Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 555

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 555 (NJ DDR 1981, S. 555); Neue Justiz 12/81 555 Erst als Mitte der 70er Jahre eine neue Phase des ökonomischen, sozialen und politischen Niedergangs, des Kapitalismus begann, traten die verschiedenen Richtungen und Varianten bürgerlicher Demokratietheorie wieder mit betont divergierenden Konzepten auf. Wurden Versprechen, es gelte „mehr Demokratie“ zu wagen, von den herrschenden imperialistischen Kreisen zu Beginn der 70er Jahre zum Teil noch wohlwollend aufgenommen, so erschienen sie ihnen bald suspekt. Nach der Krise von 1974/75 unterstützten sie offen jene Ideologen, die die Forderung nach Demokratisierung als Anspruch der „Beherrschten“ auf „totale Gegenherrschaft“ diffamierten.21 Auch in den 60er und 70er Jahren hatten bürgerliche Politologen und Staatswissenschaftler bei der Behandlung der Demokratiefrage in bedeutendem Maße die Staatspraxis im Auge. Damals geschah dies jedoch vorrangig im Sinne der Genugtuung darüber, daß „die Stabilität der westlichen Demokratien“ bewahrt und ausgebaut werden könne. Mit dem Beginn des neuen Abschnitts der allgemeinen Krise des Kapitalismus trat die Sorge in den Vordergrund, die Nutzung demokratischer Rechte und bürgerlich-parlamentarischer Institutionen durch die Volksmassen könne den staatlichen Machtmechanismus ernsthaft erschüttern. Zwar wolle und könne man so lautete der Grundtenor in den Reden und Publikationen von Politikern, Journalisten und Vertretern der Politischen Wissenschaft zunächst weiter im Gewände der „Demokratie“ regieren, zugleich wurde aber Kritik an einem angeblichen „Demokratie-Exzeß“ geübt. Die „westliche Demokratie“ wurde als zu schwächlich für die herannahenden harten Zeiten hingestellt. Nur ihre „Disziplinierung“ und „Bescheidung“ könne verhindern, so sekundierten maßgebliche Demokratietheoretiker dem Monopolkapital, daß sie das bestehende politische System zersetze. Die herrschenden imperialistischen Kreise, insbesondere in den USA, in der BRD und in Großbritannien, stützen sich auf derartige Konzepte, um den Abbau demokratischer Freiheiten zu rechtfertigen. Unüberhörbar gibt so heute die konservative Demokratiekritik, offen favorisiert von den politisch-ideologischen Zentren und Presseorganen des Monopolkapitals, den Ton an. Die konservative Demokratiekritik beeinflußt in einigen Ländern wie der BRD im bedeutenden Maße auch die sozialreformistische Demokratietheorie. Ihre Argumente werden außerdem von neofaschistischen Ideologen übernommen, die, ähnlich wie Anfang der 30er Jahre, überhaupt von der Überlebtheit der „parlamentarischen Demokratie“ reden und mehr oder weniger offen eine faschistische.Diktatur propagieren. Dennoch wäre es nicht korrekt, die Veränderungen in den bürgerlichen Demokratietheorien allein auf diese Haupttendenz zu reduzieren. Der Aufschwung demokratischer Protestbewegungen gegen die sozialen und politischen Auswirkungen der wirtschaftlichen Krisen führen zu einer Belebung radikal-demokratischer Konzeptionen, die sich überwiegend im Rahmen bürgerlich-parlamentarischer Demokratievorstellungen bewegen. Aber auch die nach wie vor in den meisten kapitalistischen Industriestaaten bestehenden Möglichkeiten der Monopolbourgeoisie, mittels bestimmter Mechanismen der bürgerlichen Demokratie politisch zu manövrieren, beeinflussen die Diskussionen bürgerlicher Ideologen um die Perspektive der bürgerlichen Demokratie. Aus dieser Sicht werden die Konzepte der Konservativen zum Teil sogar als unnötige Überreaktion zurückgewiesen. Dahinter steht in der Regel keineswegs die Besorgnis über die zunehmende Einengung der demokratischen Rechte, sondern die Erwartung, es könnte gelingen, über eine noch geschicktere Nutzung der Mechanismen bürgerlicher Demokratie den staatsmonopolistischen Kapitalismus zu stabilisieren. Die unter den Bedingungen des neuen Abschnitts der allgemeinen Krise des Kapitalismus anhaltenden Kontro- versen zwischen den Vertretern einer konservativen Demokratiekritik und den Befürwortern einer „effektiveren Konfliktregulierung“ mittels der bürgerlichen Demokratie dürfen nicht verabsolutiert werden. In der politischen Praxis bemühen sich bürgerliche Politiker heute sogar besonders intensiv, beide Konzepte miteinander zu verbinden. Dabei wird in dem Maße, wie sich die Klassenkonflikte verschärfen und wie die Arbeiterklasse in den einzelnen kapitalistischen Industrieländern die proklamierten Rechte im Klassenkampf wahrnimmt, eines immer deutlicher: Zweifelsohne ist die dem Imperialismus angepaßte bürgerliche Demokratie auch eine politische Form, in der die Widersprüche des staatsmonopolistischen Kapitalismus sich bis zu einem gewissen Grade bewegen und einer Kontrolle unterworfen werden können. Die herrschenden imperialistischen Kreise können diese Widersprüche jedoch auch im Rahmen der bürgerlich-parlamentarischen Staatsform nicht beherrschen nicht durch verstärkte Repression und auch nicht durch geschicktere Regulierung der Klassenbeziehungen , weil sie weder die Zuspitzung der Widersprüche aufzuhalten vermögen noch ihren antagonistischen Charakter beseitigen können. Sie sind so auch nicht in der Lage zu verhindern, daß diese Widersprüche ihren Ausdruck in heftigen sozialen und politischen Auseinandersetzungen finden, die das Konzept bürgerlicher Demokratietheoretiker, einen dauerhaften „Grundkonsens zwischen Regierenden und Regierten“ herzustellen, immer illusorischer werden lassen. 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 17. 2 Vgl. F. Scharpf, Demokratietheorie zwischen Utopie und Anpassung, Kronberg 1975, S.18; K. v. Beyme, Die politischen Theorien der Gegenwart, München 1972, S. 225. 3 F. Engels, „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 21, Berlin 1962, s. 165. 4 Vgl. R. Dahrendorf, Gesellschaft und Demokratie in Deutschland, 5. Aufl., München 1977, S. 164; H. Schmidt, Strategie des Gleichgewichts, Stuttgart 1969, S. 298. 5 W. I. Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke, Bd. 25, Berlin 1960, S. 405. 6 Vgl. W. I. Lenin, „Uber eine Karikatur auf den Marxismus“, in: Werke, Bd. 23, Berlin 1957, S. 34. 7 M. Duverger, Demokratie im technischen Zeitalter, München 1973, S. 144. 8 F. Scharpf, a. a. O., S. 93. 9 Vgl. beispielsweise E. M. Spannkraft, Demokratie-Mechanismen der Herrschaft, Starnberg 1972, S. 128 f. In den meisten Publikationen dieser Art bleibt allerdings die maßgebende Rolle der bürgerlichen Demokratietheorien bei der Rechtfertigung antidemokratischer Praktiken gegen links unerwähnt. 10 A. Hamilton/J. Madison/J. Jay, Der Föderalist, Wien 1958, S. 297 f. 11 J. A. Schumpeter, Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, 3. Aufl., München 1972, S. 452 und 428. 12 E. Honecker, a. a. O., S. 14. 13 E. Fraenkel, „Strukturdefekte der Demokratie und deren Überwindung“, in: H. Matz (Hrsg.), Grundprobleme der Demokratie, Darmstadt 1973, S. 369 f. 14 J. P. Young, The Politics of Affluence Ideology in the United States since World War II, San Francisco 1968, S. 3. 15 Vgl. R. Dahrendorf, a. a. O., S. 163 f. 16 Vgl. H. Eckstein, Division and Cohesion in Democracy, Prince-ton (New Jersey) 1966, S. 225 ff.; W.-D. Narr, Theoriebegriffe und Systemtheorie, Stuttgart/Berlin(West)/Köln/Mainz 1972, S. 168 f. 17 Vgl. H. Eckstein, Pressure Group Politics, Stanford 1960, S. 152 f.; S. M. Lipset, Political Man The Social Basis of Politics, New York 1960, S. 227 ff. 18 Vgl. U. v. Pufendorf, „Einführung zum Thema: Partizipation“, in: Partizipation - Aspekte politischer Kultur, Opladen 1970, S. 7. 19 Vgl. F. SCharpf, a. a. O., S. 56 und 66. 20 Vgl. K. Priester, „Aktuelle Tendenzen auf dem Gebiet der .politischen Bildung1“, Blätter für deutsche und internationale Politik, Köln 1974, Heft 4, S. 264. 21 Vgl. H. Schelsky, Die Arbeit tun die anderen, Opladen 1975, S. 36. In der Schriftenreihe „Der sozialistische Staat - Theorie, Leitung, Planung“ ist im Staatsverlag der DDR erschienen: Prof. Dr. W. Weichelt Dr. H. Kintzel: Der X. Parteitag der SED und das schöpferische Wirken des Staates 91 Seiten; EVP (DDR): 2,20 M Aus dem Inhalt: Die Machtfrage in der internationalen Klassenauseinandersetzung zu Beginn der 80er fahre Die Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages Ziel und Inhalt der Tätigkeit der sozialistischen Staaten Die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie Hauptweg zur Entfaltung der schöpferischen Kräfte der Werktätigen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 555 (NJ DDR 1981, S. 555) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 555 (NJ DDR 1981, S. 555)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ein vielschichtiger und vielfältiger Prozeß ist, der an die Leiter aller Ebenen in der Linie hohe persönliche Anforderungen stellt.

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