Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 502

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 502 (NJ DDR 1981, S. 502); 502 Neue Justiz 11/81 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im III. Quartal 1981 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil 1 Nr. 21 bis 28 veröffentlichten Rechtsvorschriften.* Die vom X. Parteitag der SED und von der 7. Baukonferenz gestellten Aufgaben zur Erhöhung der Effektivität und Qualität im Bauwesen sowie zur Realisierung von Investitionen1 bringen auch neue, höhere Anforderungen an die Tätigkeit der Staatlichen Bauaufsicht mit sich. 1 Ihnen wird mit der VO über die Staatliche Bauaufsicht vom 30. Juli 1981 (GBl. I Nr. 26 S. 313) und der hierzu erlassenen 1. DB vom 26. August 1981 (GBl. I Nr. 26 S. 320)2 Rechnung getragen. Als staatliches Kontrollorgan hat die Staatliche Bauaufsicht insbesondere Einfluß zu nehmen auf die Einhaltung der Staats- und Plandisziplin durch die an der Vorbereitung und Durchführung von Bauinvestitionen beteiligten Kombinate und Betriebe, eine entschiedene Senkung des Bauaufwandes und die Erreichung kurzer Bauzeiten, die Sicherung hoher Material- und Energieökonomie, die Gewährleistung der Standsicherheit von Gebäuden und eine solide Qualität der Erzeugnisse der Bauwirtschaft. Die Staatliche Bauaufsicht führt die bauwirtschaftliche Prüfung der Unterlagen zur Aufgabenstellung, der Dokumentation für die Grundsatzentscheidung und in Ausnahmefällen auch der bautechnischen Ausführungsprojekte bei Investitionsvorhaben durch. Im Ergebnis ihrer Prüfung erteilt die Staatliche Bauaufsicht Prüfbescheide. Der Prüfbescheid ist die Baugenehmigung zur Vorbereitung, Errichtung, Veränderung oder Nutzung der Bauwerke. Die Staatliche Bauaufsicht hat die Aufgabe, Einfluß auf die langfristige Nutzung und effektive Rekonstruktion der vorhandenen Bausubstanz zu nehmen. Beim vorgesehenen Abriß von Bauwerken werden von ihr die vorhandene Bauzustandsstufe und die volkswirtschaftliche Notwendigkeit des Abrisses geprüft. Die Rechtsträger oder Eigentümer sind verpflichtet, der Staatlichen Bauaufsicht jeden beabsichtigten Abriß anzuzeigen. Die VO berücksichtigt die Tatsache, daß die Organe der Staatlichen Bauaufsicht in den Bezirken und Kreisen ab 1. Januar 1980 aus den Bezirks- und Kreisbauämtern herausgelöst und direkt der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen unterstellt worden sind. In den Bezirken und Kreisen können ehrenamtliche Beauftragte der Staatlichen Bauaufsicht eingesetzt werden. Diese ehrenamtlichen Beauftragten werden vorwiegend in den Räten der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke tätig, denen bauaufsichtliche Befugnisse übertragen wurden, und führen in deren Auftrag die Beratung der Bürger und die bauaufsichtliche Kontrolle über die Errichtung und Veränderung von Bauwerken der Bevölkerung aus. Zur Durchsetzung einer hohen Staats- und Plandisziplin bei der Vorbereitung, Errichtung und Veränderung von Bauwerken wurden die Ordnungsstrafbestimmungen in der VO ergänzt und das Zwangsgeld neu geregelt. Bei der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung von Auflagen der Staatlichen Bauaufsicht wird nunmehr zwischen den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften auf der einen Seite sowie den Bürgern auf der anderen Seite unterschieden. Zwangsgeld kann künftig neben bzw. gleichzeitig mit einer Ordnungsstrafe festgesetzt werden. Die Erhöhung des Zwangsgeldes gegenüber den staatlichen Organen, Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen auf 50 000 M gibt die Möglichkeit, noch wirksamer auf die Einhaltung der Staatsund Plandisziplin im Bau- und Investitionsgeschehen Einfluß zu nehmen. Weitere Rechtsvorschriften, die im III. Quartal für den Bereich der Volkswirtschaft erlassen wurden, sind auf den wirtschaftlichen Einsatz aller Ressourcen durch die umfassende Nutzung der Sekundärrohstoffe gerichtet. Mit der 4. DB zur VO zur umfassenden Nutzung von Sekundärrohstoffen Aufgaben, Pflichten und Rechte der staatlichen Beauftragten für Sekundärrohstoffwirtschaft vom 22. Juni 1981 (GBI.I Nr. 23 S. 288) wird die Festlegung der VO zur umfassenden Nutzung von Sekundärrohstoffen vom 11. Dezember 1980 (GBl. I 1981 Nr. 2 S. 23)3 weiter ausgestaltet, wonach die staatlichen Beauftragten für Sekundärrohstoffwirtschaft ihre Leiter bei der Ausarbeitung, Planung und Durchführung der Maßnahmen zur Mobilisierung aller Sekundärrohstoffreserven zu unterstützen haben. In der DB wird festgelegt, daß die Funktion des staatlichen Beauftragten in zentralen Staatsorganen, in den einem Ministerium direkt unterstellten Kombinaten sowie in wirtschaftsleitenden Organen hauptamtlich zu besetzen ist. Über den hauptamtlichen Einsatz in anderen Wirtschaftseinheiten entscheidet der Leiter des übergeordneten Organs bzw. der Vorstand der Genossenschaft. Den staatlichen Beauftragten, die sowohl für metallische als auch für nichtmetallische Sekundärrohstoffe zuständig sind, werden differenziert danach, wo sie eingesetzt sind entsprechende konkrete Aufgaben übertragen. Der umfassenden Nutzung von Sekundärrohstoffen dient auch die AO über die Organisation der Planung, Erfassung, Verwertung und Bilanzierung von Thermoplastabfällen vom 17. Juni 1981 (GBl. I Nr. 24 S. 306). Sie gilt für Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen, in denen Thermoplastabfälle geplant, erfaßt, verwertet und bilanziert werden (-Verursacherbetriebe), sowie für die Erfassung, Verwertung und Bilanzierung von Thermoplastabfällen aus Haushalten der Bevölkerung. Die Verursacherbetriebe sind verpflichtet, alle verwertbaren Thermoplastabfälle einer Nutzung zuzuführen, vor allem zur Verwendung anstelle von Primärplastwerkstoffen. Die nicht plasttypische Verwertung von Thermoplastabfällen bzw. ihre schadlose Beseitigung oder Deponie bedarf der vorherigen Zustimmung des Bilanzorgans, die längstens für ein Planjahr erteilt wird. Wirtschaftssanktionen und Ordnungsstrafmaßnahmen sind auf die Sicherung der umfassenden Nutzung der Thermoplastabfälle gerichtet. Gegen Verursacherbetriebe können Wirtschaftssanktionen verhängt werden, wenn sie bestimmte Planungs-, Bilanzierungs- und Erfassungspflichten verletzen oder ohne Zustimmung die nicht plasttypische Verwertung oder Beseitigung von Thermoplastabfällen vornehmen. Ordnungsstrafbestimmungen richten sich gegen Leiter oder leitende Mitarbeiter von wirtschaftsleitenden Organen oder Verursacherbetrieben, die vorsätzlich oder fahrlässig pflichtwidriges Verhalten veranlassen oder zulassen. * Anliegen der AO über die fischwirtschaftliche Nutzung der Binnengewässer, die Ausübung des Fischfanges und des Angelsportes im Bereich der Binnenfischerei der DDR Binnenfischereiordnung vom 16. Juni 1981 (GBl. I Nr. 23 S. 290) ist es, alle Binnengewässer noch intensiver zu bewirtschaften und effektiver für die fischwirtschaftliche Produktion und Nutzung zu erschließen. Umfassend sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Staatsorgane, Betriebe und Genossenschaften, der Bürger und gesellschaftlichen Organisationen u. a. bei der Fischproduktion, dem Fischfang, der Förderung und dem Schutz der Fischerei geregelt. Entscheidungen über die fischwirtschaftliche Nutzung der Binnengewässer und die Genehmigung zur Ausübung des Fischereirechts treffen grundsätzlich die Räte der Bezirke bzw. für die Binnengewässer des Bezirks Rostock das Fischereiaufsichtsamt der DDR. Fischereischeine erhalten nur Bürger, die eine abgeschlossene fischereiliche Berufsausbildung nachwei-sen können. Genehmigungen zur Ausübung des Angelsports werden durch Angelberechtigungsscheine in Form von Jahres- oder Wochenangelberechtigungen erteilt. Für Produktionsgewässer gibt der jeweilige Binnenfischereibetrieb einen Berechtigungsschein aus, für Sportgewässer der Deutsche Anglerverband der DDR.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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