Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 82

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 82 (NJ DDR 1981, S. 82); 82 Neue Justiz 2/81 regelt in erster Linie die Erfordernisse, um Halden und Restlöcher so zu gestalten und in einem solchen Zustand zu erhalten, daß durch sie die öffentliche Sicherheit und die Volkswirtschaft nicht gefährdet und landeskulturellen Anforderungen entsprochen wird. In der AO sind dazu die erforderlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter der Betriebe, Einrichtungen und Organe und der zuständigen staatlichen Organe festgelegt. Bereits im Stadium der Vorbereitung von Investitionen, bei der Projektierung und der Betriebsplanung sowie beim Betreiben von Halden und beim Entstehen von Restlöchern sind zur Gewährleistung der genannten Zielsetzung die in der AO dazu festgelegten Anforderungen und Bedingungen wie z. B. zur Gestaltung von Böschungen, zur Einhaltung von Sicherheitsabständen, zur Wasserableitung und zum Erosionsschutz, zur Absperrung, Sicherung und Kontrolle rechtzeitig zu planen, festzulegen bzw. durchzuführen. Für den Fall, daß Leiter von Betrieben bzw. Organen oder zuständige leitende Mitarbeiter gegen die in der AO festgelegten Aufgaben und Pflichten, gegen Verfügungen und Anweisungen der Obersten Bergbehörde, der Bergbehörden oder ihrer weisungsberechtigten Mitarbeiter sowie gegen Auflagen der zuständigen Staatsorgane verstoßen, ist die Anwendung von Ordnungsstrafbestimmungen vorgesehen. Zur komplexen langfristigen Planung und Vorbereitung der generellen Verkehrsentwicklung im jeweiligen Territorium legt die AO über die Generalverkehrsplanung vom 28. Juli 1980 (GBl. I Nr. 27 S. 270) die Grundsätze, den Inhalt sowie die Aufgaben der örtlichen Räte und des Ministeriums für Verkehrswesen bei der Generalverkehrsplanung fest. Die Generalverkehrspläne müssen mindestens einen Zeitraum von 15 Jahren umfassen und sind unter Beachtung anderer langfristiger Dokumente (z. B. Generalbebauungspläne oder Konzeptionen der Standortverteilung der Produktivkräfte) auszuarbeiten. Die AO orientiert dabei auf die ständige Aktualisierung der Generalverkehrspläne und auf eine enge Zusammenarbeit der verantwortlichen Staatsorgane. Bei der Ausarbeitung der Generalverkehrspläne ist davon auszugehen, daß die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzten Bodens weitestgehend ausgeschlossen wird. Dabei sind die Bestimmungen der BodennutzungsVO vom 16. Dezember 1964 (GBl. II 1965 Nr. 32 S. 233) zu beachten. Die Verbindlichkeit von Festlegungen in den Generalverkehrsplänen, die materielle und finanzielle Aufwendungen erfordern, tritt erst mit der Beschlußfassung über die Volkswirtschaftspläne ein. Für die Sicherheit in der zivilen Luftfahrt ist noch die AO über Fluggerät vom 25. August 1980 (GBl. I Nr. 27 S. 273) erwähnenswert. Sie untersagt den Besitz, die Herstellung, den Vertrieb und die Benutzung von Hängegleitern (z. B. Drachengleiter) und droht für den Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsstrafen an. Von staatsrechtlichem Interesse sind zwei vom Ministerrat der DDR beschlossene Statuten für Organe des Ministerrates. Im Statut des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR Beschluß des Ministerrates vom 1. Dezember 1980 (GBl. I Nr. 36 S. 369) sind Aufgaben, Stellung und Zielrichtung der Tätigkeit dieses Amtes festgelegt, das die Kontrolle der Durchführung staatlicher Aufgaben sozialistischer Jugendpolitik sichert. In engem Zusammenwirken mit dem Zentralrat der FDJ richtet es seine Tätigkeit vor allem auf die kommunistische Erziehung aller Jugendlichen und unterbreitet Vorschläge zur Festlegung jugendpolitischer Aufgaben in Rechtsvorschriften sowie in Beschlüssen des Ministerrates. Das Amt nimmt u. a. Einfluß auf die Ausarbeitung der Jugendförderungspläne, auf die Bewegung der Messe der Meister von morgen, auf die Entwicklung der Einrichtungen der Jugendtouristik sowie auf die Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung der Schüler und der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge. Der Leiter des Amtes ist für die staatliche Leitung der Jugendforschung verantwortlich. Das Statut des Nationalen Rates der DDR zur Pflege und Verbreitung des Deutschen Kulturerbes Beschluß des Ministerrates vom 11. September 1980 (GBl. I Nr. 28 S. 275) regelt Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise dieses Rates, der den Ministerrat bei der Planung und Organisa- tion der Pflege und Verbreitung des deutschen Kulturerbes, insbesondere im Hinblick auf die Bewahrung und Aneignung von Werken, Werten und Ereignissen von nationaler Bedeutung, beraten und unterstützen soll. In den Nationalen Rat werden durch den Vorsitzenden des Ministerrates Vertreter staatlicher Organe, gesellschaftlicher Organisationen sowie kultureller und wissenschaftlicher Institutionen berufen. Vorsitzender des Nationalen Rates ist der Minister für Kultur. In diesem Zusammenhang sei abschließend auf eine weitere Rechtsvorschrift auf dem Gebiet der Kultur hingewiesen: auf die 2. DB zur VO über den Staatlichen Museumsfonds der DDR Leihverkehr und Tausch musealer Objekte und Sammlungen vom 16. Oktober 1980 (GBl. I Nr. 32 S. 309).9 Leihverkehr und Tausch musealer Objekte und Sammlungen haben als wichtige Formen des internationalen Kulturaustauschs hervorragende politische, geistig-kulturelle und wissenschaftliche Bedeutung, erfordern zugleich aber höchste Sicherheit für das davon betroffene Kulturgut. Mit dieser Regelung wird die Möglichkeit einer offensiven und flexiblen Kulturpolitik seitens der DDR als entsendende oder empfangende Seite im Kulturaustausch gesichert. Im Entscheidungsprozeß über den Tausch und den Leihverkehr werden sowohl völkerrechtliche Vereinbarungen, denen die DDR verpflichtet ist, als auch internationale Gepflogenheiten im Leihverkehr und Tausch und die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche im Staatsaufbau der DDR berücksichtigt. So können ausgehend von den allgemeinen Erfordernissen beim Leihverkehr und Tausch in den Verantwortungsbereichen der Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane, denen jeweils die Museen unterstehen, soweit erforderlich, Sonderregelungen getroffen werden. Die konsequenten Regelungen für Schadenersatzansprüche im Schadensfall dienen primär dazu, alle Leihnehmer zu höchster Sorgfalt beim Umgang mit geschütztem Kulturgut anzuhalten und dadurch Schäden und Verluste von vornherein abzuwenden. Ausgearbeitet von JOACHIM LEHMANN, Dr. HANS-PETER BERGER, ROLF KACHELMAIER, WOLFGANG FETTER, Dr. LIESELOTTE SCHRAMM und Dr. HANS TARNICK 1 W. Stoph, „Unser dynamisches Wirtschaftswachstum ist eng mit der Initiative des Volkes verbunden (Rede zur Begründung des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1981) “, ND vom 18. Dezember 1980, S. 3. 2 Vgl. W. Stoph, a. a. O. 3 Vgl. W. Stoph, a. a. o., S. 4. 4 Vgl. G. Mittag, Aus dem Bericht des Politbüros an die 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1980, S. 28. 5 Vgl. hierzu Gesetzgebungsübersicht in NJ 1977, Heft 3, S. 81 f., sowie W. Weineck, „zivilrechtliche Ansprüche auf dem Gebiet des Energierechts“, NJ 1977, Heft 6, S. 168 fl. 6 Vgl. hierzu die 4. DB zur EnergieVO - Energieinspektion vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 40 S. 385). 7 Durch AO Nr. 2 zur Änderung der 1. DB zur EnergieVO vom 21. Januar 1980 (GBL I Nr. 5 S. 43). 8 W. Stoph, a. a. O., S. 4. 9 Zur VO über den Staatlichen Museumsfonds der DDR vom 12. April 1978 (GBl. I Nr. 14 S. 165) vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1978, Heft 8, S. 349. Im Staatsverlag der DDR ist erschienen: Jochen Dötsch/Manfred Premßler: EG und Arbeiterrechte Der Kampf um die sozialen Rechte der Werktätigen kapitalistischer Länder Europas Berlin 1981, 144 Seiten; EVP (DDR): 6,20 M Aus dem Inhalt: Integration Sozialpolitik - Klassenkampf Die Auswirkungen der EG-Sozialpolitik auf den Rechtsstatus der Gewerkschaften und der Kampf der Arbeiterklasse um wirksame Mitbestimmungsrechte Harmonisierung der arbeits- und sozialrechtlichen Position der einzelnen Werktätigen und der Kampf um die Verteidigung und den Ausbau ihrer sozialen Rechte Antisoziale Rechtspraktiken der internationalen Monopole und der Kampf der Arbeiterklasse um die Einschränkung ihrer Macht Internationale Aktionseinheit der Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte wichtigste Voraussetzung für die Sicherung der Arbeiterrechte;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 82 (NJ DDR 1981, S. 82) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 82 (NJ DDR 1981, S. 82)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums der Beschuldigten. Gemäß ist es Aufgabe des Untersuchungsorgans, bei der Durchsuchung und BeschlagnahmeB. bei Wohnraumen zur ahrung der Rechte der von der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung zu übermitteln. Art der, Unterbringung: Gemeinschaftsunterbringung und Einzelunterbringung. Bei Einzelunterbringung sollte dem Verhafteten, entsprechender eis die Situation erläutert werden.

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