Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 442 (NJ DDR 1981, S. 442); 442 Neue Justiz 10/81 Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen gegen die Umwelt Dr. HEINZ DUFT, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Prof. Dr. sc. HANS WEBER, Leiter des Lehrstuhls Strafrecht und Strafprozeßrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Die erfolgreiche Fortführung der auf das Wohl des Volkes gerichteten Politik, wie sie erneut auf dem X. Parteitag der SED überzeugend zum Ausdruck gebracht wurde, schließt die Wahrung, Erhaltung sowie die sinnvolle Nutzung der Natur und ihrer Reichtümer ein. Dazu stellt die Direktive des X. Parteitages der SED zum Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1981 bis 1985 klare Anforderungen: die Maßnahmen zur Reinhaltung der Gewässer, für die Nutzung und den Schutz des Bodens, die Reinhaltung, der Luft, die Minderung des Lärms sowie die Beseitigung und Verwendung von Siedlungsmüll und industriellen Abprodukten sind planmäßig fortzuführen, und die Umweltbedingungen, insbesondere in den Arbeiterzentren und Ballungsgebieten, sind zu verbessern.1 Die menschenwürdige Gestaltung, die sinnvolle Nutzung und der Schutz der Umwelt vor Gefahren und Beeinträchtigungen sind Bestandteil der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Es ist ein wichtiges Anliegen, alle Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft für den Schutz der Umwelt vor Gefahren und Beeinträchtigungen entsprechend den gegebenen gesellschaftlichen, insbesondere ökonomischen Möglichkeiten zu nutzen. Der effektive Schutz der natürlichen Umwelt obliegt der gesamten sozialistischen Gesellschaft, insbesondere jedoch dem sozialistischen Staat. Das haben die Leiter und Arbeitskollektive in den Kombinaten und Betrieben in den letzten Jahren immer besser verstanden und deshalb auch di6 strikte Einhaltung der dazu ergangenen Rechtsvorschriften zum Bestandteil der Aktivitäten für eine vorbildliche Ordnung, Sauberkeit und Diszipzlin gemacht.3 Auch die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte haben in ihren Beschlüssen sowie in den Stadt- und Gemeindeordnungen für Bürger und Betriebe Festlegungen z. B. zur Deponie von Müll, zum Schutz von Bäumen, Gewässern und Erholungsanlagen getroffen. All das kennzeichnet die Ansprüche, die auf diesem Gebiet unter unseren sozialistischen Bedingungen wachsen, verdeutlicht aber auch, welche realen Möglichkeiten zur Gewährleistung ihrer Durchsetzung vorhanden sind. Auf dieser Grundlage können sich alle Bürger an einer wirksamen Kontrolle durch die örtlichen Staatsorgane und ihre Einrichtungen beteiligen und so die Gesetzlichkeit festigen.3 Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß neben diesen gesellschaftlichen Aktivitäten für die Einhaltung und Durchsetzung der Rechtspflichten zum Schutze der Umwelt auch größere wissenschaftlich-technische Leistungen und ökonomische Aufwendungen notwendig sind, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu erreichen. Das erfordert zum Teil umfangreiche Investitionen u. a. für die den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechenden Technologien und Verfahren, für Überwachung und Instandhaltung der Anlagen, für Maßnahmen des Hochwasser- und Gewässerschutzes. Die sinnvolle Verbindung der schöpferischen Aktivitäten der Menschen mit diesen volkswirtschaftlichen Anstrengungen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß auch in Zukunft ein hoher volkswirtschaftlicher Leistungsanstieg bei einem gleichzeitigen Ausbau des Schutzes der Umwelt, des Lebens und der Gesundheit der Menschen in der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden kann. Rechtlicher Schutz der Umwelt in der internationalen Diskussion Der Schutz der Umwelt erfordert immer dringlicher ein Zusammenwirken der Staaten. Er ist demzufolge ein wichtiges Feld der internationalen Beziehungen, und zwar als Bestandteil der sozialistischen ökonomischen Integration der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft, aber auch im Rahmen der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen. Auf den verschiedenen Ebenen und Rechtsgebieten wird die Ausarbeitung internationaler Rechtsprinzipien angestrebt, die in der Rechtsordnung der einzelnen Staaten verwirklicht werden sollen. Auch der XII. Internationale Strafrechtskongreß der Internationalen Vereinigung für Strafrecht (AIDP) befaßte sich im September 1979 in Hamburg u. a. mit Fragen des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt und forderte u. a. eine bessere Koordinierung und Kooperation auf internationaler Ebene. Die Diskussion auf dem Kongreß machte allerdings deutlich, daß die Probleme des Schutzes der Umwelt in den beiden Gesellschaftssystemen völlig unterschiedlich sind. Sie gestaltete sich teilweise zu einer Anklage gegen die kapitalistischen Monopole, die aus Profitgier Raubbau an den natürlichen Ressourcen betreiben und damit das Leben der werktätigen Menschen erheblich beeinträchtigen (z. B. durch das Abholzen ganzer Wälder in Lateinamerika). Entsprechend den unterschiedlichen Gesellschaftssystemen sind auch die Anforderungen bzw. Erwartungen an den rechtlichen Schutz der Umwelt sehr unterschiedlich. Auf dem internationalen Kongreß kam es dennoch zu einer gemeinsamen Resolution, in der folgende grundlegende Prinzipien des Umweltschutzes formuliert wurden: Nichtstrafrechtliche Maßnahmen, vor allem des Ver-waltungs- und Zivilrechts, stehen im Vordergrund. Über den Schutz des Lebens und der Gesundheit hinaus müssen mindestens das Wasser, die Luft und der Boden als Rechtsgüter anerkannt werden, die durch das Strafrecht zu schützen sind. Das Strafrecht darf sich nicht auf die traditionellen Tatbestände beschränken, sondern es müssen spezielle Bestimmungen zum Schutz der Umwelt eingeführt oder weiterentwickelt werden. Mit Hilfe von geeigneten Maßnahmen müssen die Vorbeugung, Aufdeckung und die Verfolgung von Umweltstraftaten erleichtert werden. Eine wichtige Möglichkeit dazu bietet die Förderung der öffentlichen Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber jeder Form der Verletzung von Rechtspflichten zum Schutze der Umwelt, für die Verhütung und Bekämpfung derartiger Straftaten. Für die Zukunft sollen internationale Prinzipien, Normen und Mindesttoleranzgrenzen erarbeitet werden. Die Rechtsordnung der DDR trägt diesen Erfordernissen in vollem Maße Rechnung. Sie ist insbesondere durch den komplexen rechtlichen Schutz der Umwelt charakterisiert, der durch das Zusammenwirken verschiedener Rechtsgebiete gewährleistef wird. Neben einer wirkungsvoll organisierten und stets wachsenden Vorbeugung gegen Umweltschäden wird differenziert die rechtliche Verantwort-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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