Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 48 (NJ DDR 1981, S. 48); 48 Neue Justiz 1/81 Buchumschau Prof. Dr. habil. Claus J. Kreutzer: Die Rechte der Gäste Verlag Die Wirtschaft, Berlin 1980, 96 Seiten, EVP: 2 M Die Broschüre gibt knapp und leicht verständlich einen umfassenden und zugleich detaillierten Überblick über die Vielfältigen Rechtsbeziehungen, die Bürger als Gäste der Gaststätten und Hotels tagtäglich in großer Zahl eingehen. Die Darlegungen gehen von der Praxis aus und sind für die Praxis gedacht. Sie richten sich in erster Linie an die Gäste 'und die Mitarbeiter des Gaststätten- und Hotelwesens und umfassen gut gegliedert und übersichtlich dargeboten einen weitgespannten Problemkreis. Dieser reicht von der Platzreservierung über Anforderungen an das Speisen- und Getränkeangebot und an die Reklamationsansprüche des Gastes bis zur Zimmerbestellung in einem Hotel, der Verbindlichkeit der Hotelordnung und den Kundendiensten der Gaststätten und Hotels. Behandelt werden auch hygienische Anforderungen, Fragen der Preisgestaltung und -reklamation, ,Garderobenhaftung u. a. Der Verfasser beantwortet alle Fragen vom prinzipiellen Inhalt der Versorgungsaufgabe der Gaststätten und Hotels: das Wohl des Gastes zu sichern. Dabei stellt er zu Recht hohe Anforderungen an die von den Mitarbeitern des Gaststätten- und Hotelwesens zu erbringende Leistungen, an ihren Fleiß, ihr Können und ihre Einsatzbereitschaft. Er wendet sich aber zugleich an die Gäste und verdeutlicht, daß ohne ihr eigenes Mitwirken kein kulturvoller und erholsamer Aufenthalt möglich ist. Insofern vermittelt die Broschüre nicht nur Kenntnisse, sondern fördert die Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen. Die Broschüre ist zwar weniger für den Juristen gedacht, sie ist aber auch aus juristischer Sicht außerordentlich interessant. Die sehr unterschiedlichen Rechtsbeziehungen, die zwischen Gast und Gaststätte oder Hotel entstehen können, und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten sind nicht leicht zu erfassen und darzustellen. Kreutzers Broschüre liegt eine gelungene Konzeption zugrunde. Er ist nicht der Versuchung unterlegen, ein selbständiges „Gaststättenrecht“ entwickeln zu wollen. Soweit es die zivilrechtlichen Beziehungen betrifft, geht er konsequent davon aus, daß die ZGB-Bestimmungen über die Dienstleistungen (§§ 162 ff.) und über den Kauf (§§ 133 fl.) die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die gegenseitigen Rechte und Pflichten bilden. Kreutzer beweist, daß diese Bestimmungen durchaus ausreichen, um klare Rechtspositionen beziehen zu können. Das zeigt sich z. B. bei den Garantieregelungen. Selbstverständlich kann es für zubereitete, zum sofortigen Verzehr bestimmte Speisen keine 6monatige Garantiezeit (§ 149 Abs. 1 ZGB) geben. Aber für die Zeit, die dem Gast zum Verzehr zuzugestehen ist, muß die Speise (oder das Getränk) die Qualitätsmerkmale behalten. Das folgt unmittelbar aus § 149 Abs. 2 ZGB und gilt hier wie bei jedem anderen Kauf von Waren, die bestimmungsgemäß nur in einer begrenzten Zeit zu verbrauchen oder zu gebrauchen sind. Eine weitere Schwierigkeit, den konkreten Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten zu bestimmen, die im Zusammenhang mit einem Gaststättenbesuch oder Hotelaufenthalt entstehen, ergibt sich aus der Vielfalt und dem dementsprechend unterschiedlichen Leistungsangebot der gastronomischen Einrichtungen. Davon hängen selbstverständlich die Anforderungen ab, die vom Gast z.,B. an das Speisen- und Getränkesortiment, die Garderobenaufbewahrung u. dgl. gestellt werden können, ohne daß es dafür im einzelnen rechtliche Regelungen gibt und geben kann, die unmittelbar Auskunft über die Rechtspflichten der Gaststätten und Hotels geben. Der Verfasser klärt diese Fragen richtigerweise im wesentlichen dadurch, daß er vom jeweiligen Versorgungsauftrag ausgeht, den die örtlichen Staatsorgane für die einzelnen gastronomischen Einrichtungen festlegen. Im Rahmen dieses Versorgungsauftrags besteht für die jeweilige Gaststätte oder das Hotel die Rechtspflicht, die Wünsche der Gäste zu befriedigen. In der gleichen Weise wirken auch diejenigen Anweisungen des Ministeriums für Handel und Versorgung, die entsprechende verbindliche Festlegungen enthalten. Der Verfasser hat deshalb zu Recht auch diese Anweisungen seinen Erläuterungen zugrunde gelegt. Oberrichter Dr. WILHELM HURLBECK, Mitglied, des Präsidiums des Obersten Gerichts COAEPJKAHME E. UITPAHT Ha TBepflOH OCHOBe Ha BOCbMHAeCHTHe TOflM 2 CoiMajincTHHecKa aBOKaTypa HafleacHbiH 9JieM6HT cowajiHCTH-necKOro npaßonopaflKa 4 X. BKDHIUE yBaaceHHe cyBepeHirreTa rflP Me*:ayHapoflHO-npaBOBaa o6fl3aHiiocTb 6 K. XMJIbflEEPAHflT/y. KEH3H IlOJlOJKeHHÄ BaxCHbie cpeflCTBa ynpaBjieHHH b flejie ocymecTBJieHH npaßa b KOMÖHHaTax 9 r. EJIAft/Ä. KJIMMEIH rpaacflaHCKO-npaBOBaa OTBeTCTBeHHOCTb npeflnpHBTHM 3a hx coTpyAHHKOB h crpaxoBoe oöecneneHHe 12 A. BAHflTKE/X.-n. IJHPXOJIBIJ Cpoioi b KOflexce Tpyfla 15 HapoAHoe npeACTaBwrejibCTBO h 3aKomiocTb X.-E. 3EMJIEP 06 OTBeTCTBeHHOCTM MccTHbix HapoflHbix npeACTa-BHTejibCTB 3a coijHajiMCTHHecKyK) 3aK0HH0CTb, nopHflOK h 6e3onac-HOCTb 17 rocyaajpcTBO M npaBO b nMnepnajiH3Me P. MAHCTEP EBponeficKHM TpMÖyHaji npaB HejiOBexa npHTH-3aHHe M fleHCTBHTeJIbHOCTb 20 H3 paöoTbi AccoHMaipm lopHCTOB rP y. 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Congress of the International Association of Democratic Lawyers 25 Statement on the Decision of the Federal Court of the FRG of November 26, 1980 25 Legal Propaganda and legal education Horst Osiewacz Legal Conference of the public education sector in the Zeitz district 28 For Discussion Joachim G ö h r i n g /Henry L i e b o 1 d : On the paying of damages arising from deficiences in the Civil Code 28 Martin Posch : On the responsibility of the illicit user of a motor vehicle 31 Reports Gerhard Rosenau : Main trends of arguing against bourgeois theories of agra-rian law 33 Practical experiences Hans-Werner Teige : Obligations of retial trade in settling Claims arising from additional gurantees 35 Joachim T r o c h : Preconditions of the court decision on measures concerning disciplinary offences Questions and answers 38 Jurisdiction on labour, civil and criminal law 40 Übersetzung: Dr. Ernst Adler;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 48 (NJ DDR 1981, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 48 (NJ DDR 1981, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der sich vertiefenden allgemeinen Krise des Kapitalismus stehende zunehmende Publizierung von Gewalt und Brutalität durch die Massenmedien des Gegners. Durch eine Glorifizierung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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