Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 5 (NJ DDR 1981, S. 5); Neue Justiz 1/81 / 5 ger ist ihr wichtigstes Tätigkeitsgebiet, ihm geben sie Vorrang vor allen anderen Aufgaben. Dabei legen sie Wert darauf, den Bürgern ihre Rechte und Pflichten in ihrer Einheit zu erläutern, nehmen darauf Einfluß, daß Ursachen und. begünstigende Bedingungen für Rechtsverletzungen überwunden werden und fördern die Entwicklung sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger. Viele Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte werden besonders in den Wohngebieten auf mannigfaltige Weise als Propagandisten des sozialistischen Rechts wirksam. Mit all dem tragen die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte in bedeutendem Maße dazu bei, die sozialistische Gesetzlichkeit durchzusetzen, die Rechte der Bürger zu verwirklichen und das sozialistische Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu festigen und zu entwickeln. Durch ihr engagiertes und sachkundiges Eintreten für Recht und Gesetzlichkeit helfen die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte mit, die vielfältigen Rechtsgarantien zur Geltung zu bringen, die der sozialistische Staat seinen Bürgern für ein Leben in Sicherheit und Geborgenheit bietet. Die mit dem Entwurf vorgeschlagenen Regelungen widerspiegeln den fortgeschrittenen Entwicklungsstand, den die Kollegien dank der beruflichen und gesellschaftlichen Leistungen ihrer Mitglieder und dank der Hilfe und Unterstützung durch die Partei der Arbeiterklasse und durch die zuständigen Staatsorgane erreicht haben. Die neuen Regelungen berücksichtigen die in nahezu drei Jahrzehnten der Existenz der Kollegien gewonnenen Erfahrungen und bringen die größeren Anforderungen zum Ausdruck, die heute an die Kollegien und an ihre Mitglieder gestellt sind. Die vorgeschlagenen rechtlichen Regelungen bilden die Rechtsgrundlage für nunmehr bewährte und stabile Kollegien mit neuen Zielstellungen. Den Kollegien der Rechtsanwälte werden neue wichtige Aufgaben für die strikte Durchsetzung der Gesetzlichkeit und für die Wahrung der in der Verfassung der DDR begründeten Rechte unserer Bürger gestellt. Das ist zugleich Ausdruck der weiteren Vervollkommnung unserer sozialistischen Demokratie. Die prozessualen Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte als Verteidiger von Beschuldigten und Angeklagten in Strafsachen und als Prozeßvertreter im gerichtlichen Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren wurden bereits mit der Strafprozeßordnung und der Zivilprozeßordnung umfassend geregelt. Von diesen Rechtsvorschriften geht der Entwurf bei der Regelung der Verantwortung der Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte aus. Bei allen vorgeschlagenen Regelungen geht es darum, die Qualität und die Wirksamkeit der anwaltlichen Tätigkeit der Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte weiter zu erhöhen, noch günstigere Möglichkeiten dafür zu schaffen, noch stärkeren Einfluß darauf zu nehmen, daß die Mitglieder der Kollegien ihre Aufträge zur Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und zur Verteidigung konsequent, politisch bewußt und mit hoher Sachkunde wahmebmen. Daß die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte so handeln, liegt nicht nur im individuellen Interesse der jeweiligen Auftraggeber. So zu handeln dient der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Rechtssicherheit und damit auch der sozialen Geborgenheit der Bürger. So zu handeln entspricht den im sozialistischen Recht zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Notwendigkeiten und bedeutet deshalb jeweils zugleich einen gesellschaftlichen Auftrag. Zwischen den Kollegien der Rechtsanwälte sowie deren Organen und dem Ministerium der Justiz haben sich enge und vertrauensvolle Beziehungen entwickelt. Das hat wesentlich zu den guten Ergebnissen beigetragen, die bei der Förderung und Entwicklung der Kollegien erreicht werden konnten. Die guten Beziehungen zwischen Ministerium und Kollegien haben sich bei der Ausarbeitung der vorliegenden rechtlichen Regelungen für die Kollegien erneut bestätigt. Die mit dem Entwurf vorgesehenen Regelungen sind darauf gerichtet die Wirksamkeit der anwaltlichen Tätigkeit der Mitglieder der Kollegien weiter zu erhöhen, die sozialistische Demokratie in den Kollegien weiter zu entwickeln, die Eigenverantwortlichkeit der Kollegien und ihrer Mitglieder zu stärken. die Anleitung der Kollegien durch den Minister der Justiz und seine Aufsicht über ihre Tätigkeit zu vervollkommnen, die Zusammenarbeit der Kollegien mit den Justizorganen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie den gesellschaftlichen Organisationen noch enger zu gestalten und die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Tätigkeit der Kollegien und ihrer Mitglieder für die Führungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Territorium nutzbar zu machen. Ganz im Sinne dieser Wirkungsrichtungen wird ein vom Ministerrat zu bestätigendes Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte die Regelungen im vorliegenden Entwurf über Stellung und Aufgaben der Kollegien sowie über Aufgaben, Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder konkretisieren. Die Tätigkeit der Einzelanwälte wird beibehalten und wie bisher den höheren Anforderungen entsprechend gesondert geregelt. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs entsprechen der UNO-Konvention über zivile und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 und,bringen damit erneut zum Ausdruck, wie gewissenhaft die DDR durch Gesetzgebung und Rechtspflege die Prinzipien des Völkerrechts in ihrer Rechtsordnung verwirklicht. Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung in der BRD. Entschieden muß dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs der BRD vom 26. November 1980 entgegengetreten werden, in dem versucht wird, unter grober Mißachtung des Völkerrechts den Geltungsbereich westdeutschen Strafrechts auf das Territorium der DDR und ihre Staatsbürger auszudehnen. Mit einer solchen Position werden in eklatanter Weise allgemein anerkannte, in der UN-Charta verankerte völkerrechtliche Prinzipien, unter ihnen das Prinzip der souveränen Gleichheit, und das Recht der Staatsbürgerschaft der DDR verletzt. Das Urteil ignoriert die in der Schlußakte von Helsinki ausdrücklich ausgesprochene Respektierung der Rechts- und Gesetzgebungshoheit eines souveränen Staates. Das Urteil widerspricht dem Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD. Mit der Ausdehnung des Geltungsbereichs von Gesetzen der BRD auf die DDR setzt sich der Bundesgerichtshof insbesondere über die ausdrückliche Bestimmung des Art. 6 des Grundlagenvertrags hinweg, wonach sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet zu beschränken hat und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist also eine offenkundige Verletzung des Grundlagenvertrags, der Rechtsund Gesetzgebungshoheit der DDR und eine flagrante Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Es stellt eine schwere Belastung für die Entwicklung normaler Beziehungen dar und richtet sich damit zugleich gegen die Ziele der'Entspannungspolitik. Der in dem Urteil zum Ausdruck kommenden juristischen Aggression muß deshalb mit Konsequenz und Entschlossenheit begegnet werden, wie es die von der Partei- und Staatsführung der DDR konsequent vertretene Politik der Fortsetzung des Entspannungsprozesses und der Bemühungen um die Entwicklung normaler, der Festigung des Friedens dienender Beziehungen erfordert.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 5 (NJ DDR 1981, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 5 (NJ DDR 1981, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Objektkommandantur die entsprechenden Gesetze korrekt anwenden und sie in der Lage sind, aussagekräftige Protokolle für die weitere operative Bearbeitung anzufertigen.

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