Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 79

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 79 (NJ DDR 1981, S. 79); Neue Justiz 2/81 79 tiven Selbständigkeit des bürgerlichen Staates identisch ist. Dies ist eine irrationale Reaktion auf die Krise der staatsmonopolistischen Regulierung, die das Gefüge der Klassenbeziehungen durcheinanderbringt und schwerwiegende politische und soziale Folgen haben kann. In der Arbeitsgruppe V wurde ferner unterstrichen, daß es notwendig ist, sich aus staatstheoretischer Sicht mit dem Faschismus der Gegenwart zu befassen, da angesichts der erhöhten Aggressivität des Imperialismus und des verschärften Antikommunismus der politische und geistige Boden für den Faschismus bereitet wird. Prof. Dr. R. Meister (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena) be-zeichnete die Einteilung der Staatsformen in Faschismus einerseits und bürgerliche Demokratie andererseits als nicht hinreichend differenziert, weil damit z. B. die sehr unterschiedliche Haltung der Staaten der „bürgerlichen Demokratie“ zum Verhältnis von Krieg und Frieden, Spannung und Entspannung, Rüstung und Abrüstung nicht erfaßt wird. Darüber hinaus sind alle gegenwärtigen faschistischen Regimes von den Staaten der „bürgerlichen Demokratie“ entweder installiert oder abhängig. Meister empfahl deshalb, bei der Begriffsbildung von Lenins Feststellung auszugehen, daß der Imperialismus Negation jeder Demokratie ist. Welche Auswirkungen die Krise imperialistischer Sozialpolitik, die sich im Widerspruch zwischen notwendigen sozialen Zugeständnissen und mangelnden ökonomischen Möglichkeiten zeigt, auf die Entwicklung des bürgerlichen Rechts im sozialen Bereich hat, erläuterte Prof. Dr. M. Premßler (Direktor des Instituts für internationale Studien an der Karl-Marx-Universität Leipzig). Der bürgerliche Staat konzentriert sich in diesem Bereich darauf, die gewerkschaftlichen Kampfmittel zu entschärfen (Einschränkung des Streikrechts, Abbau von Mitbestimmungsrechten u. a. m.) und in stärkerem Maße von der Methode der Zugeständnisse zur Methode der Gewalt überzugehen. Dozent Dr. J. D ö t s c h (Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR) machte darauf aufmerksam, daß das bürgerliche Recht in letzter Zeit in quantitativer Hinsicht nicht mehr so schnell zunimmt; in qualitativer Hinsicht zeichnen sich dagegen eine stärkere Ausnutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und eine Hinwendung zum sozialen Bereich ab. Als aktuelle Tendenzen der Entwicklung des bürgerlichen Rechts hob Dötsch hervor, daß die ökonomische Rolle des Rechts verstärkt und versucht wird, ökonomische Prozesse rechtlich einheitlich zu steuern; daß der bürgerliche Staat nur noch rechtliche Rahmenbedingungen schafft, die durch empfehlende Orientierungsdaten und selbstgesetztes Recht der Wirtschaft interessenspezifisch ergänzt werden; daß supranationale Regelungen (z. B. im EG-Bereich) zunehmen. Die Beratungen der Arbeitsgruppe mündeten in der Überzeugung, daß die Auseinandersetzung mit dem imperialistischen Staat und Recht sowie mit der bürgerlichen Staats- und Rechtsideologie in dem Maße an Wirksamkeit gewinnt, wie es gelingt, die Ergebnisse der gesamten marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtswissenschaft einzubringen. In seinen Schlußbemerkungen stellte der stellvertretende Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. W. W ei c h e 11, fest, daß die zweite Konferenz der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der auf die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Sicherung des Friedens gerichteten Gesamtpolitik der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates war. Er lenkte die Aufmerksamkeit der Staats- und Rechtswissenschaftler auf diejenigen Fragen, die in den kommenden Jahren besondere Bedeutung erlangen: die spezifische Rolle und die Funktionen des Staates und des Rechts in der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft sowie ihre verfassungsmäßige Ausgestaltung; das noch effektivere Zusammenwirken staatlicher Organe mit nichtstaatlichen Organisationen, Kollektiven und anderen gesellschaftlichen Kräften, das entsprechend wirksame staatliche Leitungsformen und auch rechtliche Instrumentarien voraussetzt; die Erforschung der Wege, Formen und Methoden zur weiteren Erhöhung der Effektivität der staatlichen Leitung und des Rechts für die Steigerung der Leistungskraft unserer Volkswirtschaft, für die weitere Gestaltung und die Stabilisierung sozialistischer gesellschaftlicher Beziehungen und entsprechender Verhaltensweisen sowie für die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, für die die Wahrnehmung und die Gewährleistung ihrer Rechte mit der strikten Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Pflichten, mit hohem gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtsein verbunden ist. Daraus ergibt sich, daß den Forschungen zum sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtsein sowie der praktischen Teilnahme der Staats- und Rechtswissenschaftler an der Entwicklung dieses Bewußtseins noch mehr Beachtung geschenkt werden muß. Hier vor allem sind die Erfahrungen der Volksvertretungen, insbesondere ihre Verbindungen mit den Werktätigen, von wissenschaftlichem Interesse. Ein besonders wichtiger Forschungsschwerpunkt ist in den nächsten Jahren die Rolle des Rechts zur beschleunigten Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie die Entwicklung effektiver juristischer Instrumentarien zur Gewährleistung einer hohen Plan-und Vertragsdisziplin zur konsequenten Durchsetzung des demokratischen Zentralismus in der Wirtschaftsleitung und zur vollen Verwirklichung der den Kombinaten und Betrieben übertragenen Verantwortung. Auf dem Gebiet der internationalen sozialistischen wirtschaftsrechtlichen Beziehungen haben sich die Forschungen vor allem auf die weitere Vervollkommnung der rechtlichen Regelungen zur Gestaltung der sozialistischen ökonomischen Integration zu orientieren. Verstärkt haben die Staats- und Rechtswissenschaftler auf allen Gebieten die Bemühungen zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit fortzusetzen. Das ist nicht nur aus ökonomischen Gründen von Bedeutung, sondern bildet einen wesentlichen Bestandteil der sozialistischen moralisch-politischen Erziehung. Es ist auch an der Zeit, daß sich die Staats- und Rechtswissenschaftler stärker der theoretischen Analyse und Verallgemeinerung der Erfahrungen der Staats- und Rechtsentwicklung in den jungen Nationalstaaten, vor allem in Afrika und im Nahen Osten, zu wenden. Auf dem Gebiet der Analyse und der Kritik des imperialistischen Staates und Rechts sowie der Hauptströmungen der bürgerlich-imperialistischen Staats-, Verfassungsund Rechtsideologie geht es vor allem darum, den politischen Machtmechanismus des imperialistischen Systems am Beispiel seiner Hauptländer bloßzulegen und auch die Erfahrungen der Arbeiterklasse und der anderen demokratischen Kräfte im Kampf gegen diesen Mechanismus und bei der Ausnutzung der Formen der bürgerlichen Demokratie stärker zu verallgemeinern. Prof. Dr. W. Weichelt versicherte, daß der Rat für staats-und rechtswissenschaftliche Forschung ständig bemüht sein wird, in seinem Verantwortungsbereich zur Erfüllung des Zentralen Forschungsplans der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981 bis 19855 die entsprechende langfristige konzeptionelle Arbeit zu leisten sowie das Zusammenwirken der Wissenschaftler verschiedener Rechtszweige und die notwendige interdisziplinäre Forschung zu fördern. 1 2 3 4 5 1 Zur ersten Konferenz, die 1974 stattfand, vgl. NJ 1974, Heft 19, S. 581 ff., und Staat, Recht und Demokratie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft (Broschüren zur Konferenz), Staatsverlag der DDR 1974 und 1975. 2 Auszüge aus diesem Referat sind in diesem Heft, S. 50 fl., veröffentlicht. 3 Vgl. hierzu H. Wünsche, „Achtung der Souveränität der DDR -völkerrechtliche Pflicht“, NJ 1981, Heft 1, S. 6 fl. 4 Zu theoretischen Problemen eines Verwaltungsverfahrens vgl. K. Bönninger, Staat und Recht 1980, Heft 10, S. 931 fl. 5 Veröffentlicht in: Einheit 1980, Heft 12, S. 1209 fl.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 79 (NJ DDR 1981, S. 79) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 79 (NJ DDR 1981, S. 79)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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