Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 512

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 512 (NJ DDR 1981, S. 512); 512 Neue Justiz 11/81 Berichte Rechtsvergleichendes Seminar der Justizministerien sozialistischer Staaten zum Thema „Strafen ohne Freiheitsentzug“ GERT TEICHLER, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Am 22. und 23. September 1981 fand in Berlin Hauptstadt der DDR ein rechtsvergleichendes Seminar zum Thema „Voraussetzungen, Ausgestaltung und Verwirklichung der Strafen ohne Freiheitsentzug“ statt. An der Beratung wirkten leitende Mitarbeiter der Justizministerien der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, der DDR, der Mongolischen Volksrepublik, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der UdSSR und der Ungarischen Volksrepublik mit Aus der DDR nahmen ferner Vertreter der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin und des Obersten Gerichts der DDR teil. Mit dem Seminar wurde ein Auftrag aus dem von der IV. Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten in Sofia 1976 beschlossenen Programm erfüllt, ausgewählte Probleme der Gesetzgebung und Rechtsanwendung in den sozialistischen Staaten durch rechtsvergleichende Darstellungen zu analysieren. Das Ministerium der Justiz der DDR hatte die Bearbeitung des Themas „Strafen ohne Freiheitsentzug“ übernommen und im Zusammenwirken mit den Justizministerien der anderen sozialistischen Staaten eine rechtsvergleichende Studie angefertigt. Der qualifizierten Erfüllung dieser Aufgabe diente auch ein Erfahrungsaustausch von Experten der Justizministerien der beteiligten sozialistischen Staaten, der sich mit der Konzeption und der Methodik rechtsvergleichender Arbeiten beschäftigte.* Die Studie wurde allen beteiligten Justizministerien übermittelt. Ihre Aussagen und Feststellungen waren Grundlage und Gegenstand des rechtsvergleichenden Seminars. In seiner Eröffnungsansprache unterstrich Staatssekretär Dr. H. Kern (Ministerium der Justiz der DDR) die Bedeutung planmäßiger rechtsvergleichender Arbeit innerhalb der sozialistischen Staatengemeinschaft. Er hob hervor, daß es insbesondere darum geht, die Erfahrungen, die jedes einzelne sozialistische Land bei der Entwicklung seiner Rechtsordnung gesammelt hat, den anderen Ländern in verallgemeinerter Form zugänglich zu machen sowie Gedanken über weitere Schritte bei der Gesetzgebung und der Rechtsverwirklichung auszutauschen. Das Thema „Strafen ohne Freiheitsentzug“ hat in den letzten Jahren in allen sozialistischen Ländern zunehmende Bedeutung gewonnen. Die mit der weiteren Entwicklung und effektiven Anwendung dieser Strafart verbundenen Fragen ordnen sich ein in die gegenwärtig von Strafrechtswissenschaft und -praxis geführte Diskussion über Rolle und Platz der Strafe bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In dem das Seminar einleitenden Referat befaßte sich Dr. G.-A. L ü b c h e n , Leiter der Hauptabteilung Gesetzgebung im Ministerium der Justiz der DDR, zunächst mit methodischen Fragen des Rechtsvergleichs. Er informierte über Probleme, Erfahrungen und Erkenntnisse, die während der rechtsvergleichenden Arbeiten zum Thema des Seminars und bei der Ausarbeitung der Studie gesammelt wurden. Die Studie beschränkt sich nicht auf den Vergleich der Rechtsvorschriften der sozialistischen Länder, sondern schließt auch die praktischen Erfahrungen der Justizorgane bei der Anwendung und Verwirklichung der Strafen ohne Freiheitsentzug sowie Vorstellungen über die künftige Gestaltung des sozialistischen Strafrechts mit ein. Der Referent wandte sich dann einigen inhaltlichen Fragen des Rechtsvergleichs zu. Er unterstrich den hohen Stellenwert, den die Strafen ohne Freiheitsentzug im Strafrecht der sozialistischen Staaten einnehmen. Der gestiegene Anteil der Strafen ohne Freiheitsentzug an den Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit entspricht dem humanistischen Charakter der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Strafrechts. Er basiert auf der kontinuierlichen Festigung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse sowie auf der Erhöhung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen. Die erzieherische Funktion der Strafen ohne Freiheitsentzug wird insbesondere durch die gesellschaftlich-erzieherische Einwirkung der Arbeitskollektive und der anderen gesellschaftlichen Kräfte auf den Straftäter verwirklicht. Im Anschluß an das Referat informierten die Delegationen der beteiligten Justizministerien über aktuelle Fragen der Anwendung und Verwirklichung der Strafen ohne Freiheitsentzug in ihren Ländern. In diesen Informationsberichten, die von S. C. Dokowski, Hauptspezialist im MdJ der VR Bulgarien, Dr. T. Jakucs, Leiter der Hauptabteilung Gerichte im MdJ der Ungarischen VR, I. Darmoch-val, Experte im Forschungsinstitut für Gerichtsrecht des MdJ der VR Polen, S. Duntschinsuren, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Mongolischen VR, Dr. M. Bencik, Direktor des Juristischen Instituts des MdJ der Slowakischen SR, G. Teichler, Hauptabteilung Gesetzgebung im MdJ der DDR, L. W. Nikolajew, Stellv. Leiter der Hauptabteilung Gerichte im MdJ der UdSSR, Dr. T. Pop, Direktor für Gesetzgebung im MdJ der SR Rumänien, erstattet wurden, standen insbesondere folgende Probleme im Mittelpunkt: Die Rolle der Strafen ohne Freiheitsentzug im Strafensystem sowie aktuelle Änderungen und Ergänzungen der Strafgesetzgebung auf diesem Gebiet; die Entwicklung des Anteils der Strafen ohne Freiheitsentzug an den gerichtlichen Verurteilungen; Haupttendenzen in Strafrechtstheorie und -praxis für die künftige Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug; Erfahrungen bei der Auferlegung von Verpflichtungen und bei der Erteilung von Auflagen gegenüber Verurteilten sowie bei der erzieherischen Einflußnahme durch betriebliche Leiter, Arbeitskollektive und gesellschaftliche Organisationen;;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 512 (NJ DDR 1981, S. 512) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 512 (NJ DDR 1981, S. 512)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene weist die Strategie der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit folgende wesentliche miteinander verbundene bzw, aufeinander abgestimmte Grundzüge auf: Staatssicherheit das do-, Unbedingte Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

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