Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 511

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 511 (NJ DDR 1981, S. 511); Neue Justiz 11/81 511 konsequent und unduldsam gegenüber Verletzungen der Arbeitsdisziplin und Mißachtung des sozialistischen Eigentums ist. Ein solches Klima im Arbeitskollektiv fördert das Pflichtbewußtsein der Lehrlinge und ihre persönliche Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Zur Wahrnehmung des Mitwirkungsrechts in den Lehrlings- und Arbeitskollektiven Die Untersuchungen zeigten, daß noch wirksamer alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, den Lehrling an die Ausübung des Grundrechts auf Mitwirkung in der praktischen Tätigkeit der Lehrlings- und Arbeitskollektive heranzuführen, seine Verantwortung als Staatsbürger zu entwickeln und seine Aktivität zu mobilisieren für das betriebliche und gesellschaftliche Ganze und damit auch für die Befriedigung eigener Bedürfnisse. Zu den wesentlichen Formen,-in denen die Lehrlinge die bewußte Ausübung des Rechts auf Mitbestimmung und Mitgestaltung erlernen, zählen die Teilnahme an der Leitung und Planung des Bildungs- und Erziehungsprozesses, an der Plandiskussion des Arbeitskollektivs, am Berufswettbewerb und an der Bewegung der Messe der Meister von morgen.7 Das Lehrlingskollektiv ist die für den Lehrling bestimmende Organisationsform, in dem er vielfältige Formen der Mitwirkung realisiert. Die bewußte Ausübung des Mitwirkungsrechts innerhalb des Lehrlingskollektivs ist eine dem politischen und fachlichen Reifeprozeß der Lehrlinge entsprechende Form der Machtausübung. Wirksame Partnerschaftsbeziehungen zwischen Lehrlings- und Arbeitskollektiven haben großen Einfluß auf die sachkundige und schöpferische Mitwirkung der Lehrlinge.8 Der Einfluß des Lehrlings- und Arbeitskollektivs auf das Arbeitsverhalten Auf die politische und fachliche Befähigung der künftigen Facharbeiter hat entscheidenden Einfluß, daß sie im Lehrlings- und Arbeitskollektiv Ordnung und Disziplin lernen und erleben.9 Von großer Bedeutung sind das gute Vorbild und positive Beispiel des Arbeitskollektivs und die Konsequenz, mit der es auf Verstöße gegen Arbeitspflichten reagiert. Lehrlinge stehen auch Disziplinverletzungen von Mitgliedern des Arbeitskollektivs, in dem sie ausgebildet werden, nicht gleichgültig gegenüber. Sie sind bereit, sich mit Handlungen dieser Art auseinanderzusetzen. Das ist eine äußerst positive Erscheinung und bedeutsam für die spätere Haltung als Facharbeiter. Solche bewußten Verhaltensweisen werden in der produktiven Tätigkeit, in der kameradschaftlichen Zusammenarbeit, in der engen Einbeziehung des Lehrlings in die Bewältigung der Kollektivaufgaben, aber auch in der Auseinandersetzung mit Fehlverhaltensweisen einzelner Kollektivmitglieder herausgebildet und gefestigt. Die überwiegende Mehrheit der in die Untersuchung einbezogenen Lehrlinge bestätigte, daß ihre Lehrlings- und Arbeitskollektive sie bestärken, die Gesetzlichkeit einzuhalten und Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu gewährleisten. Noch nicht immer ausreichend ist jedoch der Einfluß der Kollektive darauf, die Lehrlinge zu einem aktiven persönlichen Beitrag zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit anzuregen.10 Die Rolle des Arbeitskollektivs bei der Vorbereitung der Jugendlichen auf Ehe und Familie Das beste Mittel für die Erziehung der künftigen Ehepartner, Väter und Mütter ist die Atmosphäre eines achtungsvollen, fürsorglichen Verhaltens des Arbeitskollektivs als Ganzes bzw. der einzelnen Kollektivmitglieder hinsichtlich ihrer Familien. Natürlich wird ein solches Kollektivklima von der Zusammensetzung des Kollektivs, der Dauer seines Bestehens und anderen Faktoren mit beeinflußt. Ob ein Arbeitskollektiv sich bewußt Fragen der Ehe und Familie widmet, hängt auch mit davon ab, daß die Stellung und die Aufgaben der Familie in unserer Gesellschaft erkannt werden. Im Arbeitskollektiv ergeben sich viele Möglichkeiten, den Jugendlichen zu helfen, sich verantwortungsbewußt und durch Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen auf Ehe und Familie vorzubereiten. Solche Möglichkeiten eröffnen sich z. B. durch die Einbeziehung der Ehepartner in das kollektive Leben außerhalb des Arbeitsprozesses, durch die Sorge des Kollektivs um das Familienleben und die Erziehung der Kinder und das Vertrautmachen mit der Sozial- und Familienpolitik unseres Staates. Spezifische Einflußmöglichkeiten sind dabei neben dem guten Vorbild der Kollektivmitglieder, Aussprachen über persönliche Probleme in der Familie sowie die persönliche Beratung des Lehrlings. Aus den Untersuchungen wird ersichtlich, daß die Möglichkeiten der Einflußnahme des Arbeitskollektivs auf diesen wichtigen Lebensbereich noch nicht ausreichend genutzt werden. Andererseits unterschätzen Lehrlinge die Einflußmöglichkeiten des Kollektivs in dieser Beziehung; sie halten diese vorwiegend in Fragen der Kindererziehung für angebracht. Auch besitzen die Lehrlinge über die staatliche Familienförderung umfassendere Kenntnisse als über betriebliche Förderungsmaßnahmen. Unsere Untersuchungen bestätigten, daß die Rechtserziehung der Lehrlinge das enge Zusammenwirken der Lehrer, der Berufsausbilder, des Lehrlings- und Arbeitskollektivs sowie der Eltern erfordert. Zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Lehrlinge tragen vor allem aktives Mitwirken in betrieblichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten, die berufspraktische Ausbildung und die kritische Auseinandersetzung in den Kollektiven bei. Es kommt darauf an, die vielfältigen Möglichkeiten der Einflußnahme der Lehrlings- und Arbeitskollektive noch stärker zu nutzen, um die Aktivitäten der Lehrlinge bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten innerhalb dieser Kollektive zu verbreitern. 1 Auf diese Untersuchungen verweisen auch J. MiChas/G. Udke/ W. Hein in ihrem Beitrag, „Rolle und Aufgaben des Grundlagenfachs .Sozialistisches Recht“ an den Berufsschulen“, in: NJ 1981, Heft 6, S. 267. 2 Zur Entwicklung des Rechtsbewußtseins im Arbeitskollektiv vgl. S. E. Shilinski in NJ 1979, Heft 2, S. 61 ff. 3 Zu den Merkmalen eines Kollektivs vgl. u. a. Autorenkollektiv, Objektive Gesetze, Recht, Handeln, Berlin 1979, S. 303; Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie, Berlin 1977, S. 243. 4 Gerade diese Seite Charakterisiert das Lehrverhältnis auch als Arbeitsverhältnis und nicht als ein bloßes schulisches Ausbildungsverhältnis. Vgl. hierzu Autorenkollektiv, Berufsausbil-dung/Aus- und Weiterbildung, Schriftenreihe zum AGB, Heft 6, Berlin 1979, S. 17. 5 Vgl. W. Mäder, „Beziehungen und Verhaltensweisen im Kollektiv“, Einheit 1980, Heft 9, S. 897. 6 Vgl. E. Krenz, „FDJ fest an der Seite der Partei für das Wohl des Volkes und den Frieden“, ND vom 3. Juni 1981, S 3 f.; E. HoneCker, „Nur der Sozialismus ist in der Lage, die Lebensfragen der Jugend zu lösen“, ND vom 6-/7. Juni 1981, S. 3 f. 7 Vgl. zu den Formen der Mitwirkung: Autorenkollektiv, Berufsbildung , a. a. O., S. 35 ff. 8 Vgl. zu den Partnerschaftsbeziehungen: Autorenkollektiv, Berufsbildung , a. a. O., S. 38. 9 Vgl. E. Sienkiewicz, „Erfahrungen und Aufgaben bei der Rechtserziehung der Lehrlinge“, NJ 1981, Heft 5, S. 277 f. 10 So ist die Forderung nach verstärkten Aktivitäten der Lehrlinge zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit nachdrücklich zu unterstreichen; vgl. Sienkiewicz, a. a. O., S. 228. 6 7 8 Fortsetzung von S. 509 von Bauwerken der Bevölkerung vom 22. März 1972 (GBl. H Nr. 26 S. 293) 1. d. F. der VO über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen Eigenheimverordnung vom 31. August 1978 (GBl. I Nr. 40 S. 425). 6 Vgl. die in Fußnote 3 erwähnte 1. DVO zum Landeskulturgesetz; 2. DVO zum Landeskulturgesetz Erschließung, pflege und Entwicklung der Landschaft für die Erholung - vom 14. Mai 1970 (GBl. n Nr. 46 S. 336); 3. DVO zum Landeskulturgesetz - Sauberhaltung der Städte und Gemeinden und Verwertung von Siedlungsabfällen vom 14. Mai 1970 (GBl. n Nr. 46 S. 339). 7 AO über den Schutz und die Reinhaltung der Wälder vom 11. März 1969 (GBl. II Nr. 30 S. 203; VO über die Rohholzerzeugung außerhalb des Waldes vom 21. Mai 1965 (GBl. H Nr. 61 S. 420) i. d. F. der AnpassungsVO vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363); 1. DB .zu dieser VO vom 9. August 1966 (GBl. II Nr. 94 S. 595); AO über die Bewirtschaftung des Genossenschafts- und Privatwaldes vom 27. Januar 1966 (GBl. H Nr. 20 S. 101) i. d. F. der AnpassungsVO vom 13. Juni 1968. 8 Vgl. Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, Heft 4, 7. Wahlperiode, 1981, S. 94 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 511 (NJ DDR 1981, S. 511) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 511 (NJ DDR 1981, S. 511)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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