Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 4 (NJ DDR 1981, S. 4); 4 Neue Justiz 1/81 2. Mit der Beseitigung der sozial-ökonomischen Wurzeln der Kriminalität während des Aufbaus des Sozialismus wurde jedoch nur die Gesetzmäßigkeit der Entstehung von Straftaten beendet. Andere Ursachen und begünstigende Bedingungen bleiben jedoch noch eine lange Zeit bestehen, und ihre Beseitigung hängt von vielen Faktoren ab. 3. Es muß davon ausgegangen werden, daß das Ursachen- und Bedingungsgefüge keine unveränderliche Größe darstellt. Es unterliegt Veränderungen, die auf solche Veränderungen in den gesellschaftlichen Verhältnissen zurückzuführen sind, die auf die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten einwirken. Dazu gehören sowohl positiv als auch negativ wirkende Faktoren. P o s i -t i v wirken u. a. die zunehmende Reife der sozialistischen Gesellschaft, die sich immer stärker durchsetzende sozialistische Verhaltensweise der Bürger, die Festigung der Gesetzlichkeit, der Ordnung und Sicherheit und die konsequente Beseitigung von Mängeln und Unzulänglichkeiten in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. Besonders negative Auswirkungen auf das Ursachen- und Bedingungsgefüge der Kriminalität in der DDR haben die feindlichen Aktionen unserer Gegner, die zum Teil offen, zum Teil verdeckt gegen uns organisiert und durchgeführt werden. 4. Bei Veränderungen im Ursachen- und Bedingungsgefüge sind auch Veränderungen in der Struktur bestimmter Straftatengruppen nicht auszuschließen, und es kann die Notwendigkeit für gesetzgeberische Maßnahmen heranreifen. Dafür gibt es verschiedene Beispiele. Ausgerüstet mit der Theorie des Marxismus-Leninismus und einer hohen fachlichen Qualifikation werden die Staatsanwälte, Richter und anderen Mitarbeiter in den Justizorganen auch künftig alles tun, um die Beschlüsse der Partei konsequent und schöpferisch zu verwirklichen. Dabei wünsche ich ihnen an der Schwelle des Jahres 1981 viel Erfolg. Sozialistische Rechtsanwaltschaft - fester Bestandteil der sozialistischen Rechtsordnung Begründung des Gesetzes über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR durch den Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, in der Sitzung der Volkskammer am 17. Dezember 1980 Die Vorlage des Gesetzes über die Kollegien der Rechtsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik folgt der vom IX. Parteitag der SED bestimmten politischen fünie des planmäßigen Ausbaus unserer Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und der Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Gesetz regelt einen wichtigen Bereich unserer Rechtsordnung. Es trifft grundsätzliche Bestimmungen über die gesellschaftliche Stellung der Kollegien der Rechtsanwälte und über Aufgaben und Verantwortung' der zu Kollegien freiwillig vereinten Rechtsanwälte in unserer sozialistischen Gesellschaft. Das Gesetz verdeutlicht erneut: Die sozialistische Rechtsanwaltschaft gehört untrennbar zu unserer Rechtsordnung. In den Kollegien der Rechtsanwälte hat die anwaltliche Berufstätigkeit die Form gefunden, die unseren Gesellschaftsverhältnissen entspricht. Die Kollegien entstanden auf der Grundlage der Verordnung über die Bildung der Kollegien der Rechtsanwälte vom 15. Mai 1953 (GBl. S. 725) und des mit ihr bestätigten Musterstatuts und haben sich auf diesen rechtlichen Grundlagen erfolgreich entwickelt. Heute charakterisieren die gefestigten und bewährten Kollektive der Kollegien, denen weit über 90 Prozent der Rechtsanwälte angehören, die Rechtsanwaltschaft unserer Republik. Die .Zugehörigkeit zum Kollegium bestimmt die gesellschaftliche Position der Kollegiumsmitglieder, hat Einfluß auf ihre politische Einstellung und Haltung, auf ihre fachliche Befähigung, überhaupt auf ihre Persönlichkeitsentwicklung. Der Zusammenschluß und die Arbeit der Rechtsanwälte im Kollegium hat dazu beigetragen, die Beziehungen der Rechtsanwälte zu den Werktätigen sowie die Zusammenarbeit mit den Staatsorganen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen bei der Klärung von Rechtsangelegenheiten und zur Förderung der bewußten Einhaltung des sozialistischen Rechts durch die Bürger immer enger zu gestalten. Die Mitglieder der Kollegien leisten einen wichtigen Beitrag für die Gewährleistung der Interessen unserer Gesellschaft und unseres Staates sowie für die Vertretung der Interessen und Rechte der Bürger. Ihre Tätigkeit dient der allseitigen Festigung unserer Staats- und Rechtsordnung, der Einhaltung der Gesetzlichkeit und der Förderung des Rechtsbewußtseins der Bürger. Die DDR wid- met in jeder Phase unserer gesellschaftlichen Entwicklung der Wahrung der Gesetzlichkeit große Aufmerksamkeit, weil die sozialistische Gesetzlichkeit für den Aufbau, für die Gestaltung und für den Schutz unserer Gesellschaftsordnung große Bedeutung hat. Immer ging es der Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Regierung darum, daß unser sozialistisches Recht, das Ausdruck der Macht und des Willens der Arbeiterklasse und Ihrer Verbündeten ist, konsequent verwirklicht wird. Immer war es ein Grundanliegen unserer Staatspolitik, daß jeder Bürger alle seine Rechte tatsächlich ausüben kann und seine Pflichten gewissenhaft befolgt. Stets war gewährleistet, daß die Bürger zur Regelung ihrer Rechtsangelegenheiten und zur Wahrnehmung ihres Rechts auf Verteidigung sich der Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen konnten. Als Grundlagen für das besondere Vertrauen, das für anwaltliche Tätigkeit notwendig ist, waren die freie Wahl eines in der DDR zugelassenen Rechtsanwalts und dessen Verschwiegenheit über alles ihm Anvertraute stets gesichert. Den Kollegien der Rechtsanwälte und ihren Mitgliedern sind damit alle Möglichkeiten für ein dem Wesen unserer Arbeiter-und-Bauero-Macht entsprechendes sinnvolles Wirken gegeben. Zugleich sind damit aber auch hohe Ansprüche an das politische und fachliche Niveau ihrer Tätigkeit gestellt. Dessen sind sich die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte wohl bewußt. Sie wissen auch, daß mit der wachsenden Rolle des Rechts bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft die Ansprüche und Erwartungen an die Qualität und Wirksamkeit der anwaltlichen Tätigkeit zur Wahrnehmung der gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger und der ihnen entsprechenden Pflichten noch weiter zunehmen. Diesen höheren Erwartungen an ihre spezifische Mitwirkung zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts noch wirkungsvoller gerecht zu werden, dafür setzen die Mitglieder der Kollegien ihre Kraft, ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein. In großem Umfang helfen die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte den Bürgern, ihre Rechtsangelegenheiten zu regeln, erteilen sie kostenlose Rechtsauskünfte und werden sie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Bürgern sowie zur Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten tätig. Dieses Tätigsein für die Bür-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 4 (NJ DDR 1981, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 4 (NJ DDR 1981, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Ministers - verantwortlich. Fite die Planung und Vorbereitung der operativen Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen sowie der operativen Ausweichführungspunkte in den Bereichen der Bezirksverwaltungen sind die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Durchsetzung und Einhaltung der strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsstadiutns vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Strafverfahrensrechtswissenschaft jder kennzeichnet das j-. Prüfunosstadium als erstes Stadium Strafverfahrens. In der.

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