Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 415

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 415 (NJ DDR 1981, S. 415); Neue Justiz 9/81 415 wirken der staatlichen Organe mit den gesellschaftlichen Organisationen, auf die sorgsamste Hinwendung zu den Anliegen, Vorschlägen und Kritiken der Bürger, auf die Unterstützung bei der juristischen Qualifizierung der Kader, auf die weitere Hilfe bei der Entwicklung der Massenbewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit und nicht zuletzt auf die Erzielung eines größeren Beitrags der Justizorgane zur Stärkung der staatlichen Sicherheit, zur Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie zur Erziehung Straffälliger erstrecken müssen. K. Schaufert, Sekretär des Bezirksvorstandes der VdJ der Hauptstadt Berlin, verdeutlichte als ein Hauptanliegen der Leitung seiner Bezirksorganisation, bei allen Mitgliedern die Erkenntnis zu vertiefen, die Öffentlichkeitsarbeit als Bestandteil der politisch-ideologischen Tätigkeit der Partei zu begreifen und danach zu handeln. 4. Qualität und Quantität der Rechtspropaganda müssen stets eine Einheit bilden. Darauf verwies besonders Dr. K.-H. Christoph, Mitglied des Zentralvorstandes. Er betonte die Wichtigkeit, die erzieherischen Potenzen aller Rechtszweige für die Rechtspropaganda zu nutzen. Mehr Aufmerksamkeit sollten Fragen der Rhetorik und der Nutzung von Anschauungs- und anderen Hilfsmitteln für die Rechtspropaganda gewidmet werden. Dr. U. Krause, Mitglied des Zentralvorstandes, verwies auf den großen Anklang, den rechtsberatende Publikationen bei der Bevölkerung finden. Er leitete daraus die Notwendigkeit zur engeren Zusammenarbeit zwischen Juristen und Journalisten ab. Hervorgehoben wurde, daß das planmäßige Auftreten in den Kombinaten, in den Kollektiven der Werktätigen und eine vielseitige rechtserzieherische Arbeit mit der Jugend Schwerpunkte unseres Wirkens bleiben. Für die rechtspropagandistische und -erzieherische Arbeit gilt, daß ihr Gradmesser in der mobilisierenden Wirkung auf das Denken und bewußte Handeln der Menschen für den Sozialismus liegt. Insgesamt wurde betont, daß es bei der Rechtspropaganda darum geht, deren Wirksamkeit zu erhöhen, ihren Inhalt nach den Grundaufgaben des X. Parteitages der SED zu vertiefen und die Fähigkeiten der Juristen weiter auszuprägen, den hohen Erwartungen, Interessen und Bedürfnissen der Werktätigen entsprechend überzeugend aufzutreten und so die Bürger zum immer verantwor- tungsbewußteren Handeln zu bewegen. Dem entspricht das Vorhaben, die Gesamtkonzeption der Rechtspropaganda der VdJ gemeinsam mit dem Ministerium der Justiz und mit der URANIA neu zu überarbeiten. 5. Breiten Raum nahmen in Referat und Diskussion Probleme der bildungspolitischen Arbeit ein. Dr. U. R o e h 1 betonte die Notwendigkeit juristischer Weiterbildung für jeden Juristen und leitete daraus Aufgaben in Abstimmung mit den staatlichen Dienststellen ab. Bis Ende 1981 soll eine Gesamtkonzeption der Bildungsarbeit für die nächsten Jahre ausgearbeitet werden. Die wissenschaftliche Durchdringung der beruflichen und gesellschaftlichen Aufgaben, die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Juristen aller Bereiche, die Vertiefung des marxistisch-leninistischen Wissens, Probleme der Rechtskultur, der ethisch-moralischen Seite juristischer Arbeit wie auch der Persönlichkeitsentwicklung wurden als Erfordernisse hervorgehoben, denen sich unsere Organisation zu stellen hat. Dr. G. Steffens, Mitglied des Sekretariats des Zentralvorstandes und Vorsitzender, der Sektion Strafrecht und Kriminalitätsvorbeugung, berichtete über gelungene Veranstaltungen und geplante Vorhaben seiner Sektion, die solchen Forderungen bereits nahe kommen. Wichtig sei es, interessierende und aktuelle Fragen aufzuwerfen, die Resonanz finden, und den Erfahrungsaustausch und wissenschaftlichen Meinungsstreit in den Mittelpunkt zu stellen. Er informierte darüber, wie junge Strafrechtswis-senschaftler in die Arbeit einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten, mit erfahrenen Wissenschaftlern und Praktikern Ergebnisse und Probleme ihrer Arbeit zu diskutieren. * Die Beratung deckte Reserven auf, die es für die Erhöhung der Qualität der künftigen gesellschaftlichen Arbeit der Vereinigung der Juristen zu nutzen gilt. Dazu gehören solche Feststellungen und Forderungen wie: ungerechtfertigte Niveauunterschiede in vergleichbaren Bereichen zu überwinden, das Erreichte nicht als das Erreichbare anzusehen und die Ergebnisse der Besten als Norm für alle durchzusetzen. Im Prozeß der Lösung dieser Aufgaben wird es gelingen, die Aufgaben der Vereinigung in hoher Qualität zu erfüllen und die Organisation weiterzuentwickeln. Fragen und Antworten Wann kann Lehrlingen zusätzlich zum Lehrlingsentgelt eine Beihilfe gewährt werden? * 1 Mit der VO üiber die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom ,11. Juni 1981 (GBl. I Nr. 17* S. 231) wird ab 1. September 1981 eine generelle Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der Lehrlinge eintreten. Darüber hinaus können nach § 4 dieser VO auch weiterhin Lehrlinge, die auf Grund ihrer sozialen Verhältnisse besonderer Unterstützung bedürfen, zusätzlich zum Lehrlingsentgelt eine monatliche Beihilfe von zukünftig einheitlich 50 M erhalten. Die bisher insoweit geltende 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbil-dungsbeihilfen für Lehrlinge (GBl. I Nr. 21 S. 273) i. d. F. der 9. DB vom 25. Juni 1980 Änderung der 8. DB (GBl. I Nr. 22 S. 226) ist für Lehrlinge nicht mehr anzuwenden; deshalb sind auch die Ausführungen in Fragen und Antworten (NJ 1981, Heft 3, S. 132) gegenstandslos geworden. Die Beihilfe wird gewährt, um die berufliche Ausbildung des Lehrlings zru unterstützen. Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist von den Eltern bzrw. Unterhaltsverpflichteten auf einem Vordruck jeweils his zum 15. Oktober über den Betrieb, der den Lehrvertrag abge- schlossen hat, an die für diesen Betrieb zuständige Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises zu richten. Uber den Antrag entscheidet der Leiter dieser Abteilung. Die Beihilfe wird ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe besteht nicht. Bei der Beurteilung der sozialen Verhältnisse sind insbesondere zu berücksichtigen: d'as Einkommen der Unterhaltsverpflichteten und ihre Unterhaifsverpflichtungen gegenüber weiteren Kindern oder anderen Familienangehörigen; Unterhaltsleistungen, die für im Haushalt lebende Personen gezahlt werden; besondere Bedingungen und Umstände, die auf die sozialen Verhältnisse der Familie Einfluß haben (z. B. im Haushalt lebende pflegebedürftige Personen, längere Arbeitsunfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten, eigenes Kind des Lehrlings). Die Beihilfe wird für die Dauer eines Lehrjahrs gewährt. Ändern sich die sozialen Verhältnisse, kann auch während des Lehrjahre ein Antrag auf Gewährung der Beihilfe gestellt werden. Die Beihilfe wird an die Eltern bzw. Unterhaltsverpflichteten ausgezahlt Wird ein Antrag auf Beihilfe abgelehnt, kann dagegen Beschwerde bei der Abteilung Be-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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