Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 54

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 54 (NJ DDR 1981, S. 54); 54 Neue Justiz 2/81 Die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts konsequent verwirklichen Dr. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Der Weg zum X. Parteitag der SED ist gekennzeichnet durch Initiative und Schöpfertum, mit denen Millionen Werktätige unseres Landes die vom IX. Parteitag beschlossene Politik zum Wohle des Volkes verwirklichen. Diese Politik entspricht dem Wesen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, der seinen Bürgern damit ein menschenwürdiges Leben garantiert: Ein Leben ohne Ausbeutung und Krisen, in dem niemand die Angst um den Arbeitsplatz kennt, in dem jeder gebraucht wird und jedem gute Zukunftsaussichten eröffnet sind. Zu dieser Atmosphäre des Geborgenseins und des Schöpfertums der Menschen gehört ein hohes Niveau sozialistischer Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit. Diese humanistische Errungenschaft, die Wesenselement des Sozialismus ist, gilt es zu bewahren und weiter auszubauen, denn hohe Rechtssicherheit, Gerechtigkeit im Großen wie im Kleinen, ist gesetzmäßige Bedingung für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Daraus erwachsen u. a. höhere Ansprüche an die staats-anwaltschaftliche Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht, die für uns seit jeher eine wichtige staatliche Garantie einheitlicher Rechtsverwirklichung in der sozialistischen Gesellschaft ist. Ihren Beitrag zur Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen und zur Verwirklichung der Rechte und Pflichten der Bürger gilt es zu verstärken. Erfordernisse zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Aufsichtsmaßnahmen Es ist ein wichtiges Anliegen auch der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht, das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu fördern und das Verständnis dafür entwickeln zu helfen, daß dies eine bedeutsame Aufgabe aller Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen ist. Je tiefer besonders die Leitungskräfte in Staat und Wirtschaft in das Wesen des sozialistischen Rechts als Ausdruck der Macht der Arbeiterklasse und der Politik ihrer marxistisch-leninistischen Partei eindringen, desto überzeugter und kompromißloser werden sie sich für seine exakte Verwirklichung einsetzen. Je klarer sie das Recht als Instrument unseres Staates zur Durchsetzung objektiver gesellschaftlicher Gesetzmäßigkeiten begreifen, um so gewissenhafter und unbeugsamer werden sie sich im tagtäglichen Leben an seinen Maßstäben orientieren. Aufgabe der Staatsanwälte ist es dabei, sich in ihrer Tätigkeit selbst voll auf die höheren Ansprüche an die Festigung der Staatsdisziplin in den achtziger Jahren einzustellen.1 Wichtig ist es vor allem, die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht in allen Dienststellen zum festen Bestandteil staatsanwaltschaftlicher Arbeit zu machen und für ihre wachsende gesellschaftliche Wirksamkeit zu sorgen. Ohne Zweifel haben die Aufsichtsaktivitäten in letzter Zeit zugenommen, insbesondere die rechtserzieherische Arbeit unmittelbar in den Betrieben. Aber wir können noch nicht zufrieden sein. Es gibt sowohl hinsichtlich der Aktivität als auch der Qualität der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht noch große Niveau-Unterschiede zwischen einzelnen Bezirken und einzelnen Kreisen. Das darf nicht so bleiben. Besonders die Staatsanwälte der Bezirke und Kreise sollten verstärkt darauf hinwirken, daß die gesetzlichen Verantwortungen in dieser Beziehung voll wahrgenommen werden. Um uns den hohen Anforderungen der achtziger Jahre gewachsen zu zeigen, müssen wir vorrangig zwei zusammengehörige Dinge im Auge haben: erstens die Qualität unserer Aufsichtsmaßnahmen und zweitens ihre strikte Durchführung in offensiver Auseinandersetzung mit allen noch auftretenden Formen der Unterschätzung des Rechts. Was die Qualität angeht, so wird stärker darauf zu achten sein, daß die Proteste und anderen Aufsdchtsakte politisch fundiert und juristisch exakt, daß sie streng sachbezogen sind sowie klar und verständlich abgefaßt werden. Manchmal werden z. B. Rechtspflichtverletzungen nicht konkret genug herausgearbeitet, sondern nur allgemein bezeichnet oder zum Teil durch allgemeine politische Agitation ersetzt. Konkretheit und juristische Akkuratesse sind jedoch wesentliche Voraussetzungen dafür, daß es beim Adressaten zu richtigen Schlußfolgerungen kommt Mitunter sind Proteste und Hinweise noch weitschweifig und moralisierend. Das ist ihrer Wirksamkeit abträglich. „In der Kürze liegt die Würze“ ist auch auf diesem Gebiet eine durchaus akzeptable Grundregel, ein Gebot der Rationalität, also der Vernunft. Um z. B. klare rechtliche Maßstäbe herauszuarbeiten, ist es nicht erforderlich, alle einschlägigen Rechtsvorschriften lückenlos aneinanderzureihen. Der Anleitung und Kontrolle wie überhaupt der weiteren Qualifizierung wird in dieser Beziehung größeres Gewicht beizumessen sein. Erhöhte Anstrengungen sind nötig, um das mit den staatsanwaltschaftlichen Aufsichtsmaßnahmen Bezweckte auch tatsächlich durchzusetzen, um unsere Wirksamkeit so zu verstärken, daß rechtswidrige Zustände wirklich überwunden werden und ihnen künftig besser vorgebeugt wird. Es ist mit den wachsenden Ansprüchen an die Gesetzestreue nicht vereinbar, daß mancherorts immer wieder die gleichen Rechtsverletzungen kritisiert werden, ohne daß sich im wesentlichen etwas verändert. Hier muß der Staatsanwalt energischer und durchgreifender wirken. Es gibt zwar schon ein deutlich verstärktes Bemühen, darauf hinzuwirken, daß Rechtsverletzer materiell oder disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden; aber insgesamt entspricht das noch nicht den Erfordernissen und Möglichkeiten. Gerade wegen der spezifischen erzieherischen Wirkung muß in dieser Beziehung noch mehr Konsequenz an den Tag gelegt werden. Wir werden die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht weiterhin planmäßig vorrangig aus dem Strafverfahren heraus verstärken und qualifizieren. Die gesetzliche Pflicht des Staatsanwalts, allen Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen nachzugehen, auch wenn kein Zusammenhang mit Straftaten besteht, bleibt hiervon unberührt. Das gilt namentlich für die Gewährleistung und strikte Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Bürger. Den Sinn des Sozialismus zu verwirklichen heißt, alles für das Wohl des Volkes zu tun. Die Partei der Arbeiterklasse läßt dabei keinen Zweifel daran, daß die Steigerung des volkswirtschaftlichen Leistungszuwachses über das bisher übliche Maß hinaus die Kernfrage für die kontinuierliche Weiterführung der Politik der Hauptaufgabe in der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik ist. In der politisch-ideologischen Arbeit gilt es in allen wesentlichen Zusammenhängen zu klären, worin der Bei-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durchsucht werden können. Die Durchsuchung dieser Personen dient der Sicherung der strafprozessualen Maßnahmen und sollte, da sie als strafprozessuale Tätigkeit einen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der Personen darstellt, nicht auf der Grundlage des sondern auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese.

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