Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 84

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 84 (NJ DDR 1981, S. 84); 84 Neue Justiz 2/81 Die erhöhte Ordnung, Sicherheit und Gesetzlichkeit in diesen Kollektiven beeinflußt das Geborgenheitsgefühl der Werktätigen, stimuliert die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und festigt das Verantwortungsbewußtsein für das Ganze. Es wird aber auch deutlich, daß durch die Bereiche der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit die Rechtsverwirklichung immer mehr ein gemeinsames Anliegen der Werktätigen und des Staates wird. Das stellt auch höhere Anforderungen an die staatlichen Organe, vorbildlich die sozialistische Gesetzlichkeit zu realisieren und verpflichtet zugleich die Staatsanwälte, die weitere Entwicklung der Massenbewegung für die Durchsetzung des sozialistischen Rechts und die Gewährleistung sozialistischer Gesetzlichkeit mit ganzer Kraft zu fördern. Dr. RUDI TRAUTMANN, Staatsanwalt des Bezirks Halle Erfahrungen bei der Rechtsverwirklichung an einer Hochschule Auf der Grundlage des Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der SED über „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ wurden auch an den Universitäten und Hochschulen in der Leitungstätigkeit aller Ebenen die Anstrengungen verstärkt, um die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts zu erhöhen. Dazu trugen wesentlich die Konferenzen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen über Ergebnisse und Aufgaben bei der sozialistischen Rechtserziehung und -ausbildung der Studenten im März 1975 in Jena1 sowie zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Hochschulangehörigen und zur Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit an den Universitäten und Hochschulen im November 1976 in Halle (nachfolgend Rechtskonferenz genannt) bei. Die verabschiedeten „Empfehlungen“? haben sich bei der Verbesserung der Arbeit mit dem sozialistischen Recht an unserer Hochschule als sehr gute Grundlage erwiesen. Mit dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 18. März 1980 über die „Aufgaben der Universitäten und Hochschulen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ und der V. Hochschulkonferenz sind weitere qualitätserhöhende Maßstäbe auch für die Arbeit mit dem Recht gesetzt worden.3 Ausgehend von dem guten Fundament des in den zurückliegenden Jahren auf diesem Gebiet Erreichten möchten wir im folgenden einige Erfahrungen und Ergebnisse vermitteln. Politisch-ideologische Arbeit zur Vertiefung des Rechtsbewußtseins der Hochschulangehörigen Bei unserem Bemühen, das sozialistische Recht als Instrument der staatlichen Leitung allseitig zur Wirkung zu bringen, stellten wir vor allem die politisch-ideologische Aufgabe in den Mittelpunkt, das Rechtsbewußtsein aller Hochschulangehörigen, besonders jedoch der staatlichen Leiter, weiter auszuprägen, weil davon die Erfüllung der Aufgaben in Erziehung, Aus- und Weiterbildung und Forschung entscheidend bestimmt wird. Als eine erstrangige Leitungsaufgabe dabei haben wir die Erziehung zu bewußter Verwirklichung des Rechts angesehen und die Erkenntnis vertieft, daß die Gewährleistung einer Atmosphäre der Ordnung, Disziplin und Gesetzlichkeit sowie der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen in allen Bereichen und Kollektiven der Hochschule ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen ist. In dieser Arbeit vorangebracht hat uns vor allem das koordinierte Zusammenwirken von staatlicher Leitung, Parteiorganisation, Gewerkschaft, FDJ, Konfliktkommissionen, Schöffen und weiteren gesellschaftlichen Kräften der Hochschule. Die Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten und die Entwicklung des Erfahrungs- austauschs über eine wirkungsvolle Rechtsverwirklichung trug zugleich zur weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie bei. Vermittlung von Rechtskenntnissen Zur Qualifizierung auf dem Gebiet des Rechts werden den Hochschulangehörigen differenzierte und aufgabenbezogene Rechtskenntnisse vermittelt. So wurden die Mitglieder der Hochschulleitung, die Fachdirektoren, die Sektionsdirektoren und deren Stellvertreter, die Abteilungsleiter und andere leitende Mitarbeiter z. B. sorgfältig mit dem Arbeitsrecht vertraut gemacht. Das geschah durch die an der Hochschule tätigen Juristen auf der Grundlage eines Schulungsplans. Diese Weiterbildungsmaßnahme wurde auf Mitarbeiter ausgedehnt, die im Rahmen ihrer Arbeitsaufgabe im besonderen Maße über arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen müssen (z. B. Mitarbeiter des Direktorats für Kader und Qualifizierung, der Abteilung Arbeitsökonomie und Arbeitsrecht u. a.). In diesen und weiteren Veranstaltungen legten wir Wert darauf, mit der Erläuterung von Rechtsnormen zugleich auch auf das Rechtsbewußtsein mit dem Ziel einzuwirken, das sozialistische Recht noch konsequenter und frei von subjektiven Zweckmäßigkeitserwägungen zu verwirklichen. Zur Qualifizierung auf dem Gebiet des Rechts trägt ebenfalls die Hochschulzeitung „TH-Echo“ bei. Sie bringt seit zwei Jahren regelmäßig die Artikelserie „Recht konkret“, mit der den Hochschulangehörigen vor allem arbeitsrechtliche, zivil-, versicherungs-, familienrechtliche sowie hochschulrechtliche Fragen erläutert werden. Darüber hinaus veröffentlichten Mitarbeiter der Hochschule in der Zeitschrift „Forum“ eine Artikelserie zu Rechtsfragen, die insbesondere die Rechtserziehung der Studenten und die Erweiterung ihrer konkreten Rechtskenntnisse unterstützt. Für die Hochschulangehörigen werden zudem vom Justitiar der Hochschule und der Rechtskommission der Hochschulgewerkschaftsleitung regelmäßig Rechtsberatungen durchgeführt. Durchsetzung des Rechts in der Leitungstätigkeit An unserer Hochschule gehört es zur ständigen Arbeitsweise4, daß neue Rechtsvorschriften, Entscheidungen der staatlichen Gerichte sowie des Staatlichen Vertragsgerichts in der Dienstberatung des Rektors und in den Beratungen der nachgeordneten Leiter ausgewertet werden. Es ist gesichert, daß jeder Leiter und leitende Mitarbeiter über die für seine Arbeit notwendigen Rechtsvorschriften verfügt. Weisungen des Rektors der Hochschule werden, wenn das die Sache erfordert, erläutert. In jeder Weisung ist festgelegt, welcher Fachdirektor für die Durchsetzung bzw. für die Kontrolle der Einhaltung verantwortlich ist. Er ist dem Rektor darüber rechenschaftspflichtig. Der Gesellschaftliche Rat der Hochschule beschäftigte sich vor einiger Zeit mit einer Vorlage zu Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Aus diesem Grunde wurde eine zeitweilige Arbeitsgruppe beim 1. Prorektor gebildet. Sie untersucht die Gewährleistung der Rechtssicherheit und zieht Schlußfolgerungen für ihre weitere Erhöhung. Im Zusammenwirken mit dem Justitiar, der Rechtskommission der Gewerkschaft und den Konfliktkommissionen werden sie immer besser umgesetzt. Das betrifft vor allem die wirksame Arbeit zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen. Hierbei spielt die ständige gemeinsame Qualifizierung der Mitglieder der Rechtskommission und der Konfliktkommissionen, die monatlich auf der Grundlage eines Planes erfolgt und mit einem gegenseitigen Erfahrungsaustausch verknüpft ist, eine große Rolle. * ' In dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 18. März 1980 und auf der V. Hochschulkonferenz wurde betont, daß der Leistungszuwachs an den Universi-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 84 (NJ DDR 1981, S. 84) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 84 (NJ DDR 1981, S. 84)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft aus-üben kann. Grundlegende Aufgaben, die sich aus der Stellung der Linie als operative Diensteinheit Staatssicherheit ergeben.

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