Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 70

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 70 (NJ DDR 1981, S. 70); 70 Neue Justiz 2/81 republik 20 Prozent und in der Mongolischen Volksrepublik 15 bis 20 Prozent festgesetzt, wobei in diesen Ländern wiederum unterschiedliche Rechtsvorschriften darüber bestehen, welche Einkommensbestandteile dabei unberücksichtigt bleiben. In der DDR erfolgt die Unterhaltsfestsetzung auf der Grundlage der Tabelle in der Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts; in einigen anderen Ländern ist es Aufgabe des Gerichts, in jedem Einzelfall ohne verbindliche Orientierungen den Unterhalt in seiner Höhe zu bestimmen. Es fand deshalb in Vorbereitung der Konferenz ein ausführlicher Meinungsund Erfahrungsaustausch über die praktischen Erfahrungen der Länder mit ihren jeweiligen Regelungen sowie über die Auswirkungen dieser Unterschiede bei der Rechtsprechung unter Anwendung ausländischen Rechts bzw. bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile auf der Grundlage der Rechtshilfeverträge statt. Da es hier nicht möglich ist, auf alle Themen der innerstaatlichen Entwicklung der Teilnehmerländer einzugehen, die auf der Konferenz behandelt wurden, sollen im folgenden nur drei weitere die Leser dieser Zeitschrift besonders interessierende Darlegungen erwähnt werden. Der sowjetische Diskussionsbeitrag informierte u. a. darüber, daß zunehmend entsprechend den Familiengesetzbüchern der Unionsrepubliken die Registrierung der Geburt in einer feierlichen Atmosphäre gewährleistet wird, weil die Geburt ein bedeutendes Ereignis nicht nur im Leben der Familie, sondern für die ganze Gesellschaft ist. In den Standesämtern der Rayons, Siedlungen und Dörfer wurden für diesen feierlichen Brauch spezielle Räume eingerichtet. In 109 Städten des Landes wurden für diesen Zweck besondere Gebäude errichtet. Von diesen Einrichtungen aus wird erzieherische und propagandistische Arbeit mit den jungen Eltern geleistet. Der Lenin-grader Palast zur Registrierung der Geburten hat z. B. einen Klub junger Eltern organisiert, in dem Konsultationen zur Pflege und Erziehung der Kinder erteilt und zweimal jährlich Elternkonferenzen durchgeführt werden. In der Ungarischen Volksrepublik wurde durch die Novellierung des Familiengesetzbuchs im Jahre 1974 eine Erziehungsbeihilfe für alleinstehende Mütter eingeführt, wenn der Vater des Kindes nicht festgestellt werden konnte bzw. seine Feststellung von der Mutter nicht gewünscht wird. Damit wird zu einem Teil der fehlende Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater ausgeglichen. Einen breiten Raum nahmen Darlegungen über die Zusammenarbeit der Ministerien und Gerichte in Unterhaltsverfahren und bei der Vollstreckung des Unterhalts, wenn der Verpflichtete in einem anderen Staat lebt, ein. Es wurde erörtert, wie sich die bestehenden bilateralen Verträge bewähren und welche Vertragsergänzungen bzw. teilweise neue Verträge zwischen mehreren Ländern in Auswertung bisheriger Erfahrungen vereinbart wurden. In der Verwirklichung dieser Verträge sehen die Teilnehmer einen wichtigen Beitrag ihrer Ministerien, die Rechte der Kinder real zu schützen und durchzusetzen. Ferner wurde der Meinungsaustausch über Gegenstand und Inhalt eines multilateralen Vertrags fortgesetzt. Im Ergebnis der Beratungen zum zweiten Tagesordnungspunkt konnten die Justizminister feststellen, daß die in den Ländern geltenden Regelungen im Grundsätzlichen vollkommen übereinstimmen. Charakteristisch für alle sozialistischen Länder ist ferner, daß Schutz und Förderung des Kindes sowie der Familie nicht auf das Familienrecht beschränkt sind, sondern das gesamte Rechtssystem durchdringen. Sowohl bei den rechtsvergleichenden Arbeiten in Vorbereitung der Konferenz als auch in den Beratungen der Konferenz wurde sichtbar, in welchem Maße in den vergangenen Jahrzehnten auf der Grundlage gleicher gesellschaftlicher Verhältnisse und Ziele und einer marxistisch-leninistischen Politik der Staaten unter Führung der Partei der Arbeiterklasse ein Prozeß der Annäherung und allmählich zunehmenden Übereinstimmung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften stattgefunden hat. Die Konferenz hat die gegenseitigen Kenntnisse des Familienrechts wesentlich erweitert und vertieft. Das ist von unmittelbar praktischer Bedeutung für die Durchführung des Rechtshilfeverkehrs auf der Grundlage der bestehenden Verträge. Zugleich wurde damit eine gute Basis für die weiteren Beratungen über das Projekt eines multilateralen Vertrags geschaffen. Alle teilnehmenden Länder verfügen nunmehr für ihre Bei anderen gelesen Trotz Verbot: 300000 Kinder arbeiten in der Bundesrepublik Mindestens 300 000 Kinder arbeiten in der Bundesrepublik, obwohl die Ausbeutung von Kindern verboten ist. Nach einer in diesen Tagen veröffentlichten wissenschaftlichen Untersuchung sind 50 000 'Kinder in der gewerblichen Produktion sowie in Handel und Verkehr beschäftigt. Weitere 90 000 werden ausgebeutet in Dienstleistungsunternehmen einschließlich des Zeitschriftenhandels. Auf mindestens 50 000 wird die Zahl der heimarbeitenden Kinder geschätzt. 100 000 Kinder arbeiten in der Landwirtschaft, 20 000 im „Darbietungsgewerbe“ einschließlich der Kinderprostitution. Zu den erschütterndsten Einzelbeispielen gehört die Beschäftigung von 25 Kindern .an Drehbänken und Schleifmaschinen durch einen bayrischen Unternehmer; in Mannheim stellten Baukontrolleure fest, daß ein 14jähriger mit einem Bagger die Baugrube aushob; in einer Stuttgarter Brauerei schleppen Kinder zwischen 11 und 14 Jahren Bierkästen; ein Elfjähriger wurde in München von einem Unternehmer als Gerüstbauer eingesetzt. * Die Ausbeutung der Arbeitskraft von' Kindern und Jugendlichen erfolgt in zunehmendem Maße unter der Fir-mierung „Probearbeit“.- In der Hoffnung auf eine spätere Lehrstelle verrichten Kinder ohne Entgelt Tätigkeiten in den unterschiedlichsten Betrieben. In Nordrhein-Westfalen sind mehrere hundert Fälle bekannt geworden, daß Unternehmer massenhaft Schüler zu Probearbeiten „einladen“. Im sozialpolitischen Ausschuß des bayrischen Landtages kam am Donnerstag letzter Woche zur Sprache, daß die Gewerbeaufsichtsämter in jüngster Zeit 102 Fälle von Kinderarbeit erfaßt haben. Diese Zahl stellt nach Meinung des DGB Bayern „nur die Spitze eines Eisberges“ dar. Deffner warnte davor, die Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Verbot der Kinderarbeit noch länger „auf die leichte Schulter zu nehmen". (Aus: Unsere Zeit [Düsseldorf] vom 11. November 1980, S.5) innerstaatliche Gesetzgebung zur Schaffung bzw. Weiterentwicklung des sozialistischen Familienrechts über die Kenntnis der Regelung anstehender Fragen durch die Gesetzgebung der Bruderländer und die von ihnen gesammelten Erfahrungen über die Wirksamkeit dieser Regelungen. Ihre schöpferische Nutzung unter Beachtung der eigenen nationalen Bedingungen wird zweifellos dazu beitragen, den Prozeß der weiteren Annäherung der nationalen Rechtsordnungen wesentlich zu fördern. 1 Vgl. das Abschlußkommunique ln NJ 1980, Heft 6, S. 265, und zu den vorangegangenen Konferenzen vgl. die Informationen in NJ 1973, Heft 4, S. 111 ff.; 1974, Heft 4, S. 108 ft.; 1975, Heft 16, S. 488 f.; 1976, Heft 23, S. 714; 1978, Heft 6, S. 241 f. 2 Die Studie wurde Im September 1979 in Bratislava in slowakischer Sprache unter dem Titel: „Rodinnoprdvne postavenie dletata harodendho mimo Manfalstva najmä urfienle otcovsta, vyfiva a vvchova takehoto dletata a zabezpeöenie realizäcle vjiäivy prostrednictvom südu vrätane vykonu rozhodnutia (Kompara tistickä ätüdia)“ veröffentlicht. Fortsetzung von S. 53 Für die theoretische Arbeit der Staats- und Rechtswissenschaftler der DDR erwachsen hieraus vielfältige und vielschichtige Probleme. Erfolgversprechende schöpferische Resultate werden wir bei ihrer theoretischen Untersuchung und beim Herausfinden wissenschaftlich begründeter Lösungen nur dann erreichen, wenn wir die staatlichen und rechtlichen Formen stets vom Standpunkt ihrer effektivsten Wirkung im realen gesellschaftlichen Entwicklungsprozeß analysieren und praxiswirksame Schlußfolgerungen erarbeiten, damit der Staat und das Recht in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung ihre Funktionen mit höchster Effektivität erfüllen können.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 70 (NJ DDR 1981, S. 70) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 70 (NJ DDR 1981, S. 70)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wird vorbeugende Wirkung auch gegen den konkreten Einzelfall ausgeübt. Die allgemein soziale Vorbeugung stößt daher aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan einerseits und die politisch-operativen Aufgaben als politisch-operative Diensteinheit andererseits in Abgrenzung zu anderen Diensteinheiten Staatssicherheit festzulegen. Die sich aus der Doppelsteilung für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

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