Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 406

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 406 (NJ DDR 1981, S. 406); 406 Neue Justiz 9/81 Richter, Sekretäre und Mitarbeiter des Gerichts. Ihre Qualifikation, ihre Vorbildwirkung, ihre Einstellung und Haltung zu ihrer Arbeit und zum Absolventen sowie die Atmosphäre am Gericht bestimmen wesentlich den Erfolg der Ausbildung des Assistenten. Zunehmen wird aber auch die Verantwortung der Bezirksgerichte für die Leitung und Anleitung der Assistentenausbildung an den Kreisgerichten. Von der Engagiertheit der Bezirksgerichte für diese Aufgabe wird es wesentlich abhängen, in welcher Qualität die neuen Ausbildungsdokumente in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Dabei kommt es vor allem auf die Vorbereitung der Kreisgerichtsdirektoren und Ausbildungsrichter auf ihre Aufgaben und auf die ständige Anleitung und Kontrolle des Ausbildungsprozesses an. Darüber hinaus gewinnen eigene Schulungsmaßnahmen auf wichtigen Gebieten der Ausbildung, die Arbeit der Senate mit den jungen Assistenten, die Gestaltung von Erfahrungsaustauschen über die Ausbildung und die Vorbereitung eines anspruchsvollen Abschlusses der Assistentenzeit an Bedeutung. Diese Maßnahmen beeinflussen wesentlich die Qualität der Ausbildung und sind unerläßlich, um ein einheitlich gutes Niveau der Ausbildung zu erreichen. Zum Inhalt des Ausbildungsprogramms Inhalt und Methodik des Ausbildungsprogramms sind auf praxisbezogene Ausbildungsergebnisse orientiert. Sie umfassen die gesamte gerichtliche Arbeit und ihre spezifische rechtspolitische Aufgabenstellung. Die Vorgaben des Programms sind darauf gerichtet, den Assistenten durch eigene praktische Tätigkeit in der jeweiligen Kammer des Kreisgerichts, beim Vollstreckungssekretär und den anderen Fachsekretären sowie in der Informationsstelle des Gerichts alles erlernen zu lassen, was zur politischen und fachlichen Verantwortung seiner künftigen richterlichen Funktion gehört. Er soll die Möglichkeit haben, das an der Universität erworbene Wissen auf die konkreten rechtspolitischen und fachspezifischen Aufgaben eines Kreisgerichts anwenden, festigen und vertiefen zu können. Der Erfolg der Ausbildung wird dabei wesentlich davon abhängen, wie es gelingt, den Assistenten von Anfang an eigenständig tätig werden zu lassen. Bereits früher wurde darauf hingewiesen, daß die Ausbildung den wachsenden Ansprüchen nur gerecht werden kann, wenn vor allem in dieser Hinsicht Fortschritte erreicht werden.7 Die inhaltlichen Forderungen des neuen Ausbildungsprogramms lassen sich nicht erfüllen, wenn der Assistent nur mit Übungsaufgaben beschäftigt wird. Zur Einführung in die Assistentenausbildung Eine wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Verlauf der Assistentenausbildung und für gute Ausbildungsergebnisse besteht darin, den Übergang des Absolventen von der Universität in die Praxis der Gerichte so zu gestalten, daß er sich erfolgreich auf die für ihn neuen Ar-beits- und Lebensbedingungen einstellen kann und möglichst rasch in das Kollektiv des Kreisgerichts hineinwächst. Eine würdige Einführung des Assistenten in die neue Ausbildungsetappe übt das zeigen die Erfahrungen vieler Ausbildungsgerichte einen stimulierenden Einfluß auf den Assistenten aus. Bei aller Unterschiedlichkeit im Vorgehen hat sich in der Praxis eine würdige Vorstellung des Assistenten vor dem Präsidium des Bezirksgerichts zu Beginn der Ausbildung gut bewährt. Bei dieser Vorstellung sollte dem Assistenten erläutert werden, welche Aufgaben er während der Ausbildung und auch in den ersten Jahren seiner richterlichen Tätigkeit zu erfüllen hat, welche Erwartungen in ihn gesetzt werden und welche Bedeutung die neuen Ausbildungsdokumente für eine niveauvolle Ausbildung haben. Und schließlich sollte dem Assistenten „sein“ Ausbildungsprogramm in entsprechender Form überreicht werden, damit er es während der gesamten Ausbildung als grundlegendes Arbeitsinstrument zur Erreichung bestmöglicher Ausbildungsergebnisse nutzen kann und jederzeit in der Lage ist, den jeweiligen Stand seiner Ausbildung selbst kritisch zu beurteilen. Ausbildungsprogramm und individueller Ausbildungsplan Das neue Ausbildungsprogramm tritt sowohl hinsichtlich der inhaltlichen als auch der methodischen Seite der Assistentenausbildung an die Stelle des in § 8 der Richterassistentenordnung geforderten individuellen Ausbildungsplans. Es bedarf daher nur noch weniger vom Kreisgericht bzw. vom Bezirksgericht für den einzelnen Assistenten zu treffenden Festlegungen in einem kurzen Ausbildungsplan. Diese Festlegungen beziehen sich auf die Termine für den zeitlichen Ablauf der Ausbildung am Ausbildungsgericht, auf die für die einzelnen Ausbildungsabschnitte verantwortlichen Betreuer und auf die Vorbereitung des Abschlusses der Ausbildung insbesondere auf das Thema und die Betreuung der schriftlichen Arbeit. Gegebenenfalls können auch individuelle Festlegungen notwendig sein, wenn dies für eine besondere Qualifizierung (z. B. auf dem Gebiet der Sprachausbildung) oder ausnahmsweise auf Grund der besonderen fachlichen Voraussetzungen eines Assistenten erforderlich ist. Auch diese Regelung dient der weiteren Vereinheitlichung der Ausbildung der Richterassistenten. Auch hinsichtlich der für die einzelnen Ausbildungsabschnitte vorgesehenen Zeiten gibt es gegenüber den bisherigen Regelungen beachtliche Veränderungen. So wurden ausgehend von bisherigen Erfahrungen zusätzlich zwei Wochen zur Einführung in das Aufgabengebiet der Vollstreckung aufgenommen. Die auf vier Wochen reduzierte Einarbeitungszeit in das künftige Einsatzgebiet des Richterassistenten ist bei qualitätsgerechter Erfüllung aller Anforderungen des Ausbildungsprogramms ausreichend. Für die Gestaltung der Ausbildung muß noch beachtet werden, daß die im Ausbildungsprogramm angegebene Reihenfolge eine zeitliche Reihenfolge darstellt, die grundsätzlich einzuhalten ist. Sie darf unter Berücksichtigung des Gesamtziels des Ausbildungsprogramms nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden. Dauer der Assistentenzeit Gemäß § 2 der Richterassistentenordnung beträgt die Dauer der Assistentenzeit grundsätzlich ein Jahr. Die Ergebnisse der bisherigen Assistentenausbildung haben die Richtigkeit dieser Regelung bestätigt. Soweit die Richterassistentenordnung die Möglichkeit einräumt, die Assistentenzeit zu verkürzen oder zu verlängern, so kann dies nur unter ganz besonderen Voraussetzungen im Ausnahmefall geschehen. Die Rundverfügung 2/81 des Ministers der Justiz präzisiert diese Vorschrift und wirkt damit in der Praxis zuweilen geübten großzügigen Auslegungen entgegen. Eine Verkürzung der Assistentenzeit ist nur dann zulässig, wenn alle Anforderungen des Ausbildungsprogramms vor Ablauf der vorgesehenen Zeit erfüllt sind. Eine Verkürzung um mehr als sechs Monate ist unzulässig. Damit ist zugleich verbindlich festgelegt, daß auch bei einer Verkürzung der Assistentenzeit während der Ausbildung keine Spezialisierung des Assistenten z. B. auf sein späteres Einsatzgebiet erfolgen darf. Eine Verkürzung der Assistentenausbildung kann demnach immer nur Ergebnis und Ausdruck überdurchschnittlich hoher Ausbildungsleistungen sowohl des Assistenten als auch der Ausbilder sein. Der Vereinheitlichung der Assistenausbildung dient schließlich auch die Festlegung, daß grundsätzlich das Aus- Fortsetzung auf S. 408;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 406 (NJ DDR 1981, S. 406) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 406 (NJ DDR 1981, S. 406)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft erhöhten sich. Zahlreiche Forschungsvorhaben von zentraler Bedeutung erbrachten neue wertvolle Einsichten. Die notwendig gewordene Erarbeitung der zweiten Auflage des Wörterbuches erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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