Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 458

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 458 (NJ DDR 1981, S. 458); 458 Neue Justiz 10/81 Aus anderen sozialistischen Ländern Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtswissenschaft Pro/. Dr. WLADIMIR N: KUDRJAWZEW, Direktor des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Die sozialistische Gesetzlichkeit ist eine demokratische Methode der staatlichen Leitung der Gesellschaft. Sie hat die Organisation sowie den Schutz und die Entwicklung der 'gesellschaftlidhenVerhältnisse mittels des Rechts und junlBfi&£iAkiÄzum Inhalt. W. I. Lenin bezeichnete die genaue und strikte Einhaltung der Gesetze als die wichtigste Bedingung für die Verteidigung der revolutionären Errungenschaften der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie ihrer Grundinteressen. Die Leninschen Prinzipien der Herrschaft des Volkes, der Wille und die Interessen der Sowjetbürger fanden in der Verfassung der UdSSR ihren markantesten und umfassenden Ausdruck. L. I. Breshnew betonte im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XXVI. Parteitag der KPdSU: „Einen großen Nutzeffekt hat die Erneuerung der sowjetischen Gesetzgebung auf der Grundlage der Verfassung.“ Vervollkommnung der Gesetzgebung und Festigung der Rechtsordnung Die Vervollkommnung der Rechtsnormen, die Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung im Lande sind eine objektive Forderung der Zeit Sie wird durch ökonomische, politische und ideologische Faktoren bestimmt. Aus ökonomischer Sicht ergibt sich das aus der Notwendigkeit der genauen rechtlichen Regelung der Sphäre der Produktion, der Verteilung und des Austauschs unter den Bedingungen des Übergangs zur intensiven Entwicklung der sowjetischen Wirtschaft, aus der Notwendigkeit, die staatliche Leitung der Volkswirtschaft zu vervollkommnen und die Zweigleitung und die territoriale Leitung rationell miteinander zu verbinden. Gesetze und andere Rechtsakte wirken als wichtige Mittel der Regulierung der ökonomischen Verhältnisse in der Gesellschaft des reifen Sozialismus. Sie dienen der Erhöhung der Effektivität und der Qualität der Produktion sowie der Festigung der Staats- und Arbeitsdisziplin. Wesentliche ideologische Faktoren, die die weitere Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung bestimmen, sind die Erhöhung der kommunistischen Bewußtheit und die des allgemeinen Kulturniveaus der Sowjetbürger. Diese Faktoren schaffen Bedingungen für die bessere Anwendung der sowjetischen Gesetze auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens. Gleichzeitig erlangen sie immer größere Bedeutung für die Vervollkommnung der Gesetzgebung, die die Besonderheiten jeder sozialen Gruppe unserer Gesellschaft berücksichtigt. Schließlich muß man die Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung im politischen Sinne als Teil des allgemeinen Prozesses der weiteren Entwicklung der Sowjetdemokratie betrachten. Eine echte Volksdemokratie ist ohne die strikte Einhaltung der Gesetze und der Rechtsordnung nicht möglich; sie ist mit anarchischer Eigenmächtigkeit in bezug auf sozialistische Prinzipien und Normen des Gemenschaftslebens ebenso unvereinbar wie jnit bürokratischen Erscheinungen. In der Verfassung der UdSSR ist davon die Rede, daß der Sowjetstaat und alle seine Organe auf der Grundlage der sozialistischen Gesetzlichkeit wirken und daß sie den Schutz der Rechtsordnung, der Interessen der Gesellschaft und der Rechte und Freiheiten der Bürger gewährleisten. Der unlösbare Zusammenhang zwischen Gesetzlichkeit und Demokratie ist einer der Charakterzüge des politischen Systems des Sozialismus. Die unmittelbare Teilnahme der breiten Volksmassen an der Leitung der staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten, die vom Sowjetstaat fest garantierten Rechte und Freiheiten der Bürger, die Verantwortung eines jeden für die ihm übertragene Sache all das hat eine feste rechtliche Basis, die auf exakten gesetzlichen Bestimmungen aufbaut. Das gesamte System der sozialistischen Demokratie ist durch rechtliche Regelungen erfaßt; deshalb fordert die Vervollkommnung ihrer Formen eine ständige wissenschaftlich begründete Erneuerung der Gesetzgebung. Zum Höhepunkt der in den letzten Jahren vollzogenen Erneuerung der sowjetischen Gesetzgebung wurde die Verfassung des ersten Staates des ganzen Volkes, der in der Welt besteht. Auf ihrer Grundlage wurden die Verfassungen aller Unions- und autonomen Republiken ausgearbeitet und bestätigt, ebenso auch neue Unionsgesetze, die die Tätigkeit des Obersten Sowjets der UdSSR und der Ge-biets-(Regions-)Sowjets, des Ministerrates der UdSSR, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaft und der Organe der Volkskontrolle regeln. Beschlossen wurden die Gesetze über den Schutz der Atmosphäre und der Tierwelt sowie die Grundlagen der Wohnungsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken. Die Ziele der Vervollkommnung der Gesetzgebung bestehen in der weiteren Verbesserung der Tätigkeit des Staatsapparates, in der Erhöhung seiner Effektivität und in der noch vollständigeren Gewährleistung der Rechte und Freiheiten der Bürger. In diese Arbeit flössen die reichen Erfahrungen der Praxis und die verallgemeinerten Forschungsergebnisse der Wissenschaftler ein. In der reifen sozialistischen Gesellschaft bestehen günstige Bedingungen für die Vervollkommnung der rechtsschöpferischen Tätigkeit,' für die Realisierung ihrer langfristigen Planung. Der Versuch, die Gesetzgebung auf der Basis der Verfassung der UdSSR zu planen, erwies sich als äußerst erfolgreich. Es gibt beachtliche wissenschaftliche Ausarbeitungen, die dafür sprechen, bereits im 11. Planjahrfünft zur ständigen Planung der Gesetzgebung überzugehen. Die weitere Vervollkommnung der Gesetzgebung und die Festigung der Rechtsordnung stellen den Rechtswissenschaftlern neue Aufgaben. Sie fordern, der Verallgemeinerung der Erfahrungen mit der rechtsschöpferischen und der rechtsanwendenden Tätigkeit der staatlichen Organe sowie der Ausarbeitung begründeter Vorschläge zur Schaffung neuer Gesetze und Regierungsakte, die für eine weite Perspektive berechnet sind, große Beachtung zu schenken. Strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit und Vervollkommnung der staatlichen Leitung Die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit hat unter den gegenwärtigen Bedingungen zwei Seiten: einerseits den unabdingbaren Schutz der Rechte der Bürger, die Nichtzulassung jeglicher Erscheinungen von Willkür, andererseits die strikte Einhaltung der sowjetischen Gesetze und der Regeln- der öffentlichen Ordnung durch alle Bürger. Beide Seiten sind eng miteinander verbunden. Wenn das Regime der Gesetzlichkeit durch staatliche Einrichtungen und Funktionäre unerschütterlich aufrechterhalten wird, so wirkt sich das positiv auf das Verhalten der Bürger aus. Auf der anderen Seite festigt die Einhaltung der;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 458 (NJ DDR 1981, S. 458) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 458 (NJ DDR 1981, S. 458)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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