Forint), als Zusatzstrafe 500 bis 100 000 Forint; nicht weniger als 10 Lewa, anstelle einer Freiheitsstrafe 100 bis 300 Lewa, anstelle von Besserungsarbeit oder zwangsweiser Ansiedlung bis 200 Lewa; 500 bis 20 000 Lei, 2 000 bis 7 000 Lei (bei Obergrenze der Freiheitsstrafe, neben der sie angedroht ist, von 1 Jahr), 3 000 bis 15 000 Lei (Obergrenze der Freiheitsstrafe ueber 1 Jahr); DDR - 50 bis 100 000 M, bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, bis 500 000 M, bei Jugendlichen maximal 500 M. Bei der Festlegung der Hoehe der Geldstrafe sind neben der Schwere der Straftat, dem Grad der Schuld und der Persoenlichkeit des. Taeters seine wirtschaftlichen Verhaeltnisse und seine durch die Straftat begruendeten Schadenersatzverpflichtungen zu beruecksichtigen. In der DDR erfassen die wirtschaftlichen Verhaeltnisse des Taeters die Gesamtheit seines Arbeitseinkommens, sein Vermoegen (Ersparnisse, Sachwerte), andere zu erwartende oder auf den Verurteilten entfallende Einkuenfte sowie seine materiellen V erpflichtungen.* 5 3 4 5 In der CSSR wird neben gleichen Grundsaetzen vor allem der Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflicht und das Ausmass der Schadenersatzpflicht des Taeters (sie haben Vorrang vor der Zahlung der Geldstrafe), beruecksichtigt. Bei Jugendlichen wird die Geldstrafe grundsaetzlich nur angewendet, wenn sie zur Zeit der Tat ueber eigenes Einkommen oder Vermoegen verfuegen (z. B. ? 114 StGB der VRB). Fuer den Fall, dass die ausgesprochene Geldstrafe nicht verwirklicht werden kann, ist mit Ausnahme der UdSSR und der VRB die Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe moeglich. CSSR -UVR VRB - SRR - 1 Vgl. 3. Teichler/H. Wlllamowski, ?Zur Entwicklung der Strafen ohne Freiheitsentzug ln sozialistischen Staaten?, NJ 1982, Heft 8, S. 349. 2 Die mit dem Gesetz zur Aenderung und Ergaenzung des Strafgesetzbuchs der VRB vom 30. Maerz 1982 erfolgten konkreten Aenderungen zu den Strafen ohne Freiheitsentzug konnten in diesem Beitrag noch nicht beruecksichtigt werden. Hinweis zur Rechtsproepaganda Der Minister der Justiz hat nach Abstimmung mit den Leitern der zustaendigen zentralen Staatsorgane, dem Nationalrat der Nationalen Front der DDR sowie den Leitungen gesellschaftlicher Organisationen folgende zentrale Schwerpunkte fuer die Rechtspropaganda festgelegt: 1. Die politische Macht der Arbeiterklasse Grundfrage der sozialistischen Revolution und Basis fuer die breite Entfaltung der sozialistischen Demokratie, der Freiheit des Volkes und der Persoenlichkeit, fuer die Auspraegung der sozialistischen Lebensweise. 2. Der wirksame Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung durch die konsequente Anwendung des sozialistischen Rechts, insbesondere der Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft vor kriminellen Angriffen. 3. Die Gewaehrleistung eines planmaessigen und stoerungsfreien Wirtschaftsablaufs zur Durchsetzung der 10 Schwerpunkte der oekonomischen Strategie und die Aufgaben des sozialistischen Rechts. 4. Die allseitige Foerderung der Leistungskraft der Volkswirtschaft und der Leistungsbereitschaft der Werktaetigen mit Hilfe des sozialistischen Arbeitsrechts. 5. Die Foerderung der Familien als verfassungsmaessig verankerte staatliche und gesellschaftliche Aufgabe. 6. Die Verwirklichung des Zivilrechts als Bestandteil der Massnahmen zur Durchsetzung einer sozialistischen Lebensweise. 7. Die konsequente Anwendung des sozialistischen Rechts zur Entwicklung der sozialistischen Genossenschaften in der Landwirtschaft sowie zum Schutz und zur effektiven Nutzung der natuerlichen Ressourcen, insbesondere des Bodens. Mit diesen Schwerpunkten wird den staatlichen Leitern, den Massenmedien, den gesellschaftlichen Organisationen und allen Rechtspropagandisten Anleitung fuer die Grundrichtung der rechtserzieherischen Taetigkeit in ihren Verantwortungsbereichen und fuer die Leitung und Planung sowie fuer die inhaltliche Koordinierung der Rechtspropaganda, insbesondere in Betrieben und Territorien, gegeben. Die Schwerpunkte sollen es Leitern und Rechtspropagandisten erleichtern, ausgehend von den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen die wichtigsten Probleme aufzugreifen und diese, dem jeweiligen Adressatenkreis sowie den Bedingungen im Betrieb und Territorium entsprechend,, differenziert zu behandeln. Zur inhaltlichen Erlaeuterung der zentralen Schwerpunkte werden, beginnend mit dem nach S. 454 veroeffentlichten Beitrag, in Beilagen zur ?Neuen Justiz? Anleitungsmaterialien fuer die Rechtspropagandisten publiziert. Ministerium der Justiz Abt. Rechtspropaganda 3 Fuer den Vergleich der ln den sozialistischen Laendern bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen der Anwendung und Ausgestaltung der Strafen ohne Freiheitsentzug werden hier aus methodischen Gruenden die einzelnen Strafen auf der Grundlage gemeinsamer Merkmale ln Gruppen zusammengefasst und einheitliche Begriffe fuer die Strafen ln einer Gruppe verwendet, auch wenn diese von den in den einzelnen Laendern gebraeuchlichen Termini geringfuegig abweichen (vgl. dazu G. TeiChler/H. Willamowski, a. a. O., S. 350 f., wo die einzelnen Gruppen bereits unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen aufgefuehrt sind). 4 Die bedingte Verurteilung zu Freiheitsentzug mit obligatorischer Heranziehung zur Arbeit gemaess Art. 232 GStG der UdSSR wurde in der nachfolgenden vergleichenden Uebersicht nicht beruecksichtigt, da die mit dieser Strafe verbundenen weitgehenden Einschraenkungen der Rechte des Verurteilten sie von den anderen Strafen der bedingten Verurteilung und von der Besserungsarbeit unterscheidet. Zu der von den gesetzlichen Regelungen in der VRB, CSSR, VRP, SRR, UdSSR und UVR abweichenden Regelung im Strafrecht der DDR, in dem die .Verurteilung auf Bewaehrung eine im Strafensystem verankerte selbstaendige Strafe ohne Freiheitsentzug ist, die auch unmittelbar als Strafe in den Straftatbestaenden des Besonderen Teils des StGB angedroht wird, vgl. G. Teichler/H. Willamowski, a. a. O. 5 Vgl. S. WittenbeCk/R. Schroeder, ?Die Anwendung der Geldstrafe als Haupt- und Zusatzstrafe?, NJ 1980, Heft 1, S. 18.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben der sollte zu der Erkenntnis führen, in welcher Breite die operativen Potenzen der genutzt werden können und müssen.

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