Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 549

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 549 (NJ DDR 1981, S. 549); Neue Justiz 15/81 549 Höhere Qualität der Rechtspropaganda und der Rechtsberatung Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit für die rechtschützenden Organe ist die Erhöhung des Niveaus der Rechtspropaganda, ihres offensiven Charakters und ihrer vorbeugenden Wirkung. Die Lösung dieser Aufgabe bestimmt vielfach die Arbeit mit den Propagandisten. Der XXVI. Parteitag der KPdSU stellte die Aufgabe, viele Bereiche und Sphären der ideologischen Arbeit umzugestalten. Genosse L. I. Breshnew wies darauf hin, daß erreicht werden muß, „daß ihr Inhalt aktueller wird und die Formen den heutigen Ansprüchen und Bedürfnissen der sowjetischen Menschen entsprechen. Es ist sehr wichtig, daß die Propaganda heikle Themen nicht umgeht und sich nicht scheut, sogenannte schwierige Fragen aufzugreifen. Die Politik unserer Arbeit ist klar, und wir sind bereit, auf alle Fragen zu antworten, die die sowjetischen Menschen stellen. Das müssen wir mutiger tun. Wir müssen daran denken, daß Fragen, auf die wir nicht antworten, von den Feinden unseres Landes zur Verleumdung des Sozialismus ausgenutzt werden“. Das trifft in vollem Maße auch auf die Rechtspropaganda zu. Die Verbesserung der Qualität der Lektionen und Referate, der Publikationen zu rechtlichen Themen und die Erhöhung ihres erzieherisch-vorbeugenden Gehalts ist auch heute die ernsteste Aufgabe der rechtserzieherischen Arbeit. Die Rechtspropaganda leidet immer noch an abstrakten theoretischen Erörterungen, an der bloßen Wiedergabe des normativen Materials. Es werden teilweise lediglich Kenntnisse über das Recht vermittelt, ohne daß Aktivitäten der Werktätigen ausgelöst werden, die zur Verbesserung der Wirtschaftstätigkeit, der Festigung der öffentlichen Ordnung und zur Herausbildung einer aktiven Einstellung jedes einzelnen zum Leben und zum Recht beitragen. Manche Vorträge und Referate erschrecken die Zuhörer durch ihren Schematismus, die abstrakte Darlegung der Gesetze und durch Losgelöstheit von den Lebensvorgängen im konkreten Kollektiv, im Rayon oder in der Stadt. Es ist notwendig, solche Mängel in der Rechtspropaganda entschiedener zu überwinden und nicht an den tatsächlichen Problemen vorbeizugehen. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft „Snanije“ ist es notwendig, die Arbeit zur Ausbildung von Propagandisten fortzusetzen, und diese muß auf den Erfahrungen der Parteipropaganda aufbauen. Es gilt, auch künftig die Kontakte der Juristen mit den Massenmedien zu verbessern. Wichtig ist es, die organisatorischen Formen der Zusammenarbeit von Juristen mit Journalisten, Schriftstellern und anderen Kulturschaffenden zu vervollkommnen und spezielle Sektionen bei den Künstlerverbänden sowie Konsultationsgruppen von Juristen zu schaffen, die den Kultur- und Kunstschaffenden aktuelle Fragen des rechtlichen Aufbaus, der Vervollkommnung der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung erläutern können. Im Kampf mit negativen Erscheinungen des täglichen Lebens ist es nicht nur notwendig, die Kraft des Gesetzes vollständig zu nutzen, sondern auch seine Forderungen allen Bürgern voll bewußt zu machen. Leider sind die meisten Bürger über viele Normativakte, die die Sphäre des Handels und der Dienstleistungen für die Bevölkerung regeln, nicht ausreichend informiert. Man muß sichern, daß die Gesetze breit propagiert werden, die diese Sphäre regulieren. Dafür müssen Lektionen, Gesprächsrunden, Presse, Fernsehen und Rundfunk aktiver genutzt werden. Bekanntlich hat das Zentralkomitee der KPdSU im April 1981 einen Beschluß „Über Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeit mit den Briefen und Vorschlägen der Werktätigen in Auswertung der Beschlüsse des XXVI. Parteitages der KPdSU“ gefaßt. Den Partei- und Staatsorganen sowie den rechtschützenden Organen wurde Besuch aus der CSSR in der Redaktion Vom 19. bis 23. Oktober weilten Professor Dr. Stanislav Zdoblnskfj, Professor für Staatsrecht an der Prager Universität und Chefredakteur der Zeitschrift „Socialistickä zakonnost“, sowie Dr. Jo-zef Kabät, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Slowakischen Sozialistischen Republik und Chefredakteur der Zeitschrift „Socia-listickfi südnictvo“, zu einem Arbeitsbesuch in der Redaktion. Beide Zeitschriften erscheinen als Organe der Justizministerien der CSR bzw. der SSR. In den Beratungen in der Redaktion standen vor allem Fragen der schöpferischen Umsetzung der Beschlüsse des XVI. Parteitages der KPC und des X. Parteitages der SED zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auf den Gebieten des Staates und des Rechts im Mittelpunkt. Zu Arbeitsgesprächen wurden die Gäste auch vom Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Dr. h. c. H. Toeplitz, vom Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, Prof. Dr. W. Weichelt, und vom Vizepräsidenten des Obersten Gerichts JDr. W. Strasberg empfangen. Erfahrungen über publizistische Möglichkeiten im Kampf gegen Straftaten und über eine effektivere Vorbeugungstätigkeit gegen Rechtsverletzungen standen im Mittelpunkt eines Gedanken-austauschs beim Stellvertreter des Generälstaatsanwalts der DDR Dr. H. Harrland. Unsere Gäste trafen außerdem u. a. mit dem Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, Prof. Dr. sc. G. Rohde, dem Generalsekretär der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. U. Roehl, sowie mit dem Direktor des Stadtgerichts der Hauptstadt Berlin, Dr. H. Hugot, zusammen. Beim abschließenden Empfang durch Dr. H. Kern, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, würdigten Prof. Dr. Ztiobinskv und Dr. Kabät ihren Aufenthalt als gute Grundlage für Schlußfolgerungen in ihrer redaktionellen Tätigkeit und für den weiteren Ausbau der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zur Redaktion „Neue Justiz“. vorgeschlagen, die Rechtspropaganda zu verstärken und die Bevölkerung systematisch und operativ umfassend über die Fragen zu informieren, die in den Briefen und Sprechstunden berührt werden. Es ist eine qualifizierte Erläuterung der in der Verfassung verankerten Rechte und Pflichten der Bürger, der Gesetzgebung über die Behandlung von Vorschlägen, Eingaben und Beschwerden, der Befugnisse der staatlichen und gesellschaftlichen Organe, der Betriebe, Institutionen, Organisationen und Funktionäre bei der Bearbeitung der Ansuchen der Werktätigen und des Verfahrens der Beschwerde über die von ihnen getroffenen Entscheidungen zu organisieren. Im Zusammenhang mit diesem Beschluß erhöht sich die Aktualität der Arbeit der juristischen Institutionen bei der Behandlung von Eingaben und Beschwerden der Bürger, die Notwendigkeit der Verbesserung der gesamten Praxis der rechtlichen Unterstützung für die Bevölkerung. Insbesondere ist es notwendig, die Aufmerksamkeit auf die Entwicklung eines Systems gesellschaftlicher Rechtsberatungsstellen zu legen. Gegenwärtig gibt es bereits mehr als 20 000. Sie' geben den Werktätigen in Stadt und Land rechtliche Unterstützung und tun nicht wenig für die Propagierung der Gesetzgebung. Aber dieses Netz ist noch klein. Wir haben die Möglichkeit, im Verlaufe der nächsten zwei, drei Jahre die Zahl solcher Konsultationsstellen zu verdoppeln und sie nicht nur in den Arbeitskollektiven, sondern auch in den Wohngebieten, bei den Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets, und in den ländlichen Gebieten zu schaffen. Eine sehr wichtige Richtung der ideologischen Arbeit ist die außenpolitische Propaganda. Unter den gegenwärtigen Bedingungen des sich heftig verschärfenden ideologischen Kampfes in der internationalen Arena, in dem die Kräfte des Imperialismus und der Reaktion eine verleumderische Kampagne nach der anderen organisieren, wo an die Stelle des spekulativen Rummels über die „Menschenrechte“ ein neues Hirngespinst „über den inspirierten sowjetischen Terrorismus“ aufgeblasen wird, ist es Pflicht der sowjetischen Juristen, die ideologische Auseinandersetzung zu verstärken, aktiver das reaktionäre Wesen der bürgerlichen Justiz und die ideologische Diversion der imperialistischen Propaganda zu entlarven und den wirk* liehen Humanismus und Demokratismus der rechtlichen Werte des realen Sozialismus eingehend darzustellen. (Gekürzt aus: Sozialistitscheskaja sakonnost 1981, Heft 8, S. 3 ff.; übersetzt von Heinz W o stry, Berlin; Zwischenüberschriften von der Redaktion NJ.);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 549 (NJ DDR 1981, S. 549) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 549 (NJ DDR 1981, S. 549)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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