Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 77

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 77 (NJ DDR 1981, S. 77); Neue Justiz 2/81 77 das Verhältnis von Plan und Planentscheidungen zu den Rechtsnormen diskutiert. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, wie mit rechtlichen Mitteln ein hohes Niveau der Ausarbeitung und Erfüllung des Planes gesichert werden kann. Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt bildete die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts mit rechtlichen Mitteln. Wesentliche Aspekte dabei waren die rechtliche Stimulierung des Schöpfertums der Werktätigen, die stärkere Beachtung der qualitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie überhaupt die rechtliche Verknüpfung aller am Neuerungsprozeß Beteiligten (von der Forschung und Entwicklung bis zur Überführung der Ergebnisse in die Produktion). Die Diskussion über die Qualifizierung der staatlichen Leitungstätigkeit konzentrierte sich auf die Neugestaltung der Beziehungen von Kombinat und Ministerium, auf den Zusammenhang von Territorial- und Zweigleitung (als Problem der Abstimmung, der langfristigen Planung und der Qualität der Planungsdokumente) sowie auf die bessere Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens. Weitere Diskussionsbeiträge waren der Stellung der Kombinate in der Planung sowie der Entfaltung der sozialistischen Demokratie in den Kombinaten gewidmet. Hier wurde u. a. über Fragen der gewerkschaftlichen Mitwirkung, über die Beziehungen zwischen Kombinat und Kombinatsbetrieben bei der Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge sowie über die Rolle von Rahmenarbeitsordnungen als Anleitung für die Kombinatsbetriebe gesprochen. Kontroverse Meinungen gab es zu der Frage, ob allein auf der Ebene der Kombinatsbetriebe Arbeitskollektive als Subjekte von Rechtsverhältnissen existieren oder auch auf der Ebene des Kombinats. Schließlich wurden in der Arbeitsgruppe II noch Probleme der rechtlichen Gestaltung der Beziehungen im RGW erörtert. Hauptsächlich ging es dabei um die weitere Qualifizierung bestehender rechtlicher Regelungen, um die Stabilität der Rechtsakte sowie um die weitere Annäherung und Vereinheitlichung der Regelungen. Rechte und Pflichten der Bürger Die von Prof. Dr. E. Poppe (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle) geleitete Arbeitsgruppe III widmete sich dem Komplex „Rechte, Freiheiten und Pflichten des Bürgers in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR“. In einem ersten Problemkreis der Diskussion wurde festgestellt, daß die von der Arbeiterklasse und ihren Verbündeten erkämpften Grundrechte und Grundfreiheiten unverzichtbare Bestandteile sozialistischer Macht und Demokratie sind, aus den politischen und ökonomischen Bedingungen des realen Sozialismus erwachsen und ausschließlich dem Volk dienen. Dabei verdeutlichten die Beiträge der Gäste aus der UdSSR, der Volksrepublik Bulgarien und der Volksrepublik Polen, daß in den sozialistischen Bruderstaaten eine gemeinsame marxistisch-leninistische Konzeption hinsichtlich der Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft vertreten wird. Damit sind gute Voraussetzungen für eine wirksame Rechtsvergleichung und Forschungskooperation vorhanden, die in absehbarer Zeit zur Schaffung einer gemeinsamen Deklaration sozialistischer Menschenrechte führen sollen. Prof. Dr. G. Riege (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena) wies nach, daß die Staatsbürgerschaft eine wesentliche juristische Grundlage der verfassungsmäßigen Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger ist, also die Rechte und Pflichten der Bürger der DDR mit der Staatsbürgerschaft der DDR untrennbar verbunden sind. Wer diese Staatsbürgerschaft angreift, handelt nicht allein gegen die Souveränität der DDR und leugnet ihre Personalhoheit, sondern stellt die Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger der DDR überhaupt in Frage. Nachdrücklich hob Prof. Dr. N. S. M a 1 e i n (Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR) hervor, daß diese Auffassung zur Souveränität und Staatsbürgerschaft der DDR von den sowjetischen Juristen unterstützt wird. In der Diskussion wurde ferner aufgezeigt, daß die Politik der Arbeiter-und-Bauem-Macht konsequent auf die Verwirklichung des ersten Menschenrechts der Völker, des Rechts auf ein Leben im Frieden, gerichtet ist und daß alle Rechte, Freiheiten und Pflichten im Geiste der Friedenssicherung zu verwirklichen sind. Dabei sind das Recht und die Pflicht zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften in das Recht auf ein Leben im Frieden eingeschlossen. Prof. Dr. R. Hieblinger (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle) begründete den Vorschlag zur Schaffung einer sozialistischen Menschenrechtsdeklaration als Ausdruck der Gemeinsamkeiten sozialistischer Länder und als Orientierung für die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet Er hob hervor, daß damit auch der Einfluß innerhalb des UNO-Systems verstärkt und ein wichtiger Beitrag in der internationalen Klassenauseinandersetzung um die Menschenrechte geleistet werden könnte. Meinungsstreit entstand über die Frage, ob es zur Gewährleistung derjenigen subjektiven Rechte der Bürger, die staats- und verwaltungsrechtlichen Charakter tragen, eines spezifischen Verwaltungsverfahrens bedarf.4 Im Kern ging es darum, daß das Zusammenwirken von Staatsapparat und Bürgern einen solchen Entwicklungsstand erreicht hat, der eine weitere Vervollkommnung des Verwaltungsrechts erforderlich macht, wobei die Erfahrungen mit der rechtlichen Ausgestaltung des Art. 58 der Verfassung der UdSSR von 1977 Beachtung verdienen. Ausgehend von der Tatsache, daß sozialistische Grundrechte und Freiheiten originärer Natur sind, wurde in einem zweiten Problemkreis der Diskussion herausgearbeitet, daß für eine Konvergenz von sozialistischen und bürgerlichen Rechten kein Raum ist. Es wurde an Beispielen verdeutlicht, daß die bürgerliche Grundrechtskonzeption in ihrer Gesamtheit Resultat und Ausdruck der Ideologie und Politik der Bourgeoisie ist. Sie ist dem kapitalistischen System verhaftet und hat weder zeitlich noch räumlich unbegrenzte Gültigkeit. Nirgends hat diese Konzeption von den angeblich angeborenen und ewigen Rechten und Freiheiten vor systembedingten Menschenrechtsverletzungen wie Rassismus, Kolonialismus und Apartheid geschützt, wohl aber nicht selten deren Entstehen oder Existenz begünstigt. Deshalb muß entschieden jeder Versuch zurückgewiesen werden, den völkerrechtlichen Dokumenten zu Menschenrechtsfragen die bürgerliche Konzeption unterzuschieben und vor allem die Völker in den Entwicklungsländern darauf einstimmen zu wollen. Festigung von Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung Die Diskussion der Arbeitsgruppe IV, die unter der Leitung von Prof. Dr. G. Lehmann (Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR) stand, erstreckte sich auf den Komplex „Die zielstrebige Festigung von Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die wirksame Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen eine wesentliche Grundlinie der Politik der SED und des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft“. Ein erster Diskussionsschwerpunkt war der zuverlässige Schutz der sozialistischen Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung gegen alle Anschläge und Angriffe des Klassengegners einschließlich seiner juristischen Aggressionsversuche. Hier wurden Fragen der politischen und rechtlichen Bewertung der verschiedenartigen Anschläge gegen die Staatsgrenze der DDR, des bandenmäßig organisierten Menschenhandels, der geheimdienstlichen Tätigkeit, der Diversion und Sabotage u. a. m. erörtert. Zwei Aspekte verdienen dabei besondere Beachtung: Zum einen wurde die ideologische Diversion seitens des Klassengegners in ihrer gesamten Breite und in all ihren rechtlich relevanten Auswirkungen sichtbar gemacht und das Erfordernis ihrer konsequenten Bekämpfung unterstrichen. Zum anderen wurde herausgearbeitet, daß hierfür nicht nur die strafrechtlichen, sondern alle rechtlichen Mittel in Verbindung mit politisch-ideologischer Erziehungs- und Überzeugungsarbeit einzusetzen sind, wie dies insbesondere Vizepräsident Dr. W. Strasberg (Oberstes Gericht) und Dr. H. Harrland (Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR) in ihren Beiträgen hervorhoben.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 77 (NJ DDR 1981, S. 77) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 77 (NJ DDR 1981, S. 77)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Ländern, Objekten und Konzentrierungspunkten der Banden, Deckadressen und Deckte!fönen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistischen Staaten sowie in der und anderen sozialistischen Staaten - Politiker der in Personen Westberlin An diesen insgesamt hergestellten versuchten Verbindungen beteiligten sich in Fällen Kontaktpartner aus dem kapitalistischen Ausland. Dabei handelte es sich in der Regel um: Angehörige und Bekannte von Inoffiziellen Mitarbeitern, die zur Sicherung der Konspiration politisch-operativer Maßnahmen beitragen; Personen, die ständig oder zeitweilig politisch-operative oder technische Aufgaben zur Sicherung der Konspiration politisch-operativer Maßnahmen beitragen; Personen, die ständig oder zeitweilig politisch-operative oder technische Aufgaben zur Sicherung der Konspiration zu lösen haben; Personen, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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