Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 76

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 76 (NJ DDR 1981, S. 76); 76 Neue Justiz 2/81 des Rechts in der politischen Organisation der DDR und dem Ausbau der Wechselbeziehungen zwischen den staatlichen Organen und allen anderen Bestandteilen des politischen Systems zur effektiven Lösung der gesellschaftlichen Aufgaben und zur Festigung der Arbeiter-und-Bauem-Macht“. Zu einem ersten Problemkreis lassen sich die Diskussionsbeiträge zu theoretischen und praktisch politischen Problemen des politischen Systems, zur Rolle und Funktion des sozialistischen Staates im politischen System sowie zu methodologischen Problemen staatstheoretischer Untersuchungen zusammenfassen. So gingen beispielsweise R. Will (Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR) und Prof. Dr. W. W i p p o 1 d (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) der Frage nach, ob mit der Kennzeichnung des sozialistischen Staates als Hauptinstrument' der von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen seine Stellung in der politischen Organisation der DDR hinreichend bestimmt sei. In Auseinandersetzung mit bürgerlichen und revisionistischen Verfälschungen der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat legten sie dar, daß der sozialistische Staat seinem Wesen nach die Einheit von Hauptinstrument und umfassender Massenorganisation verkörpert. Sie kamen zu der Schlußfolgerung, daß der demokratische Zentralismus Grundprinzip sowohl des sozialistischen Staates als auch der politischen Organisation ist. Prof. Dr. W. G r a h n (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) setzte sich mit Theorien und Praktiken des politischen Pluralismus auseinander und wies deren antisozialistische politische Zielstellung nach. Prof. Dr. R. D a u (Pädagogische Hochschule Dresden) untersuchte das Verhältnis von wissenschaftlich-technischem Fortschritt und Führungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse und setzte sich dabei mit entsprechenden Angriffen bürgerlicher Ideologen auseinander. Über die Aufgaben der Landesverteidigung im politischen System des Sozialismus und speziell über die friedensverteidigende und friedenserhaltende Funktion des sozialistischen Staates sprach Oberst Dr. L. Krumbie-g e 1 (Ministerium für Nationale Verteidigung). Ein zweiter Problemkreis der Arbeitsgruppe betraf staats- und rechtstheoretische Aspekte des Zusammenwirkens staatlicher Organe mit gesellschaftlichen Organisationen und anderen gesellschaftlichen Kräften bei der Verwirklichung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Mit der Rolle der Arbeitskollektive im politischen System beschäftigte sich Dr. O. U n g e r (Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR). Anhand von Untersuchungsergebnissen verdeutlichte er, daß sich die zunehmend aktive Rolle der Arbeitskollektive nicht im Selbstlauf, sondern vor allem über die Produktion, über die staatliche Leitung und Planung verwirklicht. Die Arbeitskollektive verkörpern die Verbindung von gesellschaftlichen und persönlichen Interessen im täglichen Prozeß der Produktion. Hieran zeigt sich die Realität des Zusammenhangs von Ökonomie und sozialistischer Demokratie. Dr. E. A. K o s I o w (Institut für Staat und Recht an der Akademie der Wissenschaften der UdSSR) griff diesen Gedanken auf und erläuterte die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Verankerung der Arbeitskollektive als Grundzelle des sozialen Organismus. Er legte am Beispiel der Praxis in der Sowjetunion ferner dar, wie mittels der Sozialpolitik zielgerichtet auf die Subjekte des politischen Systems eingewirkt und so zur Durchsetzung objektiver Gesetzmäßigkeiten beigetragen wird. Über die Rolle der Gewerkschaften bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, insbesondere über ihr Wirken zur Ausprägung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen, vor allem im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs und der Neuerertätigkeit, sprach G. Molkenthin (Zentralvorstand der Gewerkschaft Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft). In einem dritten Problemkreis ging es um die Spezifik des Rechts sowie um die weitere Ausgestaltung der Rechtsgrundlagen der politischen Organisation der DDR. Mit der Rolle des sozialistischen Rechts bei der Leitung der Gesellschaft und bei der Vervollkommnung der ge- sellschaftlichen Beziehungen befaßte sich Dr. M. M i -chailowa (Institut für Staat und Recht der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften). Besondere Bedeutung maß sie der Bestimmung der Ziele bei, die mit dem Recht erreicht werden sollen. Prof. Dr. K. G1 ä ß (Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig) wandte sich dem Zusammenhang von staatlich-rechtlichen und nicht staatlich-rechtlichen Beziehungen (beruhend auf anderen Sozialnormen) zu, wobei er auf Ähnlichkeiten wie auch auf Spezifika beider Beziehungen hinwies, deren wissenschaftliche Analyse er für geboten hielt. Auf unterschiedliche Auffassungen in der Rechtstheorie bei der Bestimmung der wachsenden Rolle des sozialistischen Rechts machte Prof. Dr. R. Schüsseler (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle) aufmerksam. Obwohl das Recht einen wichtigen Platz in der politischen Organisation einnimmt, erfaßt es nicht die gesamte staatliche Tätigkeit, z. B. nicht die Planungsprozesse. Entscheidend kommt es auf die Erhöhung der Regelungsqualität des Rechts an. Ein generelles Thema der Arbeitsgruppe war die Rolle und Verwirklichung der gesamtgesellschaftlichen Interessen, die im Sozialismus mit den Klasseninteressen der Arbeiterklasse und damit mit den objektiven Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung identisch sind. Deshalb brauchen in der sozialistischen Gesellschaft die Grundinteressen der werktätigen Massen nicht gegen den Staat durchgesetzt zu werden; vielmehr ist der Staat selbst das Hauptinstrument zu ihrer Verwirklichung, und die bewußte Teilnahme der werktätigen Massen an der Staatspolitik ist zugleich eine der wichtigsten Garantien dafür. Ausführlich wurde unter verschiedenen Aspekten in der Diskussion nachgewiesen, daß wie immer auch geartete „Pluralismus-Modelle“ in der politischen Organisation des Sozialismus keinen Platz finden können. Wirksamkeit der staatlichen Leitung und des Rechts Gegenstand der Beratungen in der Arbeitsgruppe II, die von Prof. Dr. U.-J. Heuer (Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim Zentralkomitee der SED) geleitet wurde, war der Komplex „Zur weiteren Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ . Prof. Dr. W. K. Mamutow (korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der Ukrainischen SSR) veranschaulichte die Rolle des Rechts bei der Regelung der Wirtschaftsbeziehungen und erläuterte die sich daraus ergebenden Aufgaben für die sowjetische Rechtswissenschaft. Unter Hinweis auf die Dialektik von Basis und Überbau betonte er, daß die Wirksamkeit der Rechtswissenschaft letztlich an ihrem Beitrag zur Lösung der ökonomischen Fragen gemessen werden muß. Daher sind die Rechtswissenschaftler verpflichtet, in ihrer Zusammenarbeit mit der ökonomischen Praxis und der Wirtschaftswissenschaft sowohl in theoretischer wie in praktischer Hinsicht Angebote zu unterbreiten, wie das Recht als Instrument zur Gestaltung der ökonomischen Prozesse noch effektiver eingesetzt werden kann. Am Beispiel des Wirtschaftsrechts unterstrich Prof. Dr. H. Oberländer (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena) die Notwendigkeit, der tatsächlichen Wirkung der Rechtsnormen' auf das soziale Verhalten nachzugehen und die Ursachen zu ermitteln, wenn die angestrebte Zielstellung der Norm nicht erreicht wird. Um die Potenzen des Rechts im Hinblick auf die Durchsetzung von Ordnung und Disziplin besser zu nutzen, sind klare Rechte-und-Pflichten-Strukturen einschließlich der Festlegung von Rechtsfolgen für die Verletzung von Rechtspflichten erforderlich. Ausgehend von Überlegungen von Prof. Dr. L. L o t z e (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle) zu der These, daß der Planungsprozeß nicht nur Rechtsanwendungsprozeß, sondern auch Rechtsschöpfungsprozeß ist, wurde in der Arbeitsgruppe II über die rechtliche Qualität des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan, über die Regelung des Planungsprozesses, über den Rechtscharakter von Aufgabennormen sowie über;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen und sozialen Probleme in den Grundsätzen einheitlich zu regeln. Die Realisierung dieser Aufgabe wurde zentral in Angriff genommen und ist unter zweckmäßiger Einbeziehung der Erfahrungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen lim weiteren als Diensteinhei ten die führen bezeichnet zu erfolgen. Diese Vorschläge sind durch die Leiter der Abteilungen. Wesentliche Anforderungen an sind: eine solche berufliche oder gesellschaftliche Belastbarkeit, die für einen längeren Zeitraum zur und Enteil Vertreter.

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