Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 408

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 408 (NJ DDR 1981, S. 408); 408 Neue Justiz 9/81 nen Erläuterung werden die dazu auf der Plenartagung abgegebenen Erklärungen bzw. Kommentare von Richtern des Obersten Gerichts einbezogen. Da dieser Entstehungsprozeß der Erläuterungen längere Zeit in Anspruch nimmt, laufen häufig die Vorbereitungen zu verschiedenen Erläuterungen parallel. 4. Bei der Bekämpfung der Straftaten gelten bei den sowjetischen Gerichten die gleichen Grundsätze der Strafpraxis wie in der DDR. Unter Berücksichtigung von Tat und Täter wird das Prinzip der konsequenten Differenzierung sowie Individualisierung der Strafe strikt beachtet. Schwere Strafen werden gegen hartnäckig Rückfällige und solche Personen ausgesprochen, die schwere Verbrechen begehen; Strafen ohne Freiheitsentzug hingegen bei Ersttätern und anderen Personen, die geringere Straftaten begangen haben. Während in der DDR neben der Bewährungsverurteilung die Geldstrafe als Hauptstrafe eine größere Rolle spielt, ist dies in der UdSSR die zeitlich begrenzte Besserungsarbeit mit Lohnabzug. Auch in der Sowjetunion spielen solche Probleme eine wichtige Rolle wie die Auswahl richtiger Sanktionen für jugendliche Täter, Umerziehung und Eingliederung der auf Bewährung Verurteilten und der aus dem Strafvollzug Entlassenen sowie die Wiedergutmachung von Schäden, die Erfüllung von Unterhalts- und Schadenersatzverpflichtungen durch den Verurteilten. In der Wirtschaft stehen die Festigung der Staats- und Arbeitsdisziplin, der Schutz des Volkseigentums und die Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten im Mittelpunkt der gerichtlichen Praxis. 5. Bei unserem Besuch war das Gesetz der UdSSR über die Grundlagen der Wohnungsgesetzgebung in Vorbereitung, das inzwischen vom Obersten Sowjet verabschiedet worden ist. Es enthält Richtlinien für die Verteilung von Wohnraum, über die Nutzung und Räumung von Wohn-raum sowie weitere Fragen des Wohnungsrechts und bildet den Rahmen für den Erlaß entsprechender Rechtsvorschriften durch die Unionsrepubliken. Ein weiteres damals in Vorbereitung befindliches und inzwischen verabschiedetes Gesetz der UdSSR ist das Gesetz über die Rechtsstellung von Ausländern, dessen Inhalt den humanistischen Charakter der Sowjetgesellschaft und ihre praktische Verwirklichung der Menschenrechte widerspiegelt Wer waren in der UdSSR Ihre Gesprächspartner? Die Delegation wurde vom Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets W. W. Kus-nezow empfangen. Er informierte uns über die Schlußfolgerungen aus dem XXVI. Parteitag der KPdSU für die politisch-ideologische Erziehung und die Vertiefung des Rechtsbewußtseins der Bürger. Ausführliche Gespräche hatten wir mit Präsident L. N. Smirnow und seinen Mitarbeitern im Obersten Gericht der UdSSR. Sie wurden durch Aussprachen mit dem Generalstaatsanwalt der UdSSR A. M. Rekunkow und dem Minister des Innern der UdSSR Armeegeneral Schtscholo-kow ergänzt. Während der Reise nach Sibirien besuchten wir das Gebietsgericht Irkutsk und trafen mit Partei-, Sowjet- und Wirtschaftsfunktionären in Irkutsk und Bratsk zusammen. Der Empfang war überaus herzlich. Welchen Inhalt hat die mit dem Obersten Gericht der UdSSR abgeschlossene Vereinbarung? Sie geht von der Verpflichtung der beiden Obersten Gerichte aus, die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zu festigen. Der Erfahrungsaustausch wird sich auf die rechtsprechende Tätigkeit der Obersten Gerichte, die Plenararbeit, vor allem den Erlaß von Erläuterungen (Richtlinien), sowie die Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung der unteren Gerichte und die Verallgemeinerung ihrer Ergebnisse konzentrieren. Dazu legt die Vereinbarung eine Reihe von Formen und Methoden fest. In einem zusätzlichen Protokoll sind konkrete Maßnahmen bis 1983 vorgesehen. Fortsetzung von S. 406 bildungsjahr am 1. September beginnt und am 31. August des folgenden Jahres endet. Abschluß der Ausbildung Neu gestaltet wurde auch der Abschluß der Richterassistentenzeit. Die bisherige Regelung, wonach der Ausbildungsleiter und der Assistent vor Beendigung der Assistentenzeit dem Direktor des Bezirksgerichts über den Verlauf und die Ergebnisse der Ausbildung zu berichten hatten, wurde in den Bezirken sehr unterschiedlich gehand-habt. Es gab gut vorbereitete Veranstaltungen, bei denen u. a. schriftlich vorzulegende Arbeiten zu ausgewählten Rechtsproblemen durch den Assistenten zu verteidigen waren, es gab aber auch noch routinemäßig ablaufende Berichterstattungen. Da eine niveauvoll gestaltete Berichterstattung durchaus die Leistungsbereitschaft und das Leistungsstreben der Assistenten wirksam beeinflussen kann, muß auch der Abschluß der Assistentenzeit in jedem Bezirk ein wesentlicher Beitrag zur höheren Qualität der Assistentenausbildung werden und in seiner inhaltlichen und formellen Gestaltung dem vom Ausbildungsprogramm geforderten Niveau entsprechen. Deshalb sehen die neuen Ausbildungsdokumente einen einheitlichen Abschluß der Richterassistentenzeit in Form eines Leistungsnachweises vor. Gegenstand dieses Nachweises sind alle Anforderungen des Ausbildungsprogramms, d. h. die während der Ausbildungszeit durch den Assistenten zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung sind, um den Assistenten zur Wahl als Richter vorzuschlagen. Er hat nachzuweisen, daß er über alle für seine richterliche Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen verfügt. Der Leistungsnachweis ist vor einer Kommission zu erbringen, die der Direktor des Bezirksgerichts bildet. Die Grundlage für den Leistungsnachweis sind ein persönliches Gespräch mit dem Assistenten, der Bericht des Ausbildungsleiters über Verlauf und Ergebnisse der Ausbildung, die von den Betreuern erarbeiteten Zwischeneinschätzungen sowie eine schriftliche Arbeit, deren wesentliche Ergebnisse der Assistent vor der Kommission zu verteidigen hat. * Mit der neu konzipierten Ausbildung und Erziehung der Richterassistenten sind die Grundlagen geschaffen worden, um die Nachwuchskader der Justiz zu befähigen, den wachsenden Ansprüchen der achtziger Jahre gerecht werden zu können und die den Gerichten vom X. Parteitag gestellten Aufgaben mit lösen zu helfen. 1 1 Rechtliche Grundlage dafür ist die AO über die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen an den Kreisgerichten der DDR Richterassistentenordnung vom 24. Januar 1978 (GBl. I Nr. 6 S. 85). Mit der Rundverfügung des Ministers der Justiz Nr. 2/81 zur Leitung und Durchführung der Ausbildung von Richterassistenten an den Kreisgerichten der DDR vom 30. April 1981 (veröffentlicht in: Dokumente und Informationen des Ministeriums der Justiz und des Obersten Gerichts der DDR, B 2 2/81) und dem als Anlage zu dieser Rundverfügung erlassenen neuen Ausbildungsprogramm werden die Regelungen der AO vom 24. Januar 1978 weiter präzisiert, und es wird eine einheitliche Basis für die Ausbildung der künftigen Richter ab 1. September 1981 geschaffen. 2 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 119. 3 A. a. O., S. 94. 4 A. a. O. 5 ND vom 20. März 1980, S. 3 f. 6 Vgl. K. Hager, V. HochsChulkonferenz der DDR, Berlin 1980, S. 261. 7 Vgl. B. RedliCh/R. Müller, „Ausbildung und Erziehung der Richterassistenten“, NJ 1980, Heft 9, S. 407 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 408 (NJ DDR 1981, S. 408) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 408 (NJ DDR 1981, S. 408)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet; Koordinierung aller bedeutsamen Maßnahmen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet im Rahmen der linienspezifischen Zuständigkeit; Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltving gegenüber den einbezogenen Kräften sowie über Maßnahmen, die nach Feststellung der Person oder Sache durchzuführen zu veranlassen sind, zu entscheiden.

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