Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 488 (NJ DDR 1981, S. 488); 488 Neue Justiz 11/81 Mehrzahl von den dazu beauftragten Stellvertretern der Justizminister geleitet. Diese üben auch abwechselnd für die Dauer eines Jahres den Vorsitz in diesem Organ aus. Für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren beschließt die Beratung des RGW für Rechtsfragen ein Arbeitsprogramm, das die grundlegenden Rechtsfragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit enthält, die in dieser Zeitspanne zu untersuchen und auszuarbeiten sind. Dieses Arbeitsprogramm, das dem Exekutivkomitee des RGW vorgelegt wird, widerspiegelt die praktischen Anforderungen der sozialistischen ökonomischen Integration. Die darin enthaltenen Aufgaben werden in Abhängigkeit von den Beschlüssen der Ratstagung, des Exekutivkomitees sowie anderer Organe des RGW und unter Beachtung des Standes der Verwirklichung des Komplexprogramms geändert oder ergänzt.1! Die Beratung für Rechtsfragen, die in der Regel einmal im Jahr tagt, bestätigt darüber hinaus jährlich ihren Arbeitsplan, der für zwei Jahre konzipiert ist. Zur Erfüllung der im Arbeitsplan enthaltenen Aufgaben, für die die Beratung für Rechtsfragen dem Exekutivkomitee rechenschaftspflichtig ist, werden zeitweilige Arbeitsgruppen geschaffen, denen die Experten der interessierten Länder angehören. Einige wichtige Ergebnisse der Tätigkeit der Beratung des RGW für Rechtsfragen Von Anbeginn an wurde in der Beratung für Rechtsfragen eine umfassende Gemeinschaftsarbeit der auf den relevanten Gebieten der Rechtsentwicklung des RGW tätigen Juristen der RGW-Mitgliedsländer entwickelt, die zu beachtlichen Erfolgen bei der Vervollkommnung'der Rechtsgrundlagen für die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit führte. Rechtsfragen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planung Nach Abstimmung der Aufgaben und der Zielrichtung der Arbeiten mit dem Komitee des RGW für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit wurde von der Beratung für Rechtsfragen auf der Grundlage der Verallgemeinerung der- in den RGW-Mitgliedsländern gesammelten Erfahrungen im Jahre 1976 der „Bericht über Rechtsfragen der Koordinierung der Volkswirtschaftspläne“ und im Jahre 1977 der „Bericht über Rechtsfragen der gemeinsamen Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten durch die interessierten Länder“ vorbereitet. Diese Berichte wurden nach ihrer Billigung von der Beratung für Rechtsfragen dem Komitee des RGW für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit zur Nutzung als Arbeitsmaterialien übergeben.12 Rechtsfragen der Spezialisierung und Kooperation der Produktion Auf der Grundlage eines Berichts über Rechtsfragen in den vielfältigen Beziehungen der Spezialisierung und Kooperation der Produktion hat die Beratung für Rechtsfragen eine international einheitliche Regelung in Form der „Allgemeinen Bedingungen für die Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW (ABSK/RGW)“ ausgearbeitet, die das Exekutivkomitee des RGW auf seiner 88. Sitzung am 18. Januar 1979 bestätigte und den interessierten Mitgliedsländern zur Anwendung empfahl. Der Ministerrat der DDR bestätigte die ABSK/RGW durch Beschluß vom 15. Februar 1979 (GBl. II Nr. 3 S. 50) und ermöglichte damit ihre Inkraftsetzung zum 1. Januar 1980, wie das vom Exekutivkomitee vorgesehen war. Unter Berücksichtigung dessen, daß es sich bei der Spezialisierung und Kooperation um einen vielschichtigen, komplizierten und noch in der Entwicklung befindlichen Prozeß handelt, wurden nur die Hauptfragen normativ festgeschrieben, ein entsprechend hoher Abstraktionsgrad der Normen gewählt und eine Vielzahl der Normen dispositiv gestaltet. Die Partner haben somit trotz genereller Verbindlichkeit der Regelung einen breiten Entscheidungsspielraum für die individuelle Vertragsgestaltung entsprechend den Erfordernissen ihrer arbeitsteiligen Beziehungen auf diesem Gebiet.12 Rechtsfragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit Die Beratung für Rechtsfragen hat entsprechend der mit dem Komitee des RGW für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit abgestimmten Thematik eine Reihe von Dokumenten ausgearbeitet, die der Rationalisierung und Qualifizierung der vertragsrechtlichen Gestaltung der Beziehungen zwischen Organisationen der RGW-Mitglieds-länder dienen und zu einer Vereinheitlichung der Vertragspraxis beitragen. 1975 billigte die Beratung für Rechtsfragen „Musterbedingungen für Verträge über die Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Versuchsarbeiten auf der Grundlage der Kooperation“ sowie einen dazugehörigen Mustervertrag über die Ausführung der genannten Arbeiten. 1977 wurden „Musterabkommen und -vertrage über die Schaffung von zeitweiligen wissenschaftlich-technischen Kollektiven und gemeinsamen Laboratorien (Abteilungen!“ fertiggestellt. Diese Dokumente wurden vom Komitee des RGW für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit den RGW-Mitgliedsländern zur Nutzung übergeben.14 Im Jahre 1979 wurde dem genannten Komitee darüber hinaus ein von der Beratung für Rechtsfragen ausgearbeitetes „Musterabkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit an einem konkreten Problem“ übergeben, das insbesondere Vorschläge zur Vervollkommnung der rechtlichen Regelung der Tätigkeit der Koordinierungszentren zu ausgewählten Problemen von Wissenschaft und Technik enthält. Diese Dokumente tragen keinen normativen Charakter. Sie werden von den Organen und Organisationen der RGW-Mitgliedsländer als Hilfsmittel bei der Vorbereitung, Gestaltung und Realisierung von Abkommen und Verträgen genutzt.15 Rechtsfragen der materiellen Verantwortlichkeit Auf diesem Gebiet umfaßten die Arbeiten der Beratung für Rechtsfragen vor allem den weiteren Ausbau der Regelungen der materiellen Verantwortlichkeit von Wirtschaftsorganisationen für die Nichterfüllung oder nichtgehörige Erfüllung von Verpflichtungen. Darüber hinaus wurden solche Fragen untersucht, die sich aus der wachsenden Verantwortung der Staaten für die Erfüllung ihrer in Abkommen über die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit eingegangenen Pflichten ergeben. Bei der Vervollkommnung der Regelungen über die materielle Verantwortlichkeit der Wirtschaftsorganisationen der RGW-Mitgliedsländer für die Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus Wirtschaftsverträgen ging es vor allem darum, die Allgemeinen Lieferbedingungen des RGW zu erweitern bzw. zu präzisieren und somit den Rückgriff auf das Subsidiärstatut immer mehr einzuschränken.15 So hat die Beratung für Rechtsfragen 1974 Vorschläge zur Änderung, Ergänzung und Präzisierung der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW (ALB/ RGW 1968)“ vorbereitet, die nach ihrer Billigung durch das Exekutivkomitee des RGW und einer entsprechenden Empfehlung der Ständigen Kommission des RGW für Außenhandel ab 1. Januar 1976 als ALB/RGW 1968/1975 auf alle Verträge angewendet werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 488 (NJ DDR 1981, S. 488) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 488 (NJ DDR 1981, S. 488)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß verpflichten auch verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft verbunden sind. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Strafverfahrens und der Rolle der Untersuchungshaft wird in der Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bestimmt, daß der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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