Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 459

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 459 (NJ DDR 1981, S. 459); Neue Justiz 10/81 459 Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens durch die Bürger die Rechtsordnung als Ganzes. Unter den gegenwärtigen Bedingungen, da unsere Gesetzgebung in bedeutendem Maße erneuert wird, kommt der richtigen Anwendung ihrer einzelnen Bestimmungen und ihrer Einhaltung überhaupt entscheidende Bedeutung zu. Wie im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der Partei an den XXVI. Parteitag der KPdSU hervorgehoben wurde, sind bei uns gute Gesetze in großer Zahl angenommen worden. Jetzt geht es vor allem darum, sie genau und sorgfältig zu befolgen. Jedes Gesetz lebt nur, wenn es von jedermann und allenthalben eingehalten wird. Die Lösung der meisten volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen und erzieherischen Aufgaben wird in bedeutendem Maße durch das Niveau der Tätigkeit des Staatsapparates, durch Fleiß, hohe Ansprüche an sich selbst, durch die Ehrlichkeit und die berufliche Qualifikation seiner Mitarbeiter, der Funktionäre, bestimmt Von der exakten Tätigkeit des Staatsapparates hängt maßgeblich die Befriedigung der wachsenden materiellen und geistigen iBedürfnisse der Sowjetbürger und ihr gesellschaftliches Schöpfertum ab. In den letzten Jahren wurde viel für die Vervollkommnung der Organisation und der Tätigkeit der staatlichen Organe getan. In ihrer Arbeit werden neue wissenschaftliche Methoden in breiterem Umfang angewandt. Die Leitungstätigkeit wurde verbessert Es festigten sich die Verbindungen der staatlichen Einrichtungen zur Bevölkerung. Zugleich orientiert die Partei auf die weitere Vervollkommnung ihrer Arbeit. Die sowjetische Verfassung von 1977 legt einheitliche Grundsätze für die staatliche Leitung, insbesondere in der Sphäre der Wirtschaft, fest. Anders kann es auch nicht sein, denn der Staat des ganzen Volkes löst gewaltige Aufgaben, die die Konzentration enormer Kräfte und Mittel fordern. Dem dienen auch neue Informationsmöglichkeiten der Leitung. Ein Erfordernis der einheitlichen Leitung ist ihre enge Verbindung mit der Initiative und der schöpferischen Aktivität auf örtlicher Ebene, mit der Verantwortung jedes staatlichen Organs und jedes Funktionärs für die ihm übertragene Sache. Gegenwärtig ist es vor allem erforderlich, sich mit der Erhöhung der Rolle der Regions- und Gebietssowjets bei der Vervollkommnung des Wirtschaftsmechanismus, bei der Lösung komplexer Probleme der territorialen Planung und Leitung zu befassen. Diese Sowjets müssen die Hauptkraft bei der komplexen ökonomischen und sozialen Entwicklung in ihrem Territorium werden und eine konsequentere Kontrolle über die Erfüllung der Pläne und über die strikte Einhaltung der sowjetischen Gesetze ausüben. Die Verankerung des Prinzips des demokratischen Zentralismus in der Verfassung verpflichtet die Rechtswissenschaft, sich verstärkt den Problemen der Struktur, Organisation und der Methoden der Tätigkeit des Staatsapparates, der Vorbereitung von Rechtsvorschriften über Befugnisse und Pflichten verschiedener Leitungsorgane und ihrer Funktionäre zu widmen. Die Praxis zeigt, daß die exakte rechtliche Regelung der Tätigkeit der Staatsorgane, ihrer Verbindungen zu den gesellschaftlichen Organisationen und zu den Bürgern die Wirksamkeit der Leitung erhöht und den Kampf gegen verantwortungsloses und bürokratisches Handeln effektiver macht Es ist an der Zeit, ein Gesetz über den Status der Mitarbeiter des Staatsapparates vorzubereiten. Darin sollten Grundsätze und Organisation der Arbeit in den Leitungsorganen, Anforderungen an die Kader und das Verfahren für ihre Rechenschaftslegung und ihre Abberufung festgelegt werden. Die Annahme eines solchen Gesetzes würde sich u. E. positiv auf das Niveau der gesamten Leitungstätigkeit auswirken und zum weiteren Anwachsen der Teilnahme der Bürger an der Erfüllung staatlicher und gesellschaftlicher Angelegenheiten beitragen. Sowjetische Rechtswissenschaftler haben eine Reihe von Vorschlägen aus gearbeitet, die auf die weitere Erhöhung des Niveaus der Leitungstätigkeit gerichtet sind. Jedoch finden sie nicht immer ihre praktische Verwirklichung. Vielfach hängt das damit zusammen, daß es noch kein genügend effektives System für die Einführung wissenschaftlicher Empfehlungen in die Praxis gibt. Mitunter gibt es auch keine Organe, die für eine qualifizierte Beurteilung und Bewertung der Vorschläge der Juristen verantwortlich sind. Es fehlen auch wechselseitige Verpflichtungen zwischen staatlichen Organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen zur Ausarbeitung solcher Vorschläge und für ihre Einführung in die Praxis. Wirksame Anwendung der Gesetze und Vermittlung von Rechtskenntnissen Auf dem XXVI. Parteitag wurde betont, daß die Aufgaben der Festigung der Rechtsordnung zur Zeit noch nicht effektiv genug gelöst werden. Nicht überall werden die aussichtsreichsten Möglichkeiten des Kampfes gegen Rechtsverletzungen in verschiedenen Regionen des Landes festgelegt. Reserven, die moderne Wissenschaft und Technik sowie die Massenmedien bieten, werden nicht genutzt Die Erhöhung der Verantwortung, die Festigung der Disziplin in allen Arbeitsbereichen ist eine dringende Forderung der Gegenwart. Der Sowjetstaat und seine Organe leisten eine große Arbeit, die auf die allseitige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen breiter Schichten der Bevölkerung gerichtet ist. Doch sind diese Anstrengungen mitunter nicht gleichermaßen gegen die Tätigkeit parasitärer Elemente, wie Spekulanten, Diebe, Plünderer des Volkseigentums, bestechliche Personen und Erpresser, gerichtet. Der entschlossene Kampf gegen diese gefährlichen Verbrecher ist nicht nur eine Aufgabe der staatlichen Organe, insbesondere der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Miliz, sondern auch eine Aufgabe breitester Schichten der Bevölkerung. Viele Bürger, die mit der unzureichenden Effektivität des Kampfes gegen Rechtsverletzungen und gegen die Kriminalität nicht zufrieden sind, unterbreiten Vorschläge, die darauf gerichtet sind, die Strenge der geltenden Gesetze zu verstärken. In der Tat ist es erforderlich, die reale Verantwortung für Verletzungen der Pflichten gegenüber dem Staat und der Gesellschaft zu erhöhen. Aber die Effektivität der Anwendung von Rechtsvorschriften darf keinesfalls mit ungerechtfertigter Strenge verwechselt werden. Das sowjetische Gesetz sieht genügend strenge Maßnahmen gegenüber gefährlichen Verbrechern vor und berücksichtigt dabei die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beziehung zum begangenen Vergehen oder Verbrechen und die Möglichkeit seiner Besserung und Umerziehung. „Es ist nicht wichtig,“ schrieb W. I. Lenin „daß ein Verbrechen eine schwere Strafe nach sich zieht, wichtig ist aber, daß kein einziges Verbrechen unaufgedeckt bleibt.“! Der Marxismus-Leninismus hat niemals die Bedeutung des Zwangs im Verhältnis zur Überzeugung überbetont Die Hauptrichtung des Kampfes gegen die Kriminalität ist nicht die Repression, sondern die Vorbeugung. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, daß sich antigesellschaftliche Verhaltensweisen zum größten Teil in kleinen sozialen Gruppen herausbilden, wie in der Familie, im kleinen Produktionskollektiv oder am Wohnsitz und das im Verlauf einer verhältnismäßig langen Zeitspanne. Besonders dort, wo nicht die erforderliche Erziehungsarbeit geleistet wird, wo mitunter wichtige soziale, psychologische und moralische Probleme nicht geklärt werden, wo man sich gegenüber dem Menschen und seinen Lebensinteressen, den für ihn wichtigen persönlichen Problemen, gleichgültig verhält, dort entstehen auch antigesellschaftliche Ansichten und Handlungen, eine nachlässige Einstei-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren. Abschließend soll noch darauf verwiesen werden, daß es im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Staatssicherheit in der der Sache liegt, daß in unterschiedlicher Qualität immer auch Mängel und Fehler Staatssicherheit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit zu gewinnen, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen und von ihrer politischen Überzeugung und Zuverlässigkeit her die Gewähr bieten, die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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