Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 407

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 407 (NJ DDR 1981, S. 407); Neue Justiz 9/81 407 Unser aktuelles Interview Festigung der Arbeitsbeziehungen der Obersten Gerichte der UdSSR und der DDR Zu Inhalt und Ergebnissen einer Reise in die UdSSR äußerte sich Präsident Dr. Dr. h. c. Heinrich T o e p 1 i t z. Sie haben als Leiter einer Delegation des Obersten Gerichts der DDR in der Zeit vom 20. bis 28. Mai 1981 also wenige Wochen nach dem XXVI. Parteitag der KPdSU und dem X. Parteitag der SED die UdSSR besucht. Was war die Zielsetzung Ihrer Reise? Unsere Reise stand natürlich ganz im Zeichen der bedeutsamen Beschlüsse beider Parteitage. Sie bot sowohl uns als auch unseren Gastgebern vielfache Gelegenheit, über Vorstellungen und Initiativen zur konkreten Umsetzung der sich daraus für die weitere Festigung und den Ausbau der Rechtsordnungen in beiden Staaten ergebenden Arbeit zu sprechen, was zugleich auch große Bedeutung für die freundschaftlichen, brüderlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern hat. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinwei-sen, daß zwischen den Obersten Gerichten der DDR und der UdSSR seit mehr als 20 Jahren Beziehungen enger kameradschaftlicher Zusammenarbeit bestehen, die sich in die freundschaftlichen Beziehungen unserer Staaten und Völker einordnen. Auf dieser Grundlage haben sich zwischen den Obersten Gerichten bestimmte Formen des Erfahrungsaustausches entwickelt, der laufende Informationen über Publikationen und andere Materialien, über die Gesetzgebung beider Länder und ihre Wirksamkeit, über Probleme der Rechtsprechung und ihrer Leitung und über die vorbeugende Wirkung der gerichtlichen Tätigkeit gegen Rechtsverletzungen ebenso einschließt wie Konsultationen und Delegationsaustausch. Unsere Reise hatte das Ziel, erste Erfahrungen nach den Parteitagen auszutauschen, die geschilderten Formen der jahrzehntelangen Zusammenarbeit fortzusetzen und zu vertiefen und eine Vereinbarung zwischen den beiden Obersten Gerichten über die zukünftige Arbeit abzuschließen. Diese Zielsetzung wurde erreicht. Außerdem erwiderten wir einen Besuch, den eine Delegation des Obersten Gerichts der UdSSR unter Leitung seines Präsidenten L. N. Smirnow uns im Jahre 1980 abgestattet hat. Welche Probleme standen bei dieser Reise im Mittelpunkt der Diskussion? * 1 Ich will mich auf die Hauptfragen beschränken, da im Rahmen des 9tägigen Besuches natürlich eine Fülle von Problemen Gegenstand der Aussprachen waren. 1. Auf der Grundlage der neuen Verfassung der UdSSR sind gesetzliche Neuregelungen über die Gerichtsverfassung ausgearbeitet worden. Das gilt für die bereits verabschiedeten Unionsgesetze über die Grundlagen des Ge-richtsaufbaus und das Oberste Gericht der UdSSR. Entsprechend diesen Gesetzen werden jetzt neue Gerichtsverfassungsgesetze der Unionsrepubliken ausgearbeitet, die auch Regelungen über die Obersten Gerichte der Unionsrepubliken enthalten werden. Das Gesetz über das Oberste Gericht der UdSSR enthält eingehende Bestimmungen über Wahl und Funktion des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter, der Richter und der Volksbeisitzer, über die Prinzipien des Verfahrens sowie über die Rechenschaftspflicht des Obersten Gerichts gegenüber dem Obersten Sowjet und seinem Präsidium. Eine interessante Neuregelung gegenüber dem bisheri- Unterzeichnung der Arbeitsvereinbarung durch L. N. Smirnow und Dr. Dr. h. c. H. Toeplitz gen Rechtszustand besteht darin, daß die vom Obersten Gericht erlassenen anleitenden Erläuterungen zur Anwendung der Gesetze (bei uns: Richtlinien) nicht nur für die Gerichte bindend sind, sondern für alle Organe und Funktionäre, die das betreffende Gesetz anzuwenden haben. Die Kontrolle des Obersten Gerichts über die Durchsetzung dieser Erläuterungen (Richtlinien) beschränkt sich allerdings auf die Gerichte. Die Ministerien und anderen Organe, denen die Erläuterungen durch das Oberste Gericht übersandt werden, sorgen in eigener Verantwortung für die Durchsetzung. 2. Die Zusammenarbeit des Obersten Gerichts mit den anderen zentralen Justizorganen erfolgt in ähnlichen Formen wie in der DDR: durch Teilnahme an Plenartagungen des Obersten Gerichts bzw. den entsprechenden Tagungen der anderen Organe und durch gemeinsame Erarbeitung wichtiger Fragen. Diese Fragen werden langfristig geplant, aber jeweils in Jahresplänen konkretisiert und koordiniert. Eine wichtige Rolle spielt der wissenschaftliche Konsultativrat des Obersten Gerichts, dem neben Wissenschaftlern der entsprechenden Rechtsgebiete. auch Vertreter des Generalstaatsanwalts und des Ministeriums der Justiz angehören. Große Bedeutung hat in der Praxis die verfassungsmäßig festgelegte Rechenschaftslegung des Obersten Gerichts vor dem Präsidium oder vor Kommissionen des Präsidiums des Obersten Sowjets. Verstärkt wurde auch die Beteiligung des Obersten Gerichts an der Ausarbeitung von Gesetzen, die Ausübung des Rechts der Gesetzesinitiative durch das Oberste Gericht sowie die auftragsgemäße Untersuchung von Problemen oder bestimmten wichtigen Verfahren in der Gerichtspraxis. 3. Besondere Aufmerksamkeit schenkt das Oberste Gericht der UdSSR der Vorbereitung der anleitenden Erläuterungen. Zunächst wird auf Grund des Studiums konkreter Erfahrungen der Problemkreis bestimmt. Nach der Aufstellung des Programms werden die notwendigen Materialien (besonders Verfahrensakten) hinzugezogen und überprüft sowie operative Untersuchungen an Ort und Stelle durchgeführt. Oberste Gerichte von Unionsrepubliken sowie untergeordnete Gerichte werden beauftragt, Fragen auszuarbeiten bzw. ihre Praxis einzuschätzen. Nach der Fertigstellung eines 1. Entwurfs durch das zuständige Kollegium wird dieser Gerichten und anderen Adressaten (bis zu 100) zur Stellungnahme übermittelt. Der auf Grund der Antworten überarbeitete Entwurf geht an den Konsultativrat. Unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme wird der Entwurf dem Plenum zur Beschlußfassung vorgelegt. In die Veröffentlichung der beschlösse-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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