Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 551

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 551 (NJ DDR 1981, S. 551); Neue Justiz 12/81 551 Wissenschaften der DDR. Er erinnerte daran, daß zwar Art 139 des BRD-Grundgesetzes allen zur „Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften den Vorrang selbst vor den Bestimmungen des Grundgesetzes gibt, jedoch diese Verfassungsnorm von Verfassungskommentatoren in der BRD zu einer heute bedeutungslosen „antidemokratischen Ausnahme-Vorschrift“4 abqualifiziert wird. Seit Mitte der 70er Jahre ist wie Röder darlegte in der BRD eine deutliche Zunahme neofaschistischer Aktivitäten zu beobachten: So registrierte das Bundeskriminalamt für 1979 offiziell rd. 6 000 Straftaten von Neofaschisten, wie die Verteilung von Hetzschriften, neofaschistische und antisemitische Schmierereien, Friedhofsschändungen, Anlegung von Waffenlagern, Brand- und Sprengstoffanschläge, Körperverletzungen; aber nur in wenigen Fällen, die wegen ihrer Schwere die Öffentlichkeit, insbesondere des Auslands, erregt hatten, wurden Freiheitsstrafen verhängt. Röder wies schlüssig nach, daß die wesentliche Ursache für die Duldung und Förderung neonazistischer Aktivitäten durch BRD-Organe darin besteht, daß der Neofaschismus im System der imperialistischen Herrschaftssicherung spezifische Aufgaben zu erfüllen hat: er liefert Argumente, uin den „gegen die Werktätigen gerichteten Unterdrük-kungsapparat sowohl mit rechtlichen als auch mit außerrechtlichen Mitteln zu perfektionieren. Der Generalsekretär der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, A. Bentoumi (Demokratische Volksrepublik Algerien), unterstrich die Bedeutung des Nürnberger Prozesses für die Entwicklung des allgemeindemokratischen Völkerrechts und verurteilte die Unterstützung, die imperialistische Staaten dem Apartheidregime in Südafrika sowie den Militärdiktaturen in Lateinamerika gewähren. Mit den Konstruktionen der BRD-Justiz, die darauf gerichtet sind, Straffreiheit für nazistische Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die Menschlichkeit zu erreichen, setzte sich Dr. J. M u s i o 1, Vizedirektor der Hauptkommission zur Untersuchung der Naziverbrechen in Polen, auseinander. Am Beispiel des Majdanek-Prozesses, in dem das Landgericht Düsseldorf (BRD) skandalös milde Strafen gegen SS-Massenmörder verhängt hatte, wies er nach, daß es die BRD mit der „Bewältigung der Vergangenheit“ nicht ernst nimmt und Naziverbrechen bagatellisiert. Dr. F. Orlowski, Leiter der Kanzlei des Slowakischen Nationalrats, machte auf Erscheinungsformen des Neonazismus in der BRD aufmerksam, die sich nicht nur in der ungehinderten Aktivität neonazistischer Organisationen und in der Verbreitung entsprechender Literatur zeigen, sondern auch in revanchistischen Positionen der systemtragenden politischen Parteien der BRD zum Ausdruck kommen: in der Nichtachtung der europäischen Nachkriegsgrenzen, in der Staatsbürgerschaftsanmaßung, in der Förderung sog. Landsmannschaften und „Heimatvertriebenen“ -Verbände. Auch W. Perk, Mitglied des Präsidiums der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer, verdeutlichte an Beispielen das Ausmaß der materiellen und finanziellen Unterstützung neonazistischer Organisationen durch BRD-Behörden. Sehr eindrucksvoll war der Diskussionsbeitrag des Schriftstellers P. Edel, Mitglied der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR, der seine Erlebnisse als Zeuge im Nürnberger Prozeß schilderte und den Zusammenhang zwischen dem Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher und den Nachfolgeprozessen hervorhob. Indem er die Rolle des Nürnberger Prozesses als Präzedenzfall und Mahnung betonte, erinnerte er an die bekannten Worte des amerikanischen Hauptanklägers R. H. Jackson: „Nürnbergs Wert für die Welt wird weniger davon abhängen, wie treu es die- Vergangenheit interpretiert, als wie gewissenhaft es für die Zukunft vorsorgt.“5 * In einem zweiten Schwerpunkt des Kolloquiums legten Historiker die ökonomischen und ideologischen Wurzeln des Faschismus bloß.6 Dr. K. Gossweiler, Zentralinstitut für Geschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR, analysierte die Verflochtenheit von Monopolkapital und Nazipartei und unterstrich, daß dieser Zusammenhang nach 1945 weiten Teilen der deutschen Bevölkerung bewußt war. Die Re- stauration des Imperialismus in der BRD war dann u. a. durch das Bestreben gekennzeichnet, diesen Zusammenhang zu verschütten und statt dessen einen Zusammenhang zwischen Faschismus und Totalitarismus zu konstruieren, um die Bevölkerung mit antikommunistischer und antisowjetischer Stoßrichtung zu manipulieren. Andererseits mußte das Monopolkapital dem veränderten Kräfteverhältnis Rechnung tragen, was sich in Anpassungsversuchen des Faschismus ausdrückt. Folgerichtig bezeichnete Gossweiler den Neofaschismus als an das veränderte Kräfteverhältnis angepaßten Faschismus. Mit der Nazi-Ideologie und ihren Wurzeln beschäftigte sich Dr. J. Petzold, Zentralinstitut für Geschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. Er führte eine Reihe von Fakten dafür an, daß es im Prinzip kein eigenes ideologisches Fundament des Nazismus gibt, sondern daß es sich hier um ein Konglomerat von reaktionären und aggressiven Ideen, aber auch scheinsozialistischen Parolen handelt, dessen Entstehung mit dem Übergang des Kapitalismus der freien Konkurrenz zum Imperialismus und der beginnenden allgemeinen Krise des Kapitalismus verbunden ist. Ziel der Nazi-Ideologie war es, das deutsche Volk auf die militärische Auseinandersetzung um die Neuaufteilung der Welt vorzubereiten und zugleich die Arbeiterklasse vom revolutionären Kampf gegen die kapitalistische Gesellschaftsordnung abzuhalten. Petzolds Untersuchung endete mit der Feststellung, daß die faschistische Ideologie entscheidend vom Konservatismus getragen wird, auch wenn sich Faschisten noch so radikal gebärden. * In seinen das Kolloquium abschließenden Bemerkungen hob der Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Dr. h. c. H. T o e p 1 i t z, Präsident des Obersten Gerichts, hervor, daß der Faschismus im Arsenal des Imperialismus eine gefährliche Waffe ist, die er entsprechend der jeweiligen politischen Situation in Reserve hält oder einsetzt. So läuft z. B. die gegenwärtig in der BRD zu beobachtende Hitler-Welle darauf hinaus, „autoritäre Krisenlösungen wieder attraktiv zu machen“ wie der BRD-Wissenschaftler R. Kühnl unlängst formulierte. Da die BRD faschistische Regimes in Lateinamerika unterstützt, kann sie auch nicht gegen den Neonazismus im eigenen Land Vorgehen. Die Zerschlagung faschistischer Aggressorstaaten im Ergebnis des zweiten Weltkriegs war ein Sieg der in der Anti-Hitler-Koalition vereinten Kräfte des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts, der das internationale Kräfteverhältnis von Grund auf veränderte. Dies widerspiegelte sich u. a. im Potsdamer Abkommen hinsichtlich der Gestaltung einer europäischen Friedensordnung und in den Nürnberger Prinzipien über die Verfolgung und Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jedoch zeigen die Aktivitäten neofaschistischer Organisationen in kapitalistischen Ländern, vor allem aber der faschistische Terror in Lateinamerika und der Rassismus in Südafrika, daß der antifaschistische Kampf für die volle Durchsetzung der Lehren des Nürnberger Prozesses als eine ständige Aufgabe der Völker angesehen werden muß, die nicht national begrenzt sein darf. In diesen internationalen Kampf gegen Faschismus und Neonazismus, für die Sicherung des Friedens als die Lebensfrage der Menschheit reiht sich auch die Internationale Vereinigung demokratischer Juristen mit ihrer Losung „Das Recht in den Dienst des Friedens stellen“ ein. 1 2 3 4 5 6 1 Die Vereinigung der Juristen der DDR übergab auf der Tagung auch eine völkerrechtliche Dokumentation zum Verbot von Kriegs- und Gewaltpropaganda, von rassistischer, faschistischer und neofaschistischer Propaganda (zusammengestellt und mit Anmerkungen versehen von Dr. M. Mohr, Vorwort von Prof. Dr. B. Graefrath). 2 Vgl. B. Graefrath, „Die Bedeutung des Nürnberger Prozesses für den gegenwärtigen Kampf gegen Neonazismus und Faschismus“, NJ 1981, Heft 11, S. 482 ff. 3 Vgl. dazu auch H. Wünsche, „Achtung der Souveränität der DDR - völkerrechtliche Pflicht“, NJ 1981, Heft 1, S. 6 ff. 4 So beispielsweise I. v. MünCh (Hrsg.), Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 3, München 1978, Anm. 11 u. 12 zu Art. 139. 5 Zitiert nach P. A. Steiniger, Einleitung zu: D%r Nürnberger Prozeß, Bd. I, Berlin 1957, S. 9. 6 Hierzu ausführlich: Faschismusforschung Positionen, Probleme, Polemik (Hrsg. D. EiChholz/K. Gossweiler), Berlin 1980.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Belehrung über die Rechte als Beschuldigter ist dem auch in sachlicher Art und Weise der Sinn und Zweck des Ermittlungsverfahrens zu erklären.

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