Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 72

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 72 (NJ DDR 1981, S. 72); 72 Neue Justiz 2/81 aus Gründen der Verjährung die Verfahren wegen Verbreitung des Buches „Mein Kampf“ ein, weil es bereits vor mehr als 50 Jahren erschienen sei. Er drückte sich in diesem Zusammenhang eindeutig um die gleichzeitig notwendige Entscheidung, daß zur Unterbindung jedweder Bestrebung der Verbreitung nazistischer Ideologie der Nachdruck dieser „Spitzenleistung“ faschistischen Ungeistes unzulässig ist.11 Nach wie vor werden rechtsextremistische und neofaschistische Ausschreitungen trotz ihres ständigen Ansteigens in den letzten Jahren und zunehmender bewaffneter Gewaltanwendung nicht mit der notwendigen Konsequenz und der erforderlichen Härte verfolgt. Von den herrschenden Kräften in der BRD wird zwar Besorgnis wegen der Zunahme der Zahl rechtsextremistischer Ausschreitungen und der zunehmenden Bereitschaft zu bewaffneter Gewaltanwendung und erstmals bei Neonazis festgestellten terroristischen Aktivitäten geäußert, unkommentiert bleibt aber der Fakt, daß sich unter den ausgesprochenen Strafen lediglich 3 nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen befanden. Während sie die Bedeutung sogenannter' linksextremistischer Gruppen einerseits besonders betonen, versuchen sie andererseits, den zurückhaltenden Einsatz strafrechtlicher Zwangsmaßnahmen gegenüber rechtsextremistischen Gruppen damit zu begründen, daß diese Kräfte keine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD bilden, insgesamt auf ihrem bisher niedrigsten Mitgliederstand angelangt seien, keine einheitliche Strategie verfolgen, organisatorisch zersplittert seien und auch keine Führungspersönlichkeiten haben, die zu politisch wirksamen Aussagen oder zur Überwindung der Gruppenstreitigkeiten fähig wären.12 Die berufsmäßigen „Beschwichtiger“ in der BRD werden bei einer solchen Aussage nicht stehen bleiben können. Schon 1979 ist die höchste Zahl neonazistischer Ausschreitungen seit 1960 erreicht worden, und es ist gegenwärtig bereits abzusehen, daß sich die Tendenz dieser Entwicklung fortsetzt. Nach der Statistik des Bundeskriminalamtes wurden abgesehen von einer wachsenden Zahl nichtverfolgter neonazistischer Vergehen über 6 000 Straftaten von Neonazis offiziell registriert. Hierzu zählen: die Verbreitung neofaschistischer Hetzschriften, Sachbeschädigungen, neofaschistische und antisemitische Schmierereien, Friedhofsschändungen, Anlegen von Waffenlagern, Attentatsdrohungen, Brand- und Sprengstoffanschläge sowie Körperverletzungen.13 Anwendung des Strafrechts gegen demokratische Opposition Strafurteile auf dem Gebiet des Staatsschutzes auch gegen progressive Kräfte werden kaum bekannt. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß diese Normen des „Staatsschutzes“ well bewußt so gefaßt jederzeit wieder zur pseudorechtlichen Grundlage für eine rigorose strafrechtliche Verfolgung jeglicher demokratischen Opposition werden können. Um die Basis für ihre Herrschaft zu erhalten, geht die Monopolbourgeoisie zu immer raffinierteren Methoden über. Sie bestehen u. a. in Hetztiraden gegen die sozialistischen Staaten mit dem angeblichen Ziel der „Verteidigung der Rechte und Freiheiten“ der Menschen. Das zwingt zu taktischen Veränderungen bei der Niederhaltung politischer Gegner im eigenen Lande. Wie die Vergangenheit lehrt, bestehen keine Zweifel daran, daß in Zeiten verschärften Klassenkampfes unverzüglich auf das bewährte strafrechtliche „Staatsschutz“-Instrumentarium zurückgegriffen wird.14 Zurückhaltung beim Einsatz der Strafjustiz bedeutet nicht, daß progressive Opponenten gegenwärtig durch die herrschenden Kräfte in den kapitalistischen Staaten schlechthin toleriert werden. Vorherrschend ist vielmehr die verstärkte Anwendung von Repressivmaßnahmen im Vorfeld des strafrechtlichen Staatsschutzes. Die demokra- tischen Kräfte werden hauptsächlich mit zwei Methoden verfolgt: Einerseits werden sie nicht wegen „politischer Delikte“, sondern wegen „Kriminal verbrechen“ strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, andererseits werden gegen sie aber auch außerstrafrechtliche Maßnahmen angewendet, mit denen die demokratischen Rechte immer mehr abgebaut werden. Demokratische Juristen, die im Jahre 1979 in mehreren Bundesstaaten der USA u. a. mit Häftlingen zusammentrafen, um Beschwerden über Verletzungen der Rechte und Freiheiten der Menschen nachzugehen, kamen zu dem Schluß: In den Gefängnissen der USA befinden sich politische Häftlinge, Menschen, die keine Verbrechen begangen haben, deren einzige Schuld darin besteht, daß sie gegen Rassismus und Rassendiskriminierung auftraten. In dem Bericht werden konkrete Fakten sowie Namen von Bürgern der USA angeführt, denen gegenüber Methoden und Mittel angewandt wurden, die nichts mit der Gesetzlichkeit und dem Recht gemeinsam haben, wie es die USA proklamieren. Offiziell wird dazu behauptet, es gäbe keine „politischen Gefangenen“, sondern nur Terroristen und Leute, die Gewaltverbrechen verüben. Dies bezieht sich auf solche fortschrittlichen Bürgerrechtskämpfer wie z. B. Angela Davis und Ben Chavis sowie auf die „Wilming-ton 10“, die ohne Beweise und wahrheitswidrig der Vollendung von fast 100 Kriminalverbrechen beschuldigt wurden.15 Grundlage dieser Art der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bietet die ausufernde Bestimmung des Straftatenbegriffs in den USA. Straftat ist danach eine Handlung, die durch eine Rechtsnorm, eine Anordnung, Regel oder Instruktion einer staatlichen Einrichtung unter Strafandrohung verboten ist. Die Straforgane der USA haben dadurch die Möglichkeit, Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegenüber allen anzuwenden, die ihre Rechte gegen Unterdrückung und Angriffe durch die Herrschenden zu schützen versuchen. K. F. Gucenko hat die Praktiken in den USA dazu untersucht. Er weist darauf hin, daß sich die Strafrepression am stärksten gegen kommunistische und andere fortschrittliche Organisationen richtet und daß die Anwendung der Strafrechtsnormen wesentlich von der Auslegung der Gerichte abhängt. Der Grundsatz, im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden, unterliegt hier „stillen“ Korrekturen „im Rahmen“ der Verfassung, um ohne eine Gesetzesänderung in Verfahren gegen fortschrittliche Kräfte davon ab weichen zu können.1® Außerdem enthält die Gesetzgebung der USA keinerlei Bestimmung über die Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Ist ein Gericht der Meinung, daß irgendeine Handlung, die zwar nicht durch Rechtsnormen verboten ist, aber „verurteilt und bestraft zu werden verdient“, kann es den Betreffenden strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Das Prinzip „keine Straftat ohne Gesetz“ ist demnach bloße Deklaration, denn Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist nicht die schuldhaft begangene Rechtsverletzung, sondern der elastischere Begriff des „sozialen Schadens“, der den Gerichten eine Auslegung im Interesse der Herrschenden ermöglicht.17 Die Normen des amerikanischen Strafprozesses fordern nicht die tatsächliche Feststellung der Wahrheit. Das Gericht entscheidet in seiner Verhandlung über einen „Streit um das Recht“, indem es den jeweils als Obsiegenden bestimmt, auf dessen Seite die „überwiegenden Beweise“ sind. Gesteht der Angeklagte seine Schuld, entfällt für das Gericht die Beweisführung. Ihm obliegt allein noch die Entscheidung über das Strafmaß. Die größere Bedeutung des Geständnisses für die Beweisführung führt objektiv zu massenhafter Willkür und Gesetzlosigkeit bei den Untersuchungsorganen. Mit verschiedenen polizeilichen Mitteln wird versucht, ein Geständnis zu erlangen, um von jeglicher Beweisführung gegenüber dem Gericht entlastet zu werden.18 Um sich gegen solche ungesetzlichen Methoden der;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 72 (NJ DDR 1981, S. 72) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 72 (NJ DDR 1981, S. 72)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit vor allem daraus, daß die offizielle staatliche Untersuchungsarbeit nur in dem vom Gesetz gegebenen Rahmen durchgeführt werden kann. Mit der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß das Schrift- gut die in Gegenwart von unbeteiligten Personen des Staatsanwaltes in geeigneten Containern verpackt und mit Papierstreifen versiegelt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X