Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 410

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 410 (NJ DDR 1981, S. 410); 410 Neue Justiz 9/81 Rechtsverletzungen merklich aktiviert. Jedoch bleibt der spezifische Anteil des verbrecherischen Rückfalls noch immer hoch. Das verpflichtet die Gerichte, ihre Aufmerksamkeit gegenüber solchen Verfahren zu erhöhen, in denen Personen angeklagt sind, die wiederholt Straftaten begangen haben. Insbesondere sind die Unterlagen sorgfältig zu prüfen, wenn es um Strafaussetzung auf Bewährung, um die Umwandlung der Strafe in eine mildere sowie um Strafaussetzung auf Bewährung mit Arbeitsplatzbindung geht. Die Effektivität des Kampfes gegen die Kriminalität hängt in vielfacher Hinsicht von einer richtigen Strafzumessung durch die Gerichte ab. Die Forderungen des Gesetzes laufen darauf hinaus, daß die Gerichte die vom Gesetz vorgesehenen strengen Strafen gegen die Täter von schweren und gefährlichen Verbrechen anwenden und gleichzeitig bei der Strafzumessung den Charakter und den Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Straftat, die Persönlichkeit des Täters sowie diejenigen Tatumstände berücksichtigen, die die Verantwortlichkeit mindern oder sie erhöhen. Erhöhung des Niveaus der Rechtsprechung Unter dem Aspekt der Beschlüsse des XXVI. Parteitages der KPdSU auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftspolitik bleibt die Erhöhung des Niveaus der Rechtsprechung in Zivilsachen die wichtigste Aufgabe der, Gerichte. Die Arbeitsrechtssachen nehmen hier einen besonderen Platz ein. Die Gerichtsstatistik besagt, daß sich die Gesetzlichkeit in den Arbeitsrechtsverhältnissen von Jahr zu Jahr festigt. Jedoch sind Arbeitsrechtsverletzungen noch immer nicht selten. Das verpflichtet die Gerichte, bei der Verhandlung von Arbeitsrechtsstreitfällen stärker auf ihre fristgerechte und ordnungsgemäße Erledigung zu achten, denn dies ist eine zuverlässige Garantie für den Schutz der Rechte der Arbeiter und gesetzlichen Interessen der Bürger sowie für den Schutz der Rechte und Interessen der Betriebe, Institutionen und Organisationen. Es ist erforderlich, die Gerichtsverhandlungen besser zu nutzen, um die Arbeiter und Angestellten zur Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung, zur kommunistischen Einstellung gegenüber der Erfüllung der Arbeitspflichten, zur Verantwortung für die übertragene Aufgabe, zur sorgsamen Behandlung des Volkseigentums und zur Unduldsamkeit gegenüber jeglichen Erscheinungen von Disziplinlosigkeit und Schlamperei in der Produktion zu erziehen. Aus dem Kreis der Zivilsachen möchte ich auch diejenigen Sachen hervorheben, die sich aus Ehe- und Familienbeziehungen ergeben. In den Dokumenten des XXVI. Parteitages ist der Festigung der sowjetischen Familie als wichtigster Zelle der sozialistischen Gesellschaft große Aufmerksamkeit gewidmet worden. Das verlangt, die Verantwortung der Gerichte für die ordnungsgemäße Verhandlung dieser Sachen zu erhöhen. Die Erledigung der Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Ehe- und Familienbeziehungen ergeben, muß in höchstem Maße der Aufgabe untergeordnet sein, die Familie zu festigen und die Verantwortung der Eltern für die Erziehung der Kinder zu erhöhen. Die großen und komplizierten Aufgaben, vor denen die Gerichte bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung stehen, können zweifellos nur mit einem hohen Niveau der gesamten gerichtlichen Tätigkeit und in erster Linie selbstverständlich mit einer hohen Qualität der Rechtsprechung bewältigt werden. Die Möglichkeiten für die Vervollkommnung der Arbeit auf diesem Gebiet sind bei weitem noch nicht erschöpft. Eine wichtige Rolle kommt hier dem Obersten Gericht der UdSSR zu, das gemäß der Verfassung der UdSSR das höchste Gerichtsorgan des Sowjetstaates ist und die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit der Gerichte des Landes ausübt. In den letzten fünf Jahren wie auch in den Jahren davor hat das Oberste Gericht der UdSSR ständig zur Vervollkommnung der gerichtlichen Tätigkeit beigetragen, indem es konkrete Sachen verhandelte und die gerichtliche Praxis auf die genaue und einheitliche Gesetzesanwendung orientierte. In seinen Leitungshinweisen gab es die Zielrichtungen für die Tätigkeit der Gerichte beim Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverlet- Auszeichnung Anläßlich seines 75. Geburtstages wurde Prof. em. Dr. Dr. h. c. Werner Artzt, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold verliehen. zungen sowie Orientierungen zu verschiedenen Fragen der gerichtlichen Praxis. Das Oberste Gericht der UdSSR erließ Leitungshinweise, die alle grundlegenden Aspekte der Rechtsprechung betreffen. Ausgehend von den Aufgaben, die sich aus den Beschlüssen des XXVI. Parteitages der KPdSU ergeben, wird das Oberste Gericht der UdSSR diese Seite seiner Tätigkeit auch weiterhin entwickeln. Insbesondere ist geplant, im Plenum Probleme der gerichtlichen Praxis in Verfahren wegen Entwendungen von staatlichem und gesellschaftlichem Vermögen, Falschberichterstattung und Spekulation sowie Probleme der Strafzumessungspraxis zu behandeln. Selbstverständlich werden wir auch künftig Fragen, die mit der Vorbereitung und Anwendung von Leitungshinweisen des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR Zusammenhängen, in engem Kontakt mit den Obersten Gerichten der Unionsrepubliken, in Koordinierung mit der Staatsanwaltschaft der UdSSR, dem Ministerium für Innere Angelegenheiten der UdSSR, dem Ministerium der Justiz der UdSSR, wissenschaftlichen Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen und Arbeitskollektiven lösen. Nach wie vor wird das Oberste Gericht der UdSSR der Überprüfung der Beschwerden und Gesuche der Bürger unverminderte Aufmerksamkeit zuwenden'. Wir betrachten diese Seite der Tätigkeit des Obersten Gerichts der UdSSR nicht nur als reale Gewährleistung der gesetzlichen Rechte der Bürger, sondern auch als wichtiges Mittel zur Vervollkommnung der Tätigkeit der Gerichte. Wenn von der weiteren Erhöhung des Niveaus der Rechtsprechung die Rede ist, so ist besonders die vorbeugende und erzieherische Wirkung der gerichtlichen Tätigkeit hervorzuheben. Und hier haben gut vorbereitete und unter breiter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführte Verhandlungen außerhalb des Gerichts sowie die ordnungsgemäße Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen, die zur Begehung einer Rechtsverletzung beigetragen haben, große Bedeutung. Zweifellos kann der Erfolg dieser komplizierten und verantwortungsvollen Arbeit nur unter der Voraussetzung gewährleistet werden, daß jede Entscheidung gesetzlich, begründet und gerecht ist. In der sozialistischen Gesellschaft ist diese Forderung für jedes Gericht absolut zwingend. Das Straf- oder das Zivilurteil wird im Namen des Sowjetstaates verkündet, und das verpflichtet jeden Richter, sich des progressivsten, gerechtesten und zutiefst humanistischen sozialistischen Staatswesens würdig zu erweisen. Die Richter müssen stets daran denken, daß sie bei der Rechtsprechung in strikter Übereinstimmung mit dem Gesetz nicht nur den zuverlässigen rechtlichen Schutz der Interessen des Staates und seiner Bürger gewährleisten, sondern auch den wahrhaft demokratischen Charakter der sowjetischen Gesellschaft und die Gleichheit aller vor dem Gesetz und dem-Gericht demonstrieren. Das ist zweifellos ein Teil jener großen ideologischen und politisch-erzieherischen Arbeit, von deren notwendiger Verbesserung auf dem XXVI. Parteitag der KPdSU gesprochen wurde. Es steht außer Zweifel, daß die sowjetischen Richter das hohe Vertrauen von Partei und Volk rechtfertigen werden. Sie werden auch künftig die Leninschen Prinzipien der sozialistischen Rechtsprechung strikt verwirklichen und alles für die weitere Vervollkommnung ihrer Tätigkeit und die Erhöhung ihrer Qualität und Effektivität im Interesse der erfolgreichen Verwirklichung des beeindruckenden Programms tun, das der XXVI. Parteitag der KPdSU beschlossen hat. (Gekürzt aus: Sozialistitscheskaja sakonnost 1981, Heft 6, S. 3 ff.; übersetzt von Wilfried Jäs chke, Berlin; Zwischenüberschriften von der Redaktion NJ) Vgl. Beschluß Nr. 1 des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 26. März 1981 „Uber die Aufgaben der Gerichte in Auswertung der Beschlüsse des XXVI. Parteitages der KPdSU“, in: Sozialistitscheskaja sakonnost 1981, Heft 6, S. 66 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 410 (NJ DDR 1981, S. 410) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 410 (NJ DDR 1981, S. 410)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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